Freitag, 23 Mai 2014

SouvalimbotteBerne

Die GV von Uniterre verabschiedet den Text einstimmig und fixiert die Lancierung der Initiative auf September 2014.

Die Mitglieder sind überzeugt, dass im Rahmen der Debatte über die Zukunft der Ernährung und der Landwirtschaft, die bald geführt werden wird, der Bevölkerung ein grundsätzlicher Text vorgestellt werden muss. Bis im Sommer wird der Text zum Abschluss gebracht, Bündnisse gemacht und die Suche nach den finanziellen Mitteln gestartet.

Schon jetzt lanciert Uniterre eine Kampagne um 1’000 Paten/Patinnen zu finden, die sich engagieren je 100 Unterschriften zu sammeln und Fr. 100.- auf das Initiativkonto zu spenden. Ausserdem hat sich die Mitgliederversammlung zu den Initiativen der Grünen und des Bauernverbandes geäussert. Sie bewertet die drei Initiativen als sich ergänzend und hält eine breite öffentliche Diskussion über Landwirtschaft und Ernährung für eine dringende Notwendigkeit. Obwohl auch gewisse Vorbehalte zu einigen Punkten bestehen, ermutigt die GV die Bevölkerung diese Initiativen zu unterstützen.

Der aktuelle Text (12 Juni 2014). Aenderungen noch möglich bis September:

104a Ernährungssouveränität

1. Um das Recht auf Ernährungssouveränität umzusetzen, fördert der Bund die Versorgung mit gesunden Lebensmitteln aus einer vielfältigen bäuerlichen Landwirtschaft in der Schweiz, die ihre Kosten decken kann und den sozialen und ökologischen Erwartungen der Bevölkerung gerecht wird.

2. Er strebt eine vorrangige inländische Versorgung mit Lebens- und Futtermitteln unter Berücksichtigung der natürlichen Ressourcen an.

3. Er trifft wirksame Massnhamen, mit dem Ziel:

a. die Erhöhung der Anzahl der Beschäftigten in der Landwirtschaft und die Vielfalt der Produktionsstrukturen zu fördern.

b. das Kulturland und insbesondere die Fruchtfolgeflächen in Umfang und unter Einbezug der Bodenqualität zu schützen.

c. den Bauern das Recht auf Nutzung, Vermehrung, Austausch und Verkauf von Saatgut zu garantieren,

d. gentechnisch veränderten Organismen in der Landwirtschaft sowie alle Pflanzen und Tiere zu verbieten, welche mittels neuer Technologien der Genomveränderung und unnatürlicher Rekombination erzeugt wurden.

4. Er

a. unterstützt den Aufbau von Organisationen in Bauernhand die den Bedarf der Konsumenten und das Angebot der Bauern aufeinander abstimmen.

b. garantiert die Markttransparenz und fördert die Bestimmung von fairen Preisen in Produktionssektoren und Absatzkanälen.

c. stärkt direkte Handelsbeziehungen sowie regionale Verarbeitungs-, Lager- und Vermarktungsstrukturen.

5. Er schenkt den Arbeitsbedingungen der landwirtschaftlichen Angestellten besondere Aufmerksamkeit und setzt deren Harmonisierung auf Bundesebene um.

6. Er

a. erhebt Zölle und steuert die Importvolumen um die inländische Produktion zu schützen und zu entwickeln.

b. erhebt Zölle oder verbietet den Import von Nahrungsmitteln, welche unter sozialen und ökologischen Bedingungen produziert wurden, die nicht der schweizerischen Gesetzgebung entsprechen.

7. Er verzichtet auf alle Exportsubventionen für Lebensmittel und Agrarprodukte.

8. Er garantiert die Information und die Aufklärung über Produktions- und Verarbeitungsbedingungen importierter und inländischer Lebensmittel und behält sich vor, eigene Qualitätsbestimmungen festzulegen.

>Initiativtext

Siehe Leitartikel Dezember