Freitag, 14 Mai 2021
#

Die jüngste Zeit hat uns deutlich vor Augen geführt, wie wichtig eine sichere Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist und die zentrale Rolle welche die bäuerliche Landwirtschaft beim Übergang zu einer nachhaltigeren Gesellschaft spielen muss. Diese bäuerliche Landwirtschaft wird heute zwischen dem Ziel einiger wirtschaftlicher Akteure, auf einem zunehmend globalisierten Lebensmittelmarkt zu agieren, dem permanenten Druck, den dieses Modell auf die Produzentenpreise erzeugt, und auf der anderen Seite eines wachsenden Anspruchs der Gesellschaft nach dem Erhalt der natürlichen Ressourcen, des Klimas und der Artenvielfalt, aufgerieben. Wir lehnen daher die Verschiebung dieses offensichtlichen Konflikts auf die vorliegenden Konsultation und die Agrarpolitik ab.

Wir können keine Vorschläge akzeptieren, die Importe auf Kosten der einheimischen bäuerlichen Produktion begünstigen, die ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltig sein sollte. Dies gilt insbesondere für die vorgeschlagene Lockerung des Zollschutzes für Butter durch Senkung der Mindestpackungsgröße von 25 auf 10 kg. Dies ist eine inakzeptable Lockerung in einer Zeit, in der der an die Milcherzeuger gezahlte Preis beschämend niedrig bleibt.

Ausserdem lehnt Uniterre die vorgeschlagenen Änderungen im Milchsektor, nämlich die Senkung der Verkäsungszulage ab. Wir möchten daran erinnern, dass die Höhe dieser Prämie im Landwirtschaftsgesetz festgelegt ist und dass es daher nicht akzeptabel ist, das Gesetz durch eine Verordnung zu ändern. Wir fordern eine Verschärfung der Kriterien für die Gewährung der Verkäsungszulage für verarbeitete Milch. Wir unterstützen die direkte Auszahlung dieser Prämie an die Produzenten, wie es das Gesetz vorsieht. Darüber hinaus ist es wichtig, dass der neue Milchvertrag die Lieferfreiheit von Milch aus dem Segment B ohne Nachteile garantiert, wie im Antrag 19.3952 "Verbesserung der Bedingungen des Standardvertrags der Branchenorganisation Milch" der WAK- Ständeratkommission vorgesehen. Dieser Antrag welcher von beiden Kammern des Parlamentes angenommen wurde muss jetztschnell umgesetzt werden. Schliesslich unterstützt Uniterre auch den Antrag 20.3945 von Nicolet, die Milchpreisstützungsverordnung dahingehend zu ändern, dass der Verkäsungszuschlag, nur für Milchmengen gewährt wird, die mindestens zum Preis des Segments A bezahlt werden.

In Bezug auf die Direktzahlungen stellen wir fest dass damit Leistungen der Landwirtschaft bezahlt werden. Sie sollten daher kein Instrument der Bestrafung sein, das andere rechtliche Mechanismen ersetzt.

Schliesslich ist Uniterre der Ansicht, dass die landwirtschaftliche Beratung und Forschung eine wichtige Rolle dabei spielen muss, sowohl die Landwirtschaft als auch das Ernährungssystem als Ganzes auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit, Resilienz und Gerechtigkeit zu begleiten.

Pressekontakt: Rudi Berli - 078 70 77 883

Konsultation zum Agrarverordnungspaket 2021

pdf