Am 17. Dezember 2018 wurde die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten, von der Vollversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Vordergründig scheint die Resolution mit der Schweiz wenig zu tun zu haben, bei genauerem Hinschauen trägt der Bund jedoch grosse Verantwortung.
Die UNO-Deklaration wurde mit 121 zu 8 Stimmen bei 54 Enthaltungen verabschiedet. Ihr Ziel ist der Schutz der Rechte der ländlichen Bevölkerungen, insbesondere der Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, der Landarbeiter*innen und der indigenen Völker. Die UNO anerkennt hierbei auch, welchen wichtigen Beitrag diese Gruppen für die nachhaltige Entwicklung und die Biodiversität leisten und mit welchen Herausforderungen sie konfrontiert sind. Kleinbäuerinnen und Kleinbauern und alle in der Landwirtschaft tätigen Personen – Fischer*innen, Nomaden*innen, Hirten*innen und Landarbeiter*innen – sind gemäss FIAN France für 70 Prozent der weltweiten Lebensmittelproduktion verantwortlich. Zugleich gehören 80 Prozent von ihnen zu den Hungernden in der Welt und 70 Prozent zu den ärmsten Menschen auf der Erde.
Innovative Menschenrechte
Die UNO-Resolution will die Auslegung und Anwendung der Menschenrechte für die spezifischen Lebensbedingungen der Bäuerinnen und Bauern und anderer Personen in der Landwirtschaft stärken. So die Antwort von FIAN auf die Kritik, wonach die Erklärung die Universalität der Menschenrechte untergrabe. Das verabschiedete Dokument enthält in 28 Artikeln die wichtigsten Rechte, die den Menschen in der Landwirtschaft zustehen. So insbesondere das Recht auf Boden, Wasser, Saatgut, eine ökologische landwirtschaftliche Produktion, eine unversehrte Umwelt und das Recht eigene wirtschaftliche und ernährungspolitische Ziele setzen zu können. «Der Deklarationsartikel, der das bäuerliche Saatgut anerkennt, sorgte innerhalb der Schweizer Regierung für die grössten Diskussionen», erklärt Michelle Zufferey, Gewerkschaftssekretärin von Uniterre in einer Medienmitteilung vom 28. September 2018.
Eine «historische» Erklärung
Ausgelöst wurde die Erarbeitung der Resolution vor über 17 Jahren durch die internationale Bewegung La Via Campesina. Die Verhandlungen mit der UNO durchliefen Höhen und Tiefen und es waren zahlreiche Sitzungen notwendig (2013, 2015, 2016 und 2017), bis der definitive Text der Resolution zustande kam und im Dezember 2018 verabschiedet wurde. Die Schlussabstimmung bot Einiges an Überraschungen: Etwa enthielten sich Brasilien und Argentinien aufgrund von Regierungswechseln der Stimmabgabe, obwohl sie das Anliegen jahrelang unterstützt hatten. Hingegen stimmte Mexiko unter der neuen Regierung von Andres Manel López Obrador der Erklärung zu, nachdem der Staat das Projekt bis anhin stets abgelehnt hatte.
Gemäss der Interpellation «Können die Bauern in der Schweiz und in der Welt mit der Unterstützung unseres Landes rechnen?» von Ständerat Carlo Sommaruge (SP/GE) hat die Schweiz die Ausarbeitung der Erklärung seit 2012 unterstützt – auch finanziell. Bereits im Jahr 2010 verlangte sie zudem mittels einer Resolution die Ausarbeitung eines Berichtes zur Förderung der Betroffenen. Gemäss des Schlussberichtes, welcher vom beratenden Ausschuss des UNO-Menschenrechtsrates verfassten wurde, sind die bestehenden Rechtsmittel ungenügend und die betroffenen Personengruppen besonderer Diskriminierung ausgesetzt. Dies unterstrich die Notwendigkeit einer gezielten Deklaration.
Auf Grundlage dieser Befunde beauftragte das Parlament den Bundesrat, sich für eine internationales Vereinbarung zu engagieren. Es ist demnach keine Überraschung, dass die Schweiz an der 39. Sitzung des UNO-Menschenrechtsrats im September 2018 wie auch an der UNO-Generalversammlung im darauffolgenden Dezember für die Erklärung stimmte. Offen bleibt nur noch die Frage, was die Schweiz aus dieser Erklärung machen wird.
Die Arbeit beginnt erst richtig
Wie bei allen Erklärungen der UNO hat auch diese Deklaration rechtlich keinen bindenden Charakter. Trotzdem kommt ihr eine wesentliche Bedeutung zu, da sie als Grundlage für Forderungen der Zivilgesellschaft dienen und von Staaten ins nationale Recht übernommen werden kann. «Diese Rechte müssen geschützt und umgesetzt werden, damit die Erklärung kein Lippenbekenntnis bleibt.» erklärtdie zivilgesellschaftliche Allianz, welche sich 2018 in der Schweiz zur Unterstützung der deklarierten Menschenrechte zusammengeschlossen hat. Das Bündnis besteht aus HEKS, FIAN Schweiz, Swissaid, CETIM, Brot für alle, Fastenopfer und Uniterre. Gemeinsam setzen sich die Organisationen für die konkrete Umsetzung der Resolutionsinhalte in der Schweizer Innenpolitik ein. Sie verweisen auf die manchmal sehr schwierigen Arbeitsbedingungen von Bauernfamilien in der Schweiz und die Probleme, welche sich für Bauern- und Bäuerinnenfamilien beim Einsatz von patentgeschütztem Saatgut ergeben. Zudem hat die Allianz den Bundesrat gebeten, die Umsetzung der Erklärung einschliesslich der Konsequenzen für die schweizerische Aussenpolitik in einem Bericht zu konkretisieren.
Im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit beschwört der Bundesrat schon lange seine Unterstützung der «[…] Anstrengungen der ärmsten Länder und Völker zur Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen für landwirtschaftliche Familienbetriebe, die die Selbstversorgung ermöglichen und ein Einkommen gewährleisten, sowie für die nachhaltige Entwicklung ländlicher Gebiete.» Diese Unterstützung sollte jedoch mehr beinhalten als die Berufung eines ehemaligen Cheflobbyisten von Néstlé auf einen Führungsposten in der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit.
Die NGO-Koalition stellt konkrete Forderungen an den Bund
Während die Schweiz die Erklärung der Vereinten Nationen anhand gewisser Ansätze fördert, verfolgt sie zugleich eine Politik, die den landwirtschaftlichen Familienbetrieben in Ländern des Südens schadet und ihre in der UNO-Erklärung garantierten Rechte untergräbt. Dies folgt aus einer Studie, welche im Auftrag der zivilgesellschaftlichen Allianz von der unabhängigen Expertin Caroline Dommen und Christophe Golay der Geneva Academy of International Humanitarian Law and Human Rights erstellt wurde. Die Studie kommt zum Schluss, dass der Bund in zahlreichen Bereichen seiner Aussenpolitik die Kohärenz verbessern muss. Insbesondere im Aussenhandel, im Bereich der Eigentumsrechte, der Saatgutrechte sowie der Investitionen und der Entwicklungszusammenarbeit. Nur mit einer systematischen Herangehensweise kann die Schweiz zur Umsetzung der Erklärung über die Rechte Kleinbäuerinnen und Kleinbauern beitragen.
In der Botschaft zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021–2024 erwähnt der Bundesrat die Rechte von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern einzig beim Globalprogramm Ernährungssicherheit der DEZA. Gemäss Dommen und Golay sollte die Eidgenossenschaft dafür sorgen, dass alle Programme des SECO und der DEZA die Erklärung über die Rechte der Kleinbäuerinnen und Kleinbauern berücksichtigen. Denn es ist der Privatsektor, welcher die Rechte der Landbevölkerung und das Recht auf Boden am stärksten bedroht. Die Expert*innen setzen sich dafür ein, dass die Schweiz im Detail untersucht, welchen Einfluss die bestehenden und die geplanten Freihandelsabkommen auf bäuerliche Familien in der Schweiz und den anderen Vertragsstaaten haben. Ebenso empfehlen sie, dass die Schweiz die Bäuerinnen und Bauern im globalen Süden mittels Entwicklungszusammenarbeit darin unterstützt, ihre Rechte einzufordern und sie befähigt, an den politischen Entscheidungsprozessen und an der Arbeit innerhalb von Gremien teilzunehmen. Zum Schluss rufen die Expert*innen dazu auf, dass die Schweiz das Recht auf Saatgut unmissverständlich anerkennt.
In der Medienmitteilung vom 27. August 2020 zeigt sich die zivilgesellschaftliche Allianz erfreut darüber, dass sie die Studienresultate den Vertreterinnen und Vertretern des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten und des Instituts für Geistiges Eigentum vorstellen konnte. Die Koalition erhofft sich, dass ihre Forderungen nun tatsächlich umgesetzt werden.
Quelle: humanrights.ch