Montag, 24 Juni 2019
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Die Verkäsungszulage, die früher 15 ct pro Kilo Milch und seit der Aufhebung des Schokoladengesetzes am 1. Januar 2019 10,5 ct pro Kilo Milch beträgt, ist eine Prämie des Bundes an die Milchwirtschaft. Diese Prämie soll den Preis für Milch in einem liberalisierten Käsemarkt stützen. Diese Verkäsungszulage muss direkt an die MilchproduzentenInnen gehen. Dies ist in Art. 6b der Milchpreisstützungsverordnung (MSV) und Art. 38 des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft (LwG) festgelegt. Wir müssen jedoch feststellen, dass die Verordnung und das Gesetz nur teilweise umgesetzt werden.

Nach einer Analyse der Schweizerischen Agrarforschung* aus dem Jahr 2014 werden von den rund 300 Millionen Fr Bundesgeld, zwischen 60 und 100 Millionen Fr nicht an die Produzenten weitergeleitet. An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert. Herr Nationalrat Molina hat im Dezember letzten Jahres deshalb eine Anfrage zu diesem Thema mit dem Titel: "Systematischer "Bschiss" bei der Verkäsungszulage?" eingereicht. Der Bundesrat leugnet in seiner Antwort das Ausmass des Missbrauchs und begnügt sich mit der Feststellungs, dass die Umsetzung des Gesetzes stichprobenweise überwacht wird. Also haben wir einen offenen Brief an Herrn Parmelin geschickt, um diesen Skandal anzuprangern! Mit diesem ungesetzmässigen

Einkassieren der Verkäsungszulage organisiert die Milchwirtschaft unter anderem Dumping-Käseexporte nach Europa. Dabei liegt der in der Schweiz ausbezahlte Milchpreis mittels dieser Querfinanzierung mit öffentlichen Geldern unter dem europäischen Milchpreis ! Dieser Situation darf nicht länger tatenlos zugeschaut werden ! Uniterre und Big-M fordern eine konforme Gesetzesumsetzung und die systematische Auszahlung von Verkäsungszulage an Produzenten !

*Analyse der Auswirkungen des Ergänzungsmittels für zu Verkäsungszulage auf den Milchmarkt, Listorti G., Tonini A., Swiss Agronomic Research 5(5), 212-215, 2014

Anhänge :

  1. Offenes Schreiben an Herrn Parmelin, Leiter der BLW
  2. Interpellation von Fabian Molina
  3. Stellungnahme des Bundesrates

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