Freitag, 12 Februar 2021
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und fordert in einem offenen Brief ans indonesische Parlament ein NEIN zum EFTA-Abkommen. Die lokale Zivilgesellschaft sieht Arbeitsplätze und die Lebensgrundlage vieler Indonesier*innen bedroht. Heute haben sich 16 indonesische NGOs gegen das geplante Freihandelsabkommen mit den EFTA Staaten ausgesprochen.

Das Freihandelsabkommen verpflichtet Indonesien zu einem strengeren Schutz des geistigen Eigentums und diese gehen über die WTO-Regelungen hinaus. Dies betrifft insbesondere den Zugang zu Medikamenten. Die Erfahrung aus anderen Freihandelsabkommen zeigt, dass vor allem die pharmazeutische und agrochemische Industrie von solchen Bestimmungen profitiert. In der Folge werden Medikamente für die indonesische Bevölkerung teurer.

Der strengere Sortenschutz beim Saatgut (UPOV91) verunmöglicht die Zucht und der Tausch von eigenem Saatgut weitgehend. Das bedroht die bäuerliche Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit fundamental, auch weil sich die Preise für Saatgut um das Vierfache erhöhen könnten. Eine Regelung übrigens, die selbst die EFTA-Staaten nicht vollständig umsetzen.

Das Freihandelsabkommen gefährdet zudem die Lebensgrundlage der 2.7 Millionen Fischer*innen, da 80% des norwegischen Fischexports nach Indonesien zollbefreit wird. Im Jahr 2017 erreichten die norwegischen Fischereiexporte bereits einen Wert von 250 Millionen USD.

Kartini Samon von der Organisation GRAIN zeigt sich besorgt: «Das Tempo der Umweltzerstörung, das so viele Leben und die Lebensgrundlage der Menschen bedroht, nur um ein paar Tycoons und multinationalen Konzernen entgegen zu kommen. Menschen werden vertrieben, es gibt so viele Klimakatastrophen, die sich hier ereignen; Waldbrände, Überschwemmungen, Dürre. Gleichzeitig nehmen die Bedrohungen gegen Gemeinden, Aktivist*innen und Journalist*innen zu, die diesen Zustand in Frage stellen. Und all diese Landnahmen und Umweltzerstörungen werden durch Gesetze und Verordnungen sowie Freihandelsabkommen legalisiert.»

Die 16 unterzeichnenden Organisationen kommen zum Schluss, dass das Abkommen keine konkreten wirtschaftlichen Vorteile bringen wird, sondern Indonesien in Gefahr läuft, seinen natürlichen Reichtum und seine biologische Vielfalt zu verlieren. In der Tat schadet dieses Abkommen der Mehrheit der indonesischen Bevölkerung, schreiben die Organisationen in ihrem Brief. Deshalb fordern wir gemeinsam mit lokalen NGOs ein NEIN zum Freihandelsabkommen!

Komitee Stop Palmöl

Medienmitteilung vom 12. Februar 2021

Offener Brief zum Download

Dienstag, 26 Januar 2021
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Der Schweizerische Bauernverband (SBV) untergräbt mit dem Beschluss vom 25. Januar 2021, das Freihandelsabkommen mit Indonesien zu unterstützen, die Ernährungssicherheit. Die Nachhaltigkeit ist nicht garantiert!

Dieser Nachhaltigkeitsschwindel wird mit dem FHA mit Indonesien zum Vorzeigefall: Abholzungen und Brandrodungen, Plünderung der Bodenschätze, Zerstörung der Biodiversität, Vertreibung der indigenen und bäuerlichen Gemeinschaften, Einsatz von giftigen Pestiziden, Ausbeutung und Kinderarbeit bleiben die Regel. Die vagen Nachhaltigkeitsklauseln können nicht vor einem Schiedsgericht eingefordert werden und griffige Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten fehlen.

Die Schweizer Standards haben nichts gemeinsam mit den indonesischen Standards. Die wachsenden Ansprüche und Anforderungen an das Tierwohl, den Schutz der Biodiversität, des Bodens und des Wassers an die heimische Landwirtschaft gilt es zu erfüllen. Mit dem billigen Palmöl wird die ökonomische, soziale und ökologische Nachhaltigkeit der bäuerlichen Landwirtschaft hier wie dort untergraben.

Der Druck auf die Schweizer Ölsaatenproduktion wird sich verstärken und eine dringend nötige Verbesserung der Wertschöpfung wird verhindert. Palmöl ist mit 1 Fr./kg mit Abstand das Billigste und am meisten produzierte Pflanzenöl auf dem Weltmarkt. Der heimische Raps- und Sonnenblumenölpreis liegt bei 2.60 Fr./kg. Zum Palmöl kommen 1.28 Fr. Zollgebühren sowie 0.14 Fr. Garantiefonds hinzu. Mit der durchschnittlichen Zollermässigung von 35% durch das Freihandelsabkommen (FHA) ergibt sich eine Vergünstigung von 0.40 Fr. auf den Preis von 2.42 Fr./kg. Sprich das Palmöl ist mit einem Kilopreis von 2.02 Fr. wesentlich günstiger. und bringt damit Tausende von Landwirt*innen in Bedrängnis. Die Zollreduktion von 35% gilt für 12500t Palmöl, welche fast die Hälfte aller Palmölimporte ausmachen und ist ein definitives Zollgeschenk an den Raubbau in Indonesien und die Margen der Lebensmittelindustrie.

Es braucht starke, verbindliche und staatliche Nachhaltigkeitsstandards die einen fairen Wettbewerb garantieren und nachhaltige Ernährungssystemen sichern. Nachhaltigkeitsstandards mit massiven Zollreduktionen zu verbinden, verleitet zum falschen Schluss das Nachhaltigkeit nichts kostet und schafft mit der Ausdehnung der Importmengen und Zollreduktion einen Präzedenzfall für alle weiteren Freihandelsabkommen. Rudi Berli, Sekretär der bäuerlichen Gewerkschaft Uniterre, kritisiert: «Mit dem Verbinden von Freihandel und Nachhaltigkeit macht der Bauernverband einen Kuhhandel mit Economiesuisse und dem Seco. Der SBV widerhandelt in gravierender Weise gegen ihre eigene Ernährungssicherheits-Initiative in dem sie die Nachhaltigkeit ad absurdum führt.»

Statt die nachhaltige Versorgung mit regionalen, nationalen und europäischen Lebensmitteln zu fördern und die Ernährungssouveränität und die bäuerliche Landwirtschaft zu stärken, wird der globale Handel angekurbelt mit gravierenden Folgen für Mensch, Klima und Umwelt.

Pressemitteilung vom 26. Januar 2021 von Uniterre und Landwirtschaft mit Zukunft


Mittwoch, 20 Januar 2021
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Medienmitteilung von Uniterre

Reaktion auf den Importantrag für Frischmilch zu Veredelungszwecken durch die Käserei Imlig – „Agri“ vom Freitag, 15. Januar 2021

Diese Ankündigung überrascht uns nicht und bestätigt das, was wir von Uniterre seit Jahren anprangern! Das derzeitige System ist so verdreht, dass es die Verarbeiter dazu veranlasst, Industriekäse ohne irgendwelchen Mehrwert für den Export herzustellen, der ausserdem :

- unseren Qualitäts-Exportkäse mit hoher Wertschöpfung konkurriert.

- selbst die Käse jener Länder, in die er exportiert wird, auf unfaire Weise konkurriert.

- ohne jegliche Legitimität von der Swissness profitiert.

- die Verkäsungszulage abrahmt und vereinnahmt, die von Gesetzes wegen den Milch-Produzent*innen zusteht. Das ist Diebstahl, den selbst unsere Behörden nicht ahnden wollen.

Im Jahr 2019 exportierte die Schweiz 6064 t "Switzerland Swiss " (siehe Grafik unten), den Käse des Zorns, der schon mit seinem Namen unredlich und doppelt von der Swissness profitiert...!

Wir prangern nicht die Käserei Imlig an, sie ist nur Opfer eines undurchsichtigen, unehrlichen und korrupten Systems, das schon viel zu lange andauert.

Ende 2019 zählte die Schweiz noch 19‘048 Milch Produzent*innen, und inzwischen ist deren Zahl sicher deutlich unter 19‘000 gesunken. Diese Entwicklung kommt nicht von ungefähr, und sie führt langsam aber sicher zu einem Produktionsrückgang.

Tatsächlich standen im Jahr 2020 alle Ampeln auf Grün und liessen endlich auf eine deutliche Erhöhung des Molkereimilch-Preises hoffen, nachdem die Butterknappheit zum Import von insgesamt 4.800 Tonnen geführt hatte. Doch das Gesetz von Angebot und Nachfrage funktioniert im helvetischen Milchmarkt offensichtlich nicht, war doch die Preiserhöhung als Reaktion auf die angespannte Marktlage nur lächerlich, quasi homöopathisch, und erfolgte erst anfangs 2021.

Es ist höchste Zeit, dass die Vertreter der Milch-Produzent*innen in der Branchenorganisation Milch (BOM) den Stier bei den Hörnern packen und fordern (und durchsetzen!)

- dass das mafiöse Systems der Produktion von Industriekäse für den Export ein Ende nimmt.

- dass an dessen Stelle die Schweizer Milch im Segment A aufgewertet und für die Herstellung von einheimischen Produkten eingesetzt wird, wie z.B. Butter, die derzeit Mangelware ist.

- dass der Milchpreis SIGNIFIKANT erhöht wird, wenn wir auch künftig noch eine Molkereimilch-Produktion in der Schweiz haben wollen!

Die Milchkommission von Uniterre

Kontakt: Maurus Gerber, 081 864 70 22


Zur Erinnerung : Die Verkäsungszulage

Nach der Liberalisierung des Käsemarkts im Juni 2007 wurde die Verkäsungszulage eingeführt (heute 10,5Rp. /kg Milch), dies mit der Ziel, den Preis für Molkereimilch zu stabilisieren. Diese Zulage sollte einzig für A-Milch gelten. Ein Teil der zu Käse verarbeiteten Molkereimilch stammt jedoch aus dem B-Segment (10 bis 13 %, d. h. 150 bis 200'000 Tonnen Milch) und profitiert ebenfalls von der Verkäsungszulage.

Die meisten gewerblichen Käsereien zahlen die Zulage ordnungsgemäss an die Produzent*innen aus. Andererseits umgehen einige grosse Milchkäufer und Verarbeiter das ursprüngliche Ziel durch eine undurchsichtige Anwendung der Segmentierung, wodurch die Milch-Produzent*innen nicht im Voraus wissen, wie hoch der tatsächliche Preis für ihre Milch ist.

Eine Analyse der Agrarforschung Schweiz* zeigt, dass den Produzent*innen dadurch möglicherweise 60 bis 100 Millionen Franken pro Jahr entgehen, Dies, obwohl die Milchpreisstützungsverordnung (MSV), Art. 6b und Art. 38 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) die Auszahlung der Verkäsungszulage an die Produzent*innen explizit vorschreibt. (Gesamtsumme : 293 Millionen Franken pro Jahr).

Die Folge: Diese Milch kostet die Verarbeiter, welche die Verkäsungszulage nicht an die Milch-Produzent*innen weitergeben, nur 35 Rp. (Preis des B-Segment, Durchschnitt 2019: 45 Rp.). Dadurch können mehrere tausend Tonnen Halbhartkäse zu einem Preis um die Fr. 3.–/kg exportiert werden. Diese Praxis wird vom BLW seit Jahren toleriert.

* Wirkungsanalyse der Verkäsungszulage auf den Milchmarkt, Listorti G., Tonini A. Agrarforschung Schweiz 5 (5), 212-215, 2014

Die Anteile von Exportkäse haben sich seit der Liberalisierung mit der EU im Jahr 2007, als die Verkäsungszulage eingeführt wurde, radikal verändert. Innerhalb von zehn Jahren ist die Exportmenge von Emmentaler AOP um 51 % gesunken, während der Gruyère AOP 2017 den Emmentaler AOP zum ersten Mal überrundet hat. Das AOP-Segment macht 35 % des gesamten Exports aus. Gleichzeitig hat ein ganzes Segment von Halbhart- und Hartkäsen (vgl. Grafik orange Zone, Raclette und Switzerland Swiss zusammen) zugelegt und entspricht nun 41 % der Exporte.

Quelle: Wertschöpfungskette Schweizer Milch, AGRIDEA, 2018


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Montag, 21 Dezember 2020
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Mit der Vernehmlassung zur Verordnung über die Einfuhr von nachhaltig produziertem Palmöl aus Indonesien vom 18. Dezember 2020 setzt der Bundesrat u.a. das RSPO-Segregated als Importstandard fest. Die Fakten sind klar: ¾ der RSPO zertifizierten Palmölplantagen in Indonesien stehen auf ehemaligen Waldgebieten. Es ist deutlich: Die RSPO-Richtlinien sind ungenügend, verhindern die Zerstörung der Torfmoore und artenreiche Regenwälder nicht und es werden hochgiftige Pestizide eingesetzt. Immense Flächen fallen der Gier nach Palmöl zum Opfer: Bereits 17 Millionen Hektar Land – eine Fläche viermal so gross wie die Schweiz.

Es geht in diesem Abkommen aber bei weitem nicht nur um das stark umstrittene Palmöl. Indonesien ist ein Hotspot im globalen Wettbewerb um natürliche Ressourcen. Das geht mit einer zunehmenden Militarisierung und gravierenden Menschenrechtsverletzungen einher, mit Landraub und Vertreibung. Auch die Liberalisierung des Bankensektors sowie der strengere Schutz des geistigen Eigentums auf Patente für Medikamente und insbesondere der Sortenschutz für Saatgut, werden global agierende Konzerne bevorteilen. Der grüne Nationalrat Nicolas Walder sagt: «Diese Verordnung reicht bei weitem nicht aus, um die negativen Auswirkungen dieses Abkommens abzumildern. Die Bestimmungen zum Patentschutz werden den Zugang zu Saatgut erschweren und die Preise für Medikamente für die indonesische Bevölkerung erhöhen. Ausserdem sind, wie beim Freihandelsabkommen mit China, keine Sanktionen bei Menschenrechtsverletzungen vorgesehen. Das ist unverantwortlich!» Zudem verabschiedete das indonesische Parlament am 5. Oktober 2020 das Omnibus-Gesetz mit weitreichenden Deregulierungsmechanismen beim Arbeits- und Umweltrecht.

Willy Cretegny, Biowinzer und Initiant des Referendums, fügt an: «Die Zollreduktion auf Palmöl und die Förderung des Freihandels gefährden die Nachhaltigkeit. Der Verfassungsauftrag wird so in der Schweiz wie im Ausland missachtet. Es ist widersprüchlich die Anforderungen an die Nachhaltigkeit das Schweizer Land- und Ernährungssystems zu erhöhen und die Produktion gleichzeitig mit zunehmendem Preisdruck durch die Palmölzollreduktion zu bedrohen.» Es ist für das Referendumskomitee klar, dieses Freihandelsabkommen hält nicht, was es verspricht: Griffige Sanktions- und Kontrollmechanismen fehlen genauso wie eine unabhängige Gerichtsbarkeit, die diese vollziehen wird.

Medienmitteilung: Komitee Stop Palmöl

Mittwoch, 16 Dezember 2020
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Medienmitteilung von Uniterre

Der Gesetzentwurf des Parlaments muss abgelehnt werden, da er keine ausreichenden Massnahmen vorsieht. Uniterre fordert, dass der Bund Rahmenbedingungen schafft, die den Erhalt der Zuckerwirtschaft und der Rübenproduktion sichern. Er muss auf die Höhe der Anbauprämien und die Entwicklung des Schweizer Sektors, auf die Höhe des Zollschutzes (Zucker und Rüben) und auf die Anhebung der Besteuerung von Lebensmittelzucker einwirken.

Um den Anforderungen der Versorgungssicherheit Rechnung zu tragen, ist es notwendig, die Schweizer Zuckerrübenproduktion und -verarbeitung und die davon abhängigen Arbeitsplätze zu erhalten und zu unterstützen. Die Zuckerproduktion ist in hohem Masse durch Globalisierung und Preisdumping bedroht: Die Kosten für alle negativen Auswirkungen (Klima-, Ressourcen-, Biodiversitäts- und Gesundheitskosten) werden bei den Importen externalisiert. Für eine Zuckerrübenproduktion, die den Erwartungen der Bevölkerung an die Nachhaltigkeit entspricht, liegt der einträgliche Produktionspreis bei mindestens 150 Fr/t. Dies entspricht im Übrigen dem Preisniveau in den 1990 Jahren. Unter dem Druck der Zollliberalisierung nach den Bilateralen und dem Handelsabkommen fiel der Schweizer Produzentenpreis auf 54 Fr/t. Ziel des Bundes muss es sein,Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ermöglichen einen kostendeckenden, fairen Preis zu erzielen.
Um die Zuckerwirtschaft und insbesondere den Rübenanbau aufrecht zu erhalten, muss der Bund nun auf der Ebene desZollschutzes (Zucker und Rüben), der Einzelkulturbeiträge, der Aufwertung der einheimischen Produktion sowie bei Besteuerung von Zucker in derNahrungsmittelindustrie eingreifen.
 


Um einen wirtschaftlich nachhaltigen Anbau der Rübenproduktion zu ermöglichen, sollte der Vorschlag des Parlaments abgelehnt werden.Die bestehendenEinzelkulturbeiträge sollen beibehalten werden, jedoch sollten die Beiträge für die biologische Produktion um 400 CHF pro Hektar und Jahr und für die integrierte Produktion um 200 CHF pro Hektar und Jahr erhöht werden.Darüber hinaus obliegt es der zuständigen Bundesverwaltung, die unabhängige und seriöse Zulassung von Insektiziden, Fungiziden und Herbiziden zu definieren, die in der Produktion eingesetzt werden können. Das Gesetz sollte nicht explizit eine Produktionsart bevorzugen, sondern die Unterschiede in Kosten und Erträgen ausgleichen. 
Der Gesetzentwurf sieht eine Mindeststeuer von 70 Fr/t auf Rohzucker vor. Uniterre spricht sich dafür aus, die Zollbelastung für die Einfuhr von Zucker auf 610 Fr/t anzuheben, dem laut WTO-Abkommen zugelassenen Höchstwert, was den Produzent*innenpreis für Zuckerrüben um 40 Fr/t erhöhen würde. Damit würde der Produzentenpreis für Zuckerrüben auf das Preisniveau des Jahres 2007 gebracht. Dieses Niveau reicht jedoch nicht aus, um einen einträglichen Preis zu ermöglichen. Daher soll der Einzelkulturbeitrag beibehalten werden, um die Differenz zwischen den Preisen auf dem geschützten Markt und einem fairen Produzentenpreis auszugleichen.

Kein Dumping: Für Rübenimporte müssen Importphasen eingeführt und die Besteuerung den angestrebten Zielen angepasst werden (Mindestzielpreis 100 Fr/t, Zollbelastung um 75 Fr/t). Diese Massnahme würde gleichzeitig „ökologisches Dumping“ durch eine Produktion verhindern, welche nicht die gleichen Anforderungen erfüllt, wie die inländische Produktion.



Die WTO: Besteuerung von industriellem Nahrungsmittelzucker kann die Finanzierung sicherstellen, ohne den Agrarhaushalt zu belasten. Wie von der WHO in einem 2016 veröffentlichten Bericht empfohlen (siehe Link unten), sollte der von der Lebensmittelindustrie verwendete Zucker als Teil der gesundheitlichen Präventionsstrategie besteuert werden. Mindestens 50% der eingenommenen Mittel sollten für die Zuckerrübenproduktion (Finanzierung des Kulturbeitrages und Finanzierung der öffentlichen Forschung zu nachhaltigen Produktionssystemen ohne Insektizide und Herbizide, Forschung zu neuen resistenten Sorten, Unterstützung neuer Produktionstechniken) und 50 % für die öffentliche Gesundheit verwendet werden. Eine solche Besteuerung wird in Belgien und Frankreich bereits angewandt, ohne jedoch das Steuereinkommen verbindlich zu lenken.
Zum Beispiel würde eine Steuer von 900 Fr/t Zucker, der in der Lebensmittelindustrie verwendet wird, 330 Mio. Fr. einbringen. Für die Konsument*innen würde diese Steuer lediglich eine Erhöhung um 1 Rp/l des gesüssten Getränks bedeuten.



http://www.who.int/dietphysicalactivity/publicatio...

Für weitere Informationen: Rudi Berli, Uniterre (FR/DE) : 078 707 78 83


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Freitag, 06 November 2020
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Pressemiteilung von Uniterre


Im Jahr 2020 importierte die Schweiz die aussergewöhnliche Menge von 1800 Tonnen Butter im Frühling und weiteren 1000 Tonnen im Sommer, und nun gibt es eine erneute Nachfrage von 2000 Tonnen, was auf einen Mangel an Milch hindeutet. Die Milchpreise hätten somit stark ansteigen müssen, aber es wurde kein signifikanter Unterschied festgestellt. Ein echter Skandal!

Ausserdem werden die Konsumentinnen und Konsumenten getäuscht, weil sie glauben, sie würden Schweizer Butter kaufen.

Bäuerinnen und Bauern, es ist an der Zeit, die Kontrolle über die Butterindustrie zurückzugewinnen. Im Kanton Freiburg produziert eine Molkerei bereits Butter, bei einem Milchpreis, der 10 bis 12 Rappen über dem B-Milch-Preis (Industriemilch) liegt. Damit ist bewiesen, dass es möglich ist. Wir rufen die Bäuerinnen und Bauern dazu auf, sich an Ihre Molkereien/Käsereien zu wenden, um dort Butter regional herzustellen und zu vermarkten.

Konsumentinnen und Konsumenten, fragen Sie Ihre Molkereien und Käsereien nach Schweizer Butter und backen Sie Ihre Weihnachtsplätzchen mit ECHTER SCHWEIZER BUTTER.


Medienkontakt:

Berthe Darras : 079 904 63 74 (D/F)

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Donnerstag, 05 November 2020
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Pressemiteilung von Uniterre

Uniterre hat stützend auf die umfassende Recherche von Andreas Volkart bereits vor einem Jahr die gesetzeswidrige Auszahlungspraxis des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) öffentlich gemacht. Die Kernanliegen: Die Verkäsungszulage soll den Milchproduzent*innen direkt ausbezahlt werden (10,5 Rp./kg), die Transparenz soll auch bei Zweit- und Drittmilchverträgen gewährleistet sein und die Verkäsungszulage soll gesetzeskonform und separat auf den Milchabrechnungen ausgewiesen sein. Vieles ist bis heute nicht gewährleistet und die Vermutung liegt nahe, dass Millionenbeträge nicht bei den Milchbäuerinnen und Milchbauern ankommen. Erinnerungswürdig hierbei die Aussage von Adrian Aebi, Vizedirektor des BLW: «Mit jedem Franken, den wir über diese Kanäle ausbezahlen, stehen wir im Risiko. Darum müssen wir so schnell wie möglich das System ändern, sodass wir in den Direktzahlungsmodus kommen.» (Schweizerbauer vom 3.2.2020) Denn so hält ein Bundesgerichtsentscheid (4.12.2018) fest, steht das BLW in einer Erfüllungs- und Beweispflicht und muss gewährleisten, dass das Geld auch bei den Produzent*innen ankommt.

So sollten die Milchverwerter*innen die gelieferten Milchmengen der Milchhersteller*innen täglich aufzeichnen (Art. 8 Abs. 1 MSV). Der Administrationsstelle des BLW sind monatlich die gelieferte Menge je Produzent*in mitzuteilen (Art. 8 Abs. 2 MSV). Schliesslich haben die Milchverwerter*innen auch eine tägliche detaillierte Verwertungskontrolle durchzuführen (Art. 9 MSV). Dabei ist wiederum monatlich der Administrationsstelle des BLW mitzuteilen, was mit der eingekauften Milch im Detail geschehen ist. Alle diese Daten hat die Administrationsstelle dem BLW zu übermitteln (Art. 12 Abs. 2 Bst. b MSV). Somit verfügen die Administrationsstelle BLW, das BLW selbst und die Milchverwerter*innen über alle relevanten Daten. Die Milchbäuerinnen und Milchbauern kommen jedoch weder über den Verarbeiter noch über das BLW an die Daten. Sie können somit nicht kontrollieren, was mit ihrer Milch geschieht.

Weder der politische Vorstoss von Nationalrat Fabian Molina (12.12.2018) zum «Systematischen ‚Bschiss‘ bei der Verkäsungszulage» noch unsere Aufsichtsbeschwerde gegen das BLW (20.9.2019) fruchteten, sodass wir mit heutigem Datum eine Aufsichtsbeschwerde gegen das WBF einreichen. Denn es geht um nichts mehr als der organisierten Veruntreuung von Steuergeldern den Riegel zu schieben. Sollte unsere «Milchbüechlirechnung» zutreffen, werden jährlich 120 Millionen Franken nicht an die Produzent*innen ausbezahlt. Seit Einführung der Verkäsungszulagen (1999) sprechen wir von einer Summe von rund 1 Milliarde Franken! Und anstelle endlich aufzuräumen, liegt ein Vorschlag zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (Art. 38 Abs. 1bis und Art. 39 Abs. 1bis) mit folgendem Passus vor: «Wird die Zulage über die Milchverwerter und Milchverwerterinnen ausgerichtet, so erbringt der Bund diese Leistung mit befreiender Wirkung.» Hier hat die Rechtsabteilung des BLW ganze Arbeit geleistet!

Wir möchten daher sicherstellen, dass die Milchproduzent*innen zu ihrem Recht kommen, fordern wirksame Kontrollen bei den Händler*innen und Verarbeiter*innen und eine vollständige Aufarbeitung der Geschehnisse.

Freundliche Grüsse

Medienkontakten:

Andreas Volkart : 079 278 76 98 (D) Berthe Darras: 079 904 63 74 (F)

pdf Pressemiteilung

Aufsichtsbeschwerde

Montag, 02 November 2020
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Gemeinsame Aktion Kleinbauern-Vereinigung, Landwirtschaft mit Zukunft, Uniterre, Slow Food und Bio Suisse

Zahlreichen Schweizer Bäuerinnen und Bauern ist die Solidarität mit ihren Berufskolleginnen weltweit ein grosses Anliegen. In einer gemeinsamen Aktion rufen die Kleinbauern-Vereinigung, Landwirtschaft mit Zukunft, Uniterre, Slow Food und Bio Suisse Schweizer Bäuerinnen und Bauern auf, Flagge für ihre Kolleginnen in aller Welt und damit für die Konzernverantwortungsinitiative zu zeigen.


Mit dem heutigen Start der Aktion «Bäuerinnen und Bauern für Konzernverantwortung» rufen die Kleinbauern-Vereinigung, Landwirtschaft mit Zukunft, Uniterre, Slow Food und Bio Suisse alle Schweizer Landwirtinnen und Landwirte zu einer Solidaritätsaktion auf. Schweizer Bauern zeigen mit ihrem Bild und einem «Ja zur Konzernverantwortungsinitiative» Flagge für mehr Fairness auf der ganzen Welt.


Schweizer Bäuerinnen und Bauern schauen über den Tellerrand
Auch wenn die Initiative die Landwirtschaft in der Schweiz nicht unmittelbar betrifft: Bäuerinnen und Bauern weltweit sind ebenso wie ihre Kolleginnen in der Schweiz auf faire Bedingung angewiesen, damit sie eine naturnahe, zukunftsfähige Landwirtschaft betreiben können. Diese globale Solidarität ist ganz vielen Bauern wichtig. Denn wer mit der Natur arbeitet, weiss, dass für eine intakte Umwelt und einen sorgsamen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen gewisse Regeln notwendig sind. Zahlreiche Bäuerinnen und Bauern werden am 29. November deshalb ein «Ja» zur Konzernverantwortungsinitiative in die Urne legen, denn für sie ist es eine Selbstverständlichkeit, respektvoll mit Menschen und Umwelt umzugehen.


Mitmachen und Foto schicken oder in den sozialen Medien posten
Mit persönlichen Bildern – egal ob Personenfoto oder Bild vom Hof mit der Konzerninitiative-Fahne –zeigen Schweizer Bäuerinnen und Bauern ab heute Flagge. Bilder können an info@kleinbauern.ch gesendet werden oder direkt in den sozialen Medien mit den Hashtags #bauernfürkonzernverantwortung, #bäuerinnenfürkonzernverantwortung sowie #verantwortungsvollelandwirtschaft gepostet werden.


Kontakt:
Regina Fuhrer, Präsidentin Kleinbauern-Vereinigung VKMB 079 723 80 59
Dominik Waser, Geschäftsleiter Landwirtschaft mit Zukunft 079 313 98 02
Michelle Zufferey, Sekretärin Uniterre 078 640 82 50
Martin Bossard, Leiter Politik Bio Suisse 076 389 73 70

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Mittwoch, 23 September 2020
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Uns freut‘s natürlich, dass BirdLife, Greenpeace, Pro Natura und WWF Schweiz endlich die Notwendigkeit erkennen, von der Industrialisierung der Landwirtschaft wegzukommen. Das Agrobusiness sind aber nicht die Bäuerinnen und Bauern, sie sind nur Teil eines Ernährungssystems, das auf Konkurrenz beruht. Diese Politik der Vernichtung der bäuerlichen Landwirtschaft und der regionalen Kreisläufe wird durch die Agrarpolitik vorangetrieben. Auch die aktuelle Neuauflage der Agrarpolitik (AP22+) sieht die weitere Zerstörung der vielfältigen bäuerlichen Landwirtschaft vor. Sie nimmt in Kauf, dass täglich zwei bis drei Betriebe aufgeben müssen und sechs Arbeitsplätze in der Landwirtschaft abgebaut werden.


Die Zerschlagung. Grossverteiler, Agrarhandel, Finanzwesen und Agroindustrie erzielen auf dem globalisierten Nahrungsmittelmarkt enorme Gewinne, durch Freihandelsabkommen gefördert und von einer Agrarpolitik begleitet, die nun die negativsten Auswirkungen abschwächen muss. Es sind die Ernährungsdemokratie, die Bevölkerung, die Konsument*innen, die Bäuerinnen und Bauern und die Umwelt, die den Preis für dieses soziale und ökologische Dumping zahlen. Die öffentlichen politischen Institutionen ziehen sich aus der Marktregulierung zurück. Dieser deregulierte Markt gedeiht sowohl mit dem Modell der preiswertesten Lebensmittel, wie auch mit einer Nische von Bioprodukten. Und das Modell wendet überall die gleiche Logik an: Niedrigere Kosten, um Margen und Gewinne zu erhöhen.

Kampagne nur ein Feigenblatt? Warum unterstützen die Organisationen, die mit der Kampagne gegen das Agrobusiness mobilisieren, nicht den Kampf gegen die Einfuhr von Palmöl, Soja oder mit Hormonen aufgepumptem Industriefleisch. Zum Beispiel durch die Ablehnung von Freihandelsabkommen mit Indonesien oder dem Mercosur? Verpflichten sich die Organisationen, die gleichen ethischen Grundsätze auf Importe, von denen wir bereits in hohem Masse abhängig sind und die nicht unsere Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, anzuwenden ? Wo bleibt die Kohärenz im Handeln und Denken dieser Organisationen ?

Agrobusiness Verhindern geht anders. Was wir brauchen, ist eine Nahrungsmittelpolitik, die einen raschen Übergang zu einem sozialen und ökologischen Ernährungssystem ermöglicht. Für diesen Übergang muss die öffentliche Politik die Regeln festlegen, um den Zugang zu gesunden Nahrungsmitteln für alle zu fördern, indem sie eine gerechte Entlohnung von Bäuerinnen und Bauern und Landarbeiter*innen sowie von handwerklichen Akteur*innen in der Verarbeitung und Verteilung ermöglicht. Deshalb sind solche Kampagnen überflüssig.

Kampagne: www.agrarlobby-stoppen.ch/

Rudi Berli, Gemüsebauer und Uniterre Sekretär

Donnerstag, 20 August 2020
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Uniterre kritisiert die Deklassierung von 20'000 Tonnen backfähigen Weizen der Klassen Top, I und II für den Zeitraum vom 14. September 2020 bis 30. Juni 2021. Die Ankündigung des Schweizerischen Getreideproduzentenverbandes (SGPV) vom 18. August 2020 stösst auf Unverständnis, denn die Brotweizenproduktion deckt nur ungefähr 85% des inländischen Bedarfs. Die inländische Produktion muss bevorzugt behandelt werden und wird stattdessen durch 42’446 t (Bio-Qualität) importiertes (Zollgebühr Fr. 18.-/dt) und circa 120'000 Tonnen industrielle Bäckereiprodukte konkurrenziert. Die Deklassierung bedeutet nicht nur einen Einkommensverlust für die Brotweizenproduzent*innen, sondern übt auch Druck auf die Futtergetreidepreise aus.

Die Getreideproduzenten tragen die Produktionskosten und alle Risiken (Witterung, Krankheitsbefall), sie leisten einen grossen Beitrag an die Dachorganisation (Betrieb, Lagerung usw.) um schliesslich einem ständigen Preisdruck ausgesetzt zu sein!

Der negativen Preisspirale muss ein Ende gesetzt werden. Uniterre fordert deshalb:

  • Klare Kaufverträge über Menge, Preis, Qualität und Auszahlungsmodalitäten
  • Kostendeckende Preise und faire Entlöhnung der bäuerlichen Arbeit.
  • Anhebung der Schwellen- und Richtpreise
  • Vorrang der einheimischen Versorgung und Aufwertung der Futtergetreideproduktion
  • Förderung der lokalen und regionalen Verarbeitungsstrukturen, Transparenz und Kreislaufwirtschaft.
  • Exporte welche Märkte durch ihre Qualität eröffnen anstelle der Angleichung an Tiefpreise der agro-industriellen Produktion.

Bereits am 16. Juni 2020 hat Bio Suisse die Richtpreise für Roggen um 3 Fr. und für Weizen um 2 Fr. gesenkt. Solche Preissenkungen verhindern eine nachhaltige Schweizer Produktion. Der Produzentenpreis macht nur etwa 11% des Preises für ein Kilo Brot (Weissbrot) aus. Bei unveränderten Margen würde die Preissteigerung bei kostendeckenden Preisen für die Konsument*innen 3 Rp/kg Brot ausmachen.

Es braucht Rahmenbedingungen, welche es erlauben, eine gerechte und nachhaltige Wirtschaft zu fördern, wobei der lokalen Produktion auf Grundlage eines respektvollen Umgangs mit den verfügbaren Ressourcen Vorrang eingeräumt wird!

Pressemitteilung vom 20. August 2020