Mittwoch, 14 April 2021
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Uniterre hat sich noch einmal mit den Initiativen im Zusammenhang mit der Landwirtschaft auseinandergesetzt, die am 13. Juni 2021 zur Abstimmung kommen. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte herausgearbeitet.

Stimmfreigabe zur «Initiative für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»

Der Wunsch, auf synthetische Pestizide zu verzichten, ist lobenswert. Unsere Gesellschaft muss zu einer Landwirtschaft tendieren, die auch in Zukunft lebendige, kultivierbare Böden bewirtschaften kann und so unsere Ernährung sicherstellt. Um das zu erreichen, müssen wir ABER den Landwirt*innen faire Preise, Unterstützung bei der Umstellung hin zu einer Landwirtschaft ohne Pestizide und ein konkretes Engagement der Konsument*innen garantieren. Alle unsere Forderungen finden Sie in Anhang 1 ab Seite 2.

Uniterre will den Fokus – abseits der Pro- oder Kontra-Debatte zum Pflanzenschutz – auf das echte und akute Problem in der Landwirtschaft, nämlich jenes der Preise richten. Ebenso wollen wir das ganzheitliche System, das die bäuerliche Welt herabwürdigt und zerstört, infrage stellen. Denn: Zugunsten eines verstärkten Freihandels wird der Markt immer stärker dereguliert und die Ernährungssouveränität der Völker nimmt ab. Wir sind der Meinung, dass das herrschende System überdenkt werden muss!

Am 13. Juni 2021 werden die Konsument*innen entscheiden, welche Art von Nahrungsmittel sie in Zukunft zu sich nehmen wollen. Wenn sie sich dafür entscheiden, auf synthetische Pestizide zu verzichten, dann werden wir von Uniterre dafür kämpfen, einen starken Rahmen zu schaffen, auf dem wir unsere Forderungen aufbauen können.

NEIN zur «Initiative für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung»

Diese Volksinitiative straft die Bauernfamilien ab und macht sie zu den Alleinschuldigen der Wasserverschmutzung unserer Gewässer. Deshalb bietet der Initiativtext aus unserer Sicht eine sehr schlechte Lösung für das vorliegende Problem. Zudem erwähnt er die Importe, ein ganz wichtiger Punkt, nicht. Indem dieses Thema bewusst weggelassen wird, wirbt die Initiative für eine saubere und ordentliche Schweizer Landwirtschaft, ohne sich darum zu kümmern, was in unseren Nachbarländern oder am anderen Ende der Welt passiert. Das Resultat wäre die Etablierung eines Zwei-Klassen-Systems! Unser vollständiges Argumentarium finden Sie in Anhang 2 auf Seite 4.

Die 2xNEIN-Kampagne ist kontraproduktiv

Wir bedauern, dass in der Kampagne einige Argumente vorgebracht werden, welche die Realität verzerren. Ist es beispielsweise klug zu sagen, dass bei einer Annahme der Initiativen die Preise für Nahrungsmittel steigen würden? Gerade jetzt, wo wir doch für gerechtere Preise für die Landwirt*innen kämpfen sollten! Oder das Argument, dass vielleicht Arbeitsplätze verschwinden würden. Im Gegenteil: Eine Landwirtschaft, die keine synthetischen Pestizide einsetzt, benötigt mehr Arbeitskräfte! Deshalb finden wir es völlig kontraproduktiv, diese beiden Initiativen in einen Topf zu werfen.

Die beiden Initiativen hätten eine Gelegenheit sein können, eine echte DEBATTE über unser Nahrungsmittelsystem zu führen, das wir uns für die Zukunft wünschen. Sie hätte die Möglichkeit geboten, die edle Arbeit aufzuwerten, die unsere Bäuerinnen und Bauern täglich leisten, nämlich die Versorgung unserer Bevölkerung mit Nahrung! Stattdessen werden wir Zeitzeug*innen eines sinnlosen Krieges, der die bäuerliche Welt spaltet – und das bedauern wir zutiefst. «Die Landwirtschaft spalten und herrschen!», ein Diskurs, der sich scheinbar nie ändert…

Uniterre wird seinen Kampf für einträgliche Preise fortsetzen und die Arbeit der Bäuerinnen und Bauern verteidigen.

Pressekontakte:

Rudi Berli, 078 707 78 83 (D/F)

Vanessa Renfer, 078 821 24 83 (F)

Anhang 1: Argumentarium Initiative für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide

Die Initiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide», auch bekannt als Future 3.0, fordert innerhalb von 10 Jahren nicht nur ein Verbot des Einsatzes von synthetischen Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft, sondern auch in der Landschaftspflege, bei Grünflächen und im öffentlichen Raum. Sie fordert zudem, dass importierte Produkte für den menschlichen und tierischen Verzehr frei von diesen Substanzen sein müssen.

Folgende Fakten können nicht geleugnet werden:

  • Der Druck und die Nachfrage vonseiten der Konsument*innen für pestizidfreie Produkte steigt kontinuierlich.
  • Wir sind Zeitzeug*innen eines Zusammenbruchs der Biodiversität sowie einer Verschlechterung der Boden- und Wasserqualität. Dafür ist die Landwirtschaft mitverantwortlich.
  • Die Forschung schlägt Alarm über die dramatischen Folgen von synthetischen Pflanzenschutzmitteln für unsere Gesundheit und vor allem derjenigen der Bäuerinnen und Bauern.

Ebenfalls ist klar, dass:

  • Wir Zeitzeug*innen vom Aussterben der bäuerlichen Welt (1955 waren 19 % der Gesamtbevölkerung in der Landwirtschaft tätig, 2005 waren es noch 2 %) sowie vom Verschwinden von Bauernhöfen und Landwirtschaftsflächen sind.
  • WÄHREND der Druck auf die Produktionspreise stetig zunimmt, Bäuerinnen und Bauern immer weniger Handlungsspielraum haben. Umwelt- und Tierschutzauflagen werden stetig nach oben angepasst. Unsere Bäuerinnen und Bauern werden für die geleistete Arbeit angesichts der an sie gestellten Anforderungen nicht gerecht entlohnt.
  • Bäuerinnen und Bauern verschulden sich immer mehr.

Der Wunsch, auf synthetische Pestizide zu verzichten, ist lobenswert. Unsere Gesellschaft muss zu einer Landwirtschaft tendieren, die auch in Zukunft lebendige, kultivierbare Böden bewirtschaften kann und so unsere Ernährung sicherstellt.

Um das zu erreichen, müssen wir ABER den Bäuerinnen und Bauern Folgendes garantieren:

  • Faire Preise, d. h. Preise, welche die Produktionskosten decken:
  • Das erfordert von den Konsument*innen ein starkes Engagement, lokal zu konsumieren und zu akzeptieren, dass Nahrungsmittel ihren Preis haben. Wir fragen uns: Ist es normal, dass nur 7 % unseres Haushaltsbudgets für Nahrungsmittel verwendet werden? So oder so müssen wir eine Lösung finden, um Familien mit sehr geringen Einkommen zu unterstützen. Denn: Gesundes Essen ist ein Recht und kein Luxus!
  • Grossverteiler*innen müssen sich der Folgen ihrer kommerziellen Strategie (Preisdruck, erhöhte Margen, Importe usw.) bewusstwerden und sich ihrer sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Verantwortung annehmen.
  • Der Bund muss einen Rahmen schaffen, der sicherstellt, dass Produzent*innen klare und transparente Informationen über die Märkte und über die erzielten Margen auf allen Stufen der Wertschöpfungskette erhalten. Zudem müssen Produzent*innen in die Entscheidungsprozesse miteinbezogen werden. Dies fordert die UN-Erklärung über die Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten in den Artikeln 2.3, 11 und 16.[1]
  • Die Schweiz muss sicherstellen, dass die auf ihrem Territorium ansässigen Wirtschaftsunternehmen die Rechte der Bäuerinnen und Bauern achten und stärken (Art. 2.5).

--> Wenn morgen die landwirtschaftliche Produktion ohne synthetische Pestizide zur Norm wird, müssen wir dafür sorgen, dass die Preise für Produzent*innen nach oben und nicht nach unten angepasst werden.

Sollte die Initiative angenommen werden, fordern wir:

  • konkrete Massnahmen des Bundes, d. h.:
  • Importierte Produkte müssen die gleichen Produktionsanforderungen erfüllen wie einheimische Produkte, ansonsten werden sie verboten.
  • Garantierte und vorrangige Behandlung von einheimischen Produkten.
  • Importe sollen nur Lücken der einheimischen Produktion füllen.
  • massive Investitionen in die öffentliche Forschung: In manchen Fällen müssen Pflanzen z. B. gegen Schädlinge behandelt werden. Wir müssen Alternativen finden, welche die Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährden und die Bodengesundheit und Wasserqualität aufrechterhalten. Wir müssen ebenso die Forschung nach Sorten intensivieren, die gegen Krankheiten und Klimaschwankungen resistent sind.
  • die Förderung agrarökologischer Praktiken: Anbaumethoden, integrierte Schädlingsbekämpfung, präventive Massnahmen gegen Krankheiten usw.
  • die Unterstützung der Bäuerinnen und Bauern in der Übergangsphase:
  • Aufwertung der landwirtschaftlichen Gehälter, um die Zahl der in der Landwirtschaft tätigen Personen zu erhöhen;
  • Anpassung der Aus- und Weiterbildung an die neuen Herausforderungen;
  • Landwirtschaftliche Beratung muss durch Ausbildner*innen vulgarisiert und verbreitet werden.
  • konkrete Massnahmen, um die Nahrungsmittelverschwendung zu stoppen: 2,6 Mio. Tonnen Nahrungsmittel gehen in der Schweiz jährlich verloren. Damit könnten die Ertragsrückgänge, die je nach Kultur zwischen 10 und 40 % liegen, kompensiert werden.
  • die Herausnahme landwirtschaftlicher Produkte aus den Freihandelsabkommen. Die aktuellen Freihandelsabkommen gefährden die lokale Versorgung: Bestes Beispiel ist der Schaden, der im Weinsektor verursacht wurde. Freier Markt und mehr Nachhaltigkeit sind unvereinbar!
  • eine Stärkung des Bewusstseins der Konsument*innen und die Bereitstellung von Informationen.

--> Alles, was wir hier fordern, ist nichts anderes als die Umsetzung des Konzepts der Ernährungssouveränität. Dafür kämpft Uniterre gemeinsam mit La Via Campesina seit Jahrzehnten. Ernährungssouveränität kann Realität werden, indem die UN-Erklärung über die Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten in der Innen- und Aussenpolitik der Schweiz umgesetzt wird.

Wenn die Initiative angenommen wird, dann handelt es sich um ein Gesellschaftsprojekt, das uns alle angeht. Wir können von den Bäuerinnen und Bauern nicht verlangen, dass sie diesen Schritt alleine machen. Dafür nötig sind ein radikaler Paradigmenwechsel und eine echte Partnerschaft zwischen Konsument*innen und Produzent*innen!

Anhang 2: Argumentarium zur Initiative für sauberes Trinkwasser und gesunde Lebensmittel

Die Initiative für sauberes Trinkwasser und gesunde Lebensmittel will den Erhalt von Direktzahlungen an mehrere neue Regeln knüpfen. Und zwar den Verzicht auf synthetische Pestizide, den Verzicht auf prophylaktische Antibiotikatherapie in den Viehherden und die Haltung von Tieren nur dann, wenn ihr Futter zu 100 % auf dem Hof erzeugt werden kann. Im Gegenteil zur ersten Initiative behandelt der Initiativtext das Problem der Importe nicht und fordert einzig Anstrengungen von den Bauernfamilien.

Die Initiative verfolgt zwar das gleiche lobenswerte Ziel, setzt aber woanders an. Diese Initiative straft die Bauernfamilien ab und macht sie zu den Alleinschuldigen der Wasserverschmutzung unserer Gewässer. Das Initiativkomitee erlaubt es sich sogar, in seiner Argumentation zu behaupten, die Schweizer Bevölkerung bezahle die Bäuerinnen und Bauern über ihre Steuern und Direktzahlungen für die Verschmutzung.

Unserer Ansicht nach bietet dieser Text eine sehr schlechte Lösung für das vorliegende Problem. Obwohl klar ist, dass die Mehrheit der Betriebe keine andere Wahl hätte, als die neuen Bedingungen für Direktzahlungen zu erfüllen, verbietet im Gegenzug die Initiative den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz nicht. In einigen Produktionsbereichen wie z. B. dem Weinbau oder dem Obstanbau scheint es offensichtlich, dass die Produzent*innen sich dafür entscheiden würden, auch weiterhin mit fragwürdigen Stoffen zu arbeiten.

Zudem erwähnt der Initiativtext die Importe, ein ganz wichtiger Punkt, nicht. Indem dieses Thema bewusst weggelassen wird, wirbt die Initiative für eine saubere und ordentliche Schweizer Landwirtschaft, ohne sich darum zu kümmern, was in unseren Nachbarländern oder am anderen Ende der Welt passiert. Das Resultat wäre die Etablierung eines Zwei-Klassen-Systems! Uniterre hat sich jedoch schon immer für eine gesunde Ernährung eingesetzt, die auf einem familiären, bäuerlichen Produktionssystem basiert und so respektvoll wie möglich ist – und zwar für die ganze Bevölkerung!

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[1] Die Schweiz ist verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Position der Bäuerinnen und Bauern bei Verhandlungen zu stärken (Art. 9.3), wobei die bestehenden Machtungleichgewichte zwischen den verschiedenen Parteien zu berücksichtigen sind und ihre aktive, freie, wirksame und aufgeklärte Mitwirkung zu gewährleisten ist (Art. 2.3). Da der Zugang zu Informationen ein Schlüsselelement bei Verhandlungen ist, haben Bäuerinnen und Bauern das Recht, Informationen über Umstände zu erhalten, die sich auf die Produktion, Verarbeitung, Vermarktung und den Vertrieb ihrer Erzeugnisse auswirken können (Art. 11.1).