Sonntag, 10 Dezember 2017
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Ab Ende 2018 werden die 95 Millionen, welche der Bund heute als Gegenleistung für die Verarbeitung von 50’000 t Schweizer Weizen und 210’280t Milch an die Nahrungsmittelindustrie zahlt, nicht mehr unter dem Schoggigesetz ausgeteilt werden.

Dies ist eine Folge der WTO-Verträge, welche die Schweiz im Jahre 2015 in Nairobi unterzeichnet hat. Von diesem Geld haben zu fast 75% die vier Unter-nehmen, Nestlé, Mondelez, Hochdorf und Lindt&Sprüngli (70 Mio.) profitiert

Dabei sei erwähnt, dass die zwei ersten multinationalen Unternehmen Profite in Milliardenhöhe schreiben… Suchen sie den Fehler.

Diese Mengen betreffen 6% der Milch und 11% der Weizenproduktion der Schweiz. Dabei haben wir in der Schweiz immer noch eine Milchproduktion, welche zu 15% überschüssig ist. Die inländische Brotweizenproduktion deckt hingegen ungefähr 85% des inländischen Bedarfs.

Absurderweise importiert jetzt die Schweiz aber 100’000t Brotgetreide und circa 130’000t verarbeitete, industrielle Bäckereiprodukte. Diese zollfreien Importe wurden durch die Annahme des Cassis-de-Dijon-Prinzipes möglich. Sowohl der Brot-, Futtergetreide- und Milchpreis sind indirekt an die europäischen Preise gebunden, wobei ein «Swissness»- Bonus von ungefähr 15Rp. angerechnet wird. (Schwellenpreise für Getreide, Richtpreis für Milch). Alle diese Preise erlauben keine faire Entlöhnung der bäuerlichen Arbeit. Die Futtergetreideimporte steigen, allein an Soja werden gegen 285’000t importiert. Das stellt für die nachhaltige Landesversorgung eine grosse Bedrohung dar. Jetzt werden dabei dieses Jahr fast 100’000 t Brotweizen zu Futtergetreide deklassiert, was natürlich wiederum einen zusätzliche Preisdruck auslöst. Dabei wäre die Lösung wie in der Milchproduktion einfach, es braucht nämlich nur Kaufverträge, welche eine Menge, einen Preis, eine Qualität und den Kalender zu den Anzahlungsmodalitäten festlegen.

Im Moment wird im Schweizer Parlament hart um diese Exportstützung gekämpft. Das Parlament will den Produzenten 56 Millionen als Prämie auszahlen (Fr. 120.-/ha) welche jedoch zugunsten der Verarbeiter wieder abgezogen wird… Das «Schoggigesetz» hatte ja das Ziel den «Rohstoffpreis» für die exportierenden Verarbeiter auf europäisches Niveau zu senken. Falls diese Unterstützung hinfällt, zählt die Industrie und die Verwaltung darauf, zollfreie Importe mittels des aktiven Veredelungsverkehrs zu erleichtern. Dabei stützen sie sich auf den gleichnamigen Artikel 12 des Zollgesetzes, welcher zur Verarbeitung den zollfreien Import eines Produktes welches für den Export bestimmt ist, erlaubt. Dabei wird jedoch in der Präambel ausdrücklich festgehalten, dass derartige Importe verboten werden können, wenn überwiegendes öffentliches Interesse auf dem Spiel steht. Es ist klar, dass solche Importe die ganze lokale, regionale und einheimische Produktions- und Verarbeitungskette bedrohen. Die Nahrungsmittelindustrie macht aktiv Druck auf die Verwaltung und den Bundesrat gegen die Zollregulierung. Wir brauchen natürlich eine Nahrungsmittelindustrie, welche sich an der Versorgung der Bevölkerung mit verarbeiteten Produkten beteiligt. Dieser Sektor steht selbst auch unter massivem Druck zur Konzentration.

Die Konzentration hat viele negative Auswirkungen; sie geht auf Kosten der Lokalökonomie und der Arbeitsplätze, sie standardisiert unsere Ernährung, verschärft das Machtgefälle auf dem Markt und drückt auf die Produktionspreise. Die handwerkliche Verarbeitung hat es nicht besser als die bäuerliche Landwirtschaft. Ganz im Gegenteil ist die Zerstörung schon weiter fortgeschritten. Es gibt aber in einigen Region Pionierprojekte, welche die Produktions- Verarbeitungs- und Verteilungskreisläufe relokalisieren und dabei auf allen Stufen Mehrwert erwirtschaften. (Genf, Tourne-Rêve-Brot und kantonale GRTA-Marke).

In dieser Lage gibt es für die bäuerlichen Organisationen vier wichtige Ansätze, welche in Politik und Markt verteidigt werden müssen:

Preise, welche Produktionskosten decken und eine faire Entlöhnung der bäuerlichen Arbeit erlauben

Vorrang für die Versorgung des einheimischen Marktes, um die einheimische Futtergetreideproduktion aufzuwerten. Einen flexiblen Grenzschutz verteidigen, welcher inländischer Produktion und Verarbeitung Vorrang gibt. Lenkungsabgabe auf Handelsfuttergetreide, um die Produktion zu stützen. Zollbelastung der importierten Bäckereiprodukte

Lokale und regionale Verarbeitungsstrukturen, welche Kreislaufswirtschaft fördern und Transparenz garantieren, unterstützen (Marken, Zugang zu Kredit, Werbemassnahmen)

Produkte exportieren, welche Märkte durch ihre Qualität eröffnen statt durch Angleichung an Tiefpreise einer agro-industriellen Produktion

Alle diese Punkte werden in der Volksinitiative für Ernährungssouveränität aufgegriffen. Es ist höchste Zeit den Bundesrat endlich zu verpflichten, schon bestehende Gesetze umzusetzen und die bäuerliche Landwirtschaft zu verteidigen und weiter zu entwickeln.

Rudi Berli