Donnerstag, 09 Mai 2019
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Lausanne, den 9, Mai 2019

Zur Vernehmlassung des Bundes zur Änderung der Verordnung über die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Agrareinfuhrverordnung AEV)

Die Bauern- Bäuerinnenorganisation Uniterre hat an ihrer Vorstandssitzung vom 3. Mai 2019 die Vernehmlassung diskutiert. Insgesamt stieß der Entwurf in seiner jetzigen Form nicht auf Widerspruch, mit Ausnahme des Vorschlags zur Abschaffung der Einfuhrregelung für verschiedene pflanzliche Erzeugnisse.

Die Generaleinfuhrgenehmigung (im Folgenden: GEB) muss auch ohne Zölle ein Privileg bleiben, das der Bund gewähren oder verweigern kann. Sie umfasst insbesondere die Einfuhr von Schnittblumen, Getreide-, Saatgut und Pflanzen. Die Getreide-Saatgut-, und Schnittblumenproduktion steht in der Schweiz aufgrund der ausländischen Konkurrenz bereits sehr stark unter Druck. Ohne dieses Instrument zur Regulierung der Importe besteht die Gefahr, dass unsere lokale Produktion zur
Aufgabe gezwungen wird. Es stünde auch im Widerspruch zu den Pariser Abkommen, die die
Schweiz unterzeichnet hat, sie untergräbt damit die Erreichung der von ihr selbst gesetzten Klimaziele.

Der Import von Schnittblumen sollte begrenzt und nicht gefördert werden. Die Produktion von Schnittblumen ist problematisch in Bezug auf die soziale Gerechtigkeit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen und in Bezug auf die Umwelt, aufgrund der langen Transportwege und des massiven Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln.

Die Pflanzen- und Saatgutproduktion ist aus Sicht der Ernährungssicherheit und -souveränität von grundlegender Bedeutung: Schutz und Förderung der biologischen Vielfalt lokaler Sorten, Rückverfolgbarkeit und kurzen Transportwege. Es ist die Pflicht des Bundes, gemäss Artikel 104a der Verfassung alles daran zu setzen, die Pflanzen- und Saatgutproduktion nicht nur zu erhalten, sondern auch auf lokaler Ebene zu fördern. In diesem Sinne ist das GEB-System ein wesentliches Instrument zum Schutz und zur Regulierung.

Aus diesen Gründen plädiert Uniterre dafür, dass das Einholen einer GEB verpflichtend bleiben sollte und sagt deshalb „Nein“ zum Vorschlag zur Abschaffung der Einfuhrregelung für verschiedene pflanzliche Erzeugnisse.

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