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Ueli Gassner und Angela Weber aus Ipsach führen ihren Bio-Betrieb mit viel Engagement und investieren in die Zukunft: Regenerative Landwirtschaft für den Humusaufbau, Agroforstwirtschaft und Permakultur. «Unsere Böden fit und fruchtbar für künftige Wetterextreme wie Dürren und Starkniederschläge zu machen ist eine Riesenaufgabe für die Bäuerinnen und Bauern und die ganze Gesellschaft. Da haben Foodwaste und die „Billig-Strategie“ der Grossverteiler keinen Platz mehr!», ist Ueli Gassner überzeugt.

Direkt vom Feld zu dir!

Nun sind sie auf 800 kg Kartoffeln sitzen geblieben und wir bieten euch diese am Mittwoch, 7. Dezember 2022 von 11.00 – ca. 15.00 Uhr im Schlachthof Kulturzentrum an der Murtenstrasse 70 in Biel zu einem fairen Preis an.

Hier kannst du dir deine Kartoffeln reservieren.

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Die Kleinbauernvereinigung hat gemeinsam mit ihren Partnerorganisationen, zu denen auch Uniterre gehört, die Petition «Jeder Hof zählt - Jetzt das Hofsterben stoppen!» bei der Bundeskanzlei eingereicht. Insgesamt kamen 13'367 Unterschriften über zweieinhalb Monate zusammen. Die Petition fordert den Bundesrat dazu auf, konkrete Massnahmen gegen das Hofsterben zu ergreifen und eine kleinstrukturierte, bäuerliche und vielfältige Landwirtschaft zu fördern.

Denn: Jeden Tag schliessen in der Schweiz zwischen zwei bis drei Höfe für immer ihre Tore. Die Gesamtzahl der Bauernbetriebe hat sich in den letzten 40 Jahren mehr als halbiert und ist auf unter 50'000 gefallen. Darüber hinaus ist der Zugang zu Land, auch als ausgebildete Landwirtin, sehr schwer – besonders für junge Menschen und Frauen. Ausserfamiliäre Hofübergaben sind finanziell benachteiligt.

Die Bauernbetriebe werden tendenziell immer grösser. Das hängt auch mit dem Preisdruck zusammen: Die Landwirt*innen in unserem Land stehen wenigen, aber viel mächtigeren Verarbeitern und Detailhändlern gegenüber. Der nationale Lebensmittelmarkt wird nämlich zu fast 80% von nur zwei Unternehmen kontrolliert: Migros und Coop. Diese besitzen ein enormes Gewicht bei der Festlegung der Preise. Gemeinschaftliche Strukturen oder der Direktverkauf befinden sich so in einem System, das sie strukturell benachteiligt. Dieses Machtverhältnis muss umgekehrt werden.

Klar ist: Wir müssen unsere Landwirtschafts-, Handels- und Ernährungspraktiken überdenken. Die Schaffung fairer und kostendeckender Preise ist eine sozial-ethische Herausforderung. Denn die Frage der Wertverteilung innerhalb der Lieferketten ist von öffentlichem Interesse und nicht nur eine Frage privater Aspekte der Wirtschaft. Wir können uns nicht länger hinter dem Vorwand des Handelsgeheimnisses oder dem Wettbewerb verstecken. Es ist einfach unfair, diese Kategorien auf die Landwirtschaft anzuwenden!

Wir verurteilen das völlig unausgewogene Kräfteverhältnis zwischen den Produzentinnen und Produzenten und den Grossverteilern. Dazu gehört auch die Komplizenschaft des Staates: Faire Preise und transparente Wertschöpfungsketten können nur erreicht werden, wenn der Bund und insbesondere das BLW seine Verantwortung wahrnimmt und die entsprechenden Gesetze anpasst und erlässt. Wir fordern einen gesetzlichen Rahmen, der kostendeckende Preise garantiert.

Eine nachhaltige Landwirtschaft kann es nur mit der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit der Bauernbetriebe geben und die kann wiederum nur durch faire und kostendeckende Preise erreicht werden. Wenn es keine Bäuerinnen und Bauern mehr gibt, ist es zu spät. Was sollen wir dann essen?


TeleBärn berichtet über die Petitionsübergabe

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Die Milchverarbeiterin ELSA hat im Gerichtsprozess gegen den Uniterre-Präsidenten Maurus Gerber Rekurs eingelegt: Sie möchte den Prozess, in dem es um die Ausbezahlung der Verkäsungszulage geht, zur zweiten Instanz weiterziehen. Uniterre gibt nicht auf, braucht dafür aber finanzielle Unterstützung.

Per 1. Juni 2007 wurde der Käsemarkt zwischen der Schweiz und der EU liberalisiert, d.h. die entsprechenden Zölle wurden abgeschafft. Um den Käsereimilchpreis zu stabilisieren, sieht die Milchpreisstützungsverordnung (MSV) eine entsprechende Zulage für verkäste Milch vor. Diese wird dem Verarbeiter ausbezahlt, der ihn wiederum dem oder der Produzent*in weitergeben muss. Aber: Ein Grossteil dieser Prämie kommt gar nicht bei den Produzent*innen an! Maurus Gerber, Präsident von Uniterre und pensionierter Milchproduzent, hat deshalb einen Rechtsstreit gegen die Milchverarbeiterin ELSA eröffnet – und in erster Instanz gewonnen.

Das Bezirksgericht Broye stellte in seinem Urteil vom 10. Oktober fest, dass die Art und Weise der Weiterleitung der Verkäsungszulage durch ELSA an die Produzent*innen nicht dem Willen des Gesetzgebers entspricht, nicht zuletzt, weil das aktuelle Kontrollsystem des BLW mangelhaft ist und Schlupflöcher offen lässt. Gegen dieses Urteil hat ELSA nun Rekurs eingelegt und zieht den Prozess damit zur zweiten Instanz, dem Kantonsgericht, weiter.

Uniterre kann und will sich an diesem Punkt nicht geschlagen geben. Die Verkäsungszulage muss endlich direkt an die Produzent*innen gehen, und nicht erst in unbestimmter Zukunft, wie es das neue Verordnungspaket des Bundesrats vorsieht. Deshalb ist klar: Wir machen weiter! Aber dafür brauchen wir Unterstützung. Die Gerichts- und Anwaltskosten werden zwar von ELSA übernommen, wenn Uniterre erneut Recht bekommt. Darauf können wir uns aber nicht verlassen. Um die laufend anfallenden Kosten für den Prozess zu decken, wird Uniterre deshalb ein Crowdfunding in Zusammenarbeit mit einer partizipativen Finanzierungsplattform lancieren. Gemeinsam wollen wir die Schweizer Landwirtschaft gerechter gestalten!

Medienkontakte

Maurus Gerber: Kläger, Präsident Uniterre (FR/DE), 081 864 70 22, maurus.gerber@bluewin.ch

Rudi Berli: Sekretär Uniterre (FR/DE), 078 707 78 83, r.berli@uniterre.ch

Weitere Informationen

Medienmitteilung Uniterre 18.10.2022

Milchbauer im Rechtsstreit mit Elsa (Schweizer Bauer, 28.10.2022)

Senkung der Grundbeiträge - steigende Kosten - zu tiefe Preise - angekündigte Stromkürzungen... Es reicht! Wir müssen reagieren und eine einheimische Produktion und die bäuerliche Landwirtschaft verteidigen!

Kommen Sie zahlreich am Mittwoch, 19. Oktober um 19.30 Uhr ins Maison Verte, Route de la Gare 2 in Romont.

Mehr Informationen: Rudi Berli 078 707 78 83

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Im Prozess, den unser Präsident Maurus Gerber gegen ELSA wegen der Verkäsungszulagen angestrebt hat, hat ihm das Kreisgericht Broye in erster Instanz rechtgegeben. Der Gerichtspräsident stellt fest, dass das jetzige System der Auszahlung der Verkäsungszulage nicht ordnungsgemäss funktioniert, und dass ELSA dies zu Ihren Gunsten ausnützt.

Das Landwirtschaftsgesetz sieht vor, dass den Produzen*innen eine Prämie ausgezahlt wird (Art. 6 Bst. b der Milchpreisstützungsverordnung (MSV) und Art. 38 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (LwG)). Diese Prämie hatte zum Ziel, den Preis für Industriemilch nach der Liberalisierung des Käsemarktes (Juni 2007) zu stabilisieren. Sie sollte für eine hochwertige Käseverarbeitung im A-Segment gezahlt werden. Das Problem: Ein Grossteil dieser Prämie kommt in der Realität gar nicht bei den Produzent*innen an! Deshalb hat Maurus Gerber, Präsident von Uniterre und pensionierter Milchproduzent, einen Rechtsstreit gegen den Milchverarbeiter ELSA eröffnet.

In seinem Urteil gibt der Gerichtspräsident Herrn Gerber teilweise Recht. Er heisst die Klage zur Zahlung der Verkäsungszulage gut, anerkennt indessen, dass ELSA nicht in der Lage ist, den Warenfluss zu rekonstruieren, um die genaue Verwendung der Milch von Herrn Gerber zu belegen. Als zentrales Element gilt, dass die monatlichen Milchabrechnungen keine Verkäsungszulagen ausweisen. Demgegenüber ist die Migros-Tochter ELSA der Ansicht, dass diese Zulagen integrierter Bestandteil des Basismilchpreises sind. Dies widerspricht der aktuellen Gesetzgebung, die von «Zulagen» spricht, die auf der Milchabrechnung separat ausgewiesen werden müssen.

Das Gericht hat ebenfalls festgestellt, dass das Kontrollverfahren des BLW nicht garantieren kann, dass die Verkäsungszulagen effektiv den Produzenten zugutekommen. Da ELSA die Auszahlung der Verkäsungszulage an Herrn Gerber nicht belegen konnte, muss sie den anteilsmässig errechneten Betrag im Nachhinein überweisen sowie für sämtliche Gerichts- und Verfahrenskosten aufkommen. Das Urteil wird jedoch erst rechtskräftig, wenn die 30-tägige Einsprachefrist unbenutzt verstreicht.

Seit Jahren schon kämpft Uniterre für eine gerechte und transparente Auszahlung der Verkäsungszulagen. Dieses Gerichtsurteilstellt bringt nun unsere Bemühungen. einen bedeutenden Schritt weiter. Uniterre hat anlässlich der Vernehmlassung zum Verordnungspaket 2022 den Vorschlag des BLW unterstützt, die Verkäsungszulagen den Produzenten direkt zu überweisen. Was daraus wird, wird sich im Laufe dieses Herbstes erweisen.

Medienkontakte

Maurus Gerber, Kläger und Präsident Uniterre (FR/DE): 081 864 7022

Rudi Berli, Sekretär Uniterre (FR/DE): 078 707 78 83

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Unter der Koordination des noch jungen Schweizer Vereins Agroecology works! - zu dem auch Uniterre gehört - bieten die Tage der Agrarökologie bis Ende Oktober dutzende Veranstaltungen an, online und vor Ort.

Unser Lebensmittelsystem, von der Produktion bis zum Konsum, steht nicht mehr im Dienst unserer Gesundheit und der unseres Planeten. Die Tage der Agrarökologie zeigen, dass es auch anders geht: Gemeinsam machen wir die Vielfalt der agrarökologischen Lösungen für eine nachhaltige Landwirtschaft und gesunde Ernährung sichtbar und feiern sie. Den ganzen Oktober über stellen zahlreiche Organisationen, Vereine und Einzelpersonen mit Bezug zur Agrarökologie in der ganzen Schweiz ihre Visionen und Projekte vor.


Hier sind einige Veranstaltungen, die man nicht verpassen sollte:

- Biodiversität, Strukturvielfalt und Zugang zu Land – 20. Oktober, 19.30 – 21.30 Uhr (Quartierraum Holligerhof, Holligerhof 8, 3008 Bern, Oberes Hofgeschoss)

- Preisgestaltung in der Landwirtschaft – 22. Oktober, 10.00 – 12.00 Uhr (Gut Rheinau, Zum Pflug 5, 8462 Rheinau). Dies ist eine hybride Veranstaltung. Zoom-Link: https://ethz.zoom.us/j/4066179621

- Organisiert von Uniterre und La Via Campesina: Bildung von Bauernnetzwerken in Afrika und Lateinamerika – 14. Oktober 18.00 Uhr, online. Zoom-Link zur Veranstaltung: https://us06web.zoom.us/j/81675155462

- Koopernikus: Präsentation der ersten Genossenschaft durch die ganze Lebensmittel Wertschöpfungskette – 27. Oktober 17.00 Uhr, online


Das vollständige Programm gibt es hier.

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Pressemitteilung Lausanne, 9. September 2022

Die Branchenorganisation SwissGranum verhandelt am 13. September die Richtpreise für Brotgetreide. Bisher decken die Getreidepreise nicht die Produktionskosten – erst recht nicht die steigenden Energiepreise! Die politische Entscheidung, die Zölle für Brotgetreide zu senken, setzt die bäuerliche Landwirtschaft zusätzlich unter Druck. Uniterre fordert eine faire Bezahlung der Produzenten.


Nach zwei wetterbedingt extrem schwierigen Jahren für die Getreideproduktion legen die Abnehmer, die Industrie und die Grossverteiler auf dem Rücken der Produzenten noch eine Schippe drauf. Während der Weizenpreis auf europäischer Ebene immer noch fast 30% höher ist als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, verweigern in der Schweiz die Mühlen, die Industrie und die grossen Einzelhändler den Produzenten eine notwendige Erhöhung des Weizenpreises. Letztere haben zudem Preiserhöhungen angekündigt, die für Brot derzeit 2,4% betragen. Was den Brutto-Richtpreis für die Produzenten betrifft, so ist er derzeit auf Fr. 57.-/dt festgelegt.

Ein solcher Preis ist in keiner Weise kostendeckend! Der direkte Anstieg der Produktionskosten (Energie, Dünger, Maschinen) beläuft sich auf etwa Fr 500.-/ha. Der Preis muss also um 12 Fr./dt steigen, nur um die gestiegenen Kosten auszugleichen. Uniterre fordert daher einen sofortigen Preis ab Hof von mindestens Fr.69/dt. Ein solcher Preis stellt aber immer noch keine gerechte Entlohnung der Produktionsarbeit dar. Die Stunde des Produzenten muss mit Fr. 40.- kalkuliert werden, um ein Einkommen zu erzielen, die mit dem Schweizer Durchschnitt vergleichbar sind. Dies würde einem Preis für Brotweizen entsprechen, der bei Fr. 100.-/dt liegt.

Eine solche Erhöhung für einen gerechten Preis würde für die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten einen Anstieg von 50 Rp/kg Brot bedeuten oder aber pro Jahr eine zusätzliche Ausgabe von Fr. 25. Es ist also kein Luxus, sich für eine vielfältige und nachhaltige bäuerliche Landwirtschaft einzusetzen, sondern eine unabdingbare Voraussetzung, um die Versorgung der Bevölkerung aufrechtzuerhalten.

Leider tritt der Bund in den Spuren der Grossverteiler und hat die Einfuhrzölle auf Fr. 9.60 (inklusive Garantiefondsabzug) gesenkt, während er gleichzeitig das Importkontingent um 60’000t auf 130’000t aufgestockt hat. Der politische Gegenzug zur Deklassierung von über 100’000t Brotweizen der Ernte 2021. Das illustriert den unerträglichen politischen und wirtschaftlichen Druck auf dem Schweizer Weizen, zumal die Grossverteiler noch mehr als 120'000t Backwaren ausserhalb des Zollkontingents importieren. Der niedrige Weizenpreis und der Druck auf eine nachhaltige bäuerliche Agrarproduktion in der Schweiz sind also sowohl auf die Arroganz der Abnehmer als auch auf die politischen Entscheidungen des Bundes zugunsten der Grossverteiler zurückzuführen.

Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass unser Wohlstand massgeblich von den Bauern und Bäuerinnen produziert wird und dass der Markt ohne ihre täglichen Anstrengungen nicht funktionieren kann. Es ist höchste Zeit, dass unsere Berufsverbände den Abnehmern diese Wahrheit klarmachen: Kein Preis - keine Produktion - keine Lebensmittelsicherheit!


Mehr Informationen:
Rudi Berli, Produzent und Gewerkschaftssekretär bei Uniterre, 078 707 78 83, r.berli@uniterre.ch


Branchenorganisation Getreide Swissgranum

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Pressemiteilung von Uniterre

Le Temps, Heidi.news und die Fédération romande des consommateurs decken überhöhte Margen von Migros und Coop auf. Würden diese beiden Genossenschaften ihre soziale Verantwortung übernehmen und ihre Gewinnspannen senken, könnten Bäuerinnen und Bauern besser entgeltet werden, ohne dass dadurch die Preise für die Verbraucher steigen.

Die aktuelle Krisensituation und die Inflation bringen die Absurdität des derzeitigen Systems der Lebensmittelwirtschaft ans Licht: Es lässt die Bäuerinnen und Bauern ausbluten und erlaubt anderen, sich auf dem Rücken der Verbraucher und Verbraucherinnen zu bereichern. Die vorherrschende Stellung der Grossverteiler in der Schweiz führt zu ungleichen Verhandlungspositionen und zu einem inakzeptablen Mangel an Transparenz innerhalb der Lebensmittelkette. Zudem sind die Grossverteiler häufig Eigentümer von Sammel- und Verarbeitungsstellen. Uniterre fordert, dass die Erklärung zum Schutz der Rechte der Kleinbauern- und bäuerinnen (UNDROP) in der Schweiz umgesetzt wird und dass eine Liste mit illoyalen und illegalen Handelspraktiken erstellt wird. Auf diese Liste gehört, wie in Spanien und Italien es der Fall ist, das Verbot, Lebensmittel unterhalb der Herstellungskosten einzukaufen, egal ob sie aus der Produktion oder der Verarbeitung, aus kleinen oder mittleren Betrieben stammen.

Es braucht Massnahmen, um wieder auf den rechten Weg zu kommen! Direktzahlungen dürfen nicht länger dazu dienen, skandalös niedrige Preise zu rechtfertigen, von denen nur die Grossverteiler profitieren! Es ist an der Zeit, Gesetze zu erlassen, die Transparenz und effektive Beteiligung der Bauern*innen und der Verbraucher*innen an der Ernährungspolitik gewährleisten. Die Politiker*innen müssen ihre Verantwortung auf sich nehmen!

Italien und Spanien haben bereits den Einkauf von Agrarprodukten unterhalb des Herstellungspreises gesetzlich verboten. Diese Legislatur bietet den europäischen Ländern folgende Vorteile: (1) Sie ermöglicht die Anpassung an die Produktionskostenentwicklung, (2) sie schafft Transparenz bei den Gewinnspannen auf allen Stufen der Lebensmittelkette und (3) unlautere Handelspraktiken können durch Bauer*innen und Verbraucher*innen aufgedeckt werden.

Europa macht grosse Entwicklungsschritte, die Schweiz hinkt hinterher. Sie findet die aktuelle Situation sogar noch zufriedenstellend.

Die Schweiz verhält sich widersprüchlich: Sie unterstützt die Ausarbeitung der UN-Erklärung über die Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten (UNDROP) und stimmt im Dezember 2018 in New York dieser Erklärung zu. Trotzdem unternimmt sie nichts, um sie in die Tat umzusetzen. Diese Erklärung legt Rechte für Bauern und Bäuerinnen fest: Recht auf Informationen, sogar solche die momentan unter dem Schutz des Geschäftsgeheimnisses stehen; Recht auf freie und aufgeklärte Beteiligung an allen Entscheidungen und Projekten, die sie betreffen. Eine der Verpflichtungen der Staaten lautet wie folgt: «Die Staaten treffen alle erforderlichen Massnahmen, um sicherzustellen, dass nicht-staatliche Akteure, die sie regulieren können, wie etwa Privatpersonen und Privatorganisationen sowie transnationale Unternehmen und andere Wirtschaftsunternehmen, die Rechte von Kleinbauern und anderen in ländlichen Regionen arbeitenden Menschen achten und stärken.» (Artikel 2.5)

Sind Migros und die Coop nicht Handelsunternehmen mit Sitz in der Schweiz?

Wir erwarten vom Bund, dass er Massnahmen ergreift, um die Erklärung über Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen vollständig umzusetzen.

Kontakt:

Michelle Zufferey (FR/DE), Sekretär bei Uniterre (078 640 82 50)

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Derzeit sind die Auswirkungen des Klimawandels in der weltweiten Getreideproduktion zu spüren, was zu höheren internationalen Preisen führt. Es gibt allen Grund zu der Annahme, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird.

Gleichzeitig üben sowohl die Schweizer Regierung als auch die Käufer Druck auf die Preise aus und erhöhen die ökologischen Anforderungen. Die Migros zum Beispiel hat erklärt, dass sie ab 2023 nur noch Lebensmittel aus Weizen verkaufen wird, der ohne Herbizide angebaut wurde. Diese Aussage spiegelt sicherlich einen grundlegenden Markttrend wider.

Auf der Abnehmerseite, insbesondere bei den Grossverteilern und den angeschlossenen Verarbeitern, ist der Preis für Bio-Weizen seit 2019 bereits um 7.- Fr/dt gesunken und liegt heute bei 100.- Fr/dt, während der kostendeckende Preis mindestens 125.- Fr/dt beträgt.

Bei konventionellem Weizen ist die Preissituation bereits seit über zehn Jahren besorgniserregend, mit Richtpreisen von 52.- Fr/dt und einem effektiven Erzeugerpreis von 49.- Fr/dt. Dies, obwohl der kostendeckende Preis 100.- Fr/dt beträgt.

Diese Haltung der Abnehmer und die massiven Einfuhren von 120’000 Tonnen Brotteig ausserhalb der Weizeneinfuhrkontingente führen zu einem unannehmbaren Druck auf die landwirtschaftlichen Einkommen.

Heute werden bereits fast 50% des Schweizer Brotweizens ohne Insektizide, Fungizide oder Wachstumsregulatoren angebaut (gemäss den Richtlinien des Extenso-Programms); er wird von IP-Suisse (rund 30% der Menge) in Partnerschaft mit Migros vermarktet. Für diese Produktion erhalten die Produzenten eine Prämie von 6.- Fr/dt, womit der Zielpreis auf 58.- Fr/dt Franken sinkt. Für die Saison 2022 will IP-Suisse die Anbaufläche für herbizidfreien Weizen von 5'000 auf 10'000 Hektaren verdoppeln, mit einer zusätzlichen Prämie von 10.- Fr/dt.Wir begrüssen dies, sind aber der Meinung, dass ein Richtpreis von 68.- Fr/dt viel zu tief ist, um die Mehrkosten und Mindererträge zu kompensieren! Ausserdem muss eine wirklich herbizidfreie Produktion über einen Zyklus von mindestens zwei Jahren erfolgen, um glaubwürdig zu sein. Dieser Punkt muss in der Kommunikation geklärt werden, sonst gerät die Bio-Produktion unter Druck.

Für Uniterre ist es unerlässlich, dem Großhandel klarzumachen, dass eine gerechtere Verteilung der Gewinnspannen (der Rohstoff Mehl macht nur 13 % des Brotpreises aus) die Kosten einer ökologischeren Produktion, die derzeit ausschliesslich von den Landwirten getragen werden, ausgleichen muss.IP-Suisse muss ihren Abnehmern klarmachen, dass eine nachhaltige Landwirtschaft ihren Preis hat und dass sie nicht aufrechterhalten und weiterentwickelt werden kann, ohne ein angemessenes Einkommen zu garantieren. Wir erwarten auch von IP-Suisse, einem Mitglied der Agrarallianz, dass sie endlich eine Qualitätsstrategie einfordert, die sowohl die Produktionskosten als auch die soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit berücksichtigt.

Auf Bundesebene hat das BLW am 28. September die Tarife für Brotgetreide veröffentlicht, die ab 1. Oktober in Kraft treten: Die Tarife (Zölle und Beiträge an den Garantiefonds) für Brotgetreide werden um 4,40.- Fr/dt gesenkt, von 23.- Fr/dt auf 18,60.- Fr/dt. Dies ist ein politischer Druck zur Senkung des Importpreises für Weizen, der derzeit bei 53.- Fr/dt liegt. Dies ist die erste Preissenkung seit 2013 und ein verheerendes Signal. Wir fordern eine sofortige Korrektur, um Billigimporte zu vermeiden, die dem Schweizer Getreide noch mehr Konkurrenz machen.

Um eine sichere und nachhaltige Versorgung zu gewährleisten, fordert Uniterre sowohl bei den Verhandlungen mit den Abnehmern als auch beim Zollschutz Rahmenbedingungen, die eine Deckung der Produktionskosten ermöglichen. Die im Verband swiss granum ausgehandelten Richtpreise für die Ernte 2021 müssen ab Betrieb angewendet werden. Ohne faire Preise für die Erzeuger wird es keine ökologische Transition des Lebensmittelsystems geben.

Pressekontakt :Rudi Berli - 078 70 77 883 – r.berli@uniterre.ch

PM

Rudi Berli, Gemüsebauer und Sekretär Uniterre

In der Einleitung zur Reform der Agrarpolitik stellt der Bundesrat fest, dass die Ziele in verschiedenen Bereichen erreicht wurden: "Die Einkommen in der Landwirtschaft sind in der Tat gestiegen, ..." aber einige Seiten später heisst es: "Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Agrar- und Ernährungswirtschaft ist ein vorrangiges Ziel der Agrarpolitik"!


Die Agrarreform ist eine Mogelpackung

Im Jahr 2018 wurde ein landwirtschaftliche Einkommen pro Betrieb von 70.600 CHF erreicht, was einer Steigerung von 4,1% gegenüber dem Vorjahr entspricht. Das ist eine gute Nachricht, aber es ist alles relativ! Schweizerische Betriebe haben durchschnittlich 1,36 Vollzeitarbeitseinheiten.Das landwirtschaftliche Einkommen pro Arbeitseinheit beträgt somit 51'911 Franken. Der mittlere Schweizer Bruttolohn beträgt 78’000 Franken. Auf monatlicher Ebene entspricht dies für den Medianlohn 6’502 Franken brutto im Jahr 2016 und für das monatliche landwirtschaftliche Einkommen 4’340 Franken im Jahr 2018. Wenn man bedenkt, dass die durchschnittliche Arbeitszeit in der Schweiz 41,5 Stunden pro Woche beträgt, während sie in der Landwirtschaft im Durchschnitt 60 Stunden beträgt, entspricht dies einem Stundenlohn von 39 Franken, oder 18 Franken für die Landwirt*innen! Dieser Unterschied ist in Hügel-und Bergregionen noch ausgeprägter. (siehe Tabelle)

Vergleichslohn 2016/2018 nach Region

Vergleichslohn im Dreijahresdurchschnitt 2016/2018, nach Regionen

Region

Arbeitsverdienst pro FJAE1

Vergleichslohn2


Fr. pro Jahr

Fr. pro Jahr

Talregion

57 343

74 664

Hügelregion

40 580

69 773

Bergregion

34 321

66 599


Quelle: BFS und Agroscope, Zentrale Auswertung von Buchhaltungsdaten; Zufallsstichprobe «Einkommenssituation»

1 FJAE: Familien-Jahresarbeitseinheiten, Median

Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes sieht jedoch in Absatz 1 vor, dass "die in diesem Gesetz vorgesehenen Massnahmen zum Ziel haben, dass die Betriebe, die die Kriterien der Nachhaltigkeit und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erfüllen, im Durchschnitt über mehrere Jahre ein Einkommen erzielen können, das mit dem der erwerbstätigen Bevölkerung in anderen Wirtschaftszweigen derselben Region vergleichbar ist", und in Absatz 2, dass "der Bundesrat bei deutlich unter dem Bezugsniveau liegenden Einkommen vorübergehende Massnahmen zu deren Verbesserung ergreift". Und was geschieht ?

In seiner Botschaft zur neuen Agrarpolitik 22+ erwähnt der Bundesrat auf den ganzen 250 Seiten keine einzige Massnahmen, um Abhilfe zu schaffen!

Das Einkommen aus auswärtiger Arbeit ist oft die einzige Existenzabsicherung für das finanzielle Überleben. Sie beträgt im Durchschnitt 31’800 Franken. Betriebe, die auf Verarbeitung spezialisiert sind, sowie Betriebe, die im Pflanzenbau (Sonderkulturen oder Feldkulturen) tätig sind, gehören zu den Betrieben mit dem höchsten Durchschnittseinkommen. Die Aufzucht von Milchkühen, Mutterkühen und verschiedenen Rindern (d.h. Rinder und ein kleiner Anteil von Milchkühen) sowie die Aufzucht von Pferden, Schafen und Ziegen generieren hingegen ein Einkommen, das 15-30% unter dem Schweizer Agrardurchschnitt liegt.

Direktzahlungen

Auf buchhalterischer Ebene machen die Direktzahlungen im Durchschnitt etwa 25% (z.T bis zu 50%) der Erträge eines landwirtschaftlichen Betriebes aus. Das bringt uns zu dem Paradoxon, dass ausser dem Strukturwandel, d.h. dem allmählichen Abbau der bäuerlichen Landwirtschaft, keine markttechnischen Massnahmen zur Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommen in der neuen Agrarpolitik vorgesehen sind! In der Tat ist es der zerstörerische Abbau der Betriebe, der das sektorale Arbeitseinkommen pro Jahresarbeitseinheit steigt lässt. Einige Landwirte werden zusätzlich zu ihren landwirtschaftlichen Betrieben bis zu 100% auswärts arbeiten, um zu versuchen, ihre massiv einbrechenden Girokonten zu retten, die sie mit mittelfristigen Krediten konsolidiert haben und die trotzdem schnell wieder in die roten Zahlen zurückfallen.

Verschuldung

In diesem Zusammenhang sei daran erinnert, dass die durchschnittliche Verschuldung der Schweizer Betriebe (2017) bei fast 500.000 CHF lag, d.h. rund 50% des Vermögens. Pro Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche beträgt diese Schuld 20’000 CHF. ( Quelle Agroscope 2014)Die Landwirte leiden auch finanziell unter der verschobenen Auszahlungsagenda für ihre Ernten und ihre Arbeit. Während die Direktzahlungen im Juni und November erfolgen, werden die Girokonten zwischen Januar und Mai und zwischen Juli und Oktober stark stark belastet. Die Zahlungen für Getreide, Zuckerrüben kommen im Juli des auf die Ernte folgenden Jahres, die Zahlungen für Milch kommen auch erst nach der Lieferung (etwa 15 Tage nach Monatsende) und es gibt Produktionszweige, bei denen die Zahlung bis zu einem Jahr später erfolgt. Das Problem sind also nicht nur die niedrigen Preise, sondern auch die Staffelung der Direktzahlungen, die anstatt monatlich, zweimal jährlich ausbezahlt werden, sowie das Fehlen von Produktionsvorschüssen.

Welch anderer Wirtschaftssektor könnte eine solche Unsicherheit und eine so schwere Bürde auf sich nehmen?

Den gerecheten Preis zahlen, gut essen, ein Luxus?

Wenn wir genauer hinschauen, können wir sehen, wie das derzeitige Agrarmodell von den finanziellen und kommerziellen Interessen der großen Konzerne (aus dem agroindustriellen Sektor und den Supermärkten) bestimmt wird, die von etwas so Wesentlichem wie Lebensmitteln profitieren wollen. Dieses deregulierte Marktsystem macht aus BedürfnissenWaren und aus Rechten Privilegien und das Kochen mit Lebensmitteln von hoher Qualität zu einem Luxusgut. Junk-Food und die damit verbundenen Krankheiten betreffen heute hauptsächlich die Ärmsten, und der Unterschied zwischen Nahrung für die Reichen und Nahrung für die Armen wird verstärkt.

Ein nachhaltiges landwirtschaftliches Produktions- und Ernährungssystem ermöglicht es im Gegenteil, die gesamte Gesellschaft mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln zu versorgen und ein Landwirtschaftsmodell zu entwickeln, das die Umweltressourcen und die Landwirt*innen respektiert, indem im Voraus Produktions- und Abnahmeverträge zwischen Produzent*innen und Käufer*innen ausgehandelt werden.

Diese Verhandlungen können auf allen Ebenen stattfinden, zwischen Nachbarn*innen, rund um eine Kinderkrippe, einer Schule, einem Dorf oder eine Wohnsiedlung.Verträge können auch für eine ganze Warenkette von einer Organisation von Produzent*innen des Sektors mit Händlern und Verarbeitern ausgehandelt werden. Es wird jedoch Aufgabe des Bundes sein, einen Rahmen für demokratische, transparente und faire Verhandlungen zu schaffen. Es sind die Qualität, die Menge, der Preis, die Zahlungs- und Lieferbedingungen und die Produktionsvorauszahlungen, die im Voraus festgelegt werden müssen. Dieses System ermöglicht Transparenz bei den Handelsspannen und macht hochwertige Lebensmittel, die unter nachhaltigen, fairen Bedingungen produziert werden, für Produzent*innen und Konsument*innen. Dies sollte die gesellschaftliche Vision sein, die die Agrarpolitik leiten sollte.

(publiziert Uniterre Zeitung April 2020)