Unsere Aussage stützt sich auf den Artikel im Schweizerbauer von Daniel Salzmann, darin bezeichnet der Vizedirektor des BLW Adrian Aebi die Auszahlungspraxis als «gesetzeswidrig». Der Vorwurf der Gesetzeswidrigkeit ist also hausgemacht. Bezugnehmend auf das Landwirtschaftsgesetz (Art. 38 Abs. 1 und Art. 39 Abs. 1) sieht das Gesetz klar eine Auszahlung an die Produzentinnen und Produzenten vor. Wie bereits das Verwaltungsgericht anerkannte ist «auf Gesetzesstufe die Zwischenschaltung des Milchverwerters bei der Auszahlung der Zulagen nicht vorgesehen (Urteil 28.2.2017, 3.1).»
Auf der rechtlich untergeordneten Verordnungsstufe, hier in der Milchpreisstützungsverordnung Art 6 1. und 2., werden die Verwerter als Erfüllungsgehilfe eingesetzt bzw. zwischengeschaltet. Es handelt sich hierbei um eine administrative Vereinfachung, die sich jetzt für das BLW als Bumerang erweisen könnte. Darüber hinaus wird Adrian Aebi im Schweizerbauer wie folgt zitiert: «Mit jedem Franken, den wir über diese Kanäle ausbezahlen, stehen wir im Risiko.» Denn laut Bundesgerichtsentscheid (BGE) (vom 4. Dezember 2018) gilt: «Weder aus dieser Bestimmung (MSV Art. 6 lit. a) noch aus dem Gesetz lässt sich jedoch ableiten, dass der Bund durch die Überweisung der Zulagen an den Milchverwerter von seiner Schuld gegenüber dem Produzenten befreit wird.» Und genau davon ging das BLW jahrelang aus. Das BLW hingegen argumentierte (Schreiben vom 24. März 2015, dass die Kläger dem BLW gegenüber keinen Erfüllungsanspruch auf Ausrichtung der nicht erhaltenen Zulagen (wie in dem Fall durch den Konkurs der Käserei Wick) hätten. In einem weiteren Schreiben des BLW vom 2. September 2015 steht, «dass der Erfüllungsanspruch des Milchproduzenten erlösche, sobald die Zulagen an den Milchverwerter ausbezahlt seien.» Unserer Einschätzung nach, könnten Nachforderungen auf das BLW zukommen, denn der Bundesgerichtsentscheid betrifft nicht nur den Konkursfall, sondern kann als generell gültig für nicht erhaltene Verkäsungszulagen gewertet werden.
Fehlende Aufsichtspflicht
Ein weiteres Beispiel: Daniel Salzmann, Redaktor des Schweizerbauers, zitierte in seinem Artikel vom 31. August 2018 ebenfalls die BLW-Sprecherin Florie Marion. Diese rechtfertigte die bisherige Auszahlungspraxis: «Zudem ging man von der Tatsache aus, dass ja nur der Käser weiss, welche Milch von welchem Bauern verkäst wurde.» Grundfalsch, stellt doch bereits das Rechtsgutachten von Anwalt Didier Kipfer fest: «Die Milchverwerter müssen die gelieferten Milchmengen der Milchhersteller täglich aufzeichnen (Art. 8 Abs. 1 MSV). Der Administrationsstelle des BLW sind monatlich die gelieferte Menge je Produzent mitzuteilen (Art. 8 Abs. 2 MSV). Schliesslich haben die Milchverwerter auch eine tägliche detaillierte Verwertungskontrolle durchzuführen (Art. 9 MSV).» Auch diese Details müssen der Administrationsstelle des BLW übermittelt werden (Art. 12 Abs. 2 lit. B MSV). Nüchtern festgestellt: Das BLW und die Milchverwerter verfügen über alle relevanten Daten! Ausser es handelt sich um Zweit- und Drittmilchkaufverträgen (75% der Milchmenge) von Milchhandelsfirmen. Da fehlt schlichtweg die Transparenz durch fehlende Angaben darüber, wieviel % der Milch verkäst wurde, damit erlischt aber nicht das Anrecht auf Verkäsungszulagen.
Wie komme ich zu meinem Recht?
Klar ist: Jede Milchbäuerin und jeder Milchbauer hat Anspruch auf Auszahlung der Verkäsungszulage durch den Verwerter. Dieser Anspruch ist vor einem Zivilgericht einklagbar (Achtung: zeit- und kostenintensiv). Der Vertrag ist widerrechtlich, wenn die Zulagen im Milchpreis inbegriffen sind (Inhalt des Vertrages nichtig Art. 20 OR) und es kann Klage wegen ungerechtfertigter Bereicherung (Art. 62ff. OR) erhoben werden. Dies gilt auch für den Fall, dass keine vertragliche Regelung besteht. Hat der Verwerter tatsächlich die Zulagen nichtweitergereicht, erfüllt er gemäss Anwalt Didier Kipfer «zumindest den objektiven Tatbestand der Veruntreuung im Sinne von Art 138 StGB». So oder so gilt es jetzt über die Bücher zu gehen! Prüft eure Milchgeldabrechnungen rückwirkend auf die letzten zehn Jahre. Bei Verdacht werdet beim BLW vorstellig – bei einer Widerhandlung „müsste“ das BLW eine Untersuchung eröffnen und allenfalls Verwaltungsmassnahmen (Art. 14 Abs. 2 MSV) aussprechen. Eine nachträgliche Auszahlung der Verkäsungszulage ist damit aber nicht gewährleistet.
Uniterre arbeitet intensiv rund um die brennenden Fragen zu den Verkäsungszulagen. Aber auch für weitere rechtliche Auseinandersetzung möchten wir finanziell gewappnet sein. In den letzten Tagen haben wir etliche Rückmeldungen erhalten, die wir rechtlich prüfen möchten. Deshalb bitten wir Sie um finanzielle Unterstützung. Sie können uns Spenden auf folgendes Konto überweisen, mit dem Vermerk: «Rechtsfonds»: IBAN CH51 8013 9000 0228 4965 5. Herzlichen Dank!
Pressespiegel:
Bauernzeitung: BLW widerspricht Uniterre
Wir brauchen Ihre Unterstützung - Milchproduzent/-in, Verbraucher/-in - für die Solidaritätspetition des Milchmarktes!
Die Forderungen sind:
- Von der Branchenorganisation Milch (BOM) festgelegte Richtpreise müssen ab Hof gelten (und nicht franko Rampe*)
- Die Mengenangaben für die Segmentierung muss zwingend in Kilogramm gemacht werden.
- Die Segmentierung muss auch auf Stufe Produzent/-in-Milchkäufer eingehalten werden.
- Die Lieferung von Milchmengen unter dem A-Richtpreis muss für die Bauern und Bäurinnen freiwillig sein.
*Franco rampe ist der Preis einschließlich des Transports zum Molkerei- oder Verarbeitungsbetrieb.
Sehen Sie sich das Video dazu an : https://www.uniterre.ch/download_file/view/875
Unterschreiben Sie die Petition unter: www.farmersolidarity.com/ch
Diese Petition ist Teil einer Solidaritätskampagne für alle europäischen Milchbäuerinnen und Milchbauern, die vom EMB (European Milk Board) gestartet wurde. Diese Petition wird in Kürze in ganz Europa veröffentlicht.
Erklärungen :
Milchproduktion nach Mass – keine Überschüsse!
Seit 10 Jahren wird in der Schweiz mehr Milch produziert als zu einem vernünftigen Preis verkauft werden kann. Und seit 10 Jahren wird überschüssige Milch zu Billigstpreisen auf dem Weltmarkt entsorgt. Für diese Milch wird den Produzenten/-innen ein Preis abgerechnet, bei dem jede/-r Bäuerin/Bauer bares Geld verliert.
Segmentierung
Die Segmentierung teilt die Milch anhand der Verarbeitung in drei Segmente ein:
A-Segment:Milchprodukte mit hoher Wertschöpfung (durch Importzölle geschützt oder durch Beiträge gestützt)
B-Segment: Milchprodukte mit eingeschränkter Wertschöpfung resp. höherem Konkurrenzdruck (ungeschützt und ungestützt) mit Ausnahme von verkäster Industriemilch für den Export.
C-Segment: Regulier- resp. Abräumprodukte ohne Beihilfe
Die Segmentierung hätte eigentlich zwei Funktionen:
- Sie trennt auf dem Markt diejenige Milch, welche im geschützten Segmentverkauft wird oder von direkten Stützungsmassnahmen profitiert. Diese Milch wird als A Milch bezeichnet und hat einen höheren Preis.
- Sie sollte den Milchproduzenten/-innen eine Wahlmöglichkeit liefern, ob sie schlecht bezahlte Milch überhaupt produzieren wollen. Um dies zu gewährleisten müsste die Lieferung von C-Milch für die Bauern freiwillig sein. Die Segmentierung wird umgangen, in dem es heute fast keine C Milch mehr gibt und die überschüssige Milch als B Milch deklariert wird. Denn hier hat der/die Bauer/Bäuerin ja keine Wahlmöglichkeit. In diesem System liefern die Bauern zwangsläufig Milchmengen ab, welche oft noch Bundesgelder enthalten, aber zu Billigstpreisen im Ausland entsorgt werden müssen.
Mehr Transparenz und Verbindlichkeit
Die Differenz zwischen dem von der BOM festgelegten Richtpreis und dem an die Bauern und Bäuerinnen ausbezahlten Preis ist enorm. In der Presse wird der A-Richtpreis kommuniziert, welcher franko Rampe gilt. Der bei den Bäuerinnen und Bauern ausbezahlte Milchpreis liegt heute 10 bis 20 Rappen tiefer! Die unzähligen Abzüge, welche bei jedem Liter gemacht werden, sind weder vergleichbar noch transparent. Der Richtpreis franko Rampe hat keine Aussagekraft. Die BOM muss künftig den Richtpreis ab Hof festlegen. Dieser Preis ist für die Bauern und Bäuerinnen massgebend!
Weniger Milch zu besserem Preis
Jede/-r Bäuerin/Bauer sollte selbst entscheiden können, ob sie/er billige (Überschuss-)Milch produzieren oder auf diese verzichten will. Wenn er/sie keine Billigmilch mehr liefert, muss sie/er für den Rest einen besseren Preis erhalten. Viele Betriebe, gerade in topografisch weniger privilegierten Regionen der Schweiz, hätten so wieder eine Perspektive. Wer trotzdem solche billige (Überschuss-) Milch liefern will, soll dies dürfen. Er/sie soll aber auch die vollen Kosten für deren „Verwertung“ selber tragen. Auf keinen Fall dürfen Bauern und Bäuerinnen, welche auf überschüssige Mengen verzichten, auch nochfür die Überschüsse der Anderen zur Kasse gebeten werden! Und es geht nicht an, dass für solche Milchmengen noch Staatsgelder missbraucht werden.
Es ist ein Unsinn, wenn man die Milchbauern/-bäuerinnen zwingt Milch abzuliefern, welche dann auf dem Weltmarkt entsorgt werden muss, wie das heute leider gemacht wird. Das ist gut für die Auslastung von Überkapazitäten bei den Milchverarbeitern. Ökonomisch und ökologisch ist dies aber nicht vertretbar. Es reicht endgültig!
Das Geld sollte beim Melken der Kühe verdient werden und nicht beim Melken der Bauern und Bäuerinnen.
Die Schweiz verhandelt derzeit ein Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten.
Unterschreibe jetzt die Petition : http://chng.it/MVmpgHR6Lk und fordere vom Bundesrat, auf verbindliche Menschen- und Umweltrechte zu pochen – und ein Abkommen abzulehnen, das diese nicht garantiert.
Danke!
Die Mercosur Koalition
Das Kampagnenmaterial ist da!
Plakate A3, Flyer A5, Aufkleber, Transparente in drei Sprachen.
Beteiligen Sie sich an der Kampagne und verteilen Sie das Material auf ihrem Bauernhof oder anlässlich den diversen Feiern und Festivals in ihrer Region! Wenn Sie Kontaktieren Sie uns wenn Sie Direktvermarktung machen oder auf den Markt gehen. Wir senden ihnen gerne Material zu!
Sämtliche Bestellungen an: info@souverainete-alimentaire.ch
Download:
Transparente bestellen
Auf dem Feld, der Scheune oder dem Balkon. Bestellen Sie folgende mikroperforierte Grössen:
- 1,25m x 0,5m Fr. 18.- das Stück
- 3m x 1m Fr. 33.- das Stück
Sämtliche Bestellungen an: info@souverainete-alimentaire.ch
EU Regierungen und LeiterInnen
Diese Petition wird lanciert von La Via Campesina
Die 2 Milliarden in ländlichen Gebieten arbeitenden Menschen beanspruchen ihr Recht auf Nahrung und gesunde Ernährung. Eine UN Deklaration bezüglich ihrer Rechte wäre das wirkungsvollste legale Instrument gegen Missbräuche wie Landraub, Biopiraterie und Arbeitsausbeutung. Diese Deklaration würde eine solide Grundlage für die Verteidigung von Gesundheit, nachhaltigen Ernährungssystemen und Nahrung bieten. Wir fordern die europäischen Regierungen dazu auf, den Versuch die Initiative zum Scheitern zu bringen, zu stoppen!
Warum ist das wichtig?
Die Verhandlungen für eine UN Deklaration bezüglich der Rechte der ländlichen Welt könnten Geschichte schreiben: sie würde die Rechte der BäuerInnen auf die Versorgung ihrer Gemeinden sichern, ihren Lebensraum, sowie die nachhaltigen und vielfältigen Ernährungssysteme, die uns alle ernähren, schützen. Trotz all dem ist die Initiative, nach 15 Jahren der Mobilisierung durch Bauernorganisationen weltweit, in Gefahr. Die Genehmigung durch die UN wird von europäischen Regierungen während des nächsten Treffens des UN Menschrechtsrats, vom 9. bis 13. April, gefährdet. In ihrer Absicht unerschütterlich wird sich eine internationale Delegation von BäuerInnen in Genf vorstellen und bittet uns, in Verteidigung dieser Deklaration zusammen zu stehen.
Hilf diesen historischen Prozess und die Zukunft unserer Welt zu verteidigen! Lasst uns eine starke Botschaft von Europa an die europäischen Regierungen und LeiterInnen schicken, um zu verdeutlichen, dass die Unterstützung dieser Deklaration notwendig ist! Unsere Unterschriften werden den europäischen Regierungen während der kommenden Verhandlungen des Menschenrechtsrats (und falls nötig ebenfalls bei der folgenden Sitzung) überreicht, um die klare Unterstützung der öffentlichen Meinung, die ländlichen Gemeinden und nachhaltigen Ernährungssysteme zu schützen, in Europa und in der Welt, zu beweisen.
Diese Deklaration, im Sinne des Eingeständnisses der fundamentalen Rolle von Kleinproduzenten, gäbe ihnen konkrete Zukunftsaussichten für angemessene Arbeits- und Lebenskonditionen. In Europa bilden KleinbäuerInnen mit ihrem Produktionsmodell, trotz partieller Industrialisierung der Landwirtschaft, die Basis für qualitative Nahrung, Schaffung der Großzahl von Arbeitsplätze in ländlichen Gegenden, nachhaltiges Management natürlicher Ressourcen und Kampf gegen den Klimawandel. Dennoch, auf Grund von fehlendem anständigen Einkommen, Landraub und mangelnde adäquate Unterstützung von Seiten der öffentlichen Autoritäten, verschwinden Farmen in beängstigender Schnelle, zum Vorteil der Expansion großer agroindustieller Komplexe, welche ebenfalls die Nahrung der Menschen bestimmen.
Gerade in Osteuropa, wo die Großzahl der europäischen LandwirtInnen angesiedelt ist, ist die Deklaration von besonderer Wichtigkeit. 10 Millionen Menschen in dieser Region, die in ländlichen Gebieten leben und arbeiten, benötigen die Unterstützung ihrer Regierung für die Deklaration.
70% der weltweiten Nahrungsproduktion stammt aus bäuerlicher Agrarwirtschaft. ViehhalterInnen, FischerInnen und LandwirtInnen sind die Bewahrer der Biodiversität und garantieren nachhaltige und qualitative Nahrung, da sie Alternativen zu großflächiger, industrieller Landwirtschaft nutzen. Dennoch gefährden öffentliche Finanzierungen der Agroindustrie und des Landraubs, sowie die Biopiraterie von Samen und giftige Freihandelsabkommen, den Lebensunterhalt in ländlichen Gemeinden, wie auch nachhaltige Ernährungssysteme. Dafür brauchen die BäuerInnen und Bauern unsere Unterstützung. Das Recht der BäuerInnen kann mit Hilfe einer einzigen UN Deklaration geschützt werden und wir können helfen dies möglich zu machen, in dem wir unsere Außenminister dazu bringen, sie zu unterstützen! Eine solche Deklaration böte eine konkrete Möglichkeit Gewalt gegenüber ländlichen Gemeinden zu stoppen: BäuerInnen könnten auf ihrem Recht bestehen, wie beispielsweise auf ihre Rechte auf Land, angemessenes Einkommen und Samen. Ferner wäre die Deklaration ein internationales Instrument, welches von Regierungen und internationalen Institutionen respektiert, beschützt und eingehalten werden muss.
Seit einigen Jahren sind verschiedene neue gentechnische Verfahren in der Entwicklung, die sowohl in der Pflanzen- und Tierzüchtung, als teilweise auch in der Humanmedizin angewendet werden können.
Nachdem man drei Jahrzehnte lang mit ungenauen Schrotschussverfahren gearbeitet hat – der Ort des Einbaus der neuen Gen-Konstrukte konnte nicht kontrolliert werden und komplexere gentechnische Veränderungen liessen sich kaum herstellen – , glaubt man sich jetzt in der Lage, das Erbgut und die Genregulation zielgerichtet, planvoll und ohne erhebliche Nebenwirkungen manipulieren zu können. Wortschöpfungen wie „Genome-Editing“ (übersetzt ungefähr: „gezieltes Umschreiben“ von Genomen) oder „Präzisionszüchtung“ sollen uns glauben machen, dass man die Ära der Steinzeit-Gentechnik verlassen hat.
Erste Pflanzen, die mit Hilfe neuer gentechnischer Verfahren entwickelt wurden, sind in den USA bereits auf dem Markt. Wenn die Verfahren nicht als Gentechnik eingestuft werden – sowohl in der Schweiz, als auch in der EU werden hierzu bald politische Entscheidungen erwartet – könnten diese Pflanzen ohne Regulierung und Kennzeichnung auf dem Teller von Schweizer Konsument*innen landen. An gentechnisch veränderten Tieren wird ebenfalls gearbeitet. Auch hier gilt: Ohne Regulierung als Gentechnik keine Risikobewertung und keine Kennzeichnung, also weder Transparenz in der Produktion, noch beim Einkauf.
Die Kampagne "Keine Gentechnik durch die Hintertür" informiert über diese Entwicklungen sachlich und kritisch – und unabhängig von den Interessen der Agrarkonzerne und Patentinhaber. Unsere Einwände gegen bestimmte Anwendungen der Gentechnik beruhen auf wissenschaftlichen Studien und Argumenten und nicht auf „Fake News“.
Wir warnen davor, dass kurzfristige Profitinteressen dazu führen könnten, dass die neuen gentechnischen Verfahren und daraus entwickelte Produkte ohne umfassende Risikobewertung auf dem Acker und dem Teller landen könnten.
Mit unserem Projekt wollen wir…
- über die aktuellen Entwicklungen in der Gentechnologie sowie deren langfristige Folgen informieren und diese stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken,
- über Risiken aufklären und
- von der Politik angemessene und vorsorgende Massnahmen einfordern.
Welche neuartigen gentechnisch veränderten Produkte und Organismen sollen in den nächsten Jahren auf den Markt kommen?
Anhand verschiedener Beispiele – wie Äpfel, Bienen, Schweine und Kühe – erklären wir, was technisch gemacht wurde, welche Ziele mit den Veränderungen verfolgt werden, welche Risiken die technischen Eingriffe haben und welche Folgen eine Freisetzung für die Landwirtschaft und die Umwelt haben könnte.
Um auf politischer Ebene etwas zu bewirken, haben wir sechs Forderungen formuliert.
- Neue Gentechnik als Gentechnik regulieren
- Monitoring von Langzeitfolgen für Mensch, Tier und Umwelt
- Nachweisverfahren, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit sicherstellen
- Wahlfreiheit gewährleisten
- Vorsorgeprinzip stärken
- Konzepte für eine nachhaltige Landwirtschaft fördern
Wer aktiv werden möchte, ist herzlich dazu eingeladen!
http://www.stop-nouveaux-ogm.ch/de/aktiv-werden
Die Kasse ist leer! Und das meinen wir ernst. Im März 2016 haben wir unsere Volksinitiative mit über 109’000 Unterschriften bei der Bundeskanzlei eingereicht. Die erste Etappe verlief dank der Mithilfe vieler ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer so erfolgreich. Für die zweite Etappe bis zur Abstimmung brauchen wir Ihre finanzielle Unterstützung. Es geht darum, unsere wichtige Initiative möglichst vielen Menschen bekannt zu machen! Mit Ihrer Unterstützung schaffen wir es bestimmt! Machen Sie mit bei der Bewegung für Ernährungssouveränität! Jeder Beitrag zählt!
https://wemakeit.com/projects/ernaehrungssouveraenitaet-2018?locale=de
Die Initiative für Ernährungssouveränität enthält Lösungsansätze, die über die Schweizer Landwirtschaft hinaus auch die Konsumentinnen und Konsumenten, die Arbeits- und Produktionsbedingungen im Ausland betreffen.
Bei diesen Punkten stimmen wir mit der Fair-Food-Initiative überein, denn sie spiegelt unsere Anliegen wieder für eine gerechte, umwelt- und tierfreundliche Landwirtschaft, welche auch die Sorgen der Essenden berücksichtigt.
Wir erinnern, dass auch die Initiative für Ernährungssouveränität keine protektionistischen Massnahmen enthält, sondern für alle Lebensmittel, die in der Schweiz verkauft werden, gleiche Normen fordert, egal, ob sie in der Schweiz oder im Ausland produziert werden.
Fair-Food-Initiative / Initiative für gesunde sowie umweltfreundlich und fair hergestellte Lebensmittel.
Die von den Grünen getragene Initiative setzt sich für fairen Handel und eine gerechtere Globalisierung ein. Sie fordert minimale Nachhaltigkeitsstandards für in der Schweiz hergestellte und importierte Lebensmittel. So können in der Schweiz nur Lebensmittel verkauft werden, deren Produktion ein Minimum an sozialen und ökologischen Normen respektiert. Also kein Fleisch aus Tierfabriken, keine Tomaten, die von Angestellten zu einem Hungerlohn gepflückt wurden und keine Wasserverschmutzung durch Pflanzenschutzmittel. •︎
LINK
Herbst 2016, sieben Neuenburger Bürger lancieren ihre Initiative "Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide". Nimmt das Volk diese Initiative an, wird jedes Pflanzenschutzmittel auf helvetischem Gebiet in einer Frist von 10 Jahren verboten.
Es waren einmal ein Professor für Bodenbiologie, ein Weinbauer, ein Unternehmer, aber vor allem Bürger. Sie haben beschlossen, in den Ameisenhaufen zu stüpfen und zwar mit einem Text, der die Schweizer Landwirtschaft revolutionieren kann. Die biologische Landwirtschaft ist zwar seit rund dreissig Jahren auf dem Vormarsch, dennoch bleiben Biobäuerinnen und -bauern eine Minderheit. 2016 kamen auf 53 000 Betriebe rund 6 300 Biobetriebe, also 12 % (Quelle: Situationsbericht SBV).
Vollständiges Verbot. Mit grosser Schlichtheit verlangt der Initiativtext ein vollständiges Verbot von synthetischen Pestiziden (darunter zu verstehen sind Pflanzenschutzmittel im weiten Sinn) in der Landwirtschaft, der Landschaftspflege und auf öffentlichem Grund ganz allgemein. Natürlich sind auch private Gärten davon betroffen. Der Text geht aber noch weiter und dehnt das Verbot auch auf die Einfuhr von landwirtschaftlichen Produkten aus (Lebensmittel, Tierfutter), die synthetische Pestizide enthalten oder mithilfe solcher hergestellt worden sind.
Ein nobles Anliegen. Der Bund hat bereits einen Aktionsplan zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln lanciert, was zeigt, dass das Risiko der Agrochemie allen bewusst ist. Am grössten sind die Risiken für die Verwender, also die Bäuerinnen und Bauern, die bei der Anwendung der verschiedenen Mittel tausend Vorsichtsmassnahmen treffen müssen. Risiken auch für die Umwelt aufgrund von Abschwemmung, Versickerung oder Verdunstung der Wirkstoffe und der Nebenprodukte. Risiken schliesslich auch für uns Konsumentinnen und Konsumenten, tagtäglich, wenn wir essen. Das Thema könnte sensibler nicht sein, die vielen Studien widersprechen sich und es ist nicht immer einfach, sich zurechtzufinden, denn die wirtschaftlichen Interessen sind enorm. Die Affäre mit Monsanto und seinem Glyphosat ist ein eindrückliches Beispiel.
In dieser vertrackten Lage können wir Future 3.0 zugestehen, dass sie eine extrem klare Grenze setzen und sich resolut dem Vorsorgeprinzip verschreiben. Wir können die totale Unschädlichkeit der Pflanzenschutzmittel nicht garantieren? Also verbannen wir sie! Mit derartigen Massnahmen könnten die Initianten viele Ziele erreichen. Aus dem Blickwinkel der Ernährungssouveränität ist diese Initiative in mehr als nur einer Hinsicht interessant und übernimmt auch mehrere Punkte, für die Uniterre einsteht. Die Unterstützung der Konsumenten ist für Bäuerinnen und Bauern lebensnotwendig und eine 100 % biologische Landwirtschaft kann eine gute Sache sein. Mehr Mitarbeitende anzustellen, um die zusätzliche Arbeit zu bewältigen, die Kontrolle über die Produktionsmittel in die Hände der Bäuerinnen geben, der zusätzliche Mehrwert, das alles klingt gut in den Ohren der Mitglieder von Uniterre.
Lücken. Da aber nichts ohne Fehl ist, müssen wir auch auf gewisse Lücken im Projekt von Future 3.0 hinweisen, denn es löst nicht alle Probleme:
Die zu grossen Margen der Grossverteiler im Biobereich
Eine Verteuerung der Lebensmittel - problematisch für Personen, bei denen jeder Rappe zählt. (die bessere Gesundheit schlägt sich nicht direkt auf das Portemonnaie nieder).
Der Einkaufstourismus, der unfaire Wettbewerb.
Die Schwierigkeit, qualifizierte Arbeitskräfte zu finden und anständig zu bezahlen.
Auch die Frage nach dem bäuerlichen Einkommen findet im Initiativtext leider keine Erwähnung, obwohl diese von zentraler Bedeutung ist, besonders, wenn man von den Bauernfamilien eine zusätzliche Leistung verlangt. Dennoch, die Initiative ergänzt sich gut mit der Ernährungssouveränität.. •︎
Vanessa Renfer - Bäuerin und Uniterre Sekretärin
Die Unabhängige Bäuerliche Zeitung - Februar 2018
Weitere Informationen unter www.future3.ch
Mit 114'420 Unterschriften wurde die Volksinitiative "Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung- Keine Subventionen für den Pestizid- und prophylaktischen Antibiotika Einsatz" nach nur zehn Monaten Sammelzeit am 18. Januar 2018 eingereicht. Eine Initiative löst Debatten aus, hier 2 Positionen.
PRO
Franzisca HERREN - Initiantin der Initiative "für sauberes Trinkwasser"
Durch die stark überhöhten Nutztierbestände, deren Haltung nur durch enorme Futtermittelimporte möglich ist, produziert die Schweiz viel zu viel Gülle. Trotz Einführung des ökologischen Leistungsnachweises 1996 ist die Einfuhr von Futtermitteln von 263'000 Tonnen auf über 1.1 Mio. Tonnen gestiegen. 50 % des Fleisches und 70 % der Eier und Poulets werden mit Importfutter hergestellt. Durch diese intensive Tierhaltung entsteht das Umweltgift Ammoniak, das zu Überdüngung von Gewässern, Mooren und Wäldern führt und unsere Lungen belastet. Die Schweiz, notabene ein Alpenland, weist europaweit die zweithöchsten Ammoniakemissionen auf, mit gravierenden Folgen für die Biodiversität. Seit vielen Jahren werden dadurch das Schweizer Umweltschutzrecht sowie internationale Vereinbarungen in gravierender Weise verletzt.
Jüngstes Beispiel: Der Bundesrat erhöht die gesetzlichen Grenzwerte für die meisten Pestizide. Zum Beispiel beim am häufigsten eingesetzten Glyphosat will der Bund in der Gewässerschutzverordnung die maximale Belastung in den Oberflächengewässern gar um das 3600-fache erhöhen. Auch der vor kurzem vom Bund veröffentlichte Bericht Bertschy 3 bestätigt, dass die Landwirtschaft trotz der enormen Zahlungen des Staates kein einziges der gesetzten Umweltziele erreicht.
Industrielle Nutztierhaltung fördert antibiotikaresistente Bakterien. Das zählt zu den "grössten Bedrohungen für die Gesundheit der Bevölkerung in der Schweiz". Trotzdem wird und darf in der Nutztierhaltung weiterhin prophylaktisch Antibiotika eingesetzt werden. Mit der Teilrevision der Tierarzneimittelverordnung (TAMV) vom 1. April 2016 wurde nur eine Einschränkung der Abgabe von Antibiotika auf Vorrat eingeführt – jedoch kein Verbot.
Intensivlandwirtschaft bedroht Trinkwasserqualität. Die Schweiz, als Wasserschloss Europas, kann heute 70 % des Trinkwassers naturnah und ohne aufwändige Aufbereitung direkt aus lokalem Grund- und Quellwasser gewinnen. Dieses Privileg ist bedroht. Deshalb fordert die Initiative, dass die Subventionen nur noch an Landwirtschaftsbetriebe gehen, die pestizidfrei produzieren, die Biodiversität erhalten, nicht mehr Tiere halten, als sie auf ihrem Boden selbst ernähren können und in der Tierhaltung Antibiotika nicht prophylaktischen einsetzen. Gleichzeitig fordert die Initiative, dass die landwirtschaftliche Forschung, Beratung und Ausbildung sowie Investitionshilfen nur noch mit Bundesgeldern unterstützt werden, wenn sie einen wirksamen Beitrag an eine solche konsequent nachhaltige Landwirtschaft leisten.
Die Initiative will die Existenzgrundlagen, die für die Bäuerinnen und Bauern die gleichen sind, wie für die Bevölkerung, sichern: Sauberes Wasser, gesund belebte Böden und eine hohe Biodiversität. •︎
CONTRA
Ulrike MINKNER - Bäuerin und Uniterre Vize-Präsidentin
Die Initiative für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung trifft einen Lebensnerv. Alle wollen saubere Luft, sauberes Wasser, saubere Nahrung und ein sauberes Hemd. Die Schuldigen: Die Bäuerinnen und Bauern. Diejenigen, die Pestizide und prophylaktisch Antibiotika einsetzen, sollen keine Direktzahlungen mehr bekommen. Weiter müssen alle die Biodiversität fördern und dürfen nur noch hofeigenes Futter an die Tiere verfüttern, sonst ist der Leistungsauftrag nicht erfüllt. Zu letzterem Punkt steht in der Einleitung zur Initiative, dass Landwirtschaftsbetriebe mit Direktzahlungen oder Subventionen unterstützt werden, [...] welche nur so viele Tiere halten, wie sie ohne Futtermittelimporte ernähren können. Im Initiativtext selber steht [...] "ein Tierbestand, der mit dem auf dem Betrieb produzierten Futter ernährt werden kann." Das ist ein gravierender Unterschied.
Die Initiative zwingt bei einer Annahme viele Bäuerinnen und Bauern durch den höheren Arbeits- und Kostenaufwand, der vom Markt nicht entschädigt wird, zum Aufhören. Wer wird es finanzieren, wenn wir mit dem Weltmarkt in Konkurrenz stehen? Wer bezahlt den Mehraufwand, den Tierarzt, das Hacken und Jäten, die im Vergleich hohen Löhne in der Schweiz, wer bezahlt die Biodiversität? Wer diese Frage lapidar damit beantwortet, dass der Markt es richtet, die KonsumentInnen den Aufpreis schon bezahlen werden, macht es sich zu einfach. Die Übergangsfrist für die Umstellung des Betriebes von 8 Jahren hingegen ist fair, löst aber die strukturellen Probleme nicht.
Welche Rolle spielt das Bundesamt? Warum hat es nicht längst für restriktivere Zulassungen der Pestizide und gescheite Obergrenzen gesorgt? Landwirte setzen Pestizide im gesetzlichen Rahmen ein, nicht weil sie die Umwelt verschmutzen wollen, sondern weil sie möglichst billig produzieren müssen. Ungeklärt zudem, was unter den Begriff Pestizide fällt. Auch der Biolandbau käme arg unter Druck, würden alle Hilfsstoffe verboten.
Aufhorchen lässt auch, dass die Agrochemiekonzerne nicht gegen die Initiative sind. Sie haben ihre Lösung: Neue Züchtungstechnologien (CRISPR / Cas9), die mit Hilfe von Genediting z.B. Schorf, Mehltau, Feuerbrand bekämpfen sollen. Auch gentechnisch veränderte Pflanzen, denen z.B. eine Resistenz gegen den Zünsler eingebaut wurde, würden grossen Aufwind bekommen.
Wir haben nicht nur eine Verantwortung für die Schweiz. Unsere hohen Importe produzieren Dreck anderswo. Verschärft sich der Strukturwandel in der Schweiz weiter, gibt es noch mehr Importe, auf deren Standards wir keinen Einfluss haben. Vielleicht können wir uns darauf einigen: Die Initiative für Ernährungssouveränität von Uniterre zeigt die Lösungen für die sozialen und strukturellen Probleme auf. Nach einer Annahme unserer Initiative können wir gemeinsam mit allen Beteiligten im Lebensmittelbereich, den Grossverteilern, KonsumentInnen und den Bundesbehörden einen Weg finden, der die Bauern und Bäuerinnen nicht zum Aufhören zwingt, die Ökologie und die Trinkwasserqualität verbessert und den Pestizideinsatz reduziert. •︎
Die Unabhängige Bäuerliche Zeitung - Februar 2018