Sonntag, 27 Februar 2022
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Die Europäische Koordination Via Campesina, eine europäische Basisorganisation, die derzeit 31 nationale und regionale Organisationen von Landwirt:innen, Landarbeiter:innen und der Landbevölkerung in 21 europäischen Ländern vereint, drückt ihre tiefste Solidarität mit dem ukrainischen Volk aus und fordert die strikte Einhaltung der Menschenrechte.

Wir fordern einen sofortigen Stopp der Militäraktion.

In den letzten Wochen haben wir mit großer Sorge die Zunahme der Spannungen in der Region verfolgt, in der sich die Landbevölkerung an vorderster Front wiederfindet, ohne Stimme und völlig schutzlos. In jedem Krieg ist die Zivilbevölkerung, insbesondere die Landbevölkerung, das erste und unsichtbarste Opfer. Unsere Schwestern und Brüder in der Ukraine werden derzeit bombardiert und sind in einem Konflikt zwischen Supermächten gefangen.

Europa hat in der Vergangenheit zu sehr unter diesen Spaltungen gelitten. Heute wollen wir nicht länger Spielball eines geostrategischen Spiels sein, das keine Rücksicht auf die Interessen der Menschen nimmt. Wir wollen Frieden und Demokratie. Wir wollen selbst entscheiden können, wobei die Ernährungssouveränität ein wesentlicher Bestandteil dieses Selbstbestimmungsrechts ist.

ECVC steht für internationalistische Werte. Daher ist die Solidarität mit der unterdrückten Landbevölkerung, die unter den Auswirkungen von Krieg, wirtschaftlicher Gewalt oder der Ausbeutung von Ressourcen leidet, für uns von grundlegender Bedeutung. Schon jetzt fliehen Zehntausende von Geflüchteten aus der Ukraine in die Nachbarländer. Wir werden uns, wo immer wir können, für eine menschenwürdige Aufnahme dieser Geflüchteten einsetzen und diese organisieren. Wir fordern die Europäische Union auf, alle notwendigen Mittel bereitzustellen, um die Geflüchteten aufzunehmen, die der Krieg bereits hervorgebracht hat.

Wir rufen unsere Mitgliedsorganisationen und Verbündeten auf, ihre Stimme zu erheben und ihre Solidarität zu zeigen, um ein Ende des Krieges zu fordern und diplomatische Lösungen zu finden, um den Frieden in der Region wiederherzustellen. Wir stehen an der Seite der Bäuerinnen und Bauern und anderen Menschen, die in der Ukraine auf dem Land und in den Städten leben und weiterhin Widerstand leisten, um die Menschenrechte zu verteidigen.

Land für Nahrung, nicht für Bombardierungen!
Bäuerinnen und Bauern vereinigt für den Frieden!
Frieden in der Ukraine!

Mittwoch, 02 Februar 2022
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Pressemitteilung der Milchkommission Uniterre

Aufgrund der steigenden Produktionskosten wird die Situation der Schweizer Milchproduzent*innen zunehmend schwieriger.

Die Milchkommission Uniterre begrüsst deshalb die jüngste Forderung der BIG-M*, ihren Mitstreitern aus der Deutschschweiz: „Werden die Produktionskosten nicht gedeckt, kann auf Dauer die Milchproduktion nicht garantiert werden!

Ebenso begrüsst die Milchkommission Uniterre, dass die Vereinigten Milchbauern Mitte-Ost (VMMO) endlich aus ihrem Schlaf erwacht sind, und nun den direkten Zusammenhang zwischen den verbreiteten Halbwahrheiten über die Produktionskosten und den zahlreichen Betriebsschliessungen erkennen. Die VMMO fordert, dass der Richtpreis dem absoluten Mindestpreis entspricht.

Das ist ein Zwischenziel, reicht aber noch nicht aus. Der aktuelle Richtpreis liegt bei 73 Rappen pro Liter Milch. Das ist bei weitem nicht genug, um die Produktionskosten zu decken, denn in den letzten Monaten sind die Kosten für Energie, Dünge- und Futtermittel stark angestiegen. Zudem beeinträchtigt die geringe Qualität des Raufutters die Milchproduktion.

Abermals müssen die Schweizer Milchproduzenten (SMP) und die Branchenorganisation Milch (BO Milch) dringlichst aufwachen, um den Milch-Richtpreis umgehend und drastisch zu erhöhen und durchzusetzen!

Unsere Kolleg*innen aus der Milchproduktion geben nach und nach entmutigt auf, bis wir eines Tages vor einem Engpass in der Milchproduktion stehen werden. Wollen wir es wirklich so weit kommen lassen?

Sollten die SMP und die BO Milch unfähig sein zu reagieren, dann liegt es in der Verantwortung des Bundes zu handeln!

Milchkommission Uniterre

Pressekontakt

Maurus Gerber : 081 864 70 22

*Bäuerliche Interessen-Gruppe für Marktkampf

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Dienstag, 01 Februar 2022
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Die Wissenschaftskommission des Nationalrats (WBK-N) hat sich am 28. Januar 2022 für einen Kompromiss entschieden: Statt eine Verlängerung des GVO-Moratoriums, das auch neue gentechnische Verfahren (NGV) einschliesst, zu unterstützen, soll eine Frist bis Mitte 2024 gesetzt werden, in der eine Regelung für die Zulassung von NGV ausgearbeitet werden muss. Noch müssen viele Fragen geklärt werden, insbesondere in Bezug auf die Koexistenz und die Haftung im Falle einer Kontamination der Produktionskette oder der Umwelt. Es geht auch um die Wahlfreiheit der Bäuerinnen und Bauern und Konsument*innen!

Die WBK-N hat sich am 28. Januar 2022 erfreulicherweise gegen den Vorschlag des Ständerats, der neue gentechnische Verfahren überstürzt hatte zulassen wollte, ausgesprochen. Die Kommission hat sich mit einer knappen Mehrheit für eine Variante ausgesprochen, welche die Frist für die Ausarbeitung einer Zulassungsregelung auf Mitte 2024 festlegt.

Uniterre ist der Ansicht, dass es beim derzeitigen Wissensstand nicht vertretbar ist, zu behaupten, dass Genome Editing, ohne die Einführung von artfremdem genetischem Material, sei sicher.

Das Risiko hängt nicht nur von der eingeführten DNA ab, sondern auch von der verwendeten Technik. Der erhöhte Eingriffsgrad, den diese neuen gentechnischen Verfahren ermöglichen - u. a. die Möglichkeit, mehrere Gene gleichzeitig zu verändern und auf Bereiche des Genoms zuzugreifen, die ansonsten vor natürlichen Mutationen geschützt sind - hat ein erhöhtes und nicht bewertetes Risiko zur Folge.

Es ist also geboten, nach dem Vorsorgeprinzip vorzugehen. Und es sind weitere Abklärungen erforderlich, die in drei Postulaten gefordert werden, deren Antworten noch ausstehen. Unter anderem:

Welche Kosten entstehen durch eine Koexistenz von gentechnisch veränderten und herkömmlichen Kulturen in der Schweiz? Wie kann gewährleistet werden, dass Konsumentinnen und Konsumenten sowie Bäuerinnen und Bauern weiterhin das Entscheidungsrecht über die Produktionsform behalten?

Wie sind die Risiken neuer Techniken der genetischen Veränderung zu bewerten? Wer trägt die Verantwortung, wenn es zu einer Kontamination der Produktionskette oder zwischen den Produzenten kommt?

Man muss sich also Zeit für eine seriöse Risikobewertung nehmen. Um eine strenge Regulierung der NGV zu gewährleisten, muss sie zudem in den Rahmen des Gentechnikgesetzes integriert werden. Nur so kann die Qualitätsstrategie der Schweizer Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie erhalten bleiben und die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Produzentinnen und Produzenten gewährleistet werden.

Uniterre fordert den Nationalrat auf, sich in der Frühjahrssession für die Aufnahme von NGV in das Gentech-Moratorium auszusprechen.

Medienkontakt:

Michelle Zufferey, 078 640 82 50 (FR)

Maurus Gerber, 081 864 70 22 (DE/FR)

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Donnerstag, 16 Dezember 2021
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Heute reichte Meret Schneider (NR Grüne) und weitere Unterzeichnende, wie Kilian Baumann (NR Grüne) und Markus Ritter (NR Die Mitte), eine Interpellation ein mit dem Titel: «Keine unlauteren Handelspraktiken in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette». Dies ist Resultat einer länger geführten Debatte innerhalb der interparlamentarischen Gruppe Ernährungssouveränität unter dem Co-Präsidium von Valentine Python und Isabelle Pasquier-Eichenberger. Einzureihen ist diese Interpellation in unsere zentrale Forderung für kostendeckende Preise, faire Einkommen und Arbeitsbedingungen und mehr Transparenz in den landwirtschaftlichen Produktionszweigen, auch im Zusammenhang mit der Erklärung der UN über die bäuerlichen Rechte (UNDROP).

Unsere Forderungen sind die folgenden:

Die Umsetzung eines gesetzlichen Rahmens ähnlich der «EU-Richtlinie (2019/633) zu unlauteren Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgung» in der Schweiz.

In der EU ist diese seit dem 1.Mai 2019 in Kraft und legt Mindeststandards fest, um die weltweit negativen Auswirkungen auf den Lebensstandard der landwirtschaftlichen Bevölkerung zu verhindern.

Die Einrichtung einer Preisbeobachtungsstelle. Diese Institution hat den Auftrag Richtwerte für kostendeckende bzw. existenzsichernde Preise (Richtwerte für „Mindestpreise“) zu ermitteln. Sie soll ebenso Preis- und Produktionskostenanalysen für Lebensmittelketten erstellen. In der Schweiz existiert die Marktbeobachtungsstelle des Bundesamtes für Landwirtschaft, welche aber einzig als Informations- und Analyseinstrument dient.

Weiter soll eine Ombudsstelle eingerichtet werden, die anonym unlautere Handelspraktiken, Dumpingpreise sowie Verstösse bei Löhnen und Gehältern untersuchen kann. Sie soll Fälle dokumentieren, ahnden und gegebenenfalls sanktionieren bzw. an die zuständige Behörde weiterreichen können. Eine solche existiert bereits in Grossbritannien (seit 2013) und Spanien und wird in Österreich und Deutschland im 2022 umgesetzt.

Damit beginnen wir eine Kampagne, die bessere Rahmenbedingungen für die Bäuerinnen und Bauern, die lokale handwerkliche Verarbeitung und das Landwirtschafts- und Ernährungssystem in ihrer Gesamtheit bieten soll. Eine Kampagne für mehr Fairness im Lebensmittelhandel mit dem Ziel kostendeckende Preise durchzusetzen.


Medienmitteilung vom 16. Dezember 2021

Mittwoch, 08 Dezember 2021
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60 Jahre sind genug: Mit einer Protestaktion haben neun Schweizer Organisationen am Mittwoch in Genf die Abschaffung des Internationalen Verbandes zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) gefordert. Sie wehren sich damit gegen die Monopolisierung von Saatgut und die Bedrohung der Ernährungssouveränität, welche durch UPOV vorangetrieben wird. Weltweit unterstützen fast 300 Organisationen und Netzwerke den Aufruf.

Aus Anlass des 60. Geburtstags des Verbandes haben sich Aktivist*innen der neun Entwicklungs-, Bauern- und Menschenrechtsorganisationen* am Mittwoch vor dem UPOV-Gebäude in Genf als Nahrungspflanzen verkleidet und sich selbst in Ketten gelegt.Die Aktion war ein Symbol für die Situation der Bäuerinnen und Bauern, die aufgrund der Sortenschutzgesetze nach UPOV das Saatgut nicht mehr frei verwenden können. Doch genau diese freie Verwendung ist ein zentraler Pfeiler der Ernährungssouveränität und für die Umsetzung des Rechts auf Nahrung sowie ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung der Agrobiodiversität.

UPOV wurde 1961 von wenigen europäischen Ländern ins Leben gerufen, um den Pflanzenzüchter*innen die Möglichkeit zu geben, ein patentähnliches geistiges Eigentumsrecht für Saatgut durchzusetzen. Seither wurden die Bestimmungen mehrmals verschärft. Die gegenwärtig gültige Akte von 1991 (UPOV 91) verbietet es Bäuerinnen und Bauern, das mit Sortenschutzrechten versehene Saatgut frei aufzubewahren, zu vermehren, wiederzuverwenden, zu tauschen oder zu verkaufen.

Diese Einschränkung steht im Widerspruch zur UNO-Deklaration über die Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen (UNDROP) und des Internationalen Saatgutvertrages der FAO, in welchen genau diese Aktivitäten als Rechte der Bäuerinnen und Bauern verankert sind. Denn nur wenn sie frei über das Saatgut verfügen können, werden sie ihre Aufgaben für die Nahrungsversorgung eines grossen Teils der Weltbevölkerung sowie für die Erhaltung und Weiterentwicklung von Saatgut auch in Zukunft ausüben können.

Druck auf den Süden

Der zunehmende Druck von Industriestaaten hat in den letzten Jahrzenten dazu geführt, dass vermehrt auch Entwicklungsländer die UPOV-Standards übernehmen mussten. Damit sich noch mehr Länder den Regeln von UPOV 91 unterstellen, üben die Saatgutindustrie, das UPOV-Sekretariat und insbesondere diverse Industriestaaten weiterhin Druck auf die Länder des Südens aus, ihre Gesetzgebung anzupassen und Bauernrechte einzuschränken.

Auch die Schweiz spielt dabei eine unrühmliche Rolle, indem sie in den Freihandelsabkommen der European Free Trade Association (EFTA) die Partnerländer dazu verpflichten will, UPOV beizutreten oder ihre Vorgaben zu übernehmen. Paradoxerweise haben sich die EFTA-Mitglieder Schweiz, Norwegen und Liechtenstein dafür entschieden, die Anforderungen von UPOV 91 in ihren eigenen nationalen Gesetzen nicht zu erfüllen. Von Entwicklungsländern Gesetze zu verlangen, die von ihnen selbst als unangemessen angesehen werden, ist heuchlerisch und ungerecht.

Anstelle von Sortenschutzrechten nach UPOV fordern die NGOs Gesetze, welche den freien Tausch und die Wiederverwendung von Saatgut fördern statt einschränken. Nur auf diese Weise kann die Vielfalt des Saatgutes erhalten und nachhaltig genutzt werden. Und nur mit einer vielfältigen Landwirtschaft können Herausforderungen wie Klimawandel und Ernährungssicherheit gemeistert werden.

*Die Aktion wurde von Alliance Sud, Brot für alle, Fastenopfer, FIAN, HEKS, Public Eye, Swissaid, Uniterre und APBREBES unterstützt.

Mehr Informationen:

Kontaktpersonen:

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Montag, 06 Dezember 2021
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Die ausserordentliche GV von Uniterre vom 26. November 2021, hat auf dem Biohof Schüpfenried in Uettligen (BE) stattgefunden. Über 30 Mitglieder folgten der Einladung und wählten eine neue Führung: Präsident ist Maurus Gerber und Vizepräsident ist Philippe Reichenbach.

Maurus Gerber hat seinen Hof 2020 abgegeben. Er ist Gründungsmitglied der Genossenschaft für faire Milch und hat, wie er selbst sagt, «viel Zeit und den Willen, Uniterre nach den Grundsätzen der Ernährungssouveränität voranzubringen». Er wohnt in Scuol in Graubünden.

Philippe Reichenbach ist Bio-Gruyère-Bauer im Neuenburger Jura. Er ist die fünfte Generation auf dem landwirtschaftlichen Betrieb. Die jüngste Generation führt bereits mit ihm den Hof. Er ist bei Uniterre seit den Blockaden der Grossverteiler. «Uniterre hat mir einen grossen Dienst erwiesen und mich in meiner landwirtschaftlichen Praxis weitergebracht».

Maurus Gerber ersetzt Charles-Bernard Bolay, der acht Jahre lang an der Spitze unserer Bauernvereinigung gewirkt hat. Wir danken ihm von ganzem Herzen für seinen unermüdlichen Einsatz und wünschen ihm einen schönen und wohlverdienten Ruhestand.

Der neue Vorstand wurde einstimmig gewählt und setzt sich zusammen aus (siehe Foto von links nach rechts): Laurent Vonwiller (Agronom), Maurus Gerber (Präsident von Uniterre), Christine Gerber (Bäuerin aus dem Jura), Florian Buchwalder (Milchproduzent BL), Mathieu Genoud (Gemüsebauer VD), Philippe Reichenbach (Milchproduzent NE und Vizepräsident von Uniterre), Christian Hutter (Gemüsebauer BE), Yves Batardon (Winzer GE), André Muller (Milchproduzent VD). Er ist nicht auf dem Foto). Zwei weitere Mitglieder müssen noch von ihren jeweiligen Sektionen ernannt werden.

Das neue Präsidium und ein engagierter und vielfältiger Vorstand werden es Uniterre ermöglichen, das Engagement für kostendeckende Preise für Produzentinnen und Produzenten, für transparente Wertschöpfungsketten und eine gerechte Verteilung des Mehrwerts entlang der gesamten Wertschöpfungskette fortzusetzen und zu verstärken. Anfang 2022 wird Uniterre dazu in Grangeneuve zwei neue thematische Kommissionen einberufen, um an den Preisen und den Wertschöpfungsketten zu arbeiten: am 14. Januar zu den Ackerkulturen und am 11. Februar zur Viehzucht.



Derzeit sehen die Bäuerinnen und Bauern, dass die Preise für ihre Produkte ständig sinken, während die Preise für die Produktionsmittel stetig steigen. Die Bäuerinnen und Bauern tragen das gesamte Produktionsrisiko, sie finanzieren die Ernten vor, ohne jegliche Garantie für den Endpreis, der ihnen ausgezahlt wird, oft mehr als ein Jahr nach der Lieferung! Die Bäuerinnen und Bauern haben kein Mitspracherecht bei den Preisen, den Handelsstrategien der Käufer und bei der Herabstufung ihrer Produktion zu Futtermitteln. Nehmen wir das Beispiel Getreide: 20'965 t Brotweizen werden 2020 deklassiert und das Beispiel Kartoffeln: 95000 t werden 2020 deklassiert, gegenüber 31'000 t im Jahr 2019. Diese Strategie ist schockierend ... man deklassiert, um besser importieren zu können!

Das System muss sich ändern! Es darf nicht mehr nur dazu dienen, die Grossverteiler zu bereichern. Die Konsument*innenpreise steigen und die Produzent*innenpreise sinken. Es ist an der Zeit ein System einzuführen, das es ermöglicht, eine lokale Landwirtschaft, das Lebensmittelhandwerk und die Verarbeitung zu erhalten und weiterzuentwickeln. Ernährungssouveränität bietet konkrete Wege zu einem neuen Ernährungssystem, es ist an der Zeit, sie umzusetzen!

Medienkontakt:

Maurus Gerber (FR/DE): 081 864 70 22 / Philippe Reichenbach (FR): 079 640 89 63

Dienstag, 30 November 2021
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Es muss Schluss sein mit den Freihandelsverträgen, die durch die WTO-Abkommen gefördert werden! Es ist an der Zeit, unser Ernährungs- und Handelssystem umzugestalten!

Die Nahrungsmittel-, Klima-, Umwelt-, Wirtschafts-, Demokratie- und Gesundheitskrisen, die heute in der Covid-19-Pandemie gipfeln, zeigen deutlich, dass eine Umgestaltung des derzeitigen Landwirtschafts- und Ernährungsmodells unerlässlich ist. Diese zahlreichen Krisen sind nicht neu, sondern zeigen die Richtigkeit unseres Vorschlags der Ernährungssouveränität.

Die WTO wurde vor 27 Jahren gegründet. Auf dieser Grundlage greifen regionale oder bilaterale Verträge die gleiche Logik der Deregulierung auf. Es ist eine Logik der Privatisierung von öffentlichen Gütern und einer allgemeinen Konkurrenz. Aber ein Handel, der dem Allgemeinwohl zu gute kommen soll, muss den Regeln des öffentlichen Interesses unterliegen. Die durch Freihandelsabkommen begünstigte Aneignung, Plünderung und Privatisierung, sind eine zerstörerische Barbarei, die die Welt ins Chaos stürzt. Der Wettbewerb um Ressourcen, ist die Ursache für bewaffnete Konflikte und verheerende Kriege. Dies hat die Krise der Migrant*innen in Afrika, dem Nahen Osten, Nordamerika, Lateinamerika und Europa verschärft.

Das Klima, die Böden, die Wasserressourcen, die Biodiversität, die Bauern und Bäuerinnen der Welt, die prekarisierten Bevölkerungsgruppen und die Länder des Südens zahlen einen zu hohen Preis. Dieser Wettbewerbsgeist führt uns gegen die Wand.

Trotz der Unterzeichnung zahlreicher Abkommen, wie dem Pariser Klimaabkommen, den Verträgen zur Biodiversität oder der UN-Erklärung zu den Rechten der Bäuer*innen und Bauern beharrt der Schweizer Bundesrat auf dem Weg der Deregulierung und Privatisierung. In seinen Abkommen treibt er ein räuberisches Agrarsystem voran. Er nimmt die Landwirtschaft als Geisel, um den geistigen Schutz durch Patente zu verstärken, sowohl im Bereich der Gesundheit wie auch beim Saatgut.

Jüngste Beispiele sind das Abkommen mit Indonesien, das geplante Mercosur-Abkommen und der anhaltende Druck auf den gesamten Agrarsektor. Besonders nennenswerte Beispiele hierfür sind die Milchwirtschaft, der Getreideanbau und der Weinbau.

Die Grundlage, die zu echtem und nachhaltigem Wohlstand führt, muss eine multilaterale Handelsregulierung sein, die soziale, wirtschaftliche und ökologische Aspekte berücksichtigt. Die WTO und ihre Abkommen müssen abgeschafft werden und die Handelsregulierung muss unter Berücksichtigung der oben genannten Aspekte neu gestaltet werden.

Ernährungssouveränität und bäuerliche Agrarökologie setzen sich als unumgängliche Lösungen durch: Die Relokalisierung der Nahrungsmittelsysteme ist entscheidend im Kampf gegen den Hunger, um den Planeten zu kühlen, die Biodiversität zu erhalten und die Rechte der Bäuerinnen, Bauern und der Arbeiter*innen zu respektieren. Am wichtigsten sind die Menschen und nicht die Profite!

Das bedeutet die Wiedergewinnung der nationalen Produktionskapazität, die im Sektor der bäuerlichen und familiären Landwirtschaft verwurzelt sind, durch Budgets des öffentlichen Sektors, garantierte Preise, Kredite und andere Formen der Unterstützung - einschliesslich der Unterstützung der Direktvermarktung zwischen Produzent*innen und Verbraucher*innen. Der Zugang zu Land muss gefördert werden, um die bäuerliche und familiäre Landwirtschaft sowie Lebensmittel- und Agrarsysteme zu stärken, die den Bedürfnissen von Stadt und Land gerecht werden. Wir müssen Forschungs- und technische Unterstützungssysteme stärken, die auf dem Erfahrungsaustausch zwischen Bäuerinnen, Bauern und partizipativer Forschung basieren.

Als Bäuerinnen und Bauern kämpfen wir auch dafür, dass Gesundheit voll und ganz als Menschenrecht angesehen wird.

Wir bekräftigen, dass die Gesundheit mit einer gesunden und nachhaltigen Ernährung beginnt, die das Immunsystem stärkt. Die Ernährungssouveränität schlägt damit eine Möglichkeit vor, sich um das Wohlergehen der Menschen und der Umwelt zu kümmern.

Gemeinsam mit Via Campesina fordern wir das Recht auf öffentliche und kostenlose Gesundheit für alle Völker, wie es in Artikel 23 der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der Bäuerinnen und Bauern (UNDROP) definiert ist. Dazu gehört die Möglichkeit, auf Methoden der Präventivmedizin und Langzeitbehandlungen zurückzugreifen, aber auch die Möglichkeit, Zugang zu Impfstoffen zu erhalten. Impfstoffe, die mit Hilfe öffentlicher Gelder entwickelt wurden, dürfen nicht patentiert werden oder der Kontrolle und dem Profit großer multinationaler Konzerne überlassen werden!

Darüber hinaus muss jeder Einzelne in unseren Gesellschaften Zugang zu allen Informationen haben, um die vorgeschlagenen Behandlungen beurteilen zu können.

Es ist nicht hinnehmbar, dass im 21. Jahrhundert hunderte Millionen Menschen hungern, obwohl es genug Nahrung für alle gibt, und dass die Ungleichheit und die Menschenrechtsverletzungen zunehmen.

Der Kampf für Würde, für Gesundheit, für eine öffentliche Politik, die auf Ernährungssouveränität beruht, und für den Schutz unserer Gemeinschaften und der natürlichen Ressourcen ist unser Recht! Mit Ernährungssouveränität und Solidarität können wir soziale Gerechtigkeit und Würde für alle erreichen!

WIR ERNÄHREN DIE WELT UND BAUEN ERNÄHRUNGSSOUVERÄNITÄT AUF!

GLOBALISIEREN WIR DEN KAMPF FÜR EINE GERECHTERE GESELLSCHAFT!

GLOBALISIEREN WIR DIE HOFFNUNG AUF EINE BESSERE WELT!

Die 12. WTO-Ministerkonferenz, die vom 29. November bis 3. Dezember in Genf stattfinden sollte, wurde aufgrund von Covid-Reisebeschränkungen abgesagt. Eine Demonstration gegen die WTO und ihre Handelspolitik fand am 30. November 2021 um 17:30 Uhr in Genf auf dem Place Lise Girardin statt.

Montag, 22 November 2021
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Pressemiteilung von EMB - Brüssel, den 18. November 2021

Bei der Mitgliederversammlung des European Milk Board (EMB) kamen in dieser Woche im belgischen Löwen die Vertreter aus 12 europäischen Ländern zusammen, um gemeinsam wichtige Lösungen für den Milchsektor zu diskutieren. Denn die Fehler, die im EU-Agrarsektor gemacht wurden, treten mit all ihren problematischen Konsequenzen immer deutlicher zu Tage. So sinkt bereits die Milchproduktion in wichtigen Produktionsländern, weil die jahrelange Kostenunterdeckung die ErzeugerInnen schon seit Jahren zu Scharen aus der Produktion treibt. Die Vertreter der europäischen Milcherzeuger bekräftigten daher die Notwendigkeit einer Kurskorrektur, um dem Sektor; den Bäuerinnen und Bauern sowie der zuverlässigen Produktion von Nahrungsmitteln für die EU-Bürger eine Zukunft zu gewährleisten.

Zu dem bisherigen Kostendruck, der beispielsweise durch die aktuelle liberale Export- und Importstrategie auf den ErzeugerInnen lastet, kommt der Einkommensdruck, der sich für sie aus den aktuellen und zukünftigen grünen Strategien wie Green Deal und Farm to Fork ergibt. Wie die zahlreichen Milcherzeugervertreter betonten, sind Umwelt- und Klimamaßnahmen für alle Sektoren der Gesellschaft notwendig. Allerdings müssen sie zu Ende gedacht werden. So müssen im Agrarsektor die aktuellen Strategien so gestaltet sein, dass sie für die Erzeugerinnen tragbar und für Umwelt und Klima tatsächlich effektiv sind.

Dass die Lösungen für den Sektor unbedingt Rahmenbedingungen für einen kostendeckenden Preis beinhalten müssen, um alte Fehler zu korrigieren und neuen Fehlern in einer grünen Politik vorzubeugen, war die einheitliche Meinung der Mitgliederversammlung. Die anwesenden Milcherzeugervertreter unterstrichen dabei die Notwendigkeit von Instrumenten, die in Krisenzeiten zeitweise die Mengen begrenzen können, sowie von einer Politik, die eine solide Finanzierung von Nachhaltigkeitsmaßnahmen in den Fokus nimmt. Für den Agrarsektor muss das bedeuten, dass alle Erzeugungskosten – auch die Kosten der Nachhaltigkeit – gedeckt sind und nicht auf die Erzeugerstufe abgewälzt werden.

Sieta van Keimpema dazu: „Durch die GAP-Reform, die dieses Jahr verabschiedet wurde, ist der freiwillige Lieferverzicht offiziell als Instrument für Krisenzeiten in die Gemeinsame Marktorganisation der EU aufgenommen worden. Ein erster, kleiner Schritt eines noch langen Weges, den die Politik gemeinsam mit den Bäuerinnen und Bauern noch gehen muss, um das aktuelle Agrarsystem tiefgehend zu reformieren.“ Auf diesem Weg müssten auch die EU-Nachhaltigkeitsstrategien angepasst werden. „Wir wollen eine Klimapolitik. Auch deshalb natürlich, weil wir Bauern die Klimafolgen als erstes zu spüren bekommen. Sie muss aber bezahlbar sowie für Umwelt- und Klima tatsächlich wirksam sein.“

Kontakte:

EMB-Präsidentin Sieta van Keimpema (DE, NL, EN): +31 (0)612 16 80 00
EMB-Vizepräsident Kjartan Poulsen (DE, DK, EN): +45 (0)212 888 99
EMB-Geschäftsführung Silvia Däberitz (DE, EN, FR): +32 (0)2 808 1936
EMB-Pressestelle Vanessa Langer (DE, EN, FR): +32 (0)484 53 35 12
Dienstag, 16 November 2021
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Gekürzte Erklärung von La Via Campesina für die UN-Klimakonferenz COP 26 (Glasgow)

Dieses Jahr wird als klimachaotischstes Jahr in die Geschichte eingehen. Doch die von transnationalen Konzernen kontrollierten Regierungen, Philanthropen, die Mainstream-Medien und die meisten Nichtregierungsorganisationen (NGOs) schlagen immer noch das Gleiche vor: marktwirtschaftliche und riskante technische Lösungen. Die Staats- und Regierungschefs ignorieren dabei die engen Verbindungen zwischen der Förderung fossiler Brennstoffe, der Agrarindustrie und dem militärisch-industriellen Komplex. Als verlängerter Arm der fossilen Brennstoffindustrie ist das transnationale Lebensmittelsystem einer der Hauptverursacher der Klimakrise, da es für 44-57 % der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich ist. Anstatt uns einen echten und transformativen Weg zu bieten, werden uns falsche Lösungen verkauft: u.a. "Netto-Null", "naturbasierte Lösungen", "Geo-Engineering" und "Digitalisierung der Landwirtschaft".

So sollte die „klimaintelligente Landwirtschaft“ eigentlich „unternehmerintelligente Landwirtschaft“ heissen. Da sie den Raum für die Integration von Gentechnik und Agrochemikalien in die kleinbäuerliche Landwirtschaft schafft und auf demselben rassistischen und sexistischen Paradigma beruht, wie die Grüne Revolution. Sie stellt die kapitalistische Wissenschaft und Technologie als Lösung für die Probleme der „unterentwickelten“ und angeblich „ungebildeten“ Bäuerinnen und Bauern der Welt dar.

Dieses System entfremdet die Menschen von ihrem Land, entwürdigt die Gemeinschaften und schürt Gewalt und Ungleichheit in allen Gebieten der Welt. Sie ist besonders schädlich für Frauen und junge Menschen, deren Leben und Arbeit durch ein System untergraben wird, das dem Leben keinen Wert beimisst.

COP26: Mehr Markt wird die Probleme der Menschen nicht lösen

Schon lange vor der COP21 in Paris nutzten multinationale Unternehmen der Agrarindustrie und der fossilen Energieträger ihre Macht und ihren Einfluss, um politische Massnahmen auf globaler Ebene durchzusetzen. Das Pariser Abkommen von 2015 hat eine Art "Konsens" über mehrere, höchst problematische Scheinlösungen geschaffen. Die in Artikel 6 enthaltenen Mechanismen für den Handel mit Emissionszertifikaten und deren Ausgleich, werden Regierungen, Unternehmen, Bankern und Händlern, deren oberstes Ziel die Gewinnmaximierung ist, erhebliche Macht verleihen. So nutzen diese mächtigen Akteure "Netto-Null"-Verpflichtungen, um ihre Untätigkeit beim Klimaschutz zu verbergen. Sie entziehen sich ihrer historischen und laufenden Emissionsverantwortung. Wo immer Konzern für "naturbasierte Lösungen" (NBS) werben, warnen wir vor der Enteignung der Natur durch Kohlenstoffausgleichsregelungen für Wälder und Böden. Diese beruhen auf dem Irrglauben, dass das Bezahlen eines anderen für die Kohlenstoffemissionen, die Krise verlangsamen könnte.

Während viele falsche Unternehmenslösungen die Sprache der bäuerlichen Agrarökologie übernehmen, werden nirgendwo die grundlegenden Rechte auf lokale und nahrhafte Lebensmittel, einen würdigen Lebensunterhalt, Land und Selbstbestimmung bekräftigt oder garantiert. Was garantiert ist, sind endlose Zyklen der Akkumulation, von denen diejenigen profitieren, die die Klimakrise verursacht haben.

Jahrzehntelang wurden die lokalen Lebensmittelproduzent*innen von der Agrarindustrie und ihren Verbündeten auf den Weg der Intensivierung und in die Monokultur gedrängt – es ist ein systemischer Druck. Was die Menschen und der Planet dringend brauchen, sind Regierungen und Institutionen, die öffentlich finanzierte Förderungen wie Subventionen und Ausbildungsprogramme für den Übergang zu umwelt- und sozialverträglicheren Agrarsystemen bieten. Das bedeutet, dass alle an der Nahrungsmittelkette Beteiligten – einschliesslich Bäuer*innen- und Bauern, Hirt*innen, Wanderarbeiter*innen, Landlose und indigene Völker – bei der Festlegung und Umsetzung, der für diesen Übergang erforderlichen Massnahmen, eine führende Rolle spielen müssen. Für La Via Campesina (LVC) ist die Verwirklichung aller Rechte und Pflichten, die in der UN-Erklärung über die Rechte der Bäuerinnen und anderer Landarbeiterinnen (UNDROP) aufgeführt sind, insbesondere das Recht auf eine saubere, sichere und gesunde Umwelt (Artikel 18), welches 2018 vom UN-Menschenrechtsrat ausgehandelt wurden, absolut zentral.

Die Wege zur Klimagerechtigkeit müssen sich radikal von denen unterscheiden, die die Krise verursacht haben. Es braucht eine gerecht ausgestaltete Abkehr von fossilen Brennstoffen, ein Ende des zerstörerischen Bergbaus und der extraktiven Landwirtschaft sowie die Wiederherstellung von geschädigtem Land und Ökosystemen.

Unseren Beitrag zur agrarökologischen Landwirtschaft, nachhaltiger Forstwirtschaft und verbesserter Landnutzung, der zur Emissionsreduzierung führt, zur Kohlenstoffbindung und dem Aufbau von Resilienz, muss anerkannt werden. Wir wissen: Bäuerliche Agrarökologie und Ernährungssouveränität können die Welt ernähren und den Planeten kühlen. Ein Lebensmittelsystem, das auf lokaler Kreislaufwirtschaft beruht und von bäuerlichen Familienbetrieben betrieben wird, die Agrarökologie praktizieren, kann die Gesellschaft wirklich verändern. All dies kann getan werden, ohne dass Kohlenstoff zur Ware wird, und trägt gleichzeitig zur Stärkung grundlegender demokratischer Lösungen gegen Armut, Hunger und Gewalt bei.

Die vollständige Erklärung ist hier nachzulesen.


Montag, 15 November 2021
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Reaktion der Milchkommission von Uniterre auf die angekündigten Änderungen im landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2021

Schleppschlauch-Obligatorium auf 1. Januar 2024 verschoben

Wir begrüssen, dass das Obligatorium für das Ausbringen von flüssigem Hofdünger mit Schleppschläuchen erst am 1. Januar 2024 in Kraft tritt.

Vor seinem Inkrafttreten muss aber unbedingt die Finanzierung geregelt werden. Wie bereits in früheren Pressemitteilungen erwähnt, verursacht das Obligatorium erhebliche Kosten für die Produzent*innen.

Aus diesem Grund fordern wir eine Preiserhöhung für landwirtschaftliche Produkte wie Milch, Fleisch, Getreide, damit die Investitionen kompensiert werden können. Es ist nicht einzig die Aufgabe der Produzent*innen, sondern vielmehr des Marktes diese zusätzlichen Kosten zu decken.

Verkäsungszulage um 1 Rappen gesenkt, Verkehrsmilchzulage um 0,5 Rappen erhöht

Seit Jahren schon warnte Uniterre vor einer Senkung der Verkäsungszulage. Jetzt ist es soweit!

Wir wiesen in der Vergangenheit immer wieder darauf hin, dass das aktuelle Auszahlungssystem für die Verkäsungszulage undurchsichtig ist und schlecht überwacht wird. Bei einem Teil der industriellen Verarbeiter fliesst das Geld in die Produktion von Käse für den Export, d. h. in ein Produkt ohne Mehrwert. Es ist ein Vorgehen, das die Branchenorganisation Milch (BO Milch) nicht hinterfragt! Gleicht die Senkung der Verkäsungszulage deshalb nicht irgendwie einer Bestrafung durch das Parlament?

Zudem wurde die Verkehrsmilchzulage um 0,5 Rappen, von 4,5 auf 5 Rappen, erhöht. Ist das eine gute Nachricht? In seiner Pressemitteilung vom 3. November präzisiert der Bundesrat: «Mit dieser Aufstockung soll das Budget dem Willen des Parlaments entsprechend so weit wie möglich für die Molkereimilch verwendet werden.» Wir sollten aber nicht vergessen, dass diese Zulage das Schoggigesetz ersetzte, um den industriellen Verarbeitern eine Preiskompensation auf den Rohstoffen für Exportprodukte zu gewähren. Dies geschah über die beiden Fonds «Rohstoffverbilligung» und «Regulierung». Seit 2021 wurden bei diesen Fonds Anpassungen vorgenommen: Übertragung des Fonds «Regulierung» auf den Fonds «Rohstoffverbilligung» und Einführung eines dritten Unterstützungsfonds für den Export von Milcheiweiss (MPC-Box); aber da liegt eigentlich nicht das Problem.

Wir fragen uns eher, ob diese 0,5 Rappen in die Kassen der Produzent*innen oder wie die 4,5 Rappen zu den Verarbeitern fliessen werden. Zweifel sind durchaus angebracht!

Um die Senkung der Verkäsungszulage zu kompensieren, die sich zwangsläufig auf den Preis für die Produzent*innen auswirken wird, fordern wir einmal mehr eine Erhöhung des Milchpreises.

Pressekontakt:

Maurus Gerber, 081 864 70 22

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