Aktion organisiert von Uniterre, Big-M und BBK
Wenn die Milchproduktion eine Zukunft haben soll, geht das nur mit einem Milchpreis, welcher die Produktionskosten deckt. Bis heute werden die Milchbäuerinnen und Milchbauern aber gezwungen, billige B Milch abzuliefern. Das Verteidigen von wertschöpfungsschwachen Marktsegmenten wird mit diesem System auf dem Rücken der Lieferanten ausgetragen. Der Richtpreis für die B Milch liegt 18 Rappen unter demjenigen der A Milch. Diese Billigmilch, mit welcher sogar Dumpingexporte finanziert werden, reisst den Auszahlungspreis nach unten, so dass auf Dauer keine nachhaltige Milch produziert werden kann! So wird die nachhaltige bäuerliche Milchproduktion in der Schweiz täglich weiter zerstört!
Es ist eine Tatsache, dass ständiger Preisdruck in der Landwirtschaft zu Produktionsformen führt, für welche immer weniger Akzeptanz in der Bevölkerung vorhanden ist. Das eidgenössische Parlament hat dies erkannt. Mit einer historischen Einigkeit von links bis rechts wurde vom Ständerat am 24.09.2019, und vom Nationalrat am 28.06.2020 mit lediglich 2 Gegenstimmen die Motion " Verlässlichkeit des Standardvertrags der Branchenorganisation Milch“ der WAK Ständerat angenommen. Ein ganz entscheidender Teil darin ist, dass die Lieferung von billiger B Milch freiwillig werden soll. Der Widerstand der Milchkäufer und der Milchindustrie war zu erwarten. Heute, anlässlich ihrer Delegiertenversammlung wird sich die Branchenorganisation Milch (BOM) weigern, dieser Forderung des Parlamentes nachzukommen. Das ist ein Skandal!
Die Forderung des Parlamentes ist berechtigt und problemlos umsetzbar. Für die Konsumentinnen und Konsumenten ändert dies rein gar nichts, aber durch den Verzicht auf B-Milch steigt der Milchpreis für die Bäuerinnen und Bauern markant.
Wir Milchbäuerinnen und Milchbauern fordern, dass die Motion umgesetzt wird.
Motion "Verlässlichkeit des Standardvertrags der Branchenorganisation Milch "
Eingereicht von: Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR Einreichungsdatum: 28.06.2019
Angenommen Ständerat 24.09.2019, Nationalrat 28.06.2020
Der Bundesrat wird beauftragt, bei der Branchenorganisation Milch darauf hinzuwirken, dass der Standardvertrag für den Kauf und den Verkauf von Rohmilch gemäss Artikel 37 des Landwirtschaftsgesetzes folgende Elemente umfasst:
Der Milchkaufvertrag muss sicherstellen, dass der Milchlieferant vor Ablieferung weiss, zu welchen Preisen er Milch liefert, sodass er unternehmerisch planen kann. An der Segmentierung in A-, B- und C-Milch muss festgehalten werden. Dass es keinen C-Preis mehr gibt und dafür überschüssige Milch über den B-Kanal verkauft wird, darf nicht erlaubt sein. Es muss in jedem Fall ein separater Preis für B- und C-Milch festgelegt werden. Der Preis für A- und B-Milch muss im Vertrag mit Menge und Preis in Kilogramm fixiert sein, mindestens für drei Monate. Die Freiwilligkeit der Lieferung von C-Milch muss dem Milchlieferanten gewährleistet sein. Deshalb ist auch vertraglich zu vereinbaren, welche Mengen zu welchem B-Preis abgerechnet werden können. Produzenten, die keine billige B- und C-Milch liefern wollen, dürfen nicht mit Mengenkürzungen im Bereich der A-Milch und der B-Milch bestraft werden.