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Die Wissenschaftskommission des Nationalrats (WBK-N) hat sich am 28. Januar 2022 für einen Kompromiss entschieden: Statt eine Verlängerung des GVO-Moratoriums, das auch neue gentechnische Verfahren (NGV) einschliesst, zu unterstützen, soll eine Frist bis Mitte 2024 gesetzt werden, in der eine Regelung für die Zulassung von NGV ausgearbeitet werden muss. Noch müssen viele Fragen geklärt werden, insbesondere in Bezug auf die Koexistenz und die Haftung im Falle einer Kontamination der Produktionskette oder der Umwelt. Es geht auch um die Wahlfreiheit der Bäuerinnen und Bauern und Konsument*innen!

Die WBK-N hat sich am 28. Januar 2022 erfreulicherweise gegen den Vorschlag des Ständerats, der neue gentechnische Verfahren überstürzt hatte zulassen wollte, ausgesprochen. Die Kommission hat sich mit einer knappen Mehrheit für eine Variante ausgesprochen, welche die Frist für die Ausarbeitung einer Zulassungsregelung auf Mitte 2024 festlegt.

Uniterre ist der Ansicht, dass es beim derzeitigen Wissensstand nicht vertretbar ist, zu behaupten, dass Genome Editing, ohne die Einführung von artfremdem genetischem Material, sei sicher.

Das Risiko hängt nicht nur von der eingeführten DNA ab, sondern auch von der verwendeten Technik. Der erhöhte Eingriffsgrad, den diese neuen gentechnischen Verfahren ermöglichen - u. a. die Möglichkeit, mehrere Gene gleichzeitig zu verändern und auf Bereiche des Genoms zuzugreifen, die ansonsten vor natürlichen Mutationen geschützt sind - hat ein erhöhtes und nicht bewertetes Risiko zur Folge.

Es ist also geboten, nach dem Vorsorgeprinzip vorzugehen. Und es sind weitere Abklärungen erforderlich, die in drei Postulaten gefordert werden, deren Antworten noch ausstehen. Unter anderem:

Welche Kosten entstehen durch eine Koexistenz von gentechnisch veränderten und herkömmlichen Kulturen in der Schweiz? Wie kann gewährleistet werden, dass Konsumentinnen und Konsumenten sowie Bäuerinnen und Bauern weiterhin das Entscheidungsrecht über die Produktionsform behalten?

Wie sind die Risiken neuer Techniken der genetischen Veränderung zu bewerten? Wer trägt die Verantwortung, wenn es zu einer Kontamination der Produktionskette oder zwischen den Produzenten kommt?

Man muss sich also Zeit für eine seriöse Risikobewertung nehmen. Um eine strenge Regulierung der NGV zu gewährleisten, muss sie zudem in den Rahmen des Gentechnikgesetzes integriert werden. Nur so kann die Qualitätsstrategie der Schweizer Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie erhalten bleiben und die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Produzentinnen und Produzenten gewährleistet werden.

Uniterre fordert den Nationalrat auf, sich in der Frühjahrssession für die Aufnahme von NGV in das Gentech-Moratorium auszusprechen.

Medienkontakt:

Michelle Zufferey, 078 640 82 50 (FR)

Maurus Gerber, 081 864 70 22 (DE/FR)

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Seit einigen Jahren sind verschiedene neue gentechnische Verfahren in der Entwicklung, die sowohl in der Pflanzen- und Tierzüchtung, als teilweise auch in der Humanmedizin angewendet werden können.

Nachdem man drei Jahrzehnte lang mit ungenauen Schrotschussverfahren gearbeitet hat – der Ort des Einbaus der neuen Gen-Konstrukte konnte nicht kontrolliert werden und komplexere gentechnische Veränderungen liessen sich kaum herstellen – , glaubt man sich jetzt in der Lage, das Erbgut und die Genregulation zielgerichtet, planvoll und ohne erhebliche Nebenwirkungen manipulieren zu können. Wortschöpfungen wie „Genome-Editing“ (übersetzt ungefähr: „gezieltes Umschreiben“ von Genomen) oder „Präzisionszüchtung“ sollen uns glauben machen, dass man die Ära der Steinzeit-Gentechnik verlassen hat.

Erste Pflanzen, die mit Hilfe neuer gentechnischer Verfahren entwickelt wurden, sind in den USA bereits auf dem Markt. Wenn die Verfahren nicht als Gentechnik eingestuft werden – sowohl in der Schweiz, als auch in der EU werden hierzu bald politische Entscheidungen erwartet – könnten diese Pflanzen ohne Regulierung und Kennzeichnung auf dem Teller von Schweizer Konsument*innen landen. An gentechnisch veränderten Tieren wird ebenfalls gearbeitet. Auch hier gilt: Ohne Regulierung als Gentechnik keine Risikobewertung und keine Kennzeichnung, also weder Transparenz in der Produktion, noch beim Einkauf.

Die Kampagne "Keine Gentechnik durch die Hintertür" informiert über diese Entwicklungen sachlich und kritisch – und unabhängig von den Interessen der Agrarkonzerne und Patentinhaber. Unsere Einwände gegen bestimmte Anwendungen der Gentechnik beruhen auf wissenschaftlichen Studien und Argumenten und nicht auf „Fake News“.

Wir warnen davor, dass kurzfristige Profitinteressen dazu führen könnten, dass die neuen gentechnischen Verfahren und daraus entwickelte Produkte ohne umfassende Risikobewertung auf dem Acker und dem Teller landen könnten.


Mit unserem Projekt wollen wir…

  • über die aktuellen Entwicklungen in der Gentechnologie sowie deren langfristige Folgen informieren und diese stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit rücken,
  • über Risiken aufklären und
  • von der Politik angemessene und vorsorgende Massnahmen einfordern.

Welche neuartigen gentechnisch veränderten Produkte und Organismen sollen in den nächsten Jahren auf den Markt kommen?

Anhand verschiedener Beispiele – wie Äpfel, Bienen, Schweine und Kühe – erklären wir, was technisch gemacht wurde, welche Ziele mit den Veränderungen verfolgt werden, welche Risiken die technischen Eingriffe haben und welche Folgen eine Freisetzung für die Landwirtschaft und die Umwelt haben könnte.

Um auf politischer Ebene etwas zu bewirken, haben wir sechs Forderungen formuliert.

  • Neue Gentechnik als Gentechnik regulieren
  • Monitoring von Langzeitfolgen für Mensch, Tier und Umwelt
  • Nachweisverfahren, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit sicherstellen
  • Wahlfreiheit gewährleisten
  • Vorsorgeprinzip stärken
  • Konzepte für eine nachhaltige Landwirtschaft fördern


Wer aktiv werden möchte, ist herzlich dazu eingeladen!

http://www.stop-nouveaux-ogm.ch/de/aktiv-werden


Weltweit findet am 20. Mai wieder ein «March against Monsanto» statt. In Basel heisst dieser seit drei Jahren «March against Monsanto & Syngenta» und führt diret vor die Tore des Basler Hauptsitzes. Mehr als 50 Organisationen unterstützen die Demonstration darunter Uniterre. Auch vor dem europäischen Hauptsitz in Morges wird demonstriert.
Am 18.April werden die fünf Richter des Monsanto Tribunals ihre Schlussfolgerungen präsentieren. Es wird nicht sofort die Straflosigkeit von Monsanto und den großen Konzernen beenden, sicherlich nicht. Wir werden nicht so einfach die Welt verändern. Aber es wird ein wichtiger Schritt im Kampf gegen diejenigen sein, die denken, sie könnten Menschen und Umwelt für ihre Profitgier vergiften. Wenn die Richter entscheiden, dass Monsanto das Recht auf Nahrung, Gesundheit, eine gesunde Umwelt und wissenschaftliche Freiheit verletzt hat, wäre das eine sehr wichtige Entscheidung. Wenn die Richter schließen, dass dies den (neuen) Tatbestand des Ökozids bedeutet, wäre das ein starkes Signal für die Welt.
Zum ersten Mal wurde ein Multi in Den Haag vor ein internationales Gericht gestellt. Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen : es handelte sich nicht - noch nicht ! - um den Internationalen Strafgerichtshof, sondern um ein Meinungstribunal, das vom 14. bis zum 16. Oktober in Den Haag tagte.
Am 10. November fand in Bern das Symposium « GVO - 20 Jahre Kommerzialisierung » statt, organisiert von der Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG) und Alliance suisse pour une agriculture sans génie génétique (Stop OGM) organisiert mit Unterstützung der Stiftung Mercator Schweiz.