Samstag, 25 Januar 2020
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Interview mit Mathias Binswanger, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Fachhochschule Nordwestschweiz in Olten, Privatdozent an der Universität St. Gallen und Publizist.


Wieso kommt es zu immer mehr bilateralen Abkommen?

„Nichts führt an einer verstärkten Orientierung am Markt vorbei“, denn „die Landwirtschaft darf nicht länger den Abschluss weiterer Freihandelsverträge verhindern.“ So, oder ähnlich lauten häufig die Vorwürfe an die Bauern und Bäuerinnen der Schweiz. Weil multilaterale Abkommen im Rahmen der WTO kaum noch Fortschritte bringen, hat ein umso grösseres Bemühen eingesetzt, bilaterale Freihandelsabkommen mit möglichst vielen Länder abzuschliessen. Und da erweisen sich die Bauern und Bäuerinnen als mühsamer Bremsklotz.

Wieso wehren sich die Bauern und Bäuerinnen zu Recht gegen diese Abkommen?

Kritiker der Schweizer Landwirtschaft verkennen völlig, was verstärkte Marktorientierung für die Bauern und Bäuerinnen in der Schweiz tatsächlich heisst: ihren Beruf sofort an den Nagel hängen und sich nach einer neuen Tätigkeit umsehen! Das wird klar, wenn wir uns die Wertschöpfung pro Vollzeitbeschäftigten in der Landwirtschaft anschauen und mit anderen Brachen vergleichen. In der Landwirtschaft beträgt diese Wertschöpfung rund 30‘000 Schweizer Franken. In Branchen wie der Pharmaindustrie oder bei Finanzdienstleistungen liegt diese Zahl bei mehr als dem Zehnfachen, also bei über 300‘000 Schweizer Franken. Die Landwirtschaft hat von allen Branchen die weitaus geringste Wertschöpfung!

Wie argumentieren die Ökonom*innen ?

Rein ökonomisch gedacht, sollten wir uns in der Schweiz deshalb auf die Produktion von Gütern und Dienstleistungen spezialisieren, wo wir eine hohe Wertschöpfung erzielen. Mit den Exporterlösen aus diesen Produkten importieren wir dann zu niedrigen Preisen Lebensmittel aus Ländern, welche diese billig produzieren können. Und der Rest der Exporterlöse steht uns dann für weiteren Konsum zur Verfügung. Genau das ist die ökonomische Argumentation zugunsten von Freihandel. Man spezialisiert sich auf die Produktion von Gütern, wo man einen komparativen Vorteil hat (z.B. Pharmaprodukte) und verzichtet auf die Produktion von Gütern, wo man einen komparativen Nachteil hat (Agrarprodukte).

Was steht in der Bundesverfassung zum Thema Landwirtschaft?

Der in Artikel 104 der Bundesverfassung formulierte Auftrag zur Erhaltung der Landwirtschaft war somit von Anfang an ein politischer Entscheid gegen den Markt. Bei Freihandel ist die Schweizerische Landwirtschaft aufgrund der hohen Kosten in der Schweiz und der topographischen Lage nicht konkurrenzfähig. Da können die Schweizer Bauern und Bäuerinnen sich noch so anstrengen, um immer produktiver zu werden. In dieser Hinsicht gleicht die Landwirtschaft der Textilindustrie. Selbst wenn die Schweizer Textilindustrie noch viel produktiver geworden wäre, könnte sie heute niemals mit den Anbietern aus Asien konkurrieren. Marktorientierung bedeutete in diesem Fall die weitgehende Aufgabe der Textilproduktion in der Schweiz und in der Landwirtschaft ist es genauso.

Wie steht es mit der Versorgungssicherheit?

Wir haben gute Gründe die Landwirtschaft in der Schweiz zu erhalten, welche im Landwirtschaftsartikel der Bundesverfassung stehen. Bauern und Bäuerinnen garantieren die Versorgung mit wichtigen Nahrungsmitteln, deren Produktionsbedingungen wir über unsere Politik selbst bestimmen können. Und sie sogen für Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und die Pflege der Kulturlandschaft. Doch diese Aufgaben lassen sich nur mit einem gewissen Grenzschutz verwirklichen, sofern man die Direktzahlungen in Form von Versorgungssicherheitsbeiträgen nicht nochmals massiv erhöhen will. Andernfalls werden die wenigen verbleibenden Bauern und Bäuerinnen schnell zu staatlich angestellten Landschaftsgärtner*innen und Wiesenpfleger*innen, die aber kaum noch Lebensmittel produzieren. Von Versorgungssicherheit kann unter solchen Umständen keine Rede mehr sein!

Wie sähe eine Lösung ohne Bauernopfer aus?

Der ganze Zwang, den Grenzschutz für landwirtschaftliche Produkte aufzuheben ist letztlich hausgemacht und wird der Schweiz im Moment von keinem Land aufgezwungen. Freihandelsabkommen brauchen nicht zwingend Bauernopfer: Stattdessen ginge es darum, Abkommen so zu verhandeln, dass auch weiterhin ein funktionierender Grenzschutz für Agrarprodukte möglich ist. Doch leider fehlt dem Bundesrat der politische Wille dazu.

Das Interview wurde im Rahmen des Referendums «Stop Palmöl - Referendum gegen das Freihandelsabkommen mit Indonesien» geführt.