Montag, 26 Dezember 2016

contreprojetDE-webGegenentwurf: ein Hinterhalt für unsere Initiative

Am 29. November hat der Ständerat den Gegenentwurf zur « Initiative für Ernährungssicherheit » angenommen. Es wäre aber falsch, zu glauben, dieser Entscheid betreffe nur die Initiative des SBV. Die Ratsmitglieder haben immer wieder darauf hingewiesen, dass der Gegenentwurf nicht nur eine Antwort auf die Initiative des SBV ist, sondern vielmehr eine Strategie, mit der auch die « Fair-Food-Initiative » der Grünen und die « Initiative für Ernährungssouveränität » von Uniterre bekämpft werden sollen. Jetzt kommen Gegenentwurf und Initiative des SBV (sofern Letztere nicht zurückgezogen wird) vor den Nationalrat.

 

 

Wir kritisieren den Gegenentwurf in mehreren Punkten. Er soll eine Teilantwort auf unsere Initiative sein, doch wir müssen feststellen, dass ganz zentrale Themen übergangen wurden: Saatgut, GVO, die Anzahl Erwerbstätiger in der Landwirtschaft, die strukturelle Vielfalt, die Verwaltung der Mengen, die Transparenz der Handelsbeziehungen, faire Einkommen und Löhne.

Inhaltlich birgt der Gegenentwurf mehrere Gefahren, die durch die Debatte im Ständerat noch verstärkt wurden:

Buchstabe b des Gegenentwurfs präzisiert die Notwendigkeit einer « ressourceneffizienten Lebensmittelproduktion ». Diese Formulierung wird ständig von der Agrarindustrie benützt, um uns technologische Lösungen wie GVO schmackhaft zu machen.

Die « auf den Markt ausgerichtete » Land- und Ernährungswirtschaft von Buchstabe c kann auf verschiedene Art interpretiert werden. Die Realität auf dem Schweizer Markt sind 54 000 Produzenten, die 2 Grossverteilern gegenüberstehen, die 85 % des Lebensmittelmarktes beherrschen ... Aus diesem Grund steht in unserer Initiative, dass die Land- und Ernährungswirtschaft auf die Bedürfnisse « der Bevölkerung » ausgerichtet werden soll, nicht auf diejenigen « des Marktes ». Die Formulierung des Gegenentwurfs ist umso gefährlicher, als Herr Schneider-Ammann und gewisse Parlamentarier sich über das « Signal » an die Bauern freuen, die endlich verstehen sollen, dass ihr Einkommen vom Markt abhängt - nicht vom Bund.

Buchstabe d des Gegenentwurfs behandelt die grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen; sie sollen « zur nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft beitragen ». Gemäss Argumentarium des Ständerats dient diese « Nachhaltigkeit » dazu, gewisse Lebensmittel im Ausland zu produzieren, um das hiesige Ökosystem zu entlasten. Kein Wort zur Qualität der importierten Produkte, kein Wort zur Forderung gleichwertiger Normen, kein Wort zum Grenzschutz. Einzig geäussert wurde der fromme Wunsch, der Bund möge sich bei den internationalen Instanzen stärker für eine weltweit nachhaltige Entwicklung einsetzen. Angesichts der Spannungen zwischen dem Bundesamt für Landwirtschaft und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) betreffend internationaler Handel dürfen wir an dieser Aussage zweifeln. Es sei nur daran erinnert, wie eilfertig das Seco den Freihandelsvertrag mit Malaysia unterzeichnen wollte, trotz Palmöl-Importen ohne Grenzschutz, ungeachtet der katastrophalen sozialen und ökologischen Bedingungen in Malaysia. Gewisse Delegierte machten zudem deutlich, wie zufrieden sie darüber sind, dass die Notwendigkeit für grenzüberschreitenden Handel damit endlich in der Verfassung verankert wird.

Aus all diesen Gründen ist Uniterre der Ansicht, dass der Gegenentwurf nicht ausreicht, um unsere Land- und Ernährungswirtschaft neu auszurichten, auf eine gesunde Basis zu stellen und die künftigen Herausforderungen anzupacken.

Valentina Hemmeler Maïga
Übersetzung : Stefanie Schenk