Donnerstag, 05 November 2020
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Pressemiteilung von Uniterre

Uniterre hat stützend auf die umfassende Recherche von Andreas Volkart bereits vor einem Jahr die gesetzeswidrige Auszahlungspraxis des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) öffentlich gemacht. Die Kernanliegen: Die Verkäsungszulage soll den Milchproduzent*innen direkt ausbezahlt werden (10,5 Rp./kg), die Transparenz soll auch bei Zweit- und Drittmilchverträgen gewährleistet sein und die Verkäsungszulage soll gesetzeskonform und separat auf den Milchabrechnungen ausgewiesen sein. Vieles ist bis heute nicht gewährleistet und die Vermutung liegt nahe, dass Millionenbeträge nicht bei den Milchbäuerinnen und Milchbauern ankommen. Erinnerungswürdig hierbei die Aussage von Adrian Aebi, Vizedirektor des BLW: «Mit jedem Franken, den wir über diese Kanäle ausbezahlen, stehen wir im Risiko. Darum müssen wir so schnell wie möglich das System ändern, sodass wir in den Direktzahlungsmodus kommen.» (Schweizerbauer vom 3.2.2020) Denn so hält ein Bundesgerichtsentscheid (4.12.2018) fest, steht das BLW in einer Erfüllungs- und Beweispflicht und muss gewährleisten, dass das Geld auch bei den Produzent*innen ankommt.

So sollten die Milchverwerter*innen die gelieferten Milchmengen der Milchhersteller*innen täglich aufzeichnen (Art. 8 Abs. 1 MSV). Der Administrationsstelle des BLW sind monatlich die gelieferte Menge je Produzent*in mitzuteilen (Art. 8 Abs. 2 MSV). Schliesslich haben die Milchverwerter*innen auch eine tägliche detaillierte Verwertungskontrolle durchzuführen (Art. 9 MSV). Dabei ist wiederum monatlich der Administrationsstelle des BLW mitzuteilen, was mit der eingekauften Milch im Detail geschehen ist. Alle diese Daten hat die Administrationsstelle dem BLW zu übermitteln (Art. 12 Abs. 2 Bst. b MSV). Somit verfügen die Administrationsstelle BLW, das BLW selbst und die Milchverwerter*innen über alle relevanten Daten. Die Milchbäuerinnen und Milchbauern kommen jedoch weder über den Verarbeiter noch über das BLW an die Daten. Sie können somit nicht kontrollieren, was mit ihrer Milch geschieht.

Weder der politische Vorstoss von Nationalrat Fabian Molina (12.12.2018) zum «Systematischen ‚Bschiss‘ bei der Verkäsungszulage» noch unsere Aufsichtsbeschwerde gegen das BLW (20.9.2019) fruchteten, sodass wir mit heutigem Datum eine Aufsichtsbeschwerde gegen das WBF einreichen. Denn es geht um nichts mehr als der organisierten Veruntreuung von Steuergeldern den Riegel zu schieben. Sollte unsere «Milchbüechlirechnung» zutreffen, werden jährlich 120 Millionen Franken nicht an die Produzent*innen ausbezahlt. Seit Einführung der Verkäsungszulagen (1999) sprechen wir von einer Summe von rund 1 Milliarde Franken! Und anstelle endlich aufzuräumen, liegt ein Vorschlag zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (Art. 38 Abs. 1bis und Art. 39 Abs. 1bis) mit folgendem Passus vor: «Wird die Zulage über die Milchverwerter und Milchverwerterinnen ausgerichtet, so erbringt der Bund diese Leistung mit befreiender Wirkung.» Hier hat die Rechtsabteilung des BLW ganze Arbeit geleistet!

Wir möchten daher sicherstellen, dass die Milchproduzent*innen zu ihrem Recht kommen, fordern wirksame Kontrollen bei den Händler*innen und Verarbeiter*innen und eine vollständige Aufarbeitung der Geschehnisse.

Freundliche Grüsse

Medienkontakten:

Andreas Volkart : 079 278 76 98 (D) Berthe Darras: 079 904 63 74 (F)

pdf Pressemiteilung

Aufsichtsbeschwerde