Mittwoch, 01 Oktober 2008

Ernährungssouveränität...von der Diskussion in der Bevölkerung und in den Organisationen zur Integration in die Schweizer Verfassung?

In der Schweiz wie auf internationaler Ebene die Ernährungssouveränität unterstützen! 
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(Oktober 2008).- Als schweizerische Mitgliedsorganisation von La Via Campesina, arbeitet Uniterre seit ungefähr zehn Jahren zum Thema Ernährungssouveränität. Dabei stützt sich Uniterre auf die Definition die 1996 im Zuge des FAO-Gipfels in Rom von den bäuerlichen Organisation der Via Campesina des globalen Süden und Nordens ausgearbeitet wurde. Seither haben wir in zahlreichen Kontakten mit bäuerlichen Organisationen, NGO’s, Konsumentenschutzorganisationen, Umweltschutzorganisationen, Gewerkschaften, Partnern aus Wirtschaft, Politik und anderen Sektoren Gespräche initiiert und das Konzept bekannt gemacht.

Gleichzeitig wurde sowohl auf europäischer wie auf globaler Ebene die Diskussion weitergeführt. Im Jahre 2007 fand in Mali, auf Einladung von Via Campesina und verbündeten Organisationen, ein breites Forum statt. Bauern-, Fischer-, Frauen- und Umweltorganisationen aus zahlreichen Ländern nahmen daran teil.

Auf internationaler Ebene besteht heute die Absicht dieses Recht von der UNO anerkennen zu lassen, denn das alleinige Recht auf Ernährung hat sich als ungenügend erwiesen. Dieser „institutionelle“ Aspekt wird heute international umgesetzt. Einige Länder haben dieses Recht schon in ihrer Gesetzgebung verankert. An der 5. Konferenz von Via Campesina in Maputo, im Oktober 2008, wurden die Mitglieder aufgefordert ihre Anstrengungen zu verstärken und so Initiativen zu lancieren, um das Recht auf Ernährungssouveränität in nationalen Gesetzen und Verfassungen festzuhalten.

Die Schweiz mit ihrer direkten Demokratie kann an diesem Prozess der institutionellen Anerkennung des Rechtes auf Ernährungssouveränität aktiv teilnehmen. Es wäre auch ein wichtiges Zeichen auf weltweiter Ebene, wenn sich die Schweiz als Land des globalen Nordens die Ernährungssouveränität anerkennen würde.

Ohne Anerkennung im Norden wird die Ernähungssouveränität im Süden nicht umgesetzt werden können. Unsere Realitäten sind verbunden und nur wenn eine grosse Anzahl Staaten sich diesem Konzept verpflichtet, können wir einen Kurswechsel in der internationalen Agrarpolitik erwarten, der es erlauben würde die lokale Landwirtschaft in den verschiedenen Ländern neu zu entwickeln. Unser Ziel ist es einen gerechteren, nachhaltigen internationalen Agrarhandel aufzubauen, der  von unseren verschiedenen sozialen und ökonomischen Realitäten ausgeht.

Uniterre hat die Definition der Ernährungssouveränität von Via Campesina den schweizerischen Umständen möglichst nahe angepasst. Aus diesem Prozess ist der Volksinitiativtext für einen neuen Verfassungsartikel 104bis mit dem Titel « Ernährungssouveränität » entstanden.

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