#

Pressemitteilung des Netzwerkes für die Wiedereröffnung der Märkte

Wir sind eine Gruppe von Bürger*innen, Bäuer*innen und Lebensmittelhändler*innen, die auf verschiedenen Märkten in der West- und Deutschschweiz tätig sind. Wir fordern, dass die Direktvermarktung via die Lebensmittelmärkte wieder aufgenommen wird. Die Diskriminierung und Ungleichbehandlung mit den Grossverteilern begann mit der vom Bund verordneten Schliessung der Märkte am 17. März 2020.

Bereits am 21. März 2020 hat der Bundesrat auf der Homepage des BAG drei erläuternde Berichte zur Verordnung 2 Covid-19 veröffentlicht, in denen klar definiert ist, dass Lebensmittelstände auf dem Markt als Lebensmittelgeschäfte gelten und somit vom Verkaufsverbot ausgenommen sind, solange die Vorschriften von Social Distancing eingehalten werden. Sie dürfen daher gleichberechtigt wie alle Lebensmittelgeschäfte und Supermärkte geöffnet bleiben. Der dritte dieser Berichte untermauert diese Richtlinie des Bundesrates weiter, indem er den Unterschied zwischen (regulären) Marktständen für Lebensmittel, die nicht mit Lebensmittelmärkten (z.B. Messen für lokale Produkte) zu verwechseln sind, präzisiert. Gemäss dem Epidemiengesetz (Art. 75) müssen die Kantone die Weisungen des Bundesrates unter Androhung von Sanktionen (Art. 83) umsetzen.

Auf der Grundlage dieser Informationen wurden gleich nach der Veröffentlichung des ersten Berichts vom 21. März 2020 verschiedene Kontakte mit dem Gemeinderat von La Chaux-de-Fonds aufgenommen. Letztere erörterte an der Sitzung vom 2. April 2020 die Lösungen, die zur Wiedereinführung der Lebensmittelstände auf dem Markt eingeführt werden sollen. Demnach können die Märkte in La Chaux-de-Fonds ab dem 8. April 2020 wieder geöffnet werden, verteilt auf verschiedene Strassen und auf insgesamt 10 Stände beschränkt.

Wir ermutigen die Bauern- und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Einzelhändler*innen sich unserem Netzwerk anzuschliessen und die Kantone aufzufordern, die Weisungen des Bundesrates rasch umzusetzen, damit die lokalen Bauern und Bäuerinnen die Bevölkerung mit gesunden, regionalen Produkten versorgen können. Wir fordern die Gemeinden und Kantone auf, die Markthändler*innen und die Öffentlichkeit über die Umsetzungsmodalitäten für die bevorstehende Wiedereröffnung der Lebensmittelstand-Märkte zu informieren.

Netzwerk für die Wiedereröffnung der Märkte

Unterstützt durch: Uniterre, Slow Food und Semaine du Goût, Grassrooted, Mouvement pour une agriculture paysanne et citoyenne (MAPC), Agriculture du futur (Romandie) Association romande marché paysan, Les Artisans de la Transition, Chrétiens au travail

pdf

Ein Personalmangel in der Landwirtschaft droht sich abzuzeichnen, da viele ausländische Saisonarbeiterinnen und -arbeiter aufgrund der aktuellen Situation nicht mehr in die Schweiz kommen können oder wollen.

Der Schweizer Bauernverband hat beschlossen, die Plattform Agrix.ch zu erstellen, um diesen Mangel zu überwinden: Höfen, die neue MitarbeiterInnen suchen, können ihre Stellenangebote auf der Plattform veröffentlichen; Personen, die gezwungen sind, ihre Arbeit aufzugeben, weil sie in einem Hochrisikosektor tätig sind, aber wieder arbeiten möchten, können sich auf der Plattform registrieren lassen.

Wenn Sie Arbeitskräfte benötigen oder derzeit arbeitslos sind, melden Sie sich auf dieser Plattform an!


Link zur Plattform : https://www.agrix.ch/

#

Die Entdeckung von Antibiotika gehört zu den wichtigsten Errungenschaften der Medizin. Dank ihnen können Krankheiten geheilt werden, die früher tödlich verlaufen wären. Wo Antibiotika eingesetzt werden, entstehen jedoch auch Resistenzen. Das gilt für die Human- wie auch für die Tiermedizin. StAR, die nationale Strategie Antibiotikaresistenzen hat Anfang 2016 mit der Umsetzung begonnen.

Bakterien, welche die Eigenschaft entwickeln, eine Antibiotikabehandlung zu überleben, sind im Vorteil und können sich vermehren, während andere absterben. Durch diese Selektion entstehen immer mehr Bakterien, die resistent sind. Antibiotika werden in verschiedene Klassen eingeteilt, welche unterschiedliche Wirkungsmechanismen haben, wo eines nicht mehr wirkt, kann vielleicht noch ein anderes eingesetzt werden. Jedoch wurden seit 30 Jahren keine neuen Klassen mehr gefunden. Insofern ist es umso wichtiger, die Wirksamkeit der vorhandenen Medikamente nicht aufs Spiel zu setzen. Besonders die neuesten Antibiotika, gegen die noch wenige Resistenzen vorhanden sind, müssen sehr restriktiv eingesetzt werden, damit ihre Wirksamkeit nicht verloren geht (sogenannte Reserve-Antibiotika). Der übermässige und teils unsachgemässe Einsatz von Antibiotika hat in den letzten Jahren und Jahrzehnten dazu geführt, dass Bakterienstämme entstehen konnten, gegen die nur noch wenige oder gar keine Antibiotika mehr wirksam sind.

Jährlich sterben in Europa schätzungsweise 25‘000 Menschen an Infektionen mit resistenten Bakterien. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat in Zusammenarbeit mit Bundesämtern die sogenannte Nationale Strategie gegen Antibiotikaresistenzen (StAR) erarbeiten lassen, mit dem Motto, die Wirksamkeit von Antibiotika in der Human- und Veterinärmedizin zu erhalten. Die Strategie folgt dem One-Health Ansatz, nach dem Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Umwelt eng miteinander verbunden sind und nur ein bereichsübergreifendes Vorgehen zum Erfolg führen kann.

Die Massnahmen der Strategie sind in acht Hauptthemen eingeteilt:

  • Überwachung: Der Vertrieb und Einsatz von Antibiotika sowie die das Vorkommen von Resistenzen wird überwacht. Diese Daten schaffen eine Grundlage zur Überprüfung der getroffenen Massnahmen.
  • Prävention: Wo keine Antibiotika eingesetzt werden, entstehen auch keine Resistenzen. Dieser Punkt zielt auf die Vermeidung von Infektionskrankheiten durch Hygiene und gutes Management in der Humanmedizin, Hygiene und verbesserte Bedingungen in der Tierhaltung und die Entwicklung wirksamer Alternativen, wie zum Beispiel Impfungen, zum Antibiotikaeinsatz.
  • Sachgemässer Antibiotikaeinsatz: Der Antibiotikaeinsatz wird sich nicht ganz vermeiden lassen. Muss ein Antibiotika eingesetzt werden, muss das gemäss aktuellem Wissensstand am besten geeignete Medikament eingesetzt werden. Die wichtigen Antibiotika dürfen nur unter strengen Einschränkungen eingesetzt werden, um ihre Wirksamkeit zu bewahren.
  • Resistenzbekämpfung: Trotzdem auftretende Resistenzen sollen möglichst effizient bekämpft werden.
  • Forschung und Entwickung Wie Resistenzen entstehen und übertragen werden ist nicht vollständig erforscht. Die Forschung und Entwicklung in diesem Bereich sowie in der Erforschung von möglichen neuen Antibiotika und besseren Diagnosemethoden wird gefördert.
  • Kooperation Die Zusammenarbeit auf politischer, wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Ebene sowie zwischen den beteiligten Bereichen Humanmedizin, Tiermedizin, Langwirtschaft und Umwelt wird gemäss dem One-Health Ansatz gefördert.
  • Information und Bildung Der Informationsstand über Antibiotikaresistenzen und deren Vermeidung soll bei Fachpersonen und der Bevölkerung verbessert werden.
  • Rahmenbedingungen Es sollen keine Marktmechanismen oder Anreize bestehen, welche der Strategie entgegenlaufen.1

Für Produzenten und Produzentinnen spürbare Folgen waren zum Beispiel das Verbot der Abgabe von Antibiotika zur Prophylaxe (Euterschutz) oder von Reserveantibiotika auf Vorrat. Auch wenn nicht immer nur einfach um zu setzen, sind diese Massnahmen längerfristig wichtig. Weiter laufen Forschungsprojekte, welche zeigen werden, dass durch verbesserte Haltungsbedingungen und Prohylaxemassnahmen eine Reduktion des Antibiotikakonsums erreicht werden kann. Auch wenn dies dem einen oder der anderen schon jetzt sehr logisch erscheinen mag, sind diese Arbeiten wichtig, da sie eine handfeste Argumentationsgrundlage für eine Verbesserung der Tierhaltungsbedingungen liefern. So gut das Programm der StAR auf dem Papier tönt, müssen wir doch aufmerksam bleiben. Gerade im Bereich der Marktanreize gibt es noch viel Luft nach oben. In den letzen Jahren sind einfache, ältere Antibiotika vom Markt verschwunden, da deren Zulassung ausgelaufen war und die Pharmafirmen den finanziellen Aufwand einer neuen Zulassung nicht auf sich nehmen. Im Gegenzug dazu erscheinen Arztneimittel auf dem Markt, die ReserveAntibiotika enthalten und attraktiv vermarktet werden. Diese Entwicklung trägt einzig der Gewinnsteigerung der Firmen bei und läuft eindeutig dem Konzept eines umsichtigen Antibiotikaeinsatzes zuwider. Wenn es einfacher ist, ReserveAntibiotika einzusetzen, als andere, wird das sicher auch eher so gemacht.

Weiter gibt auch bei den Prophylaxemassnahmen verschiedene Ansätze. Den Antibiotika Verbrauch wie schon erwähnt über die Verbesserung der Tiergesundheit zu senken ist die schöne Variante. Gleichzeitig gibt es auch Vorbilder aus nördlichen Ländern, wo vor allem die Keimeinschleppung reduziert werden soll. Was eine noch stärkere Industrialisierung der Tierproduktion und Abschottung der Bestände von der Aussenwelt bedeutet, wie wir sie in der Schweiz im Ansatz in der Schweinemast schon kennen. Eine Entwicklung in diese Richtung mag vielleicht im Bezug auf die Resistenzproblematik Sinn machen, bringt aber sicher keine Verbesserung punkto Tierwohl.

Der umfassende Ansatz der StAR ist essentiell und wiederspiegelt auch die Erkenntnis, dass die Resistenzproblematik nicht den ProduzentInnen und Tierärztinnen alleine in die Schuhe geschoben werden kann. Eine Tierproduktion, welche so intensiviert ist, dass sie ohne Antibiotikaeinsatz nicht mehr funktioniert, wie auch der unvorsichtige Einsatz von wichtigen Antibiotika in der Humanmedizin, sind gleichermassen Probleme, welche von der ganzen Bevölkerung verursacht werden und auch als solche angegangen werden müssen. Wichtig ist nun, dass auch im Zuge der Umsetzung weiter gegangen wird, als nur denen auf die Finger zu hauen, welche Antibiotika einsetzen. Pharmafirmen und Grossverteiler müssen ebenso in die Pflicht genommen werden. Wenn es Richtlinien zum Einsatz von wichtigen Antibiotika gibt, sollte es auch welche zur Produktion und zur Bewerbung dieser Medikamente geben.

Lara Moser, ist Mitglied von Uniterre und arbeitet als Klinikassistentin
am Departement für klinische Veterinärmedizin an der Wieder-käuerklinik der Universität Bern.




1: https://www.bag.admin.ch/dam/bag/de/dokumente/mt/s...


Abstimmung am 25. November 2012
Am 5. Oktober 2012 hat des Vorstand von Uniterre Stellung über die Abstimmung genommen. Wir lehnen die neue Tierseuchengestzt ab. 
Uniterre geht davon aus, dass die Selbstbestimmungsrechte der Bäuerinnen und Bauern nicht noch weiter beschnitten werden sollen. 
Bio Suisse, Bio Forum und VKMB sagen auch nein! 
 
Abstimmung am 25. November 2012: NEIN zu TSG
Am 5. Oktober 2012 hat des Vorstand von Uniterre Stellung über die Abstimmung genommen. Wir lehnen die neue Tierseuchengestzt ab. Wir glauben, dass die heutige Gesetzt genügend effizient ist. Sie lässt noch die Möglichkeit für den Bauern, die Verantwortlichkeit zu nehmen. Bald kommen neuen Argumenten.
>Argumentarium von Referendum's Gruppe 
Gen-Mais: Bauer erstattet Strafanzeige gegen Syngenta wegen Sachbeschädigung,  Prozessbetrug und Verstoß gegen das Gentechnikgesetz
Der vor einigen Jahren diskutierte Fall um die mysteriösen Todesfälle von Kühen des deutschen Bauers Glöckner, der seine Tiere zwischen 2000 und 2002 mit dem gentechnisch veränderten Mais Bt 176 der schweizer Firma Syngenta fütterte, könnte eine dramatische Wendung nehmen.