Dienstag, 29 November 2016

an die Medien
Lausanne, 29.Nov. 2016

Gegenvorschlag des Ständerats zur Ernährungssicherheitsinitiative : Ein unausgegorenes Projekt , das um den heissen Brei herumredet.

 Uniterre und die Initiative « für Ernärhungssouvernänität » haben von der Entscheidung des Ständerrats, einen Gegenvorschlag zur « Ernährungssicherheitsinitiative » zu lancieren, Kenntnis genommen. Im Bericht der Kommission WAK-S wird ausgedrückt, dass das Gegenprojekt z.T. den Erwartungen unserer Initiative entgegenkommt. Dem widersprechen wir klar.

 

 

 Offensichtlich hat der Druck der beiden anderen Initiativen (Grüne/ Fairfood und Uniterre/ Ernährungssouveränität) gewirkt, denn es wurden einige Textstellen präzisiert und verbessert, verglichen mit dem Vorschlag des Nationalrates vom Januar 2015. Dennoch bleiben unsere Erwartungen enttäuscht und wir hinterfragen gewissen Absichten der Redakteure.

 

Die grossen Abwesenden

Als erstes möchten wir darauf hinweisen, dass im Gegensatz des von uns am 30.März eingereichten Textes, weder der Zugang zu Saatgut noch das Gentechnikverbot in der Landwirtschaft im Gegenvorschlag einen Niederschlag  findet. Die kürzlich getroffenen Entscheidung der Kommission für Forschung, Bildung und Kultur, ein unbefristetes Moratorium auf Gesetzesebene zu verankern, gibt keine ausreichende Sicherheit, denn diese Entscheidung kann jederzeit per Parlamentsbeschluss geändert werden und muss somit nicht dem Volk vorgelegt werden. Nur ein Eintrag auf Verfassungsebene, so wie von uns vorgeschlagen, verpflichtet zu einer unumgänglichen Debatte in der Bevölkerung, über ein Thema von derartiger Wichtigkeit.

Kein Hinweis ist darin zu finden, dass die Anzahl der Aktiven in der Landwirtschaft und die Diversität der Strukturen zu fördern seien. In Anbetracht der Überalterung der Bäuerinnen und Bauern, ist es ein  gravierender Fehler sich keine Gedanken zum Zugang zu Land und Nachfolgelösungen zu machen, für einen Bereich,  der eine Zukunft braucht. Biodiversität in der Landwirtschaft ist dann erfüllt, wenn unsere Agrarpolitik gleiche Chancen für kleine, mittlere und grosse Höfe bietet. Dies ist heute nicht der Fall.

Fragen bezüglich der Steuerung von Angebot und Nachfrage im Zusammenhang mit den Bedürfnissen der Bevölkerung und die Forderung nach Transparenz der Handelsbeziehungen wurden ebenfalls nicht aufgenommen. Bekanntermassen ist das Fehlen einer Mengensteuerung eines der grossen Probleme im Nahrungsmittelsektor. Die Preise für die ProduzentInnen fallen immer weiter, während sich die Preise für die KonsumentInnen nicht verändern. Anstatt als Leistungserbringer zwischen KonsumentInnen und ProduzentInnen zu figurieren, werden die Zwischenhändler so zu Profiteuren des Systems. Wir möchten hervorheben, dass es nicht die Intention der InitiantInnen ist, dass der Staat Preise oder Mengen festschreibt. Wir erwarten aber, dass er Rahmenbedingungen vorlegt, welche Verhandlungen zwischen Marktpartnern einer Branche  auf Augenhöhe erlauben, mit dem Ziel gerechte Preise für die ProduzentInnen und die Erfüllung der Erwartungen der Bevölkerung anzustreben.

Kein Wort findet sich im Text zu den Arbeitsbedingungen der landwirtschaftlichen Angestellten, regelrechte Working-poor des Sektors.

 

Ein Text, der Unklarheiten zementiert 

Der Gegenvorschlag verwendet einige unbefriedigende Begriffe.

Paragraf b, die Formulierung «ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion» lässt unterschiedliche Interpretationen zu und wird oft von der Agroindustrie benutzt, um Technologien wie Gentechnik zu verbreiten. Klarer wäre von einer «lokal angepassten Produktion, die energieeffizient und haushälterisch mit den natürlichen Ressourcen umgeht» zu sprechen.

Paragraf c, «auf den Markt ausgerichtete Land- und Ernährungswirtschaft» ist mehr als vage! Wer kontrolliert den Markt? Bei einem Ernährungssystem, das von zwei Grossverteilern und einigen Verarbeitern, darunter einige, die zu den Grossverteilern gehören, bestimmt wird und über 80% der Nahrungsmittelhandels kontrollieren, können wir mühelos feststellen, was diese «Marktrealität» für die 54’000 noch verbleibenden Bäuerinnen und Bauern in der Schweiz bedeutet. In unserem Initiativtext sprechen wir von den «Bedürfnissen der Bevölkerung», weil wir davon ausgehen dass in erster Linie diese befriedigt werden müssen und nicht «der Markt». So werden nicht, wie im Rapport beschrieben Menschen bevormundet, sondern das Ernährungssystem wird demokratisiert.

Paragraf d, im Erklärungstext präzisiert die Kommission, was sie unter «grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen» versteht: Gemeint sind die europäische Union und die Länder des Südens, um damit die Möglichkeiten der Beschaffung zu diversifizieren und so die Ernährungssicherheit zu garantieren. Wir hinterfragen nicht die Notwendigkeit von Handelsbeziehungen mit anderen Ländern, aber sie müssen ergänzend bleiben und auf jeden Fall auf klaren, ethischen und gerechten Regeln basieren. Was der Gegenvorschlag absolut nicht in den Vordergrund stellt, eher sollen durch Importe unsere einheimischen landwirtschaftlichen Ökosysteme „entlastet“ werden.

Wie steht es um die Produktionsbedingungen der im Ausland hergestellten Lebensmittel so wie es die «Ernährungssouveränitäts-Initiative» und die «Fair-Food-Initiative» formulieren? Gleiche Normen für importieren Lebensmittel wie in der Schweiz?  Keine Präzisierung sondern nur der fromme Wunsch sich in multilateralen Organisationen für eine nachhaltige Entwicklung auf planetarischen Ebene zu engagieren. Erinnern wir uns bei diesem Thema an die Bereitwilligkeit des SECO ein Freihandelsabkommen mit Malaysia zu unterzeichnen und sich dabei einen Deut um die sozialen und desaströsten ökologischen Bedingungen der Produktion in diesem Land zu kümmern. 

Im Endeffekt ist dieses Gegenprojekt weit davon entfernt eine wahre Wende des Ernährungssystems herbeizuführen und um die Herausforderungen der Zukunft anzunehmen. Das Gegenprojekt greift unsere Ziel nicht auf, sondern  verkommt zur Alibi-Übung und wie zu lesen ist, um «beste Bedingungen zu schaffen die Initiative für Ernährungssouveränität zu bekämpfen.»

 

> diese Presseerklärung auf pdf

 

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 Gegenprojekt des Ständerates, akzeptiert am 29 November 2016 an der Plenaristzung. Wortlaut des Gegenentwurfs:

Art. 104a Ernährungssicherheit
Zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln schafft der Bund Voraussetzungen für: 

a. die Sicherung der Grundlagen für die landwirtschaftliche Produktion, insbesondere des Kulturlandes;

b. eine standortangepasste und ressourceneffiziente Lebensmittelproduktion;

c. eine auf den Markt ausgerichtete Land- und Ernährungswirtschaft;

d. grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft beitragen;

e. einen ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln.