Freitag, 02 Dezember 2022
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Bern, 2. Dezember 2022 – Vertretende von sieben* Schweizer Organisationen haben heute auf dem Bundesplatz in Bern gegen den Internationalen Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) protestiert. Das UPOV-System kriminalisiert Bäuerinnen und Bauern auf der ganzen Welt, wenn sie ihr Saatgut wiederverwenden. Die Schweiz verlangt von den Handelspartnern die Umsetzung der UPOV-Regeln im Rahmen ihrer Handelsabkommen. Ein parlamentarischer Vorstoss soll dieser unhaltbaren Praxis ein Ende bereiten.

Als Häftlinge verkleidet, haben heute Aktivist:innen diverser Schweizer Organisationen auf dem Bundesplatz protestiert. Sie stehen sinnbildlich für alle Bäuerinnen und Bauern, welche durch die UPOV-Regeln und das patentähnliche geistige Eigentumsrecht auf Saatgut kriminalisiert werden. Die Aktion ist Teil eines weltweiten Protestes gegen UPOV und die Monopolisierung von Saatgut.

Die Aktivist:innen haben dem Parlament die Forderung übergeben, dass die Schweiz in ihren Handelsabkommen künftig auf eine UPOV-Klausel verzichtet. Nationalrat Nicolas Walder hat die Forderung entgegengenommen und wird mit Nationalrätin Christine Badertscher nächste Woche eine parlamentarische Initiative einreichen: Die inakzeptable Forderung nach UPOV soll aus Freihandelsverträgen gestrichen werden. Die Handelspartner sollen die Freiheit behalten, Saatgutgesetze einzuführen, welche ihren nationalen Verhältnissen und Anforderungen entsprechen, die bäuerlichen Rechte achten und die Ernährungssouveränität unterstützen.

Die jahrhundertalte Praxis von Bäuerinnen und Bauern, das auf den eigenen Feldern erzeugte Saatgut aufzubewahren, zu vermehren, wiederzuverwenden, zu tauschen oder zu verkaufen ist ein Grundpfeiler der Ernährungssouveränität. Sie ist für die Ernährungssicherheit in den Ländern des Südens unabdingbar. Das bäuerliche Saatgutsystem garantiert die Versorgung mit Saatgut und ist zentral für die Erhaltung und Weiterentwicklung der Vielfalt unserer Nutzpflanzen. Deshalb ist das Recht auf dessen freie Verwendung auch in der UNO-Deklaration über die Rechte von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern (UNDROP) und im Internationalen Saatgutvertrag der FAO verankert worden.

Genau dieses Recht wird durch die UPOV-Regeln zu einer kriminellen Handlung: Sie verbietet den Tausch und das Weiterverkaufen von geschütztem Saatgut, welches man auf dem eigenen Feld erzeugt hat. Auch die Wiederverwendung ist oft untersagt oder mit Zahlungen verbunden. Ghana, das neueste UPOV-Mitglied, sieht sogar eine Gefängnisstrafe von mindestens 10 Jahren vor. Ein elementares Recht wird zur kriminellen Handlung.

Die Schweiz gemeinsam mit der EFTA** verpflichten in den Handelsabkommen die Partnerländer dazu, die UPOV-Regeln umzusetzen. Dies ist im Falle der EFTA-Staaten geradezu zynisch, da Liechtenstein die UPOV-Regeln gar nicht umsetzt. Norwegen setzt sie in einer abgeschwächten Form um, so dass ihre Bäuerinnen und Bauern mehr Freiheiten haben. Selbst die Schweiz hat die Regeln so interpretiert, dass sie dem UPOV-Standard nicht genügen. Die EFTA verlangt von ihren Handelspartnern somit strengere Gesetze, als sie selbst bereit sind umzusetzen. Das nächste Abkommen bei welchem UPOV wieder auf der Liste steht, ist das geplante Freihandelsabkommen mit Thailand, wo sich Zivilgesellschaft und bäuerliche Organisationen vehement gegen die UPOV-Regeln wehren. Es geht darum, ihr Recht auf Saatgut und somit ihr Recht auf Nahrung zu verteidigen.

*Die Aktion wurde von Alliance Sud, Fastenaktion, FIAN, HEKS, Public Eye, Swissaid und Uniterre unterstützt.

** Die European Free Trade Association (EFTA) hat vier Mitglieder: Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein

Mehr Informationen

Schweizer Koalition Recht auf Saatgut

Kontaktpersonen

  • Simon Degelo, Verantwortlicher Saatgut und Biodiversität SWISSAID, Tel: 076 824 00 46, s.degelo@swissaid.ch;
  • Nicolas Walder, Nationalrat Grüne, Tel: 079 550 05 13, nicolas.walder@parl.ch


Fotos: Eliane Beerhalter

Dienstag, 22 November 2022
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Die Kleinbauernvereinigung hat gemeinsam mit ihren Partnerorganisationen, zu denen auch Uniterre gehört, die Petition «Jeder Hof zählt - Jetzt das Hofsterben stoppen!» bei der Bundeskanzlei eingereicht. Insgesamt kamen 13'367 Unterschriften über zweieinhalb Monate zusammen. Die Petition fordert den Bundesrat dazu auf, konkrete Massnahmen gegen das Hofsterben zu ergreifen und eine kleinstrukturierte, bäuerliche und vielfältige Landwirtschaft zu fördern.

Denn: Jeden Tag schliessen in der Schweiz zwischen zwei bis drei Höfe für immer ihre Tore. Die Gesamtzahl der Bauernbetriebe hat sich in den letzten 40 Jahren mehr als halbiert und ist auf unter 50'000 gefallen. Darüber hinaus ist der Zugang zu Land, auch als ausgebildete Landwirtin, sehr schwer – besonders für junge Menschen und Frauen. Ausserfamiliäre Hofübergaben sind finanziell benachteiligt.

Die Bauernbetriebe werden tendenziell immer grösser. Das hängt auch mit dem Preisdruck zusammen: Die Landwirt*innen in unserem Land stehen wenigen, aber viel mächtigeren Verarbeitern und Detailhändlern gegenüber. Der nationale Lebensmittelmarkt wird nämlich zu fast 80% von nur zwei Unternehmen kontrolliert: Migros und Coop. Diese besitzen ein enormes Gewicht bei der Festlegung der Preise. Gemeinschaftliche Strukturen oder der Direktverkauf befinden sich so in einem System, das sie strukturell benachteiligt. Dieses Machtverhältnis muss umgekehrt werden.

Klar ist: Wir müssen unsere Landwirtschafts-, Handels- und Ernährungspraktiken überdenken. Die Schaffung fairer und kostendeckender Preise ist eine sozial-ethische Herausforderung. Denn die Frage der Wertverteilung innerhalb der Lieferketten ist von öffentlichem Interesse und nicht nur eine Frage privater Aspekte der Wirtschaft. Wir können uns nicht länger hinter dem Vorwand des Handelsgeheimnisses oder dem Wettbewerb verstecken. Es ist einfach unfair, diese Kategorien auf die Landwirtschaft anzuwenden!

Wir verurteilen das völlig unausgewogene Kräfteverhältnis zwischen den Produzentinnen und Produzenten und den Grossverteilern. Dazu gehört auch die Komplizenschaft des Staates: Faire Preise und transparente Wertschöpfungsketten können nur erreicht werden, wenn der Bund und insbesondere das BLW seine Verantwortung wahrnimmt und die entsprechenden Gesetze anpasst und erlässt. Wir fordern einen gesetzlichen Rahmen, der kostendeckende Preise garantiert.

Eine nachhaltige Landwirtschaft kann es nur mit der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit der Bauernbetriebe geben und die kann wiederum nur durch faire und kostendeckende Preise erreicht werden. Wenn es keine Bäuerinnen und Bauern mehr gibt, ist es zu spät. Was sollen wir dann essen?


TeleBärn berichtet über die Petitionsübergabe

Donnerstag, 17 November 2022
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Die Milchverarbeiterin ELSA hat im Gerichtsprozess gegen den Uniterre-Präsidenten Maurus Gerber Rekurs eingelegt: Sie möchte den Prozess, in dem es um die Ausbezahlung der Verkäsungszulage geht, zur zweiten Instanz weiterziehen. Uniterre gibt nicht auf, braucht dafür aber finanzielle Unterstützung.

Per 1. Juni 2007 wurde der Käsemarkt zwischen der Schweiz und der EU liberalisiert, d.h. die entsprechenden Zölle wurden abgeschafft. Um den Käsereimilchpreis zu stabilisieren, sieht die Milchpreisstützungsverordnung (MSV) eine entsprechende Zulage für verkäste Milch vor. Diese wird dem Verarbeiter ausbezahlt, der ihn wiederum dem oder der Produzent*in weitergeben muss. Aber: Ein Grossteil dieser Prämie kommt gar nicht bei den Produzent*innen an! Maurus Gerber, Präsident von Uniterre und pensionierter Milchproduzent, hat deshalb einen Rechtsstreit gegen die Milchverarbeiterin ELSA eröffnet – und in erster Instanz gewonnen.

Das Bezirksgericht Broye stellte in seinem Urteil vom 10. Oktober fest, dass die Art und Weise der Weiterleitung der Verkäsungszulage durch ELSA an die Produzent*innen nicht dem Willen des Gesetzgebers entspricht, nicht zuletzt, weil das aktuelle Kontrollsystem des BLW mangelhaft ist und Schlupflöcher offen lässt. Gegen dieses Urteil hat ELSA nun Rekurs eingelegt und zieht den Prozess damit zur zweiten Instanz, dem Kantonsgericht, weiter.

Uniterre kann und will sich an diesem Punkt nicht geschlagen geben. Die Verkäsungszulage muss endlich direkt an die Produzent*innen gehen, und nicht erst in unbestimmter Zukunft, wie es das neue Verordnungspaket des Bundesrats vorsieht. Deshalb ist klar: Wir machen weiter! Aber dafür brauchen wir Unterstützung. Die Gerichts- und Anwaltskosten werden zwar von ELSA übernommen, wenn Uniterre erneut Recht bekommt. Darauf können wir uns aber nicht verlassen. Um die laufend anfallenden Kosten für den Prozess zu decken, wird Uniterre deshalb ein Crowdfunding in Zusammenarbeit mit einer partizipativen Finanzierungsplattform lancieren. Gemeinsam wollen wir die Schweizer Landwirtschaft gerechter gestalten!

Medienkontakte

Maurus Gerber: Kläger, Präsident Uniterre (FR/DE), 081 864 70 22, maurus.gerber@bluewin.ch

Rudi Berli: Sekretär Uniterre (FR/DE), 078 707 78 83, r.berli@uniterre.ch

Weitere Informationen

Medienmitteilung Uniterre 18.10.2022

Milchbauer im Rechtsstreit mit Elsa (Schweizer Bauer, 28.10.2022)

Dienstag, 18 Oktober 2022
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Im Prozess, den unser Präsident Maurus Gerber gegen ELSA wegen der Verkäsungszulagen angestrebt hat, hat ihm das Kreisgericht Broye in erster Instanz rechtgegeben. Der Gerichtspräsident stellt fest, dass das jetzige System der Auszahlung der Verkäsungszulage nicht ordnungsgemäss funktioniert, und dass ELSA dies zu Ihren Gunsten ausnützt.

Das Landwirtschaftsgesetz sieht vor, dass den Produzen*innen eine Prämie ausgezahlt wird (Art. 6 Bst. b der Milchpreisstützungsverordnung (MSV) und Art. 38 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (LwG)). Diese Prämie hatte zum Ziel, den Preis für Industriemilch nach der Liberalisierung des Käsemarktes (Juni 2007) zu stabilisieren. Sie sollte für eine hochwertige Käseverarbeitung im A-Segment gezahlt werden. Das Problem: Ein Grossteil dieser Prämie kommt in der Realität gar nicht bei den Produzent*innen an! Deshalb hat Maurus Gerber, Präsident von Uniterre und pensionierter Milchproduzent, einen Rechtsstreit gegen den Milchverarbeiter ELSA eröffnet.

In seinem Urteil gibt der Gerichtspräsident Herrn Gerber teilweise Recht. Er heisst die Klage zur Zahlung der Verkäsungszulage gut, anerkennt indessen, dass ELSA nicht in der Lage ist, den Warenfluss zu rekonstruieren, um die genaue Verwendung der Milch von Herrn Gerber zu belegen. Als zentrales Element gilt, dass die monatlichen Milchabrechnungen keine Verkäsungszulagen ausweisen. Demgegenüber ist die Migros-Tochter ELSA der Ansicht, dass diese Zulagen integrierter Bestandteil des Basismilchpreises sind. Dies widerspricht der aktuellen Gesetzgebung, die von «Zulagen» spricht, die auf der Milchabrechnung separat ausgewiesen werden müssen.

Das Gericht hat ebenfalls festgestellt, dass das Kontrollverfahren des BLW nicht garantieren kann, dass die Verkäsungszulagen effektiv den Produzenten zugutekommen. Da ELSA die Auszahlung der Verkäsungszulage an Herrn Gerber nicht belegen konnte, muss sie den anteilsmässig errechneten Betrag im Nachhinein überweisen sowie für sämtliche Gerichts- und Verfahrenskosten aufkommen. Das Urteil wird jedoch erst rechtskräftig, wenn die 30-tägige Einsprachefrist unbenutzt verstreicht.

Seit Jahren schon kämpft Uniterre für eine gerechte und transparente Auszahlung der Verkäsungszulagen. Dieses Gerichtsurteilstellt bringt nun unsere Bemühungen. einen bedeutenden Schritt weiter. Uniterre hat anlässlich der Vernehmlassung zum Verordnungspaket 2022 den Vorschlag des BLW unterstützt, die Verkäsungszulagen den Produzenten direkt zu überweisen. Was daraus wird, wird sich im Laufe dieses Herbstes erweisen.

Medienkontakte

Maurus Gerber, Kläger und Präsident Uniterre (FR/DE): 081 864 7022

Rudi Berli, Sekretär Uniterre (FR/DE): 078 707 78 83

Freitag, 07 Oktober 2022
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Volle Kraft voraus!


Ein neues schlagkräftiges Duo hat die Posten von Michelle Zufferey und Mathias Stalder im Sekretariat von Uniterre übernommen. Dossiers von enormer Wichtigkeit warten auf uns: Die Einreichung von parlamentarischen Initiativen, in Zusammenarbeit mit der Parlamentarischen Gruppe für Ernährungssouveränität (IPSA), die Umsetzung der Erklärung über die Rechte von Bauern und Bäuerinnen und anderen in ländlichen Gebieten tätigen Personen (UNDROP) in der Schweizer Innen- und Aussenpolitik sowie die Entwicklung einer Sensibilisierungskampagne für faire Preise und transparente Wertschöpfungsketten, die im April 2023 am internationalen Kampftag der Bäuerinnen und Bauern gestartet werden soll. Der Kompass, der unsere Aktionen leiten wird, ist die Grundlage unserer Organisation: die Verteidigung der Rechte der Bäuerinnen und Bauern, die Entwicklung einer nachhaltigen Landwirtschaft unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Sicherheit der Produzentinnen und Produzenten und die Verteidigung einer bürgernahen, solidarischen, vielfältigen, menschen-, tier- und umweltfreundlichen Landwirtschaft.

Im Bereich Landwirtschaft und Nahrungsmittel ist das Kräfteverhältnis zunehmend unausgeglichen: Auf der einen Seite kontrollieren die orangen Riesen der Grossverteilung 80% des Schweizer Lebensmittelmarkts, verfügen über eine enorme Verhandlungsmacht und entwickeln unfaire Geschäftspraktiken; auf der anderen Seite sehen die Bäuerinnen und Bauern ihre Einkommen sinken und verfügen nicht unbedingt über die rechtlichen und finanziellen Mittel, um gegen diese ungerechten und schändlichen Handelspraktiken vorzugehen. Eine faire und gerechte Entlohnung der bäuerlichen Arbeit, also Preise, die die Produktionskosten decken, ist der erste Schritt zum Aufbau nachhaltiger Agrarsysteme. Aber ohne die Schaffung transparenter landwirtschaftlicher Wertschöpfungsketten können wir sie nicht erreichen.

Die Preisgestaltung für landwirtschaftliche Lebensmittel entlang der gesamten Wertschöpfungskette ist nach wie vor ein sehr undurchsichtiges Element. Transparenz ist von entscheidender Bedeutung, da sie es den Verbraucherinnen und Verbrauchern ermöglicht, alle notwendigen Informationen zu erhalten, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Dies dient auch den Produzentinnen und Produzenten, um von ihrer Produktion würdig leben zu können. Der "freie" Markt funktioniert nicht und lässt das Bauerntum auf zugunsten von Grossunternehmen verarmen. Für Millionen von Bauern und Bäuerinnen hier und anderswo ist die unsichtbare Hand deutlich sichtbar und die Freihandelsverträge haben verheerende Folgen. Denn unser Essen - lokal, gesund und qualitativ hochwertig - ist mehr wert als die Profite einiger multinationaler Konzerne!

Landwirtschaft geht uns alle an! Wir könnten all diese Arbeit nicht ohne die Unterstützung unserer bäuerlichen Basis leisten. Die kollektive Mobilisierung ist entscheidend, um unsere Forderungen durchzusetzen. Verbraucherinnen und Verbraucher, Produzentinnen und Produzenten, alle zusammen: Fordern wir faire Preise, transparente Produktionsketten und die Achtung der Rechte der Bäuerinnen und Bauern für eine wirklich nachhaltige Landwirtschaft.


Von Alberto Silva und Katharina Schatton, Sekretäre Uniterre

Donnerstag, 06 Oktober 2022
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Die Koalition für Konzernverantwortung, die aus der gleichnamigen Initiative entstanden ist, hat eine Petition lanciert. Darin fordert sie die Verabschiedung eines Konzernverantwortungsgesetzes, wie es Bundesrätin Karin Keller-Sutter während des Abstimmungskampfes der Initiative versprochen hatte. Nachdem dieses Jahr auch die EU-Kommission ein solches Gesetz präsentiert hat, muss die Schweiz sich sputen, um nicht als einziges Land ohne Konzernverantwortung zurückzubleiben!


Konkret fordert die Petition (aus dem Petitionstext):

  • Risikobasierte Sorgfaltsprüfungspflicht für Menschenrechte und Umweltschutz gemäss internationalen Standards (insb. UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte; OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen).
  • Eine unabhängige Aufsichtsbehörde mit umfassenden Kompetenzen nach Vorbild des Entwurfs der EU-Richtlinie.
  • Eine dem Schweizer Recht angepasste zivilrechtliche Haftung für menschenrechtliche oder umweltbezogene Schäden, die durch entsprechende Sorgfalt hätten verhindert werden können.

Petition jetzt unterschreiben!

Unterschriftenbogen herunterladen

EU-Konzernverantwortungsgesetz: Schweiz bald das einzige Land in Europa ohne Konzernverantwortung?

Online-Magazin Forbidden Stories zu Nickelmine in Guatemala

Donnerstag, 06 Oktober 2022
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Unter der Koordination des noch jungen Schweizer Vereins Agroecology works! - zu dem auch Uniterre gehört - bieten die Tage der Agrarökologie bis Ende Oktober dutzende Veranstaltungen an, online und vor Ort.

Unser Lebensmittelsystem, von der Produktion bis zum Konsum, steht nicht mehr im Dienst unserer Gesundheit und der unseres Planeten. Die Tage der Agrarökologie zeigen, dass es auch anders geht: Gemeinsam machen wir die Vielfalt der agrarökologischen Lösungen für eine nachhaltige Landwirtschaft und gesunde Ernährung sichtbar und feiern sie. Den ganzen Oktober über stellen zahlreiche Organisationen, Vereine und Einzelpersonen mit Bezug zur Agrarökologie in der ganzen Schweiz ihre Visionen und Projekte vor.


Hier sind einige Veranstaltungen, die man nicht verpassen sollte:

- Biodiversität, Strukturvielfalt und Zugang zu Land – 20. Oktober, 19.30 – 21.30 Uhr (Quartierraum Holligerhof, Holligerhof 8, 3008 Bern, Oberes Hofgeschoss)

- Preisgestaltung in der Landwirtschaft – 22. Oktober, 10.00 – 12.00 Uhr (Gut Rheinau, Zum Pflug 5, 8462 Rheinau). Dies ist eine hybride Veranstaltung. Zoom-Link: https://ethz.zoom.us/j/4066179621

- Organisiert von Uniterre und La Via Campesina: Bildung von Bauernnetzwerken in Afrika und Lateinamerika – 14. Oktober 18.00 Uhr, online. Zoom-Link zur Veranstaltung: https://us06web.zoom.us/j/81675155462

- Koopernikus: Präsentation der ersten Genossenschaft durch die ganze Lebensmittel Wertschöpfungskette – 27. Oktober 17.00 Uhr, online


Das vollständige Programm gibt es hier.

Mittwoch, 05 Oktober 2022
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Die grünen Nationalrätinnen Isabelle Pasquier-Eichenberger (GE) und Valentine Python (VD) haben in Zusammenarbeit mit Uniterre zwei parlamentarische Initiativen eingereicht. Angestrebt werden mehr Transparenz bei der Preisbildung und den Margen, die vom Hof bis zum Teller auf Lebensmittel erhoben werden. Ausserdem soll eine Ombudsstelle eingerichtet werden, die gegen unlautere Handelspraktiken vorgeht, denen Landwirt*innen viel zu oft ausgesetzt sind.


Noch immer herrscht innerhalb der landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten ein eklatantes Ungleichgewicht zwischen den Produzent*innen auf der einen und der Transformation sowie den Grossverteilern auf der anderen Seite. Viel zu häufig sind Landwirt*innen dazu gezwungen, Lebensmittel unterhalb ihrer Produktionskosten zu verkaufen. Dieser Druck führt dazu, dass in der Schweiz pro Tag zwei bis drei Landwirtschaftsbetriebe ihre Tore schliessen müssen. Ein nachhaltiges Landwirtschafts- und Ernährungssystem muss Produzent*innenpreise garantieren, die ein Leben in Würde ermöglichen und die wichtige Arbeit der landwirtschaftlichen Produktion wieder mehr wertschätzt.

Uniterre hat deshalb mit den beiden Co-Präsidentinnen der Parlamentarischen Gruppe für Ernährungssouveränität zwei parlamentarische Initiativen ausgearbeitet. Die erste Initiative strebt eine Ausweitung der Marktbeobachtungsstelle des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) an. Letzteres wird damit beauftragt, die Produktionskosten und Margen der unterschiedlichen Marktteilnehmer entlang der gesamten Wertschöpfungsketten zu berechnen und zu veröffentlichen. Die Beobachtungsstelle soll relevante Forschungsergebnisse in seine Arbeit einbeziehen. Die zweite Initiative hat zum Ziel, eine Ombudsstelle einzurichten, an die sich Produzent*innen anonym wenden können, wenn sie Opfer von unlauteren Handelspraktiken werden. Die Ombudsstelle hat anschliessend die Befugnis, Sanktionen auszusprechen.

Die beiden Initiativen wurden am 29.09.2022 bei der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) eingereicht, zu deren Aufgabenbereich auch die Landwirtschaft zählt. Unter den Codes 22.476, bzw. 22.477, können die Geschäfte von der Behandlung innerhalb der Kommission bis zur Abstimmung im Parlament verfolgt werden.


Medienkontakte

Katharina Schatton, Sekretärin von Uniterre und der Parlamentarischen Gruppe für Ernährungssouveränität (DE), 078 740 17 89, k.schatton@uniterre.ch

Alberto Silva, Sekretär Uniterre (FR), 079 326 31 34, a.silva@uniterre.ch


Mehr Informationen

Auf Curia Vista sind die Initiativen unter folgenden Codes zu finden (deutsche Titel folgen):

22.477: «Pour un observatoire des prix efficace dans les filières agroalimentaires»

22.476: «Protégeons nos agriculteurs et agricultrices : pour un Ombudsman agricole et alimentaire»


Recherchen von LeTemps, Heidi.news und dem Westschweizer Konsumentenverband (FRC):

Dienstag, 13 September 2022
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MEDIENMITTEILUNG DER PALMÖL-KOALITION*

Konsument:innen werden nicht transparent darüber informiert, ob sich Palmöl in Produkten
wie Shampoos, Kerzen oder Waschmitteln befindet. Diesen Missstand will eine heute lancierte Petition ändern.

Basel, 13. September 2022.

Die Deklarationspflicht von Palmöl muss nicht nur bei Lebensmitteln,
sondern auch bei alltäglichen Gebrauchsgegenständen wie Pflege-, Reinigungs-,
Waschmitteln und Kerzen gelten. Dies fordert eine heute von der Palmöl-Koalition* lanciertePetition.

Der Anbau von Ölpalmen ist hauptursächlich für die Regenwaldzerstörung, insbesondere in
Malaysia und Indonesien, wo 85% des Palmöls angebaut werden. Seit 2016 gilt in der
Schweiz deshalb eine Deklarationspflicht für Palmöl in Lebensmitteln, die es den
Konsument:innen ermöglicht, sich zu informieren und auf dieser Grundlage zu entscheiden.

Palmöl sowie Palmkernöl und seine Derivate und Fraktionen befinden sich jedoch nicht nur
in Lebensmitteln, sondern in unzähligen Pflege-, Reinigungs- und Waschmitteln und in
beträchtlichem Masse auch in Kerzen, ohne dass dies klar gekennzeichnet wäre. Dies
entspricht nicht dem Bedürfnis von Konsument:innen, die wissen wollen, was sich in ihrem
Einkaufskorb befindet.


Mehr Informationen: www.palmöldeklaration.ch


Medienkontakt

Johanna Michel, Bruno Manser Fonds, johanna.michel@bmf.ch, 079 868 45 15


*Die Petition des Bruno Manser Fonds wird von folgenden Organisationen unterstützt:
Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana (ACSI), Borneo Orangutan Survival
(BOS) Schweiz, Bruno Manser Fonds (BMF), Fédération romande des consommateurs (FRC), GREEN
BOOTS, HEKS, Pro Natura, Public Eye, Solidar Suisse, Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), Uniterre

Montag, 12 September 2022
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Am 27. August 2022 waren Mitglieder der Uniterre-Sektion Aargau zu Besuch bei der Genossenschaft GartenBerg, die auf dem Hof von Fabio und Irene Tanner auf 550 m. ü. M. biologisches Gemüse nach dem Prinzip der solidarischen Landwirtschaft (Solawi) anbaut. Es war für das Ehepaar Tanner schon länger das Ziel, auf ihrem Hof ein Solawi-Projekt zu realisieren. Doch der Entscheid für den Gemüseanbau fiel erst, nachdem verschiedene andere Varianten geprüft worden waren. Als Betriebsleiter Fabio Tanner der Sektion die Eckdaten vorstellt, wird bald klar, dass dieses Projekt ein voller Erfolg ist: Die Genossenschaft, die seit 2 Jahren besteht, bepflanzt eine Fläche von ca. 1 ha, davon 3 a im Gewächshaus, hat einen Gemüsegärtner und eine Gemüsegärtnerin mit total 110 Stellenprozent angestellt und 130 Haushalte beziehen pro Woche einen halben oder ganzen Korb mit Gemüse. Die Körbe werden wöchentlich an 10 regionale Depots verteilt (5 im Fricktal und 5 im Raum Aarau).

Auf dem Rundgang erläutert Gemüsegärtner Thomi Furrer die Abläufe. Da gibt es die Abpackstation, wo die Körbe, welche mit der jeweiligen Depotfarbe und dem Namen des Empfängers gekennzeichnet sind, unter Mithilfe der Genossenschafter*innen befüllt werden. Für verderbliche Ware ist ein Kühler vorhanden. Was nun folgt, ist eine Pracht: All die verschiedenen Gemüse, deren Anbau auf dem schweren Juraboden sehr anspruchsvoll ist, angefangen im Gewächshaus, wo im Moment Gurken, Tomaten und Auberginen wachsen und dann das Feld mit dem Freilandgemüse, das in 8 Schläge à je 10 Beete eingeteilt und mit einem Wildschutzzaum umgeben ist. Es ist beeindruckend, welche Vielfalt zurzeit gedeiht, unter anderem auch weniger bekannte Arten wie z.B. Bodenkohlraben, Chioggia-Randen oder Edamame. Jede Art ist mit einem Schild beschriftet. Um Schadinsekten fernzuhalten, sind alle Kohlarten mit einem Kulturschutznetz abgedeckt. Die Pflege erfolgt fast vollständig von Hand durch die Genossenschafter*innen. Als Dünger wird vorwiegend zertifizierter Kompost von der Grüngutsammelstelle Frick verwendet.


Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um keine Veranstaltungen mehr zu verpassen:

Josef Kaufmann, Regionalverantwortlicher Sektion Aargau, aargau@uniterre.ch

Katharina Schatton, Verantwortliche Uniterre Deutschschweiz, k.schatton@uniterre.ch


Text: Josef Kaufmann

Bild: Katharina Schatton