Mittwoch, 21 Dezember 2011

Ernährungs-Souveränität
Für das Selbstbestimmungsrecht auf Ernährung

 

Ernährungs-Souveränität bezeichnet das Recht der Bevölkerung, eines Landes oder einer Union, die Landwirtschafts- und Verbraucherpolitik selbst zu bestimmen, ohne Preis-Dumping gegenüber anderen Ländern. Ernährungs-Souveränität bedeutet :

 

 

  • die lokale, landwirtschaftliche Produktion zu begünstigen und so die Ernährung der Bevölkerung sicherzustellen. Der Zugang für Bauern, Bäuerinnen und Landlose zu Land, Wasser, Saatgut und Krediten. Notwenig werden dadurch Agrarreformen, der Kampf gegen GVO (Gentechnisch Veränderte Organismen), der freie Zugang zu Saatgut und die Bewahrung des Wassers als öffentliches Gut.
  • das Recht von Bauern und Bäuerinnen Lebensmittel zu erzeugen, das Recht der Verbraucherinnen und Verbraucher darüber zu entscheiden, was sie konsumieren und wer es wie produziert.
  • das Recht der Staaten, sich vor billigen Landwirtschafts- und Nahrungsmittel-Importen zu schützen.
  • Bindung der Preise für landwirtschaftliche Erzeugnisse an die Produktionskosten: Den Staaten oder Unionen (wie EU oder USA) muss das Recht zustehen, Billigimporte zu besteuern. Sie dürfen die bäuerliche, nachhaltige Landwirtschaft begünstigen und die Produktion im Inland begrenzen, um Überschüsse zu vermeiden.
  • Mitbestimmung der Bevölkerung über die Art der Landwirtschaftspolitik.
  • Anerkennung der Rechte von Bäuerinnen, da sie eine wichtige Rolle in der Landwirtschaft und der Ernährung spielen. (ROMA, 1996)

 

NEU: Flyer Ernährungssouveränität (Uniterre, November 2012)

Mindestkriterien CH-Platform Ernährungssouveränität (Herbst 2011)

ERKLÄRUNG EU-Forum Ernährungssouveränität (August 2011)

ERKLÄRUNG WELT- Forum Ernährungssouveränität (2007)