Reaktion der Milchkommission von Uniterre auf die angekündigten Änderungen im landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2021
Schleppschlauch-Obligatorium auf 1. Januar 2024 verschoben
Wir begrüssen, dass das Obligatorium für das Ausbringen von flüssigem Hofdünger mit Schleppschläuchen erst am 1. Januar 2024 in Kraft tritt.
Vor seinem Inkrafttreten muss aber unbedingt die Finanzierung geregelt werden. Wie bereits in früheren Pressemitteilungen erwähnt, verursacht das Obligatorium erhebliche Kosten für die Produzent*innen.
Aus diesem Grund fordern wir eine Preiserhöhung für landwirtschaftliche Produkte wie Milch, Fleisch, Getreide, damit die Investitionen kompensiert werden können. Es ist nicht einzig die Aufgabe der Produzent*innen, sondern vielmehr des Marktes diese zusätzlichen Kosten zu decken.
Verkäsungszulage um 1 Rappen gesenkt, Verkehrsmilchzulage um 0,5 Rappen erhöht
Seit Jahren schon warnte Uniterre vor einer Senkung der Verkäsungszulage. Jetzt ist es soweit!
Wir wiesen in der Vergangenheit immer wieder darauf hin, dass das aktuelle Auszahlungssystem für die Verkäsungszulage undurchsichtig ist und schlecht überwacht wird. Bei einem Teil der industriellen Verarbeiter fliesst das Geld in die Produktion von Käse für den Export, d. h. in ein Produkt ohne Mehrwert. Es ist ein Vorgehen, das die Branchenorganisation Milch (BO Milch) nicht hinterfragt! Gleicht die Senkung der Verkäsungszulage deshalb nicht irgendwie einer Bestrafung durch das Parlament?
Zudem wurde die Verkehrsmilchzulage um 0,5 Rappen, von 4,5 auf 5 Rappen, erhöht. Ist das eine gute Nachricht? In seiner Pressemitteilung vom 3. November präzisiert der Bundesrat: «Mit dieser Aufstockung soll das Budget dem Willen des Parlaments entsprechend so weit wie möglich für die Molkereimilch verwendet werden.» Wir sollten aber nicht vergessen, dass diese Zulage das Schoggigesetz ersetzte, um den industriellen Verarbeitern eine Preiskompensation auf den Rohstoffen für Exportprodukte zu gewähren. Dies geschah über die beiden Fonds «Rohstoffverbilligung» und «Regulierung». Seit 2021 wurden bei diesen Fonds Anpassungen vorgenommen: Übertragung des Fonds «Regulierung» auf den Fonds «Rohstoffverbilligung» und Einführung eines dritten Unterstützungsfonds für den Export von Milcheiweiss (MPC-Box); aber da liegt eigentlich nicht das Problem.
Wir fragen uns eher, ob diese 0,5 Rappen in die Kassen der Produzent*innen oder wie die 4,5 Rappen zu den Verarbeitern fliessen werden. Zweifel sind durchaus angebracht!
Um die Senkung der Verkäsungszulage zu kompensieren, die sich zwangsläufig auf den Preis für die Produzent*innen auswirken wird, fordern wir einmal mehr eine Erhöhung des Milchpreises.
Pressekontakt:
Maurus Gerber, 081 864 70 22