Am 10. Oktober hat in Berlin eine Grossdemonstration - mehr als 250'000 Personen- gegen das TTIP und CETA stattgefunden. Dazu aufgerufen hat die selbstorganisierte Europäische Bürgerinitiative «Stop TTIP», ein Bündnis mit 500 Organisationen aus allen EU-Mitgliedsstaaten, der von mittlerweile knapp drei Millionen Unterstützenden getragen wird. Wir von der Initiative für Ernährungssouveränität haben uns diesem Aufruf aufgeschlossen und haben den 10. Oktober zum schweizweiten Aktionstag ausgewählt.
TTIP und CETA: Angriff auf bäuerliche Landwirtschaft
Seit Juni 2013 verhandeln EU-Kommission und USA im Geheimen über ein weitreichendes Freihandelsabkommen namens «Transatlantische Freihandels- und Investitions Partnerschaft» (TTIP). Ebenfalls liegt seit September 2014 der fertige Vertragstext für ein Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) vor, der in Europa noch durch Parlamente und EU-Rat ratifiziert werden muss. Geht es nach dem Bundesrat und dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) ist eine Beteiligung der Schweiz an den Abkommen erstrebenswert.
Die Freihandelsabkommen haben das Ziel, Standards und Verordnungen auf beiden Seiten des Atlantiks zu «harmonisieren». Die Agrarindustrie drängt darauf, Verordnungen aufzuweichen, die der Gewinnmaximierung im Wege stehen. All dies geschieht auf Kosten der Lebensmittelsicherheit und -qualität, der Nachhaltigkeit und Ökologie, der Bäuerinnen und Bauern, der Viehzüchter, der artgerechten Tierhaltung und der VerbraucherInnen. Insbesondere folgende Bestimmungen haben negative Auswirkungen auf qualitative Lebensmittel und eine nachhaltige Landwirtschaft:
Zulassung von Chemikalien (z.B. Chlor) für die Abtötung schädlicher Bakterien u.a. bei GeflügelAufhebung des Nutzungsverbotes für Antibiotika und Ractopamin (Asthma-Medikament) als Wachstumsförderer.
Zulassungen für neue GVO- Saatgutsorten die für Futtermittel in der EU genutzt werden.Zulassung von Fleisch aus den Nachkommen geklonter Tieren.
Aufhebung des «Vorsorgeprinzip» der EU. In der EU müssen Unternehmen vor der Zulassung ihrer Produkte und Verfahren nachweisen, dass diese unschädlich sind; sieht die Behörde ein Risiko, verhindert sie vorsorgend die Zulassung.
Keine Machtverschiebung zu Gunsten der Konzerne
Das TTIP sieht zudem die Aufnahme des Investitionsschutzes vor, einschließlich eines Investor-Staat-Schiedsverfahrens (Investor-State Dispute Settlement - ISDS). Der ISDS-Mechanismus gibt Konzernen das Privileg, Staaten direkt vor privaten internationalen Schiedsgerichten auf Schadensersatz zu verklagen. Wenn Konzerne Staaten vor privaten Schiedsgerichten ohne Berufungsmöglichkeit auf angeblich entgangene Gewinne verklagen können, etwa weil ihnen unsere Arbeits-, Umwelt- oder Sozialstandards nicht genehm sind, dann richten diese Abkommen mehr Schaden an, als sie nützen. Die Zahl der ISDS-Verfahren hat weltweit stark zugenommen. Anfang der 1990er-Jahre gab es nur etwa zehn bekannte Fälle, Ende 2013 kletterte ihre Zahl auf 568. Aus Angst vor Klagewellen könnten Staaten davor zurückschrecken, in bestimmten Bereichen Regulierungen erst zu beschliessen.
Sammelaktionen für die Volksinitiative Ernährungssouveränität haben in folgenden Städten stattgefunden: Basel, Zürich, Winterthur, Peseux (NE), Fribourg, Presinge (GE).