Die Arbeit der Kommission Milch zahlt sich aus!

Es gibt Wochen, die sind düsterer als andere. Diejenigen im Mai waren ausgezeichnet. Die Bauern von Uniterre gewannen zwei wichtige Kämpfe, einen auf europäischer und eine auf nationaler Ebene, betroffen die Gesamtheit aller Milchproduzentinnen und Milchproduzenten.

 

Die gute europäische Neuigkeit zuerst. Im März 2013 äusserte sich das Europäische Parlament über die Vorschläge der Europäischen Kommission im Rahmen der Reform der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte. Bei dieser Abstimmung bestätigte das Parlament, die freiwillige Reduzierung der Milcherzeugung gegen Abfindung (RVP), als neues Krisen-Instrument für den EU Milchmarkt einzuführen.Dieser Vorschlag sieht die Gewährung einer Hilfe für die Erzeuger vor, die auf freiwilliger Basis, ihre Produktion für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten um mindestens 5% reduzieren. Bei der Gewährung der Beihilfen hat die Kommission im gleichen Zug eine „Straf“-Abgabe für Milcherzeuger eingeführt, die ihre Produktion im selben Zeitraum und in demselben Verhältnis erhöhen.Dieses Projekt wurde schon vor langer Zeit von der Vereinigung der europäischen Milcherzeuger (EMB) eingereicht und verteidigt, aber sein Ursprung liegt zum Teil auch bei Uniterre. Der EMB hat dieses Projekt, nach einer Präsentation von Uniterre in Brüssel  zum Thema Mengenregulierung, in Angriff genommen.Der zweite Sieg der Milchkommission betrifft die Preis- Unterstützung von verarbeiteter Milch. Seit Anfang 2009 haben einige Produzenten der Kommission die Frage der Transparenz, in Bezug auf die Rückerstattung der 15 Rp/kg für Käsmilch an die Produzenten von Seiten der verarbeitenden Industrie, aufgeworfen. Nach zahlreichen Gesprächen mit verschiedenen landwirtschaftlichen Organisationen, nach vielen Gesprächen mit Politikern und etlichen Pressemitteilungen, zieht das BLW  ab dem 1.Januar 2014 die Schrauben endlich an. Jedenfalls fordert dies ein Brief, welcher vom selben Büro vom 1. Mai 2013 an alle Milchverarbeiter verschickt wurde. Letztere werden aufgefordert transparente Abrechnungen bezüglich der Verwendung der Rückerstattungen zu erstellen.  Bei Nichteinhaltung können administrative Maßnahmen ergriffen werden.Uniterre beglückwünscht daher das BLW für  diese Kontrollarbeit,  die bereits seit 6 Jahren hätte gemacht werden sollen, nämlich seit diese Regelung im Jahr 2008 in Kraft gesetzt wurde. Allerdings, wenn ein Betrug entdeckt würde, gäbe es dann Wege um Schadenersatz einzufordern? Wir wissen es nicht, aber die Frage sei gestellt!  In der aktuellen wirtschaftlichen Situation der Milchviehbetriebe, würde niemand eine solche Finanzaufbesserung zurückweisen. Denn ein wenig Butter - gelagert zum Goldpreis - würde schnell eine hohe Summe ergeben. Wir halten die Augen offen.Für die Milchkommission, Nicolas Bezencon