Donnerstag, 12 September 2019
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Die vom Bundesrat geplante Abschaffung der Holzdeklarationsplicht stösst auf breiten Widerstand. Heute Morgen wurden dem Bundesrat 12'000 Petitionsunterschriften übergeben. Morgen wird der Ständerat über den Erhalt der Deklarationspflicht entscheiden.

(Bern) Heute Morgen übergaben Nichtregierungs- und Konsumentenschutz-organisationen dem Bundesrat eine Petition mit 12'000 Unterschriften, die den Erhalt der seit 2012 geltenden Holzdeklarationspflicht fordern. «KonsumentInnen wollen auch in Zukunft über Art und Herkunft des Holzes informiert werden », so Johanna Michel, Kampagnenleiterin beim Bruno Manser Fonds. «Die geplante Abschaffung der Holzdeklarationspflicht bedroht eine der zentralen politischen Errungenschaften von Bruno Manser.»

Seit 2012 gilt in der Schweiz die Pflicht zur Deklaration von Holzprodukten nach Herkunftsland und Baumart. Damit erfüllte der Bundesrat eine Forderung von Bruno Manser, die der Schweizer Regenwaldschützer 1993 mit einem 60tägigen Hungerstreik vor dem Bundeshaus bekräftigte.

Der Bundesrat hat sich letztes Jahr in Stellungnahmen zu Motionen der FDP und SVP gegen die Deklarationspflicht ausgesprochen und versuchte sie im Zuge eines Einfuhrverbots von illegalem Holz abzuschaffen. Im Juni sprach sich der Nationalrat aber im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes klar für die Holzdeklarationspflicht aus. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) folgte dem Nationalrat letzten Montag einstimmig. Die Koalition appelliert nun auch an den gesamten Ständerat, die Deklarationspflicht für Holz beizubehalten.

Fotos sind ab spätestens 11:00h unterfolgendem Link zu finden : https://www.dropbox.com/sh/v61qzctroo5gdp2/AACjCEuz5Vbh9xoE1Ds_CjTma?dl=0

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Mittwoch, 11 September 2019
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Unterstützt von:

Uniterre, Big-M, BBK (Bernische Bäuerliche Komitees), BZS (Bäuerliches Zentrum Schweiz) und NBKS (Neue Bäuerliche Koordination Schweiz). Gemeinsam haben wir eine Erklärung erarbeitet, in der die Forderungen zur Verteidigung der Schweizer Milchproduktion formuliert sind.

Gemeinsame Erklärung der Bäuerinnen- und Bauernorganisationen zur Verteidigung der Schweizer MilchproduktionGemeinsame Erklärung der Bäuerinnen- und Bauernorganisationen zur Verteidigung der Schweizer Milchproduktion

Appel für die Einrichtung eines Rechtsfonds

Uniterre arbeitet intensiv rund um die brennenden Fragen zu den Verkäsungszulagen. Aber auch für weitere rechtliche Auseinandersetzung möchten wir finanziell gewappnet sein. In den letzten Tagen haben wir etliche Rückmeldungen erhalten, die wir rechtlich prüfen möchten. Deshalb bitten wir Sie um finanzielle Unterstützung. Sie können uns Spenden auf folgendes Konto überweisen, mit dem Vermerk: «Rechtsfonds»: IBAN CH51 8013 9000 0228 4965 5. Herzlichen Dank!

Aufruf zur Demonstration:

Demonstration für einen gerechten Milchpreis und einen transparenten Milchmarkt!

Wir mobilisieren am Dienstag, 17. September, 11.00– 12.00 Uhr vor den Emmi Hauptsitz, Seetalstrasse 200 in Emmen. Mit anschliessendem Mittagessen.

Sonntag, 08 September 2019
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Unsere Aussage stützt sich auf den Artikel im Schweizerbauer von Daniel Salzmann, darin bezeichnet der Vizedirektor des BLW Adrian Aebi die Auszahlungspraxis als «gesetzeswidrig». Der Vorwurf der Gesetzeswidrigkeit ist also hausgemacht. Bezugnehmend auf das Landwirtschaftsgesetz (Art. 38 Abs. 1 und Art. 39 Abs. 1) sieht das Gesetz klar eine Auszahlung an die Produzentinnen und Produzenten vor. Wie bereits das Verwaltungsgericht anerkannte ist «auf Gesetzesstufe die Zwischenschaltung des Milchverwerters bei der Auszahlung der Zulagen nicht vorgesehen (Urteil 28.2.2017, 3.1).»



Auf der rechtlich untergeordneten Verordnungsstufe, hier in der Milchpreisstützungsverordnung Art 6 1. und 2., werden die Verwerter als Erfüllungsgehilfe eingesetzt bzw. zwischengeschaltet. Es handelt sich hierbei um eine administrative Vereinfachung, die sich jetzt für das BLW als Bumerang erweisen könnte. Darüber hinaus wird Adrian Aebi im Schweizerbauer wie folgt zitiert: «Mit jedem Franken, den wir über diese Kanäle ausbezahlen, stehen wir im Risiko.» Denn laut Bundesgerichtsentscheid (BGE) (vom 4. Dezember 2018) gilt: «Weder aus dieser Bestimmung (MSV Art. 6 lit. a) noch aus dem Gesetz lässt sich jedoch ableiten, dass der Bund durch die Überweisung der Zulagen an den Milchverwerter von seiner Schuld gegenüber dem Produzenten befreit wird.» Und genau davon ging das BLW jahrelang aus. Das BLW hingegen argumentierte (Schreiben vom 24. März 2015, dass die Kläger dem BLW gegenüber keinen Erfüllungsanspruch auf Ausrichtung der nicht erhaltenen Zulagen (wie in dem Fall durch den Konkurs der Käserei Wick) hätten. In einem weiteren Schreiben des BLW vom 2. September 2015 steht, «dass der Erfüllungsanspruch des Milchproduzenten erlösche, sobald die Zulagen an den Milchverwerter ausbezahlt seien.» Unserer Einschätzung nach, könnten Nachforderungen auf das BLW zukommen, denn der Bundesgerichtsentscheid betrifft nicht nur den Konkursfall, sondern kann als generell gültig für nicht erhaltene Verkäsungszulagen gewertet werden.

Fehlende Aufsichtspflicht

Ein weiteres Beispiel: Daniel Salzmann, Redaktor des Schweizerbauers, zitierte in seinem Artikel vom 31. August 2018 ebenfalls die BLW-Sprecherin Florie Marion. Diese rechtfertigte die bisherige Auszahlungspraxis: «Zudem ging man von der Tatsache aus, dass ja nur der Käser weiss, welche Milch von welchem Bauern verkäst wurde.» Grundfalsch, stellt doch bereits das Rechtsgutachten von Anwalt Didier Kipfer fest: «Die Milchverwerter müssen die gelieferten Milchmengen der Milchhersteller täglich aufzeichnen (Art. 8 Abs. 1 MSV). Der Administrationsstelle des BLW sind monatlich die gelieferte Menge je Produzent mitzuteilen (Art. 8 Abs. 2 MSV). Schliesslich haben die Milchverwerter auch eine tägliche detaillierte Verwertungskontrolle durchzuführen (Art. 9 MSV).» Auch diese Details müssen der Administrationsstelle des BLW übermittelt werden (Art. 12 Abs. 2 lit. B MSV). Nüchtern festgestellt: Das BLW und die Milchverwerter verfügen über alle relevanten Daten! Ausser es handelt sich um Zweit- und Drittmilchkaufverträgen (75% der Milchmenge) von Milchhandelsfirmen. Da fehlt schlichtweg die Transparenz durch fehlende Angaben darüber, wieviel % der Milch verkäst wurde, damit erlischt aber nicht das Anrecht auf Verkäsungszulagen.

Wie komme ich zu meinem Recht?

Klar ist: Jede Milchbäuerin und jeder Milchbauer hat Anspruch auf Auszahlung der Verkäsungszulage durch den Verwerter. Dieser Anspruch ist vor einem Zivilgericht einklagbar (Achtung: zeit- und kostenintensiv). Der Vertrag ist widerrechtlich, wenn die Zulagen im Milchpreis inbegriffen sind (Inhalt des Vertrages nichtig Art. 20 OR) und es kann Klage wegen ungerechtfertigter Bereicherung (Art. 62ff. OR) erhoben werden. Dies gilt auch für den Fall, dass keine vertragliche Regelung besteht. Hat der Verwerter tatsächlich die Zulagen nichtweitergereicht, erfüllt er gemäss Anwalt Didier Kipfer «zumindest den objektiven Tatbestand der Veruntreuung im Sinne von Art 138 StGB». So oder so gilt es jetzt über die Bücher zu gehen! Prüft eure Milchgeldabrechnungen rückwirkend auf die letzten zehn Jahre. Bei Verdacht werdet beim BLW vorstellig – bei einer Widerhandlung „müsste“ das BLW eine Untersuchung eröffnen und allenfalls Verwaltungsmassnahmen (Art. 14 Abs. 2 MSV) aussprechen. Eine nachträgliche Auszahlung der Verkäsungszulage ist damit aber nicht gewährleistet.

Uniterre arbeitet intensiv rund um die brennenden Fragen zu den Verkäsungszulagen. Aber auch für weitere rechtliche Auseinandersetzung möchten wir finanziell gewappnet sein. In den letzten Tagen haben wir etliche Rückmeldungen erhalten, die wir rechtlich prüfen möchten. Deshalb bitten wir Sie um finanzielle Unterstützung. Sie können uns Spenden auf folgendes Konto überweisen, mit dem Vermerk: «Rechtsfonds»: IBAN CH51 8013 9000 0228 4965 5. Herzlichen Dank!

Pressespiegel:

Bauernzeitung: BLW widerspricht Uniterre






Freitag, 06 September 2019
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Vom 9. bis 15. September 2019 findet die 1. Regio Challenge der Schweiz statt. Eine Woche lang vom 9. bis 15. September 2019 nur das essen und trinken, was in etwa der Entfernung einer Velotour entstanden ist. Die schweizweite Aktion «Regio Challenge» hat zum Ziel einen nachhaltigen, saisonalen und regionalen Konsum zu fördern. Die Idee ist einfach: mit dem eigenen Konsum eine nachhaltige und möglichst regionale Landwirtschaft stärken. Die Art der Produktion, Saisonalität und vor allem Transparenz von der Heu- bis zur Essgabel sind dabei zentral und helfen mit, Lebensmittel wieder mehr wertzuschätzen und weniger zu verschwenden. Jeder kann, alleine oder als Team, teilnehmen.

Alle Informationen auf www.kleinbauern.ch/regiochallenge oder auf https://www.facebook.com/groups/regiochallengeCH

Auf der Regio-Challenge-Webseite publiziert sind sechs Gastbeiträge zu den verschiedenen Themenbereichen einer nachhaltigen Ernährung: Kostenwahrheit, Solawi, Nord-Süd, Food Waste, Klima, Biodiversität und Sortenvielfalt.

Montag, 02 September 2019
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Über mehr als ein Jahrzehnt hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die organisierte Veruntreuung von Steuergeldern gedeckt. Fakt ist: Die Verarbeiter und Käsereien haben die Verkäsungszulage (15 Rp./kg Milch) nicht in allen Fällen an die ProduzentInnen weitergereicht und für sich einbehalten. Dies im Wissen des BLWs und belegt durch die Analyse der Schweizerischen Agrarforschung (s. Quelle *). Gemäss dieser Studie gelangen nur 60% der Käsezulagen an die ProduzentInnen. Alleine der Milchverarbeiter Emmi hat im Jahr 2018 50,3 Mio. Franken an Verkäsungszulagen erhalten.

Eine kurze Milchbüechlirechnung zeigt das schockierende Ausmass: Gehen wir von 300 Mio. Franken Verkäsungszulagen pro Jahr aus, wurden schätzungsweise jährlich 120 Mio. Franken nicht korrekt ausbezahlt. Die Verkäsungszulagen wurden im Jahre 1999 eingeführt. Die geschätzte Summe liegt also bei gegen 1 Milliarde Franken.

Auf die gesetzeswidrige Praxis und das nicht Einhalten der Milchpreisstützungsverordnung (MSV Art. 6b) hat Uniterre mehrmals aufmerksam gemacht, so auch im Parlament über die Interpellation von Nationalrat Fabian Molina vom 12. Dezember 2018 zum «Systematischen „Bschiss“ bei der Verkäsungszulage» .

Bei den Bäuerinnen und Bauern wird jede Verfehlung bei Kontrollen unverzüglich sanktioniert. Wir fordern eine transparente Aufarbeitung, personelle Konsequenzen sowie eine sofortige und gesetzkonforme Anpassung der Milchkaufverträge und Auszahlungspraxis.

Wir laden zur Pressekonferenz am Donnerstag, 5. September um 9.30 im Café Federal (1 Stock), Bärenplatz 31 in Bern, mit:

Fabian Molina (Nationalrat SP)
Berthe Darras (Milchkommission Uniterre) Andreas Volkart (Recherche zur Verkäsungszulage) Heinz Siegenthaler (Bäuerliches Zentrum Schweiz) Rudolf Andres (Bäuerliches Komitee)
Mathias Stalder (Uniterre)

Demonstration für einen gerechten Milchpreis und einen transparenten Milchmarkt!

Wir mobilisieren am Dienstag, 17. September, 11.00 – 12.00 Uhr vor den Emmi Hauptsitz, Seetalstrasse 200 in Emmen.

* Wirkungsanalyse der Verkäsungszulage auf den Milchmarkt | Kurzbericht215/Agrarforschung Schweiz 5 (5): 212–215, 2014 Giulia Listorti und Axel Tonini, Bundesamt für Landwirtschaft BLW, 3003 Bern, Schweiz

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Montag, 26 August 2019

Wenige Gewinner viele Verlierer: Der transnationale industrielle Fleisch- und Agrarsektor sowie die Agrochemie sind zweifellos die Gewinner des am Freitag, 23. August, abgeschlossenen Mercosur –Abkommens mit der Schweiz. Verlierer sind Familienbetriebe, Bauerinnen, Bauern und kleine Betriebe der Lebensmittelverarbeitung im globalen Süden wie auch hier. Der Dachverband »Coordinadora de Centrales Sindicales del Cono Sur« (CCSCS), ein Zusammenschluss von zwanzig Gewerkschaften aus Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Paraguay, Uruguay und Venezuela, kritisiert, dass vor allem mächtige europäische Konzerne von der Zollfreiheit profitieren und die heimische Produktion und auch die Industrie konkurrenzieren. Uniterre lehnt dieses Abkommen, ebenso wie alle übrigen Freihandelsabkommen, ab.

Am Beispiel Brasilien: Die Konzentration des Grossgrundbesitzes wird begünstigt, in dem Monokulturen, z.B. für den Sojaexport und die Massentierhaltung, ausgedehnt werden. Bereits jetzt gehören 1 Prozent der Bevölkerung 46 Prozent des Landes. Während 4 Millionen Kleinbäuerinnen und Kleinbauern kein Land besitzen. Derweil gehen die Abholzungen seit dem Amtsantritt des rechtspopulistischen Präsidenten Jair Bolsanaro massiv weiter: plus 88 Prozent bzw. plus 278 Prozent im Juni und Juli 2019 (Quelle: Weltraumforschungsinstitut INPE). Beobachtet werden zunehmende Menschenrechtsverletzungen sowie Angriffe auf die sozialen Bewegungen, wie auf unsere Schwesterorganisation MST (Movimento dos Sem Terra), indigene Völker, LGBTQ und andere Traditionsgemeinschaften.

Keine Spur von Nachhaltigkeit: Seit Juni 2017 verhandelte die Schweiz im Rahmen der EFTA über ein Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten. Uniterre kritisierte bereits zu Beginn das Abkommen und forderte mit Entwicklungs- und Konsumentenorganisationen der Mercosur-Koalition mehr Nachhaltigkeit: Die Umsetzung der Agenda 2030 bzw. der UNO-Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG), die Respektierung des Schweizer Verfassungsartikels zur Ernährungssicherheit und nachhaltigem Handel (Art. 104a BV, Bst. d), genauso wie Tierschutzaspekte, die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und die Erklärung der UN über die Rechte von Kleinbauern und - bäuerinnen.

Mit der Unterzeichnung des Mercosur-Abkommens torpediert die Schweiz sämtliche obengenannte Abkommen. Die Verhandlungen hinter verschlossener Tür, die Intransparenz bezüglich des Vertragsinhaltes, sind einer Demokratie unwürdig.

Die zollfreien Importquoten von Rindfleisch, billigem Pouletfleisch, Weizen, Soja, Früchten und Wein drücken die Preise der heimischen Produktion, bedrohen die bäuerliche Landwirtschaft existenziell und untergraben die Ernährungssicherheit.

Uniterre setzt sich weiterhin für eine bäuerliche, vielfältige und nachhaltige Landwirtschaft in der Schweiz ein und fordert vom Bundesrat sich an die Verfassung zu halten und davon abzukommen die einheimische Nahrungsmittelproduktion ausschliesslichen Handelsinteressen zu opfern.

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Montag, 15 Juli 2019
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Die Branchenkommission, in der auch BioSuisse vertreten ist, welche den Richtpreis für ökologische Feldkulturen festlegt, hat beschlossen, die Preise für ökologische Feldkulturen zu senken. Weizen, Roggen, Dinkel, Mais, Gerste, etc. sind davon betroffen.

Während zwei Volksinitiativen und die Gesellschaft eine Umstellung auf eine pestizidfreie Produktion und eine ressourcenschonendere Landwirtschaft fordern, übernimmt der Bio-Markt das konventionelle Marktmuster. Warum wird der Preis für einheimischen Bio-Weizen gesenkt, obschon die grossangelegte Werbetrommel der Grossverteiler nichts unterlässt um die Anstrengungen des Marktes für eine nachhaltigere Produktion herauszustreichen ? Weshalb schaut BioSuisse, welche immer schnell zur Stelle ist um gläubig den Segen des liberalisierten Marktes zu loben, tatenlos zu ? Warum dieser Preisdruck obschon das Potenzial für die einheimische Produktion nach wie vor sehr hoch ist und dieser Preiszerfall die wirtschaftliche Nachhaltigkeit der Schweizer Getreideerzeugung untergräbt ? Der Grund soll bei der Zunahme des Angebots und der Gefahr der Öffnung der Preisschere zwischen Bio-Brot und konventionellem Brot liegen !

Es stimmt, dass die biologischen Anbauflächen zunehmen, aber der Anteil der inländischen Versorgung liegt immer noch nur bei 55% ! Dieser Prozentsatz ist niedrig, dabei würde die Schweiz über ausreichende Möglichkeiten verfügen, um den Bedarf an Bio-Brotweizen zu decken. Der Produktionsanstieg in der Schweiz bedeutet jedoch, dass der Anteil des importierten Weizens sinkt. Verarbeiter kaufen Bio-Weizen, der aus Kanada oder Argentinien importiert wird, für etwa 75 Rappen Auch mit einem bescheidenen Anstieg des einheimischen Angebots sinkt ihre Marge.

Aus diesem Grund hat die Branchenorganisation des Sektors unter dem Druck von Industrie und Supermärkten beschlossen, die Senkung auf die Erzeuger zu übertragen. Der Preis für Bio-Weizen liegt damit nahe dem Preis von konventionellem Weizen vor 20 Jahren, während die Erträge niedriger sind und es unmöglich ist, eine nachhaltige Schweizer Produktion zu entwickeln, wenn die Produzenten nicht fair bezahlt werden. Es sei darauf hingewiesen, dass der Produzentenpreis nur etwa 11 % des Preises für ein Kilo Brot ausmachen. Bei unveränderten Margen würde die Preissteigerung für die Verbraucher 3 Rp/kg Brot ausmachen.


Es wird immer wichtiger Druck auszuüben und dem Markt Rahmenbedingungen zu setzen welche es erlauben eine gerechte und nachhaltige Wirtschaft zu fördern, wobei der lokalen Produktion auf Grundlage eines respektvollen Umgangs mit den verfügbaren Ressourcen Vorrang eingeräumt wird!

Wir erwarten von BioSuisse, dass sie sich trotz ihrer Abhängigkeit von Coop, im Namen des wirtschaftlichen Überlebens der Produzenten und ihrer Vision von der Schweiz als Pionierin des ökologischen Landbaus diesem Zeil verpflichtet!


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Freitag, 05 Juli 2019
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Erstmals seit langem ist die Situation auf dem Milchmarkt wieder in guter Lage. Bei rückläufigen Produktionsmengen sind Angebot und Nachfrage im Lot. Im Vergleich zum Jahr 2018 sind die kumulierten Mengen Milch zwischen Januar und März um 3,3% und die Produktion von Butter um 12,6% gesunken. Und doch beschließen die Verarbeiter, den Preis für Milch zu senken. Insbesondere ELSA - der Verarbeiter der Migros - mit einer der besten Milchverwertung auf dem Markt, erzwingt die deutlichste Reduktion: 3 Rp pro Liter Milch ab dem 1. Juli 2019.

Seit Anfang 2019 rühmt sich die Migros „nachhaltige“ Milch im Angebot zu haben. Von wirtschaftlicher Nachhaltigkeit für die Milchviehbetriebe kann mit einer 3-Rp- Senkung auf Milch, für die bereits 40% weniger als die Produktionskosten bezahlt wird, keine Rede sein. Der einzige nachhaltige Punkt in der Migros-Milch ist die Nachhaltigkeit ihrer Margen! Diese "nachhaltige" Milch mit der Bezeichnung "faire Partnerschaften" zu bewerben ist eine Täuschung der KonsumentInnen!!

Elsa ist dabei nicht der einzige Verarbeiter, der dies tut. Emmi kündigte ebenfalls eine Senkung von 0,4% an.

Dieser Entscheid trifft die MilcherzeugerInnen hart. Es bleibt Tatsache dass die Produktion von Milch in der Schweiz im Talgebiet 1 Franken kostet, während die Milcherzeuger zur Zeit zwischen 50 und 60 Rappen pro Liter erhalten.

Wir fordern ELSA-Migros auf, den Preisabschlag sofortig zurückzunehmen und endlich Fairness und Nachhaltigkeit umzusetzen.

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Montag, 24 Juni 2019
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Die Verkäsungszulage, die früher 15 ct pro Kilo Milch und seit der Aufhebung des Schokoladengesetzes am 1. Januar 2019 10,5 ct pro Kilo Milch beträgt, ist eine Prämie des Bundes an die Milchwirtschaft. Diese Prämie soll den Preis für Milch in einem liberalisierten Käsemarkt stützen. Diese Verkäsungszulage muss direkt an die MilchproduzentenInnen gehen. Dies ist in Art. 6b der Milchpreisstützungsverordnung (MSV) und Art. 38 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (LwG) festgelegt. Wir müssen jedoch feststellen, dass die Verordnung und das Gesetz nur teilweise umgesetzt werden.

Nach einer Analyse der Schweizerischen Agrarforschung* aus dem Jahr 2014 werden von den rund 300 Millionen Fr Bundesgeld, zwischen 60 und 100 Millionen Fr nicht an die Produzenten weitergeleitet. An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert. Herr Nationalrat Molina hat im Dezember letzten Jahres deshalb eine Anfrage zu diesem Thema mit dem Titel: "Systematischer "Bschiss" bei der Verkäsungszulage?" eingereicht. Der Bundesrat leugnet in seiner Antwort das Ausmass des Missbrauchs und begnügt sich mit der Feststellungs, dass die Umsetzung des Gesetzes stichprobenweise überwacht wird. Also haben wir einen offenen Brief an Herrn Parmelin geschickt, um diesen Skandal anzuprangern! Mit diesem ungesetzmässigen

Einkassieren der Verkäsungszulage organisiert die Milchwirtschaft unter anderem Dumping-Käseexporte nach Europa. Dabei liegt der in der Schweiz ausbezahlte Milchpreis mittels dieser Querfinanzierung mit öffentlichen Geldern unter dem europäischen Milchpreis ! Dieser Situation darf nicht länger tatenlos zugeschaut werden ! Uniterre und Big-M fordern eine konforme Gesetzesumsetzung und die systematische Auszahlung von Verkäsungszulage an Produzenten !

*Analyse der Auswirkungen des Ergänzungsmittels für zu Verkäsungszulage auf den Milchmarkt, Listorti G., Tonini A., Swiss Agronomic Research 5(5), 212-215, 2014

Anhänge :

  1. Offenes Schreiben an Herrn Parmelin, Leiter der BLW
  2. Interpellation von Fabian Molina
  3. Stellungnahme des Bundesrates

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Donnerstag, 09 Mai 2019
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Lausanne, den 9, Mai 2019

Zur Vernehmlassung des Bundes zur Änderung der Verordnung über die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Agrareinfuhrverordnung AEV)

Die Bauern- Bäuerinnenorganisation Uniterre hat an ihrer Vorstandssitzung vom 3. Mai 2019 die Vernehmlassung diskutiert. Insgesamt stieß der Entwurf in seiner jetzigen Form nicht auf Widerspruch, mit Ausnahme des Vorschlags zur Abschaffung der Einfuhrregelung für verschiedene pflanzliche Erzeugnisse.

Die Generaleinfuhrgenehmigung (im Folgenden: GEB) muss auch ohne Zölle ein Privileg bleiben, das der Bund gewähren oder verweigern kann. Sie umfasst insbesondere die Einfuhr von Schnittblumen, Getreide-, Saatgut und Pflanzen. Die Getreide-Saatgut-, und Schnittblumenproduktion steht in der Schweiz aufgrund der ausländischen Konkurrenz bereits sehr stark unter Druck. Ohne dieses Instrument zur Regulierung der Importe besteht die Gefahr, dass unsere lokale Produktion zur
Aufgabe gezwungen wird. Es stünde auch im Widerspruch zu den Pariser Abkommen, die die
Schweiz unterzeichnet hat, sie untergräbt damit die Erreichung der von ihr selbst gesetzten Klimaziele.

Der Import von Schnittblumen sollte begrenzt und nicht gefördert werden. Die Produktion von Schnittblumen ist problematisch in Bezug auf die soziale Gerechtigkeit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen und in Bezug auf die Umwelt, aufgrund der langen Transportwege und des massiven Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln.

Die Pflanzen- und Saatgutproduktion ist aus Sicht der Ernährungssicherheit und -souveränität von grundlegender Bedeutung: Schutz und Förderung der biologischen Vielfalt lokaler Sorten, Rückverfolgbarkeit und kurzen Transportwege. Es ist die Pflicht des Bundes, gemäss Artikel 104a der Verfassung alles daran zu setzen, die Pflanzen- und Saatgutproduktion nicht nur zu erhalten, sondern auch auf lokaler Ebene zu fördern. In diesem Sinne ist das GEB-System ein wesentliches Instrument zum Schutz und zur Regulierung.

Aus diesen Gründen plädiert Uniterre dafür, dass das Einholen einer GEB verpflichtend bleiben sollte und sagt deshalb „Nein“ zum Vorschlag zur Abschaffung der Einfuhrregelung für verschiedene pflanzliche Erzeugnisse.

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