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Bern, 2. Dezember 2022 – Vertretende von sieben* Schweizer Organisationen haben heute auf dem Bundesplatz in Bern gegen den Internationalen Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) protestiert. Das UPOV-System kriminalisiert Bäuerinnen und Bauern auf der ganzen Welt, wenn sie ihr Saatgut wiederverwenden. Die Schweiz verlangt von den Handelspartnern die Umsetzung der UPOV-Regeln im Rahmen ihrer Handelsabkommen. Ein parlamentarischer Vorstoss soll dieser unhaltbaren Praxis ein Ende bereiten.

Als Häftlinge verkleidet, haben heute Aktivist:innen diverser Schweizer Organisationen auf dem Bundesplatz protestiert. Sie stehen sinnbildlich für alle Bäuerinnen und Bauern, welche durch die UPOV-Regeln und das patentähnliche geistige Eigentumsrecht auf Saatgut kriminalisiert werden. Die Aktion ist Teil eines weltweiten Protestes gegen UPOV und die Monopolisierung von Saatgut.

Die Aktivist:innen haben dem Parlament die Forderung übergeben, dass die Schweiz in ihren Handelsabkommen künftig auf eine UPOV-Klausel verzichtet. Nationalrat Nicolas Walder hat die Forderung entgegengenommen und wird mit Nationalrätin Christine Badertscher nächste Woche eine parlamentarische Initiative einreichen: Die inakzeptable Forderung nach UPOV soll aus Freihandelsverträgen gestrichen werden. Die Handelspartner sollen die Freiheit behalten, Saatgutgesetze einzuführen, welche ihren nationalen Verhältnissen und Anforderungen entsprechen, die bäuerlichen Rechte achten und die Ernährungssouveränität unterstützen.

Die jahrhundertalte Praxis von Bäuerinnen und Bauern, das auf den eigenen Feldern erzeugte Saatgut aufzubewahren, zu vermehren, wiederzuverwenden, zu tauschen oder zu verkaufen ist ein Grundpfeiler der Ernährungssouveränität. Sie ist für die Ernährungssicherheit in den Ländern des Südens unabdingbar. Das bäuerliche Saatgutsystem garantiert die Versorgung mit Saatgut und ist zentral für die Erhaltung und Weiterentwicklung der Vielfalt unserer Nutzpflanzen. Deshalb ist das Recht auf dessen freie Verwendung auch in der UNO-Deklaration über die Rechte von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern (UNDROP) und im Internationalen Saatgutvertrag der FAO verankert worden.

Genau dieses Recht wird durch die UPOV-Regeln zu einer kriminellen Handlung: Sie verbietet den Tausch und das Weiterverkaufen von geschütztem Saatgut, welches man auf dem eigenen Feld erzeugt hat. Auch die Wiederverwendung ist oft untersagt oder mit Zahlungen verbunden. Ghana, das neueste UPOV-Mitglied, sieht sogar eine Gefängnisstrafe von mindestens 10 Jahren vor. Ein elementares Recht wird zur kriminellen Handlung.

Die Schweiz gemeinsam mit der EFTA** verpflichten in den Handelsabkommen die Partnerländer dazu, die UPOV-Regeln umzusetzen. Dies ist im Falle der EFTA-Staaten geradezu zynisch, da Liechtenstein die UPOV-Regeln gar nicht umsetzt. Norwegen setzt sie in einer abgeschwächten Form um, so dass ihre Bäuerinnen und Bauern mehr Freiheiten haben. Selbst die Schweiz hat die Regeln so interpretiert, dass sie dem UPOV-Standard nicht genügen. Die EFTA verlangt von ihren Handelspartnern somit strengere Gesetze, als sie selbst bereit sind umzusetzen. Das nächste Abkommen bei welchem UPOV wieder auf der Liste steht, ist das geplante Freihandelsabkommen mit Thailand, wo sich Zivilgesellschaft und bäuerliche Organisationen vehement gegen die UPOV-Regeln wehren. Es geht darum, ihr Recht auf Saatgut und somit ihr Recht auf Nahrung zu verteidigen.

*Die Aktion wurde von Alliance Sud, Fastenaktion, FIAN, HEKS, Public Eye, Swissaid und Uniterre unterstützt.

** Die European Free Trade Association (EFTA) hat vier Mitglieder: Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein

Mehr Informationen

Schweizer Koalition Recht auf Saatgut

Kontaktpersonen

  • Simon Degelo, Verantwortlicher Saatgut und Biodiversität SWISSAID, Tel: 076 824 00 46, s.degelo@swissaid.ch;
  • Nicolas Walder, Nationalrat Grüne, Tel: 079 550 05 13, nicolas.walder@parl.ch


Fotos: Eliane Beerhalter

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Die Milchverarbeiterin ELSA hat im Gerichtsprozess gegen den Uniterre-Präsidenten Maurus Gerber Rekurs eingelegt: Sie möchte den Prozess, in dem es um die Ausbezahlung der Verkäsungszulage geht, zur zweiten Instanz weiterziehen. Uniterre gibt nicht auf, braucht dafür aber finanzielle Unterstützung.

Per 1. Juni 2007 wurde der Käsemarkt zwischen der Schweiz und der EU liberalisiert, d.h. die entsprechenden Zölle wurden abgeschafft. Um den Käsereimilchpreis zu stabilisieren, sieht die Milchpreisstützungsverordnung (MSV) eine entsprechende Zulage für verkäste Milch vor. Diese wird dem Verarbeiter ausbezahlt, der ihn wiederum dem oder der Produzent*in weitergeben muss. Aber: Ein Grossteil dieser Prämie kommt gar nicht bei den Produzent*innen an! Maurus Gerber, Präsident von Uniterre und pensionierter Milchproduzent, hat deshalb einen Rechtsstreit gegen die Milchverarbeiterin ELSA eröffnet – und in erster Instanz gewonnen.

Das Bezirksgericht Broye stellte in seinem Urteil vom 10. Oktober fest, dass die Art und Weise der Weiterleitung der Verkäsungszulage durch ELSA an die Produzent*innen nicht dem Willen des Gesetzgebers entspricht, nicht zuletzt, weil das aktuelle Kontrollsystem des BLW mangelhaft ist und Schlupflöcher offen lässt. Gegen dieses Urteil hat ELSA nun Rekurs eingelegt und zieht den Prozess damit zur zweiten Instanz, dem Kantonsgericht, weiter.

Uniterre kann und will sich an diesem Punkt nicht geschlagen geben. Die Verkäsungszulage muss endlich direkt an die Produzent*innen gehen, und nicht erst in unbestimmter Zukunft, wie es das neue Verordnungspaket des Bundesrats vorsieht. Deshalb ist klar: Wir machen weiter! Aber dafür brauchen wir Unterstützung. Die Gerichts- und Anwaltskosten werden zwar von ELSA übernommen, wenn Uniterre erneut Recht bekommt. Darauf können wir uns aber nicht verlassen. Um die laufend anfallenden Kosten für den Prozess zu decken, wird Uniterre deshalb ein Crowdfunding in Zusammenarbeit mit einer partizipativen Finanzierungsplattform lancieren. Gemeinsam wollen wir die Schweizer Landwirtschaft gerechter gestalten!

Medienkontakte

Maurus Gerber: Kläger, Präsident Uniterre (FR/DE), 081 864 70 22, maurus.gerber@bluewin.ch

Rudi Berli: Sekretär Uniterre (FR/DE), 078 707 78 83, r.berli@uniterre.ch

Weitere Informationen

Medienmitteilung Uniterre 18.10.2022

Milchbauer im Rechtsstreit mit Elsa (Schweizer Bauer, 28.10.2022)

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Im Prozess, den unser Präsident Maurus Gerber gegen ELSA wegen der Verkäsungszulagen angestrebt hat, hat ihm das Kreisgericht Broye in erster Instanz rechtgegeben. Der Gerichtspräsident stellt fest, dass das jetzige System der Auszahlung der Verkäsungszulage nicht ordnungsgemäss funktioniert, und dass ELSA dies zu Ihren Gunsten ausnützt.

Das Landwirtschaftsgesetz sieht vor, dass den Produzen*innen eine Prämie ausgezahlt wird (Art. 6 Bst. b der Milchpreisstützungsverordnung (MSV) und Art. 38 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (LwG)). Diese Prämie hatte zum Ziel, den Preis für Industriemilch nach der Liberalisierung des Käsemarktes (Juni 2007) zu stabilisieren. Sie sollte für eine hochwertige Käseverarbeitung im A-Segment gezahlt werden. Das Problem: Ein Grossteil dieser Prämie kommt in der Realität gar nicht bei den Produzent*innen an! Deshalb hat Maurus Gerber, Präsident von Uniterre und pensionierter Milchproduzent, einen Rechtsstreit gegen den Milchverarbeiter ELSA eröffnet.

In seinem Urteil gibt der Gerichtspräsident Herrn Gerber teilweise Recht. Er heisst die Klage zur Zahlung der Verkäsungszulage gut, anerkennt indessen, dass ELSA nicht in der Lage ist, den Warenfluss zu rekonstruieren, um die genaue Verwendung der Milch von Herrn Gerber zu belegen. Als zentrales Element gilt, dass die monatlichen Milchabrechnungen keine Verkäsungszulagen ausweisen. Demgegenüber ist die Migros-Tochter ELSA der Ansicht, dass diese Zulagen integrierter Bestandteil des Basismilchpreises sind. Dies widerspricht der aktuellen Gesetzgebung, die von «Zulagen» spricht, die auf der Milchabrechnung separat ausgewiesen werden müssen.

Das Gericht hat ebenfalls festgestellt, dass das Kontrollverfahren des BLW nicht garantieren kann, dass die Verkäsungszulagen effektiv den Produzenten zugutekommen. Da ELSA die Auszahlung der Verkäsungszulage an Herrn Gerber nicht belegen konnte, muss sie den anteilsmässig errechneten Betrag im Nachhinein überweisen sowie für sämtliche Gerichts- und Verfahrenskosten aufkommen. Das Urteil wird jedoch erst rechtskräftig, wenn die 30-tägige Einsprachefrist unbenutzt verstreicht.

Seit Jahren schon kämpft Uniterre für eine gerechte und transparente Auszahlung der Verkäsungszulagen. Dieses Gerichtsurteilstellt bringt nun unsere Bemühungen. einen bedeutenden Schritt weiter. Uniterre hat anlässlich der Vernehmlassung zum Verordnungspaket 2022 den Vorschlag des BLW unterstützt, die Verkäsungszulagen den Produzenten direkt zu überweisen. Was daraus wird, wird sich im Laufe dieses Herbstes erweisen.

Medienkontakte

Maurus Gerber, Kläger und Präsident Uniterre (FR/DE): 081 864 7022

Rudi Berli, Sekretär Uniterre (FR/DE): 078 707 78 83

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Die grünen Nationalrätinnen Isabelle Pasquier-Eichenberger (GE) und Valentine Python (VD) haben in Zusammenarbeit mit Uniterre zwei parlamentarische Initiativen eingereicht. Angestrebt werden mehr Transparenz bei der Preisbildung und den Margen, die vom Hof bis zum Teller auf Lebensmittel erhoben werden. Ausserdem soll eine Ombudsstelle eingerichtet werden, die gegen unlautere Handelspraktiken vorgeht, denen Landwirt*innen viel zu oft ausgesetzt sind.


Noch immer herrscht innerhalb der landwirtschaftlichen Wertschöpfungsketten ein eklatantes Ungleichgewicht zwischen den Produzent*innen auf der einen und der Transformation sowie den Grossverteilern auf der anderen Seite. Viel zu häufig sind Landwirt*innen dazu gezwungen, Lebensmittel unterhalb ihrer Produktionskosten zu verkaufen. Dieser Druck führt dazu, dass in der Schweiz pro Tag zwei bis drei Landwirtschaftsbetriebe ihre Tore schliessen müssen. Ein nachhaltiges Landwirtschafts- und Ernährungssystem muss Produzent*innenpreise garantieren, die ein Leben in Würde ermöglichen und die wichtige Arbeit der landwirtschaftlichen Produktion wieder mehr wertschätzt.

Uniterre hat deshalb mit den beiden Co-Präsidentinnen der Parlamentarischen Gruppe für Ernährungssouveränität zwei parlamentarische Initiativen ausgearbeitet. Die erste Initiative strebt eine Ausweitung der Marktbeobachtungsstelle des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) an. Letzteres wird damit beauftragt, die Produktionskosten und Margen der unterschiedlichen Marktteilnehmer entlang der gesamten Wertschöpfungsketten zu berechnen und zu veröffentlichen. Die Beobachtungsstelle soll relevante Forschungsergebnisse in seine Arbeit einbeziehen. Die zweite Initiative hat zum Ziel, eine Ombudsstelle einzurichten, an die sich Produzent*innen anonym wenden können, wenn sie Opfer von unlauteren Handelspraktiken werden. Die Ombudsstelle hat anschliessend die Befugnis, Sanktionen auszusprechen.

Die beiden Initiativen wurden am 29.09.2022 bei der nationalrätlichen Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) eingereicht, zu deren Aufgabenbereich auch die Landwirtschaft zählt. Unter den Codes 22.476, bzw. 22.477, können die Geschäfte von der Behandlung innerhalb der Kommission bis zur Abstimmung im Parlament verfolgt werden.


Medienkontakte

Katharina Schatton, Sekretärin von Uniterre und der Parlamentarischen Gruppe für Ernährungssouveränität (DE), 078 740 17 89, k.schatton@uniterre.ch

Alberto Silva, Sekretär Uniterre (FR), 079 326 31 34, a.silva@uniterre.ch


Mehr Informationen

Auf Curia Vista sind die Initiativen unter folgenden Codes zu finden (deutsche Titel folgen):

22.477: «Pour un observatoire des prix efficace dans les filières agroalimentaires»

22.476: «Protégeons nos agriculteurs et agricultrices : pour un Ombudsman agricole et alimentaire»


Recherchen von LeTemps, Heidi.news und dem Westschweizer Konsumentenverband (FRC):

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MEDIENMITTEILUNG DER PALMÖL-KOALITION*

Konsument:innen werden nicht transparent darüber informiert, ob sich Palmöl in Produkten
wie Shampoos, Kerzen oder Waschmitteln befindet. Diesen Missstand will eine heute lancierte Petition ändern.

Basel, 13. September 2022.

Die Deklarationspflicht von Palmöl muss nicht nur bei Lebensmitteln,
sondern auch bei alltäglichen Gebrauchsgegenständen wie Pflege-, Reinigungs-,
Waschmitteln und Kerzen gelten. Dies fordert eine heute von der Palmöl-Koalition* lanciertePetition.

Der Anbau von Ölpalmen ist hauptursächlich für die Regenwaldzerstörung, insbesondere in
Malaysia und Indonesien, wo 85% des Palmöls angebaut werden. Seit 2016 gilt in der
Schweiz deshalb eine Deklarationspflicht für Palmöl in Lebensmitteln, die es den
Konsument:innen ermöglicht, sich zu informieren und auf dieser Grundlage zu entscheiden.

Palmöl sowie Palmkernöl und seine Derivate und Fraktionen befinden sich jedoch nicht nur
in Lebensmitteln, sondern in unzähligen Pflege-, Reinigungs- und Waschmitteln und in
beträchtlichem Masse auch in Kerzen, ohne dass dies klar gekennzeichnet wäre. Dies
entspricht nicht dem Bedürfnis von Konsument:innen, die wissen wollen, was sich in ihrem
Einkaufskorb befindet.


Mehr Informationen: www.palmöldeklaration.ch


Medienkontakt

Johanna Michel, Bruno Manser Fonds, johanna.michel@bmf.ch, 079 868 45 15


*Die Petition des Bruno Manser Fonds wird von folgenden Organisationen unterstützt:
Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana (ACSI), Borneo Orangutan Survival
(BOS) Schweiz, Bruno Manser Fonds (BMF), Fédération romande des consommateurs (FRC), GREEN
BOOTS, HEKS, Pro Natura, Public Eye, Solidar Suisse, Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), Uniterre

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Pressemitteilung Lausanne, 9. September 2022

Die Branchenorganisation SwissGranum verhandelt am 13. September die Richtpreise für Brotgetreide. Bisher decken die Getreidepreise nicht die Produktionskosten – erst recht nicht die steigenden Energiepreise! Die politische Entscheidung, die Zölle für Brotgetreide zu senken, setzt die bäuerliche Landwirtschaft zusätzlich unter Druck. Uniterre fordert eine faire Bezahlung der Produzenten.


Nach zwei wetterbedingt extrem schwierigen Jahren für die Getreideproduktion legen die Abnehmer, die Industrie und die Grossverteiler auf dem Rücken der Produzenten noch eine Schippe drauf. Während der Weizenpreis auf europäischer Ebene immer noch fast 30% höher ist als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, verweigern in der Schweiz die Mühlen, die Industrie und die grossen Einzelhändler den Produzenten eine notwendige Erhöhung des Weizenpreises. Letztere haben zudem Preiserhöhungen angekündigt, die für Brot derzeit 2,4% betragen. Was den Brutto-Richtpreis für die Produzenten betrifft, so ist er derzeit auf Fr. 57.-/dt festgelegt.

Ein solcher Preis ist in keiner Weise kostendeckend! Der direkte Anstieg der Produktionskosten (Energie, Dünger, Maschinen) beläuft sich auf etwa Fr 500.-/ha. Der Preis muss also um 12 Fr./dt steigen, nur um die gestiegenen Kosten auszugleichen. Uniterre fordert daher einen sofortigen Preis ab Hof von mindestens Fr.69/dt. Ein solcher Preis stellt aber immer noch keine gerechte Entlohnung der Produktionsarbeit dar. Die Stunde des Produzenten muss mit Fr. 40.- kalkuliert werden, um ein Einkommen zu erzielen, die mit dem Schweizer Durchschnitt vergleichbar sind. Dies würde einem Preis für Brotweizen entsprechen, der bei Fr. 100.-/dt liegt.

Eine solche Erhöhung für einen gerechten Preis würde für die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten einen Anstieg von 50 Rp/kg Brot bedeuten oder aber pro Jahr eine zusätzliche Ausgabe von Fr. 25. Es ist also kein Luxus, sich für eine vielfältige und nachhaltige bäuerliche Landwirtschaft einzusetzen, sondern eine unabdingbare Voraussetzung, um die Versorgung der Bevölkerung aufrechtzuerhalten.

Leider tritt der Bund in den Spuren der Grossverteiler und hat die Einfuhrzölle auf Fr. 9.60 (inklusive Garantiefondsabzug) gesenkt, während er gleichzeitig das Importkontingent um 60’000t auf 130’000t aufgestockt hat. Der politische Gegenzug zur Deklassierung von über 100’000t Brotweizen der Ernte 2021. Das illustriert den unerträglichen politischen und wirtschaftlichen Druck auf dem Schweizer Weizen, zumal die Grossverteiler noch mehr als 120'000t Backwaren ausserhalb des Zollkontingents importieren. Der niedrige Weizenpreis und der Druck auf eine nachhaltige bäuerliche Agrarproduktion in der Schweiz sind also sowohl auf die Arroganz der Abnehmer als auch auf die politischen Entscheidungen des Bundes zugunsten der Grossverteiler zurückzuführen.

Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass unser Wohlstand massgeblich von den Bauern und Bäuerinnen produziert wird und dass der Markt ohne ihre täglichen Anstrengungen nicht funktionieren kann. Es ist höchste Zeit, dass unsere Berufsverbände den Abnehmern diese Wahrheit klarmachen: Kein Preis - keine Produktion - keine Lebensmittelsicherheit!


Mehr Informationen:
Rudi Berli, Produzent und Gewerkschaftssekretär bei Uniterre, 078 707 78 83, r.berli@uniterre.ch


Branchenorganisation Getreide Swissgranum

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Bereits Mitte Juni waren wir empört über ein drittes Einfuhrgesuch für weitere 1000 Tonnen Butter, womit das für 2022 freigegebene Kontingent auf 4100 Tonnen anstieg.

Nun noch das: Mitte August hat "das Bundesamt für Landwirtschaft das Zollkontingent für Butter für das Jahr 2022 zum vierten Mal erhöht". Es schreibt, dass "gemäss Schätzungen der Branche das inländische Butterangebot in diesem Jahr nicht ausreichen wird. Da ein grosser Teil der Schweizer Milch zu Käse verarbeitet wird, bleibt zu wenig für die Butterherstellung übrig".

Für 2022 kommen wir nun auf ein Importkontingent von 5100 Tonnen. Welch ein Schock!

Für diesen neuen Import-Antrag hat unsere Pressemitteilung vom Juni dieses Jahres noch an Bedeutung gewonnen:

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Lausanne, den 29. Juni 2022

Pressemitteilung der Milchkommission Uniterre

Das Importkontingent für Butter wird erneut um 1’000 Tonnen erhöht – verkehrte Prioritäten

Auf der Webseite des BLW* ist am 16. Juni 2022 zu lesen: „Das Bundesamt für Landwirtschaft BLW erhöht das Zollkontingent Butter für das Jahr 2022 zum dritten Mal.“ (Dies gilt für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum Ende des Jahres.) „Die Branchenorganisation Milch hat dafür einen Antrag eingereicht. Die zusätzliche Importmenge von 1000 Tonnen ist nötig, um die inländische Nachfrage bis Ende Jahr zu decken. (…) Da ein Grossteil der Schweizer Milch zu Käse verarbeitet wird, bleibt zu wenig für die Butterherstellung übrig.“


Bis heute hat das BLW 4’100 Tonnen Butterimport für 2022 freigegeben.

Ein böser Traum? Leider nein! Das Importkontingent wird erhöht, obwohl die Branchenorganisation Milch (BO Milch) seit 2021 einen neuen „Fond“, die sogenannte MPC-Box, auflegte hat, um den Export von hoch verarbeiteten Milcheiweiss-Konzentraten zu unterstützen. Ein wiederkehrendes Problem bei der Butterherstellung ist die Ratlosigkeit, was man denn mit dem anfallenden Protein-Nebenprodukt tun solle. Um sich dieses Problem vom Hals zu schaffen, wurde der MPC-Fond gegründet. Er wird durch den Fond „Regulierung“ finanziert, einer der zwei Fonds, die seit 1. Januar 2019 das Schoggigesetz ersetzen**.

Wie sieht nun die Lage 1 ½ Jahre später aus?

Im Fondsbericht von 2021 räumt die BO Milch ein, dasss die Butterherstellung 2021 trotz der Unterstützung des MPC-Nebenprodukts nicht gestiegen sei. Für Uniterre ist diese Situation inakzeptabel!

Zudem sind in der Zwischenzeit die Exporte von Käse ohne "Wertschöpfung" noch weiter gestiegen: im Vergleich von 2020 mit 2021 um + 13.6 % für „Andere Halbhartkäse“ und um + 2.2 % für den „Switzerland Swiss“. Das ist nichts Neues, denn wegen der Zulage für verkäste Milch*** ist es für die Verarbeiter*innen interessanter Käse für den Export zu produzieren, als Butter für den heimischen Markt. Komplett verkehrte Prioritäten!

Die Frage nach der Logik dahinter besteht zurecht. Wann wird endlich die einheimische Produktion durch eine angemessene Planung unterstützt, anstatt um jeden Preis zu exportieren? Denn das wäre tatsächlich Ernährungssouveränität!

Pressekontakt:

Maurus Gerber, Präsident von Uniterre (DE/FR): 081 864 70 22

* https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/services/medi...

** Mehr Informationen : https://www.ip-lait.ch/2021_Fonds_Rechenschaftsbericht.pdf

*** Mehr Informationen zur Problematik der Verkäsunsgzulage hier: https://uniterre.ch/de/themen/medienmitteilung-die-verkasungszulage-soll-den-produzentinne

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Pressemiteilung von Uniterre

Le Temps, Heidi.news und die Fédération romande des consommateurs decken überhöhte Margen von Migros und Coop auf. Würden diese beiden Genossenschaften ihre soziale Verantwortung übernehmen und ihre Gewinnspannen senken, könnten Bäuerinnen und Bauern besser entgeltet werden, ohne dass dadurch die Preise für die Verbraucher steigen.

Die aktuelle Krisensituation und die Inflation bringen die Absurdität des derzeitigen Systems der Lebensmittelwirtschaft ans Licht: Es lässt die Bäuerinnen und Bauern ausbluten und erlaubt anderen, sich auf dem Rücken der Verbraucher und Verbraucherinnen zu bereichern. Die vorherrschende Stellung der Grossverteiler in der Schweiz führt zu ungleichen Verhandlungspositionen und zu einem inakzeptablen Mangel an Transparenz innerhalb der Lebensmittelkette. Zudem sind die Grossverteiler häufig Eigentümer von Sammel- und Verarbeitungsstellen. Uniterre fordert, dass die Erklärung zum Schutz der Rechte der Kleinbauern- und bäuerinnen (UNDROP) in der Schweiz umgesetzt wird und dass eine Liste mit illoyalen und illegalen Handelspraktiken erstellt wird. Auf diese Liste gehört, wie in Spanien und Italien es der Fall ist, das Verbot, Lebensmittel unterhalb der Herstellungskosten einzukaufen, egal ob sie aus der Produktion oder der Verarbeitung, aus kleinen oder mittleren Betrieben stammen.

Es braucht Massnahmen, um wieder auf den rechten Weg zu kommen! Direktzahlungen dürfen nicht länger dazu dienen, skandalös niedrige Preise zu rechtfertigen, von denen nur die Grossverteiler profitieren! Es ist an der Zeit, Gesetze zu erlassen, die Transparenz und effektive Beteiligung der Bauern*innen und der Verbraucher*innen an der Ernährungspolitik gewährleisten. Die Politiker*innen müssen ihre Verantwortung auf sich nehmen!

Italien und Spanien haben bereits den Einkauf von Agrarprodukten unterhalb des Herstellungspreises gesetzlich verboten. Diese Legislatur bietet den europäischen Ländern folgende Vorteile: (1) Sie ermöglicht die Anpassung an die Produktionskostenentwicklung, (2) sie schafft Transparenz bei den Gewinnspannen auf allen Stufen der Lebensmittelkette und (3) unlautere Handelspraktiken können durch Bauer*innen und Verbraucher*innen aufgedeckt werden.

Europa macht grosse Entwicklungsschritte, die Schweiz hinkt hinterher. Sie findet die aktuelle Situation sogar noch zufriedenstellend.

Die Schweiz verhält sich widersprüchlich: Sie unterstützt die Ausarbeitung der UN-Erklärung über die Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten (UNDROP) und stimmt im Dezember 2018 in New York dieser Erklärung zu. Trotzdem unternimmt sie nichts, um sie in die Tat umzusetzen. Diese Erklärung legt Rechte für Bauern und Bäuerinnen fest: Recht auf Informationen, sogar solche die momentan unter dem Schutz des Geschäftsgeheimnisses stehen; Recht auf freie und aufgeklärte Beteiligung an allen Entscheidungen und Projekten, die sie betreffen. Eine der Verpflichtungen der Staaten lautet wie folgt: «Die Staaten treffen alle erforderlichen Massnahmen, um sicherzustellen, dass nicht-staatliche Akteure, die sie regulieren können, wie etwa Privatpersonen und Privatorganisationen sowie transnationale Unternehmen und andere Wirtschaftsunternehmen, die Rechte von Kleinbauern und anderen in ländlichen Regionen arbeitenden Menschen achten und stärken.» (Artikel 2.5)

Sind Migros und die Coop nicht Handelsunternehmen mit Sitz in der Schweiz?

Wir erwarten vom Bund, dass er Massnahmen ergreift, um die Erklärung über Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen vollständig umzusetzen.

Kontakt:

Michelle Zufferey (FR/DE), Sekretär bei Uniterre (078 640 82 50)

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Pressemitteilung der Milchkommission Uniterre

Auf der Webseite des BLW* ist am 16. Juni 2022 zu lesen: „Das Bundesamt für Landwirtschaft BLW erhöht das Zollkontingent Butter für das Jahr 2022 zum dritten Mal.“ (Dies gilt für den Zeitraum vom 1. Juli 2022 bis zum Ende des Jahres.) „Die Branchenorganisation Milch hat dafür einen Antrag eingereicht. Die zusätzliche Importmenge von 1000 Tonnen ist nötig, um die inländische Nachfrage bis Ende Jahr zu decken. (…) Da ein Grossteil der Schweizer Milch zu Käse verarbeitet wird, bleibt zu wenig für die Butterherstellung übrig.“


Bis heute hat das BLW 4’100 Tonnen Butterimport für 2022 freigegeben.

Ein böser Traum? Leider nein! Das Importkontingent wird erhöht, obwohl die Branchenorganisation Milch (BO Milch) seit 2021 einen neuen „Fond“, die sogenannte MPC-Box, auflegte hat, um den Export von hoch verarbeiteten Milcheiweiss-Konzentraten zu unterstützen. Ein wiederkehrendes Problem bei der Butterherstellung ist die Ratlosigkeit, was man denn mit dem anfallenden Protein-Nebenprodukt tun solle. Um sich dieses Problem vom Hals zu schaffen, wurde der MPC-Fond gegründet. Er wird durch den Fond „Regulierung“ finanziert, einer der zwei Fonds, die seit 1. Januar 2019 das Schoggigesetz ersetzen**.

Wie sieht nun die Lage 1 ½ Jahre später aus?

Im Fondsbericht von 2021 räumt die BO Milch ein, dasss die Butterherstellung 2021 trotz der Unterstützung des MPC-Nebenprodukts nicht gestiegen sei. Für Uniterre ist diese Situation inakzeptabel!

Zudem sind in der Zwischenzeit die Exporte von Käse ohne "Wertschöpfung" noch weiter gestiegen: im Vergleich von 2020 mit 2021 um + 13.6 % für „Andere Halbhartkäse“ und um + 2.2 % für den „Switzerland Swiss“. Das ist nichts Neues, denn wegen der Zulage für verkäste Milch*** ist es für die Verarbeiter*innen interessanter Käse für den Export zu produzieren, als Butter für den heimischen Markt. Komplett verkehrte Prioritäten!

Die Frage nach der Logik dahinter besteht zurecht. Wann wird endlich die einheimische Produktion durch eine angemessene Planung unterstützt, anstatt um jeden Preis zu exportieren? Denn das wäre tatsächlich Ernährungssouveränität!

Pressekontakt:

Maurus Gerber, Präsident von Uniterre (DE/FR): 081 864 70 22

* https://www.blw.admin.ch/blw/de/home/services/medi...

** Mehr Informationen : https://www.ip-lait.ch/2021_Fonds_Rechenschaftsbericht.pdf

*** Mehr Informationen zur Problematik der Verkäsunsgzulage hier: https://uniterre.ch/de/themen/medienmitteilung-die-verkasungszulage-soll-den-produzentinne

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Pressemiteilung Uniterre

Die aktuelle Ernährungskrise zeigt, dass der Freihandel nicht in der Lage ist, Ernährungssicherheit und -souveränität zu gewährleisten. Uniterre als Schweizer Organisation, die Teil der weltweiten Bauernbewegung La Via Campesina ist, fordert die Schweizer Regierung auf, aus der WTO auszutreten und einen neuen Rahmen für die Regulierung von Handel und Landwirtschaft zu schaffen, der auf Ernährungssouveränität basiert.

Uniterre fordert den Bundesrat auf, eine sofortige Aufhebung aller bestehenden WTO-Regeln zu verlangen, die Länder daran hindern, öffentliche Nahrungsmittellager zu unterhalten und den Markt und die Preise zu regulieren. Regierungen müssen das Recht haben, ihre eigenen Kriterien zu entwickeln, um ihre Ernährungssouveränität zu schützen und zu fördern. Jedes Land muss seine Agrar- und Ernährungspolitik selbst bestimmen und die Interessen seiner Bäuerinnen und Bauern verteidigen können, ohne anderen Ländern zu schaden. In diesem Sinne muss der Bundesrat die UN-Erklärung über die Rechte der Bauern und der ländlichen Bevölkerung umsetzen, für die die Schweiz 2018 gestimmt hat.

Yudhvir Singh von der Union Bhartiya Kisan, die zu den Gewerkschaften gehört, die die Speerspitze der historischen Mobilisierung der indischen Bauern und Bäuerinnen im Jahr 2021 bildeten, fasst die Erfahrungen seines Landes mit öffentlichen Nahrungsmittellager zusammen: "Bauern und Bäuerinnen brauchen starke öffentliche Politiken wie Mindestpreise und öffentliche Lagerbestände, um ein menschenwürdiges Leben durch die Nahrungsproduktion führen zu können." In der WTO blockieren die reichen Länder seit neun Jahren weiterhin die konkreten Vorschläge der afrikanischen und asiatischen Mitglieder der G33 zu dieser Frage der öffentlichen Lagerhaltung zum Zweck der Ernährungssicherheit, und die Genfer Konferenz hat in dieser Frage keine Fortschritte gebracht.

Die Schweiz hat den Weltagrarbericht unterzeichnet, der die Familienbetriebe als Akteure der lokalen Wirtschaftskreisläufe in den Mittelpunkt eines nachhaltigen Landwirtschaftsmodells stellt. Die Umsetzung der Ernährungssouveränität erfordert die Aufhebung des geltenden Vertrags zur Landwirtschaft der WTO, aber auch den Agrarvertrag mit der Europäischen Union. Der Handel muss Regeln gehorchen, die wirtschaftliches, soziales und ökologisches Dumping verhindern und eine einheimische Versorgung fördern.

Der Bundesrat muss dringend eine Politik anstreben, die die lokale Wirtschaft, die Ernährungssouveränität und ein nachhaltiges Ernährungssystem stärkt, das auf den lokal verfügbaren Ressourcen, der bäuerlichen Landwirtschaft und dem Zugang zu ausreichender und gesunder Nahrung für die gesamte Bevölkerung beruht.

Pressekontakte: Rudi Berli 078 70 77 883 (fr/dt), r.berli@uniterre.ch

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