Mittwoch, 13 April 2011

April 2011. Das Projekt der Agrarpolitik AP 2014-2017 unter dem Pseudo-Label der Ernährungssouveränität zu verkaufen ist Betrug! Uniterre appelliert an alle landwirtschaftlichen Organismen und an die Politik, langfristig zu denken und eine neue wirkliche Agrarpolitik zu wagen. Ernährungssouveränität bezeichnet das Recht der Staaten und Völker, ihre Landwirtschafts- und Ernährungspolitik selber zu bestimmen, ohne Preis-Dumping gegenüber anderen Ländern.

 

 

Ernährungssouveränität ist ein weltweites Konzept, das in den Regionen Wurzeln schlägt.

Seit 15 Jahren setzt sich Uniterre in der Schweiz für Ernährungssouveränität ein. Sie hat namentlich vorgeschlagen, die Ernährungssouveränität im Entwurf für die AP 2002, die AP 2007 und die AP 2011 zu integrieren - vergeblich. Zugleich hat Uniterre erfolgreich darauf hingewirkt, die kantonale Gesetzgebung zur Landwirtschaft oder die kantonalen Verfassungen (Genf, Neuenburg, Waadt, Jura) entsprechend anzupassen. Nach der 5. Weltkonferenz von La Via Campesina (2008) hat Uniterre das Projekt einer Volksinitiative für
Ernährungssouveränität2 angepackt, um dieses Konzept in Bundesverfassung zu verankern.

Zwei Ziele würden dabei bestimmt erreicht:

  • das Volk hätte die Möglichkeit, sich zu diesem Thema zu äussern (was einem Grundsatz der Ernährungssouveränität entspricht);
  • bei einer Annahme durch das Volk könnten verschiedene Gesetze angepasst werden (nicht nur das Landwirtschaftsgesetz, wie zurzeit von der AP 2014-2017 vorgeschlagen).

 

Die Ernährungssouveränität - ein wichtiges Element der AP 2014-2017. Wirklich?

Der Entwurf zur Agrarpolitik 2014-2017 wurde kürzlich in die Vernehmlassung geschickt. Nach der parlamentarischen Initiative Bourgeois sollten wir uns freuen können, dass die Ernährungssouveränität berücksichtigt wird - und laut der offiziellen Medienmitteilung des Bundes ist die Ernährungssouveränität auch ein „wichtiges Element“. Aber: Die vorgeschlagene Gesetzgebung ist mehr als minimalistisch (Art. 2 Abs. 4 LwG: Die Massnahmen des Bundes orientieren sich am Grundsatz der Ernährungssouveränität zur Berücksichtigung der Bedürfnisse der Konsumentinnen und Konsumenten nach qualitativ hochwertigen, vielfältigen und nachhaltigen inländischen Produkten“). Sie steht im Widerspruch zur ursprünglichen Definition von La Via Campesina und zahlreiche Aspekte des Entwurfs zur AP 2014-2017 kollidieren mit den Grundsätzen der Ernährungssouveränität. (Erläuterungen auf S.2)

Natürlich kann Uniterre einer solchen Täuschung nicht zustimmen! Wir fordern, dass alle Aspekte der Ernährungssouveränität berücksichtigt werden und eine neue, innovative Agrarpolitik geschaffen wird, die den Bauernfamilien eine Zukunftsperspektive bietet und den Bedürfnissen der Konsumentinnen und Konsumenten gerecht wird. >weiter lesen