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Pressemitteilung der Milchkommission Uniterre

Auf der Webseite des BLW* ist am 16. Juni 2022 zu lesen: „Das Bundesamt für Landwirtschaft BLW erhöht das Zollkontingent Butter für das Jahr 2022 zum dritten Mal.“ (Dies gilt für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum Ende des Jahres.) „Die Branchenorganisation Milch hat dafür einen Antrag eingereicht. Die zusätzliche Importmenge von 1000 Tonnen ist nötig, um die inländische Nachfrage bis Ende Jahr zu decken. (…) Da ein Grossteil der Schweizer Milch zu Käse verarbeitet wird, bleibt zu wenig für die Butterherstellung übrig.“


Bis heute hat das BLW 4’100 Tonnen Butterimport für 2022 freigegeben.

Ein böser Traum? Leider nein! Das Importkontingent wird erhöht, obwohl die Branchenorganisation Milch (BO Milch) seit 2021 einen neuen „Fond“, die sogenannte MPC-Box, auflegte hat, um den Export von hoch verarbeiteten Milcheiweiss-Konzentraten zu unterstützen. Ein wiederkehrendes Problem bei der Butterherstellung ist die Ratlosigkeit, was man denn mit dem anfallenden Protein-Nebenprodukt tun solle. Um sich dieses Problem vom Hals zu schaffen, wurde der MPC-Fond gegründet. Er wird durch den Fond „Regulierung“ finanziert, einer der zwei Fonds, die seit 1. Januar 2019 das Schoggigesetz ersetzen**.

Wie sieht nun die Lage 1 ½ Jahre später aus?

Im Fondsbericht von 2021 räumt die BO Milch ein, dasss die Butterherstellung 2021 trotz der Unterstützung des MPC-Nebenprodukts nicht gestiegen sei. Für Uniterre ist diese Situation inakzeptabel!

Zudem sind in der Zwischenzeit die Exporte von Käse ohne "Wertschöpfung" noch weiter gestiegen: im Vergleich von 2020 mit 2021 um + 13.6 % für „Andere Halbhartkäse“ und um + 2.2 % für den „Switzerland Swiss“. Das ist nichts Neues, denn wegen der Zulage für verkäste Milch*** ist es für die Verarbeiter*innen interessanter Käse für den Export zu produzieren, als Butter für den heimischen Markt. Komplett verkehrte Prioritäten!

Die Frage nach der Logik dahinter besteht zurecht. Wann wird endlich die einheimische Produktion durch eine angemessene Planung unterstützt, anstatt um jeden Preis zu exportieren? Denn das wäre tatsächlich Ernährungssouveränität!

Pressekontakt:

Maurus Gerber, Präsident von Uniterre (DE/FR): 081 864 70 22

* https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/services/medi...

** Mehr Informationen : https://www.ip-lait.ch/2021_Fonds_Rechenschaftsbericht.pdf

*** Mehr Informationen zur Problematik der Verkäsunsgzulage hier: https://uniterre.ch/de/themen/medienmitteilung-die-verkasungszulage-soll-den-produzentinne

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Medienmitteilung der Milchkommission von Uniterre

Die BOM hat am 3. März eine Erhöhung des Richtpreises für A-Milch um 5 Rp. von 73 auf 78 Rp. angekündigt.

Die Milchkommission von Uniterre begrüsst dies als ersten positiven Schritt, war es doch allerhöchste Zeit, auf die verschiedenen Alarmrufe aus der Bauernschaft zu reagieren.

Angesichts der effektiven Produktionskosten (vor der allgemeinen Preiserhöhung der Produktionsmittel betrugen diese schon rund 1 Fr./kg) ist diese Milchpreis-Anpassung indes absolut ungenügend. Sie dürfte - wenn überhaupt - höchstens ausreichen, die gestiegenen Preise für Energie und Produktionsmittel wettzumachen. Und aufgrund des aktuellen Kriegsgeschehens dürfte sich die Lage noch weiter verschärfen.

Zudem ist sicherzustellen, dass der Handel diese Preisanpassung akzeptiert und endlich aufhört, auf die Verarbeiter, und damit indirekt auch auf die Produzenten, immerwährend Druck auszuüben.

Endlich! Ab 2024 Direktauszahlung der Verkäsungszulage an die Produzenten

Das Verordnungspaket, das noch bis zum 2 Mai 2022 in der Vernehmlassung ist, sieht unter anderem vor, dass die Verkäsungszulagen ab 2024 direkt den Produzenten ausbezahlt werden. Wir begrüssen diesen Vorschlag, setzen wir uns doch schon seit Jahren für eine solche Regelung ein.

Denn tatsächlich findet ein Teil dieser Zulagen nach wie vor nicht den Weg bis zu den Produzenten, obwohl die Milchpreisstützungs-Verordnung dies schwarz auf weiss so vorsieht. Im Übrigen können wir nicht nachvollziehen, warum unsere Dachorganisationen und die Branchenorganisation Milch so vehement gegen die Direktauszahlung sind, es sei denn, sie bangen um die jährlich Dutzende Millionen, die irgendwo auf dem Weg zum Produzenten versickern…

Pressekontakt

Maurus Gerber : 081 864 70 22

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Pressemitteilung von Uniterre Aktion Migros in Fribourg

Wir sind da, weil wir eine klare Botschaft an die Migros zu richten haben.

Liebe Migros,

Wir sind bestürzt, dass Du per Ende Februar die faire Milch Faireswiss aus Deinen Regalen verbannt hast. Der Grund: ab dem 1. Juli 2021 wird alle Trinkmilch auf den IP-Suisse Standard umgestellt, bis zur gesamten Umsetzung am 1. Januar 2022, mit Ausnahme der Bio- und Demeter-Milch. Weil die faire Milch Faireswiss nicht in allen Punkten den IP-Suisse-Kriterien entspricht, musste sie aus Euren Regalen verschwinden. Das gleiche Schicksal erlitt die regionale und faire Milch „Genève Région Terre Avenir“, die seit mehreren Jahren in deinen Genfer Filialen verkauft wurde. So weit so gut.

ABER: Wir haben etwas genauer hingeschaut und feststellen müssen, dass der Grossteil des versprochenen Preiszuschlages zwischen Juli und Dezember 2021 den Produzenten gar nicht ausbezahlt wurde.

Ja, die Landwirtschaft muss nachhaltiger und umweltfreundlicher werden, und sie muss noch mehr tun für die Biodiversität. Aber wir fordern ultimativ mehr Respekt vor der Arbeit der Produzenten. In der heutigen Situation bedingt Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft vorerst einmal wirtschaftliche Nachhaltigkeit. Jede zusätzliche Auflage, die dem Produzenten aufgebürdet wird und die Produktionskosten zusätzlich belastet, muss korrekt abgegolten werden.

Quasi die einzige Milch, die dem Landwirt heute die Produktionskosten einigermassen korrekt abgilt, ist die faire Milch Faireswiss, und diese hast Du in die Wüste geschickt.

Liebe Migros, jetzt reicht’s mit Deinem wirtschaftlichen und sozialen Dumping, mit dem Du unter dem Deckmantel des Umweltschutzes die einheimische Produktion in den Ruin treibst!

Hör endlich auf, die Landwirtschaft - und im Gleichzug auch noch die Konsumenten - für dumm zu verkaufen!

Pressekontakt

Rudi Berli : 078 707 78 83

Anhang: Migros - Von der nachhaltigen Milch zur IP Suisse-Milch

Richtlinien-Vergleich Nachhaltige Milch -IP Suisse

Pdf Pressemiteilung

Zusatztext

Fotos: Eric Roset

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Pressemitteilung der Milchkommission Uniterre

Aufgrund der steigenden Produktionskosten wird die Situation der Schweizer Milchproduzent*innen zunehmend schwieriger.

Die Milchkommission Uniterre begrüsst deshalb die jüngste Forderung der BIG-M*, ihren Mitstreitern aus der Deutschschweiz: „Werden die Produktionskosten nicht gedeckt, kann auf Dauer die Milchproduktion nicht garantiert werden!

Ebenso begrüsst die Milchkommission Uniterre, dass die Vereinigten Milchbauern Mitte-Ost (VMMO) endlich aus ihrem Schlaf erwacht sind, und nun den direkten Zusammenhang zwischen den verbreiteten Halbwahrheiten über die Produktionskosten und den zahlreichen Betriebsschliessungen erkennen. Die VMMO fordert, dass der Richtpreis dem absoluten Mindestpreis entspricht.

Das ist ein Zwischenziel, reicht aber noch nicht aus. Der aktuelle Richtpreis liegt bei 73 Rappen pro Liter Milch. Das ist bei weitem nicht genug, um die Produktionskosten zu decken, denn in den letzten Monaten sind die Kosten für Energie, Dünge- und Futtermittel stark angestiegen. Zudem beeinträchtigt die geringe Qualität des Raufutters die Milchproduktion.

Abermals müssen die Schweizer Milchproduzenten (SMP) und die Branchenorganisation Milch (BO Milch) dringlichst aufwachen, um den Milch-Richtpreis umgehend und drastisch zu erhöhen und durchzusetzen!

Unsere Kolleg*innen aus der Milchproduktion geben nach und nach entmutigt auf, bis wir eines Tages vor einem Engpass in der Milchproduktion stehen werden. Wollen wir es wirklich so weit kommen lassen?

Sollten die SMP und die BO Milch unfähig sein zu reagieren, dann liegt es in der Verantwortung des Bundes zu handeln!

Milchkommission Uniterre

Pressekontakt

Maurus Gerber : 081 864 70 22

*Bäuerliche Interessen-Gruppe für Marktkampf

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Pressemiteilung von EMB - Brüssel, den 18. November 2021

Bei der Mitgliederversammlung des European Milk Board (EMB) kamen in dieser Woche im belgischen Löwen die Vertreter aus 12 europäischen Ländern zusammen, um gemeinsam wichtige Lösungen für den Milchsektor zu diskutieren. Denn die Fehler, die im EU-Agrarsektor gemacht wurden, treten mit all ihren problematischen Konsequenzen immer deutlicher zu Tage. So sinkt bereits die Milchproduktion in wichtigen Produktionsländern, weil die jahrelange Kostenunterdeckung die ErzeugerInnen schon seit Jahren zu Scharen aus der Produktion treibt. Die Vertreter der europäischen Milcherzeuger bekräftigten daher die Notwendigkeit einer Kurskorrektur, um dem Sektor; den Bäuerinnen und Bauern sowie der zuverlässigen Produktion von Nahrungsmitteln für die EU-Bürger eine Zukunft zu gewährleisten.

Zu dem bisherigen Kostendruck, der beispielsweise durch die aktuelle liberale Export- und Importstrategie auf den ErzeugerInnen lastet, kommt der Einkommensdruck, der sich für sie aus den aktuellen und zukünftigen grünen Strategien wie Green Deal und Farm to Fork ergibt. Wie die zahlreichen Milcherzeugervertreter betonten, sind Umwelt- und Klimamaßnahmen für alle Sektoren der Gesellschaft notwendig. Allerdings müssen sie zu Ende gedacht werden. So müssen im Agrarsektor die aktuellen Strategien so gestaltet sein, dass sie für die Erzeugerinnen tragbar und für Umwelt und Klima tatsächlich effektiv sind.

Dass die Lösungen für den Sektor unbedingt Rahmenbedingungen für einen kostendeckenden Preis beinhalten müssen, um alte Fehler zu korrigieren und neuen Fehlern in einer grünen Politik vorzubeugen, war die einheitliche Meinung der Mitgliederversammlung. Die anwesenden Milcherzeugervertreter unterstrichen dabei die Notwendigkeit von Instrumenten, die in Krisenzeiten zeitweise die Mengen begrenzen können, sowie von einer Politik, die eine solide Finanzierung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen in den Fokus nimmt. Für den Agrarsektor muss das bedeuten, dass alle Erzeugungskosten – auch die Kosten der Nachhaltigkeit – gedeckt sind und nicht auf die Erzeugerstufe abgewälzt werden.

Sieta van Keimpema dazu: „Durch die GAP-Reform, die dieses Jahr verabschiedet wurde, ist der freiwillige Lieferverzicht offiziell als Instrument für Krisenzeiten in die Gemeinsame Marktorganisation der EU aufgenommen worden. Ein erster, kleiner Schritt eines noch langen Weges, den die Politik gemeinsam mit den Bäuerinnen und Bauern noch gehen muss, um das aktuelle Agrarsystem tiefgehend zu reformieren.“ Auf diesem Weg müssten auch die EU-Nachhaltigkeitsstrategien angepasst werden. „Wir wollen eine Klimapolitik. Auch deshalb natürlich, weil wir Bauern die Klimafolgen als erstes zu spüren bekommen. Sie muss aber bezahlbar sowie für Umwelt- und Klima tatsächlich wirksam sein.“

Kontakte:

EMB-Präsidentin Sieta van Keimpema (DE, NL, EN): +31 (0)612 16 80 00
EMB-Vizepräsident Kjartan Poulsen (DE, DK, EN): +45 (0)212 888 99
EMB-Geschäftsführung Silvia Däberitz (DE, EN, FR): +32 (0)2 808 1936
EMB-Pressestelle Vanessa Langer (DE, EN, FR): +32 (0)484 53 35 12
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Reaktion der Milchkommission von Uniterre auf die angekündigten Änderungen im landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2021

Schleppschlauch-Obligatorium auf 1. Januar 2024 verschoben

Wir begrüssen, dass das Obligatorium für das Ausbringen von flüssigem Hofdünger mit Schleppschläuchen erst am 1. Januar 2024 in Kraft tritt.

Vor seinem Inkrafttreten muss aber unbedingt die Finanzierung geregelt werden. Wie bereits in früheren Pressemitteilungen erwähnt, verursacht das Obligatorium erhebliche Kosten für die Produzent*innen.

Aus diesem Grund fordern wir eine Preiserhöhung für landwirtschaftliche Produkte wie Milch, Fleisch, Getreide, damit die Investitionen kompensiert werden können. Es ist nicht einzig die Aufgabe der Produzent*innen, sondern vielmehr des Marktes diese zusätzlichen Kosten zu decken.

Verkäsungszulage um 1 Rappen gesenkt, Verkehrsmilchzulage um 0,5 Rappen erhöht

Seit Jahren schon warnte Uniterre vor einer Senkung der Verkäsungszulage. Jetzt ist es soweit!

Wir wiesen in der Vergangenheit immer wieder darauf hin, dass das aktuelle Auszahlungssystem für die Verkäsungszulage undurchsichtig ist und schlecht überwacht wird. Bei einem Teil der industriellen Verarbeiter fliesst das Geld in die Produktion von Käse für den Export, d. h. in ein Produkt ohne Mehrwert. Es ist ein Vorgehen, das die Branchenorganisation Milch (BO Milch) nicht hinterfragt! Gleicht die Senkung der Verkäsungszulage deshalb nicht irgendwie einer Bestrafung durch das Parlament?

Zudem wurde die Verkehrsmilchzulage um 0,5 Rappen, von 4,5 auf 5 Rappen, erhöht. Ist das eine gute Nachricht? In seiner Pressemitteilung vom 3. November präzisiert der Bundesrat: «Mit dieser Aufstockung soll das Budget dem Willen des Parlaments entsprechend so weit wie möglich für die Molkereimilch verwendet werden.» Wir sollten aber nicht vergessen, dass diese Zulage das Schoggigesetz ersetzte, um den industriellen Verarbeitern eine Preiskompensation auf den Rohstoffen für Exportprodukte zu gewähren. Dies geschah über die beiden Fonds «Rohstoffverbilligung» und «Regulierung». Seit 2021 wurden bei diesen Fonds Anpassungen vorgenommen: Übertragung des Fonds «Regulierung» auf den Fonds «Rohstoffverbilligung» und Einführung eines dritten Unterstützungsfonds für den Export von Milcheiweiss (MPC-Box); aber da liegt eigentlich nicht das Problem.

Wir fragen uns eher, ob diese 0,5 Rappen in die Kassen der Produzent*innen oder wie die 4,5 Rappen zu den Verarbeitern fliessen werden. Zweifel sind durchaus angebracht!

Um die Senkung der Verkäsungszulage zu kompensieren, die sich zwangsläufig auf den Preis für die Produzent*innen auswirken wird, fordern wir einmal mehr eine Erhöhung des Milchpreises.

Pressekontakt:

Maurus Gerber, 081 864 70 22

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Die bäuerlichen Organisationen hatten bis zum 18. Oktober Zeit, zum Gesuch der Branchenorganisation Milch (BO Milch) für eine Verlängerung um vier Jahre der Allgemeinverbindlichkeit des Reglements Standardvertrag und Segmentierung Stellung zu beziehen.

Auch Uniterre hat sich dazu geäussert. Grundsätzlich unterstützt Uniterre die Allgemeinverbindlichkeit für den Standardvertrag und die Segmentierung. Wir akzeptieren aber nicht, dass die Motion Noser nicht umgesetzt wird. Damit wird unsere Demokratie missachtet. Die Motion verlangte nämlich, dass die Lieferung von B-Milch künftig freiwillig ist. Diese Massnahme will die BO Milch aber nicht umsetzen, da sie einen Preiszerfall bei der A-Milch fürchtet.

Das Problem ist aus unserer Sicht weitgehend auf die Zusammensetzung der BO Milch zurückzuführen. Dort sind die Milchproduzent*innen nämlich nicht wirklich, und schon gar nicht paritätisch, vertreten. An dieser Stelle muss erwähnt werden, dass es der selbst erklärte Zweck der BO Milch ist, die «Wirtschaftlichkeit ihrer Mitglieder aus der Schweizer Milchwirtschaft durch Erhalt und Förderung der Wertschöpfung […]» zu stärken. Seit ihrer Gründung hat sich die BO Milch einzig um die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Käufer*innen und Verarbeiter*innen gekümmert. Das wichtigste Glied in der Kette, die Milchproduzent*innen, wurde aber vernachlässigt. Die traurige Tatsache ist, dass der Preis für Kuhmilch seit 2009 von 73,17 auf 60,19 Rappen (2020) gesunken ist. In der gleichen Periode ist auch die Anzahl Produzent*innen (inkl. Sömmerungsbetriebe) von 27’151 auf 18’296 (2020) zurückgegangen. Das entspricht einem Rückgang von 32 Prozent.

Weil sich die BO Milch weder willig zeigte, die parlamentarische Motion umzusetzen, noch eine alternative Lösung zur Verbesserung der Wertschöpfung und der Wirtschaftlichkeit der Milchproduktion vorzuschlagen wusste, fordern wir den Bundesrat auf, das Gesuch der BO Milch für die Verlängerung der Allgemeinverbindlichkeit nicht zu verlängern, solange sie keine Anstrengungen unternimmt, um die Planungssicherheit und die Wertschöpfung für die Milchproduzent*innen im Sinne der parlamentarischen Motion zu verbessern.

Zudem fordern wir eine gründliche Umstrukturierung der BO Milch am Beispiel der Sortenorganisation Gruyère, bei der Produzent*innen, Affineur*innen und Käser*innen gerecht vertreten sind.

Es ist höchste Zeit aufzuwachen, bevor es zu spät ist und Milch in der Schweiz so knapp wird, dass die weisse Linie geöffnet werden muss.

Um der Motion Nachdruck zu verleihen, hat Uniterre mit der Parlamentarierin Meret Schneider eine Motion ausgearbeitet. Die Motion 21.4296*«Wertschöpfung und Planungssicherheit für Milchbauern» wurde am 1. Oktober im Nationalrat eingereicht.

*https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curi...

Pressekontakt : Rudi Berli, r.berli@uniterre.ch - 078 707 78 83

Anhang: Argumente von Uniterre betreffend die Konsultation zum Gesuch der BO Milch für eine Verlängerung der Allgemeinverbindlichkeit

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Aktion organisiert von Uniterre, Big-M und BBK

Wenn die Milchproduktion eine Zukunft haben soll, geht das nur mit einem Milchpreis, welcher die Produktionskosten deckt. Bis heute werden die Milchbäuerinnen und Milchbauern aber gezwungen, billige B Milch abzuliefern. Das Verteidigen von wertschöpfungsschwachen Marktsegmenten wird mit diesem System auf dem Rücken der Lieferanten ausgetragen. Der Richtpreis für die B Milch liegt 18 Rappen unter demjenigen der A Milch. Diese Billigmilch, mit welcher sogar Dumpingexporte finanziert werden, reisst den Auszahlungspreis nach unten, so dass auf Dauer keine nachhaltige Milch produziert werden kann! So wird die nachhaltige bäuerliche Milchproduktion in der Schweiz täglich weiter zerstört!

Es ist eine Tatsache, dass ständiger Preisdruck in der Landwirtschaft zu Produktionsformen führt, für welche immer weniger Akzeptanz in der Bevölkerung vorhanden ist. Das eidgenössische Parlament hat dies erkannt. Mit einer historischen Einigkeit von links bis rechts wurde vom Ständerat am 24.09.2019, und vom Nationalrat am 28.06.2020 mit lediglich 2 Gegenstimmen die Motion " Verlässlichkeit des Standardvertrags der Branchenorganisation Milch“ der WAK Ständerat angenommen. Ein ganz entscheidender Teil darin ist, dass die Lieferung von billiger B Milch freiwillig werden soll. Der Widerstand der Milchkäufer und der Milchindustrie war zu erwarten. Heute, anlässlich ihrer Delegiertenversammlung wird sich die Branchenorganisation Milch (BOM) weigern, dieser Forderung des Parlamentes nachzukommen. Das ist ein Skandal!

Die Forderung des Parlamentes ist berechtigt und problemlos umsetzbar. Für die Konsumentinnen und Konsumenten ändert dies rein gar nichts, aber durch den Verzicht auf B-Milch steigt der Milchpreis für die Bäuerinnen und Bauern markant.

Wir Milchbäuerinnen und Milchbauern fordern, dass die Motion umgesetzt wird.


Motion "Verlässlichkeit des Standardvertrags der Branchenorganisation Milch "

Eingereicht von: Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR Einreichungsdatum: 28.06.2019

Angenommen Ständerat 24.09.2019, Nationalrat 28.06.2020

Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Branchenorganisation Milch darauf hinzuwirken, dass der Standardvertrag für den Kauf und den Verkauf von Rohmilch gemäss Artikel 37 des Landwirtschaftsgesetzes folgende Elemente umfasst:

Der Milchkaufvertrag muss sicherstellen, dass der Milchlieferant vor Ablieferung weiss, zu welchen Preisen er Milch liefert, sodass er unternehmerisch planen kann. An der Segmentierung in A-, B- und C-Milch muss festgehalten werden. Dass es keinen C-Preis mehr gibt und dafür überschüssige Milch über den B-Kanal verkauft wird, darf nicht erlaubt sein. Es muss in jedem Fall ein separater Preis für B- und C-Milch festgelegt werden. Der Preis für A- und B-Milch muss im Vertrag mit Menge und Preis in Kilogramm fixiert sein, mindestens für drei Monate. Die Freiwilligkeit der Lieferung von C-Milch muss dem Milchlieferanten gewährleistet sein. Deshalb ist auch vertraglich zu vereinbaren, welche Mengen zu welchem B-Preis abgerechnet werden können. Produzenten, die keine billige B- und C-Milch liefern wollen, dürfen nicht mit Mengenkürzungen im Bereich der A-Milch und der B-Milch bestraft werden.

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Medienmitteilung von Uniterre

Reaktion auf den Importantrag für Frischmilch zu Veredelungszwecken durch die Käserei Imlig – „Agri“ vom Freitag, 15. Januar 2021

Diese Ankündigung überrascht uns nicht und bestätigt das, was wir von Uniterre seit Jahren anprangern! Das derzeitige System ist so verdreht, dass es die Verarbeiter dazu veranlasst, Industriekäse ohne irgendwelchen Mehrwert für den Export herzustellen, der ausserdem :

- unseren Qualitäts-Exportkäse mit hoher Wertschöpfung konkurriert.

- selbst die Käse jener Länder, in die er exportiert wird, auf unfaire Weise konkurriert.

- ohne jegliche Legitimität von der Swissness profitiert.

- die Verkäsungszulage abrahmt und vereinnahmt, die von Gesetzes wegen den Milch-Produzent*innen zusteht. Das ist Diebstahl, den selbst unsere Behörden nicht ahnden wollen.

Im Jahr 2019 exportierte die Schweiz 6064 t "Switzerland Swiss " (siehe Grafik unten), den Käse des Zorns, der schon mit seinem Namen unredlich und doppelt von der Swissness profitiert...!

Wir prangern nicht die Käserei Imlig an, sie ist nur Opfer eines undurchsichtigen, unehrlichen und korrupten Systems, das schon viel zu lange andauert.

Ende 2019 zählte die Schweiz noch 19‘048 Milch Produzent*innen, und inzwischen ist deren Zahl sicher deutlich unter 19‘000 gesunken. Diese Entwicklung kommt nicht von ungefähr, und sie führt langsam aber sicher zu einem Produktionsrückgang.

Tatsächlich standen im Jahr 2020 alle Ampeln auf Grün und liessen endlich auf eine deutliche Erhöhung des Molkereimilch-Preises hoffen, nachdem die Butterknappheit zum Import von insgesamt 4.800 Tonnen geführt hatte. Doch das Gesetz von Angebot und Nachfrage funktioniert im helvetischen Milchmarkt offensichtlich nicht, war doch die Preiserhöhung als Reaktion auf die angespannte Marktlage nur lächerlich, quasi homöopathisch, und erfolgte erst anfangs 2021.

Es ist höchste Zeit, dass die Vertreter der Milch-Produzent*innen in der Branchenorganisation Milch (BOM) den Stier bei den Hörnern packen und fordern (und durchsetzen!)

- dass das mafiöse Systems der Produktion von Industriekäse für den Export ein Ende nimmt.

- dass an dessen Stelle die Schweizer Milch im Segment A aufgewertet und für die Herstellung von einheimischen Produkten eingesetzt wird, wie z.B. Butter, die derzeit Mangelware ist.

- dass der Milchpreis SIGNIFIKANT erhöht wird, wenn wir auch künftig noch eine Molkereimilch-Produktion in der Schweiz haben wollen!

Die Milchkommission von Uniterre

Kontakt: Maurus Gerber, 081 864 70 22


Zur Erinnerung : Die Verkäsungszulage

Nach der Liberalisierung des Käsemarkts im Juni 2007 wurde die Verkäsungszulage eingeführt (heute 10,5Rp. /kg Milch), dies mit der Ziel, den Preis für Molkereimilch zu stabilisieren. Diese Zulage sollte einzig für A-Milch gelten. Ein Teil der zu Käse verarbeiteten Molkereimilch stammt jedoch aus dem B-Segment (10 bis 13 %, d. h. 150 bis 200'000 Tonnen Milch) und profitiert ebenfalls von der Verkäsungszulage.

Die meisten gewerblichen Käsereien zahlen die Zulage ordnungsgemäss an die Produzent*innen aus. Andererseits umgehen einige grosse Milchkäufer und Verarbeiter das ursprüngliche Ziel durch eine undurchsichtige Anwendung der Segmentierung, wodurch die Milch-Produzent*innen nicht im Voraus wissen, wie hoch der tatsächliche Preis für ihre Milch ist.

Eine Analyse der Agrarforschung Schweiz* zeigt, dass den Produzent*innen dadurch möglicherweise 60 bis 100 Millionen Franken pro Jahr entgehen, Dies, obwohl die Milchpreisstützungsverordnung (MSV), Art. 6b und Art. 38 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) die Auszahlung der Verkäsungszulage an die Produzent*innen explizit vorschreibt. (Gesamtsumme : 293 Millionen Franken pro Jahr).

Die Folge: Diese Milch kostet die Verarbeiter, welche die Verkäsungszulage nicht an die Milch-Produzent*innen weitergeben, nur 35 Rp. (Preis des B-Segment, Durchschnitt 2019: 45 Rp.). Dadurch können mehrere tausend Tonnen Halbhartkäse zu einem Preis um die Fr. 3.–/kg exportiert werden. Diese Praxis wird vom BLW seit Jahren toleriert.

* Wirkungsanalyse der Verkäsungszulage auf den Milchmarkt, Listorti G., Tonini A. Agrarforschung Schweiz 5 (5), 212-215, 2014

Die Anteile von Exportkäse haben sich seit der Liberalisierung mit der EU im Jahr 2007, als die Verkäsungszulage eingeführt wurde, radikal verändert. Innerhalb von zehn Jahren ist die Exportmenge von Emmentaler AOP um 51 % gesunken, während der Gruyère AOP 2017 den Emmentaler AOP zum ersten Mal überrundet hat. Das AOP-Segment macht 35 % des gesamten Exports aus. Gleichzeitig hat ein ganzes Segment von Halbhart- und Hartkäsen (vgl. Grafik orange Zone, Raclette und Switzerland Swiss zusammen) zugelegt und entspricht nun 41 % der Exporte.

Quelle: Wertschöpfungskette Schweizer Milch, AGRIDEA, 2018


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Pressemiteilung von Uniterre


Im Jahr 2020 importierte die Schweiz die aussergewöhnliche Menge von 1800 Tonnen Butter im Frühling und weiteren 1000 Tonnen im Sommer, und nun gibt es eine erneute Nachfrage von 2000 Tonnen, was auf einen Mangel an Milch hindeutet. Die Milchpreise hätten somit stark ansteigen müssen, aber es wurde kein signifikanter Unterschied festgestellt. Ein echter Skandal!

Ausserdem werden die Konsumentinnen und Konsumenten getäuscht, weil sie glauben, sie würden Schweizer Butter kaufen.

Bäuerinnen und Bauern, es ist an der Zeit, die Kontrolle über die Butterindustrie zurückzugewinnen. Im Kanton Freiburg produziert eine Molkerei bereits Butter, bei einem Milchpreis, der 10 bis 12 Rappen über dem B-Milch-Preis (Industriemilch) liegt. Damit ist bewiesen, dass es möglich ist. Wir rufen die Bäuerinnen und Bauern dazu auf, sich an Ihre Molkereien/Käsereien zu wenden, um dort Butter regional herzustellen und zu vermarkten.

Konsumentinnen und Konsumenten, fragen Sie Ihre Molkereien und Käsereien nach Schweizer Butter und backen Sie Ihre Weihnachtsplätzchen mit ECHTER SCHWEIZER BUTTER.


Medienkontakt:

Berthe Darras : 079 904 63 74 (D/F)

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