Rudi Berli, Gemüsebauer und Sekretär Uniterre
In der Einleitung zur Reform der Agrarpolitik stellt der Bundesrat fest, dass die Ziele in verschiedenen Bereichen erreicht wurden: "Die Einkommen in der Landwirtschaft sind in der Tat gestiegen, ..." aber einige Seiten später heisst es: "Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Agrar- und Ernährungswirtschaft ist ein vorrangiges Ziel der Agrarpolitik"!
Die Agrarreform ist eine Mogelpackung
Im Jahr 2018 wurde ein landwirtschaftliche Einkommen pro Betrieb von 70.600 CHF erreicht, was einer Steigerung von 4,1% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Das ist eine gute Nachricht, aber es ist alles relativ! Schweizerische Betriebe haben durchschnittlich 1,36 Vollzeitarbeitseinheiten.Das landwirtschaftliche Einkommen pro Arbeitseinheit beträgt somit 51'911 Franken. Der mittlere Schweizer Bruttolohn beträgt 78’000 Franken. Auf monatlicher Ebene entspricht dies für den Medianlohn 6’502 Franken brutto im Jahr 2016 und für das monatliche landwirtschaftliche Einkommen 4’340 Franken im Jahr 2018. Wenn man bedenkt, dass die durchschnittliche Arbeitszeit in der Schweiz 41,5 Stunden pro Woche beträgt, während sie in der Landwirtschaft im Durchschnitt 60 Stunden beträgt, entspricht dies einem Stundenlohn von 39 Franken, oder 18 Franken für die Landwirt*innen! Dieser Unterschied ist in Hügel-und Bergregionen noch ausgeprägter. (siehe Tabelle)
Vergleichslohn 2016/2018 nach Region
Vergleichslohn im Dreijahresdurchschnitt 2016/2018, nach Regionen
Region | Arbeitsverdienst pro FJAE1 | Vergleichslohn2 |
| Fr. pro Jahr | Fr. pro Jahr |
Talregion | 57 343 | 74 664 |
Hügelregion | 40 580 | 69 773 |
Bergregion | 34 321 | 66 599 |
Quelle: BFS und Agroscope, Zentrale Auswertung von Buchhaltungsdaten; Zufallsstichprobe «Einkommenssituation»
1 FJAE: Familien-Jahresarbeitseinheiten, Median
Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes sieht jedoch in Absatz 1 vor, dass "die in diesem Gesetz vorgesehenen Massnahmen zum Ziel haben, dass die Betriebe, die die Kriterien der Nachhaltigkeit und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfüllen, im Durchschnitt über mehrere Jahre ein Einkommen erzielen können, das mit dem der erwerbstätigen Bevölkerung in anderen Wirtschaftszweigen derselben Region vergleichbar ist", und in Absatz 2, dass "der Bundesrat bei deutlich unter dem Bezugsniveau liegenden Einkommen vorübergehende Massnahmen zu deren Verbesserung ergreift". Und was geschieht ?
In seiner Botschaft zur neuen Agrarpolitik 22+ erwähnt der Bundesrat auf den ganzen 250 Seiten keine einzige Massnahmen, um Abhilfe zu schaffen!
Das Einkommen aus auswärtiger Arbeit ist oft die einzige Existenzabsicherung für das finanzielle Überleben. Sie beträgt im Durchschnitt 31’800 Franken. Betriebe, die auf Verarbeitung spezialisiert sind, sowie Betriebe, die im Pflanzenbau (Sonderkulturen oder Feldkulturen) tätig sind, gehören zu den Betrieben mit dem höchsten Durchschnittseinkommen. Die Aufzucht von Milchkühen, Mutterkühen und verschiedenen Rindern (d.h. Rinder und ein kleiner Anteil von Milchkühen) sowie die Aufzucht von Pferden, Schafen und Ziegen generieren hingegen ein Einkommen, das 15-30% unter dem Schweizer Agrardurchschnitt liegt.
Direktzahlungen
Auf buchhalterischer Ebene machen die Direktzahlungen im Durchschnitt etwa 25% (z.T bis zu 50%) der Erträge eines landwirtschaftlichen Betriebes aus. Das bringt uns zu dem Paradoxon, dass ausser dem Strukturwandel, d.h. dem allmählichen Abbau der bäuerlichen Landwirtschaft, keine markttechnischen Massnahmen zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommen in der neuen Agrarpolitik vorgesehen sind! In der Tat ist es der zerstörerische Abbau der Betriebe, der das sektorale Arbeitseinkommen pro Jahresarbeitseinheit steigt lässt. Einige Landwirte werden zusätzlich zu ihren landwirtschaftlichen Betrieben bis zu 100% auswärts arbeiten, um zu versuchen, ihre massiv einbrechenden Girokonten zu retten, die sie mit mittelfristigen Krediten konsolidiert haben und die trotzdem schnell wieder in die roten Zahlen zurückfallen.
Verschuldung
In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die durchschnittliche Verschuldung der Schweizer Betriebe (2017) bei fast 500.000 CHF lag, d.h. rund 50% des Vermögens. Pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche beträgt diese Schuld 20’000 CHF. ( Quelle Agroscope 2014)Die Landwirte leiden auch finanziell unter der verschobenen Auszahlungsagenda für ihre Ernten und ihre Arbeit. Während die Direktzahlungen im Juni und November erfolgen, werden die Girokonten zwischen Januar und Mai und zwischen Juli und Oktober stark stark belastet. Die Zahlungen für Getreide, Zuckerrüben kommen im Juli des auf die Ernte folgenden Jahres, die Zahlungen für Milch kommen auch erst nach der Lieferung (etwa 15 Tage nach Monatsende) und es gibt Produktionszweige, bei denen die Zahlung bis zu einem Jahr später erfolgt. Das Problem sind also nicht nur die niedrigen Preise, sondern auch die Staffelung der Direktzahlungen, die anstatt monatlich, zweimal jährlich ausbezahlt werden, sowie das Fehlen von Produktionsvorschüssen.
Welch anderer Wirtschaftssektor könnte eine solche Unsicherheit und eine so schwere Bürde auf sich nehmen?
Den gerecheten Preis zahlen, gut essen, ein Luxus?
Wenn wir genauer hinschauen, können wir sehen, wie das derzeitige Agrarmodell von den finanziellen und kommerziellen Interessen der großen Konzerne (aus dem agroindustriellen Sektor und den Supermärkten) bestimmt wird, die von etwas so Wesentlichem wie Lebensmitteln profitieren wollen. Dieses deregulierte Marktsystem macht aus BedürfnissenWaren und aus Rechten Privilegien und das Kochen mit Lebensmitteln von hoher Qualität zu einem Luxusgut. Junk-Food und die damit verbundenen Krankheiten betreffen heute hauptsächlich die Ärmsten, und der Unterschied zwischen Nahrung für die Reichen und Nahrung für die Armen wird verstärkt.
Ein nachhaltiges landwirtschaftliches Produktions- und Ernährungssystem ermöglicht es im Gegenteil, die gesamte Gesellschaft mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln zu versorgen und ein Landwirtschaftsmodell zu entwickeln, das die Umweltressourcen und die Landwirt*innen respektiert, indem im Voraus Produktions- und Abnahmeverträge zwischen Produzent*innen und Käufer*innen ausgehandelt werden.
Diese Verhandlungen können auf allen Ebenen stattfinden, zwischen Nachbarn*innen, rund um eine Kinderkrippe, einer Schule, einem Dorf oder eine Wohnsiedlung.Verträge können auch für eine ganze Warenkette von einer Organisation von Produzent*innen des Sektors mit Händlern und Verarbeitern ausgehandelt werden. Es wird jedoch Aufgabe des Bundes sein, einen Rahmen für demokratische, transparente und faire Verhandlungen zu schaffen. Es sind die Qualität, die Menge, der Preis, die Zahlungs- und Lieferbedingungen und die Produktionsvorauszahlungen, die im Voraus festgelegt werden müssen. Dieses System ermöglicht Transparenz bei den Handelsspannen und macht hochwertige Lebensmittel, die unter nachhaltigen, fairen Bedingungen produziert werden, für Produzent*innen und Konsument*innen. Dies sollte die gesellschaftliche Vision sein, die die Agrarpolitik leiten sollte.
(publiziert Uniterre Zeitung April 2020)