Mittwoch, 01 April 2020
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In der Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2020 schlägt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) vor, die Zulagen für verkäste Milch und für Fütterung ohne Silage ab Januar 2022 direkt an die Produzenten auszubezahlen.

Ein wesentlicher Teil der jährlichen Zulage von 293 Millionen Franken kommt bei den Produzent*innen nie an. Dies, obwohl die Milchpreisstützungsverordnung (MSV), Art. 6b und Art. 38 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) die Auszahlung vorschreibt. Eine Analyse der Agrarforschung Schweiz* zeigt, dass den Produzent*innen dadurch möglicherweise 60 bis 100 Millionen Franken pro Jahr entgehen.

Nach der Liberalisierung des Käsemarkts im Juni 2007 wurde die Verkäsungszulage mit der Absicht eingeführt, den Industriemilchpreis zu stabilisieren. Die Produzent*innen haben dann Anrecht auf die Zulage, wenn ihre Milch zur Käseherstellung von hoher Wertschöpfung (Segment A) verwendet wird. Für diese Milchprodukte liegt der Richtpreis aktuell bei 71 Rappen pro Kilogramm. Zahlreiche kleine Käsereien zahlen die Zulage ordnungsgemäss an die Produzent*innen aus. Einige grosse milchkaufende und -verarbeitende Betriebe jedoch, umgehen das Gesetz durch undurchsichtige Segmentierung sowie Zweit- und Drittmilchkaufverträge. Diese Situation wurde jahrelang vom BLW toleriert.

Trotz der strengen Zollbestimmungen zum Schutz der Branche, sanken die Preise stark, sodass Produzenten momentan etwa 57 Rappen pro Kilogramm für A-Milch erhalten (45 Rappen pro Kilogramm für B-Milch). Ziehen die Milchverarbeiter dann noch die Verkäsungszulage ab, zahlen sie in der Tat etwa 30 Rappen pro Kilogramm! Dadurch erklärt sich, wie tausende Tonnen Käse unter 3 Franken pro Kilogramm exportiert werden können.

Der Verband der Schweizer Milchproduzenten (SMP) schrieb in seiner Medienmitteilung vom 27. März 2020, dass er den vom BLW vorgeschlagenen Systemwechsel bei der Ausrichtung der Verkäsungszulage und der Zulage für silagefreie Produktion ablehnen wird. Die SMP befürchtet, dass der Milchpreis – vor allem der Molkereimilchpreis – zunehmend unter Druck gerät, wie im Erläuterungsbericht des BLW zur Vernehmlassung zu lesen ist: „Vor allem im Export könnten durch die Senkung der Schweizer Preise für verkäste Milch die Käseeinkäufer Druck auf die Käsepreise machen, was wiederum die Milchpreise im Inland negativ beeinflussen würde. Durch die tieferen Preise für verkäste Milch könnten auch die Preise für Molkereimilch sinken.“

Es ist wahrscheinlich, dass die Milchindustrie durch Trickserei bei der Segmentierung versucht weiter den Preis zu senken. Wir erinnern jedoch den Verband daran, dass es seine Aufgabe ist, die Interessen der Milchproduzent*innen zu vertreten, damit der Druck auf den Milchpreis gar nicht erst entsteht! Ausserdem heisst es im Bericht auch, dass mit der Direktauszahlung die Transparenz über den Milchpreis verbessert würde.

Uniterre kämpft seit Jahren dafür, dass die Verkäsungszulage direkt an die Produzenten ausbezahlt wird, so wie die Milchpreisstützungsverordnung (MSV, Art. 6b) dies ordnungsgemäss vorsieht. Wir halten an unserem Standpunkt fest und befürworten den Änderungsentwurf des BLW, der im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2020 in die Vernehmlassung geschickt wurde.

Pressekontakt:
Mathias Stalder, 076 409 72 06 (D)

*Wirkungsanalyse der Verkäsungszulage auf den Milchmarkt, Listorti G., Tonini A. Agrarforschung Schweiz 5 (5), 212-215, 2014

(Dieser Text verwendet das generische Maskulin.)

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