Dienstag, 03 Dezember 2019

Die UNO-Deklaration zu den Rechten der Bäuerinnen und Bauern und anderer im ländlichen Raum arbeitender Personen wurde am 17. Dezember 2018 in New York durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Die Schweiz hat die Deklaration aktiv unterstützt und in Genf (September 2018) sowie in New York (Dezember 2018) für deren Annahme gestimmt.

Zielgruppen der Deklaration

Die Deklaration schützt nicht nur Bäuerinnen und Bauern, sondern auch landwirtschaftliche Angestellte, landlose Bäuerinnen und Bauern, Hirtinnen und Hirten, FischerInnen, Jägerinnen und Sammler, die indigenen Völker, aber auch Lohnangestellte von Plantagen, landwirtschaftlichen Betrieben, Wäldern, Aquakulturen und agro-industriellen Unternehmen.

Analyse der Situation von Bauern und anderer im ländlichen Raum arbeitender Personen

In der Einleitung präsentiert die Deklaration eine Situationsanalyse, die eine spezifische Deklaration zum Schutz der Bauern rechtfertigt. Denn die Bauern gehören, obwohl sie einen elementaren Dienst leisten (Ernährung, Erhaltung der Biodiversität), zur am meisten von Armut betroffenen Bevölkerungsgruppe und sie bekommen die Folgen von Umweltzerstörung und Klimawandel in vollem Ausmass zu spüren. Die Anzahl der Bauernhöfe sinkt besorgniserregend, was eine Gefahr ist für die globale Ernährungssicherheit und das Recht auf Nahrung. Das heutige System, das auf nationaler und internationaler Konkurrenz zwischen den Bauern beruht, ist auch die Ursache für die Zerrüttung bäuerlicher Familien.

Kernpunkte der Deklaration

Die Deklaration beinhaltet 28 Artikel, die die Rechte der Bauern und die Pflichten der Staaten definieren (sie kann auf der Website von Uniterre auf Französisch heruntergeladen werden).

Diskussion der wichtigsten Artikel

Das Recht, sich zu organisieren, um sich zu verteidigen und angemessene Preise auszuhandeln (Artikel 9, 10, 11, 16)

Diese Artikel definieren das Recht der Bauern, sich in Organisationen, Gewerkschaften und Kooperativen zusammenzuschliessen, um sich zu schützen und zu verhandeln – unabhängig und frei von Einmischung, Zwang oder Repression. Er beschreibt ebenfalls die Pflicht des Staates, die Bauern bei Verhandlungen zu stärken, um gerechte Bedingungen und stabile Preise zu gewährleisten. Dieses Recht wird durch die Pflicht des Staates unterstützt, die Bauern mit nützlichen, transparenten Informationen zu den entscheidenden Faktoren in Produktion, Verarbeitung, Kommerzialisierung und Absatz der Produkte zu versorgen (Artikel 11).

Ernährungssouveränität (Artikel 15)

Mit dem Ziel, das Recht auf eine angemessene Ernährung zu stärken und zu schützen, gewährleisten die Staaten – in Partnerschaft mit den Bauern, der lokalen, nationalen, regionalen und internationalen Politik – Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität sowie nachhaltige und faire Ernährungssysteme. Zu diesem Zweck etablieren sie Instrumente, um die Kohärenz ihrer Agrar-, Wirtschafts-, Sozial- und Kulturpolitik zu garantieren.

Das Recht auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz (Artikel 14, 18)

Dieser Artikel beschreibt die Rechte aller Betroffenen, indem er die notwendigen Bedingungen für Landarbeiter festlegt, wie das Recht auf Organisation, Verteidigung und Zugang zu Informationen, insbesondere über die verwendeten Chemikalien und deren Auswirkungen auf die Gesundheit. Das Recht, auch über ausreichende Arbeitsausrüstung zu verfügen. Es geht um die Würde am Arbeitsplatz und den Kampf gegen alle Formen von Ausbeutung und Missbrauch.

Das Bodenrecht (Artikel 17)

Die Bauern haben das Recht auf Boden, ob privat oder kollektiv, und somit das Recht auf Zugang zu Land und Wasserflächen, zu maritimen Küsten, Fischfanggebieten, Weiden und Wald. Sie haben das Recht, diese Gebiete zu nutzen und nachhaltig zu bewirtschaften, um einen angemessenen Lebensstandard zu erreichen und einen Ort zu haben, wo sie in Sicherheit, Frieden und Würde leben und ihre Kultur gestalten können.

Das Recht auf eine intakte Umwelt (Artikel 18)

Die Bauern haben das Recht auf Erhalt und Schutz ihrer Umwelt, der Fruchtbarkeit ihrer Böden sowie der Ressourcen, die sie nutzen und verwalten.
Der Staat schützt sie gegen Übergriffe durch nicht-staatliche Akteure, namentlich indem er die Einhaltung des Umweltschutzes sichert.

Das Recht auf Saatgut (Artikel 19)

Die Bauern sind Träger des Rechts auf Saatgut; es beinhaltet:

a) Das Recht auf Schutz des traditionellen Wissens über pflanzengenetische Ressourcen der Ernährung und Landwirtschaft.

b) Das Recht auf eine faire Beteiligung am Nutzen aus dem Tausch pflanzengenetischer Ressourcen zugunsten der Ernährung und Landwirtschaft.

c) Das Recht, an der Entscheidungsfindung zur nachhaltigen Erhaltung und Nutzung der pflanzengenetischen Ressourcen zugunsten der Ernährung und Landwirtschaft teilzunehmen.

d) Das Recht auf Aufbewahrung, Nutzung, Tausch und Verkauf des bäuerlichen Saatguts oder des Vermehrungsmaterials.

Das Recht auf Biodiversität und das Vorsorgeprinzip (Artikel 20)

Die Staaten ergreifen geeignete Massnahmen, um die Ausbeutung der Biodiversität zu verhindern und eine nachhaltige Erhaltung und Nutzung dieser zu gewährleisten. Sie beugen dem Risiko vor, das von Manipulation, Transport, Nutzung, Transfer und der Einführung jeglicher modifizierter Organismen ausgeht.

Perspektiven

Die Deklaration beschreibt alle Parameter, die zur Entwicklung eines nachhaltigen Ernährungssystems umgesetzt werden sollten. Bei Uniterre wissen wir, welchen Weg wir gehen wollen: den der Ernährungssouveränität. Von der Bevölkerung wurden wir (noch) nicht erhört, von der Politik noch weniger. Aber die Zeiten wandeln sich und die Stimmen, die das System in Frage stellen, werden zahlreicher. Bei Uniterre werden wir die Deklaration verwenden, um unsere Forderungen zu unterstreichen, und wir werden uns national organisieren, um ihnen Gewicht zu verleihen. Die Schweiz hat die Deklaration in ihrer Entstehung unterstützt und zwei Mal für deren Annahme gestimmt. Es liegt an uns, im Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und unter der Kuppel in Bern immer wieder daran zu erinnern.