Donnerstag, 22 Juli 2021
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Der Entscheid des Nationalrates, ab 2022 an einem Schleppschlauch-Obligatorium festzuhalten, zwingt die Milchproduzent*innen von Uniterre zu einer Reaktion. In einem Brief an diverse Branchenorganisationen des Käsemarkts sowie an die verantwortlichen Regierungsrät*innen für Landwirtschaft drücken sie ihre Bedenken aus. Sie befürchten insbesondere Folgen bei der Käseproduktion angesichts einer möglichen Vermehrung von Buttersäurebakterien. Deshalb fordern sie eine Studie, um mögliche Konsequenzen zu kennen. Bis zur Publikation der Resultate soll ein Moratorium für das Schleppschlauch-Obligatorium verhängt werden.

Die Einführung des Schleppschlauch-Obligatoriums wirft ferner Fragen auf, welche die Milchproduzent*innen direkt betreffen:

  • Finanzieller Mehraufwand für die Produzent*innen zur Anschaffung der Gerätschaften: Insbesondere für kleine Betriebe und solche, die sich in Bergregionen befinden. Beiträge zur Förderung von emissionsmindernden Ausbringverfahren werden im Jahr 2021, nachdem sie 2014 eingeführt wurden, wieder abgeschafft. Im Durchschnitt erhielt jeder Betrieb eine finanzielle Unterstützung in der Höhe von 1’000 Franken.
    Wie gedenken der Markt oder das Gemeinwesen in Zukunft die Kosten zu decken, die durch ein Schleppschlauch-Obligatorium entstehen? Sollte für die Finanzierung der Gerätschaften nicht ein Investitionskredit, wie dies für Sprühgeräte der Fall ist, in Aussicht gestellt werden? Oder wäre es nicht auch eine Möglichkeit, die Preise für Produzent*innen anzuheben, um so die Zusatzkosten zu kompensieren?
  • Futterqualität: Welche anderen Einflüsse könnte diese Technik, abgesehen von möglichen Fehlgärungen bei der Käseproduktion, auf die Nahrungsqualität des Futters haben?
  • Welche Folgen hat das Obligatorium auf die Bodenverdichtung und für die Biodiversität?
  • Graue Energie: Was sind die langfristigen Folgen für die Umwelt, wenn sich Gerätschaften und Zugmaschinen bei der Ausbreitung von Gülle verändern?
  • Vereinbarkeit mit dem Strassenverkehrsgesetz: Breite, Maximalgewicht, Deklarierung als separates Gerät oder nicht und die damit verbundenen möglichen Auswirkungen auf die Arbeitsdauer.

Ein Moratorium ist bis zur Beantwortung der oben aufgeführten Fragen und Bedenken zwingend! Es darf nicht sein, dass die Kosten, die durch eine Gesetzesänderung entstehen und auf welche die Produzent*innen keinen Einfluss haben, einmal mehr auf sie zurückfällt. Nicht zuletzt fehlen dem Entscheid auch die nötigen griffigen Begründungen.

pdf

Pressekontakt: Maurus Gerber, Milchkommission von Uniterre – 081 864 70 22

Anhang:

Brief an die Branchenorganisationen des Käsemarkts

Brief an die Kantonsregierungen