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Die Branchenorganisation Milch (BOM) hat eigentlich die Aufgabe, den Milchmarkt zu verwalten. Sie hat es jedoch bis jetzt nicht geschafft, ihre eigene Geschäftsordnung durchzusetzen (vgl. Anhang S. 2-3). Trotz bedeutender Produzentenbeiträge[1] ist es den Schweizer Milchproduzenten (SMP bzw. Swissmilk), dem Interessenvertreter der Schweizer MilchproduzentInnen, bisher nicht gelungen, eine Milchpreiserhöhung zu erwirken. Dies obwohl anlässlich der aktuellen Butterknappheit das Terrain dafür günstig wäre. Der durchschnittliche Milchpreis deckt aktuell nicht einmal die Hälfte der effektiven Produktionskosten[2]. Zudem hält die SMP 34 Prozent der Anteile der Branchenorganisation Butter und hat damit indirekt die Einfuhrrechte für die ersten 1000 Tonnen Butter miterworben. Da fragt man sich: Wie kann die SMP da noch die Interessen der MilchproduzentInnen verteidigen? Der Interessenkonflikt ist offensichtlich und verhindert eine ehrliche Verteidigung der MilchproduzentInnen (vgl. Anhang S. 5-6). Zudem stellt sich die Frage: Vertreten die Verantwortlichen unserer regionalen Organisationen wie z. B. Prolait oder Genossenschaft Zentralschweizer Milchproduzenten (ZMP) wirklich ihre Mitglieder – oder sind sie befangen (vgl. Anhang S. 9-10)?

Die aktuelle Situation dauert schon viel zu lange an und zerstört die Molkereimilchbranche in der Schweiz. Ausgeblutet und enttäuscht werfen die MilchproduzentInnen reihenweise das Handtuch. 1995 zählte die Schweiz 44'360 Milchbäuerinnen und Milchbauern, 2019 waren es noch 19'048. Das entspricht einem Rückgang von mehr als 50 Prozent innerhalb von fast 25 Jahren. Die Öffnung der «Weissen Linie», d. h. die Abschaffung der Zölle auf Milchprodukten, scheint nur noch eine Frage der Zeit. Der Beweis dafür sind die wiederholten Importanträge für Butter: Zuletzt beantragte die BOM den Import von 1800 Tonnen Butter. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BWL) bewilligte den Antrag am 11. August. Das ist schlicht unhaltbar!

Deshalb fordern wir:

  • Eine vollständige Neugestaltung der BOM und ihrer Arbeitsweise nach dem Beispiel der gut funktionierenden Branchenverbände wie z. B. der Sortenorganisation Gruyère.
  • Von der SMP festgelegte, indexierte Beiträge für den Milchpreis ab Hof und Delegierte, die – OHNE DOPPELMANDATE – die Basis mit begrenzten Amtszeiten vertreten.
  • Die Abschaffung regionaler Organisationen, da sie ohne einen nationalen Milchpool und echte Unabhängigkeit keinen Sinn machen.
  • Eine sofortige Anhebung des Milchpreises. Wir fordern einen Milchpreis, der die Produktionskosten deckt und nicht bloss eine lächerliche, spärliche Preiserhöhung wie von einigen Verarbeitern für anfangs Juli angekündigt (zwischen 0,6 bis 1 Rp. pro Liter Milch). Das ist eine Schande!
  • Die Abschaffung von B-Milch und der (illegalen!) Zahlung der Verkäsungszulage in diesem Segment (vgl. Anhang S. 4-5)
  • Ein Gesetz, das die Deckung der Produktionskosten von landwirtschaftlichen Produkten garantiert, damit die Grossverteiler mit dem Dumping auf dem Buckel der MilchproduzentInnen und dem ständigen Preisdruck gegenüber den Verarbeitern aufhören. Es ist ein Skandal, dass Milch billiger verkauft wird als Wasser!

Die aktuelle Butterknappheit führt uns das Nicht-Funktionieren des Milchsektors deutlich vor Augen! Unzureichende Milchpreise führen zu weniger MilchproduzentInnen, weniger Milchproduktion, das Ganze gekoppelt mit einer schlechteren Wertschöpfung der Milch für die MilchproduzentInnen.

Vor knapp 30 Jahren galt für Molkereimilch ein garantierter Preis von Fr. 1.07, heute sind es noch rund 55 Rp. : Ist es nicht endlich an der Zeit, liebe BerufskollegInnen, als Gegenleistung für unsere Beiträge eine echte und rigorose Vertretung unserer Interessen einzufordern?

pdf und Annexe (Erklärungen)


[1] Durchschnittlich zahlt jeder Milchbetrieb jährlich Fr. 2290.–. Das entspricht 23,15 Mio. Fr.

[2] Gemäss Auswertung AGRIDEA betrugen im Jahr 2019 die Produktionskosten im Talgebiet 1.09 Fr./kg

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Am Montag, 22. Juni 2020 um 11 Uhr wurden 59’928 beglaubigte Unterschriften bei der Bundeskanzlei in Bern eingereicht. Die letzten Wochen haben gezeigt, dass Indonesien nicht Willens ist ökologische und soziale Standards umzusetzen, um die Zerstörung der artenreichen Urwälder zu verhindern. Jährlich werden rund 1 Million Hektar u.a. für Palmölmonokulturen gerodet. Diese „grüne“ Wüste breitet sich schon heute auf fast 17 Mio. Hektaren aus, das ist viermal die Fläche der Schweiz und entspricht fast 10% der Landesfläche von Indonesien. Weitere Gesetze und Verordnungen sind in der Diskussion um weitere Konzessionen an Bergbau und Kohlabbau, Infrastrukturprojekte, Zellulose und Forstwirtschaft voranzutreiben mit verheerenden Folgen für Klima und Umwelt, die Kleinbäuerinnen, Kleinbauern und Indigenen. Ronja Jansen von den Jungsozialist*innen kritisiert das Abkommen scharf. «Dieses Freihandelsabkommen ist ein Vertrag der Mächtigen. Wir dürfen uns nicht täuschen lassen: Die wohlklingenden Versprechen der Nachhaltigkeit darin sind wenig wert, solange darin keine strikten Kontrollen garantiert sind.»

Das zweifelhafte EFTA-Freihandelsabkommen bringt kaum einen signifikanten Nutzen für die hiesige Exportwirtschaft. Vielmehr stünde es der Schweiz gut an, sich für wirklich fairen und nachhaltigen Handel einzusetzen. Willy Cretegny, Biowinzer und Initiant des Referendums, sagt anlässlich der Einreichung: «Die Klimaproteste, die Tausende von Menschen auf der ganzen Welt zusammengebracht haben, müssen zu echten Veränderungen führen. Wir müssen anders produzieren, wir müssen anders konsumieren, wir müssen unsere Umwelt als ganzes respektieren – Natur, Ressourcen, Landschaft, Menschenrechte, das soziale und wirtschaftliche Gefüge. Dieses Referendum ist ein Stein in diesem neuen Gebäude, das wir gemeinsam errichten wollen!»

Pressedossier

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Als Antwort auf den Kampf, den Uniterre und andere zivilgesellschaftliche Organisationen in der Schweiz gegen das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und Indonesien unter dem Dach der Indonesien-EFTA-CEPA (IE-CEPA) führen, erklärt die bäuerliche Organisation SPI1) hiermit ihre Solidarität und unterstützt den Kampf unserer Freunde und Freundinnen.

Als Bewegung mit einer Plattform gegen den Neoliberalismus hat die SPI zusammen mit La Via Campesina 2) lange gegen den Freihandel gekämpft. Der Kampf, der in Form eines Protests gegen eines der Symbole des Freihandels wie die WTO umgesetzt wurde, wo SPI und La Via Campesina Widerstandsfronten aufgebaut haben, begann von Cancun, Seattle, Hongkong, Genf, Bali, Nairobi, Buenos Aires bis heute. Daher lehnt SPI das IE-CEPA-Abkommen ausdrücklich ab, zudem wird dieses Abkommen direkte Auswirkungen auf Indonesien haben.

Im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung hat SPI sogar von Anfang an ausdrücklich ihre Ablehnung erklärt. Zusammen mit anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen in Indonesien hat die SPI eine Koalition gebildet, um Widerstand gegen die damals laufenden Verhandlungen zu leisten. Strassenproteste, Treffen mit Delegierten aus jedem Land und ein Protestschreiben an den Präsidenten der Republik Indonesien, um die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zu beenden, waren einige der Massnahmen, die ergriffen worden waren.

SPI ist sich bewusst, dass Freihandelsabkommen Konzepte sind, die abgelehnt und bekämpft werden müssen, weil sie nur zu bäuerlicher Armut führen. Importierte Agrar- und Lebensmittelprodukte werden den Bauern und Bäuerinnen schaden, während die Konzerne im Produktionssektor und bezüglich der Lieferketten ihre Dominanz ausbauen können. Die Bauern werden an den Rand gedrängt, weil sie als nicht wettbewerbsfähig gelten und durch Agrarunternehmen ersetzt werden.

Dies wird sich auch auf die Kontamination der produzierten landwirtschaftlichen Produkte auswirken. Die von Bauern und Bäuerinnen produzierten Lebensmittel werden in der Regel agrarökologisch hergestellt und sind umweltfreundliche, gesunde und nahrhafte landwirtschaftliche Produkte. Das wird sich ändern in einem von Konzernen verwalteten Monokultursystem; denn dort werden sie mit Agrochemikalien behandelt. Ganz zu schweigen davon, dass die Verluste der Bauern und Bäuerinnen durch die Einführung von Regelungen wie TRIPs oder UPOV 91 noch verschärft werden. Darüber hinaus werden in den an das Abkommen gebundenen Ländern, die traditionellen Saatgutsysteme *3) und die Ernährungssouveränität, welche in der bäuerlichen Gemeinschaft gelebt werden, völlig ausgehöhlt.

Das Freihandelsabkommen wird sich weiter verschlechtern, wenn der Entwurf des Omnibus-Gesetzes in Indonesien verabschiedet wird. Der Entwurf ist sehr repräsentativ für Unternehmensinteressen und sehr nachteilig für die Bauern und Bäuerinnen. Als Beispiele seien hier Regelungen in Bezug auf die Landesbank, den ausländischen Besitz von Wohneinheiten und die Reduzierung von Verpflichtungen und Sanktionen für Plantagengesellschaften genannt. Dank des Drucks des Volkes konnte die Diskussion über den Entwurf jedoch verschoben werden, und die Bevölkerung kann eine neue Strategie entwickeln, um sich dagegen zur wehr zu setzen. (siehe unseren Link)

Das Vorhandensein von Freihandelsabkommen, die durch das Omnibusgesetz unterstützt werden, macht die Umsetzung der Ernährungssouveränität sehr dringlich. Ernährungssouveränität ist das Konzept zur Umsetzung des Rechts auf Nahrung, die von guter Qualität und kulturell angemessen ist und mit einem nachhaltigen und umweltfreundlichen landwirtschaftlichen System produziert wird. Das heisst, Ernährungssouveränität wahrt das Prinzip der Diversifizierung von Lebensmitteln im Einklang mit der bestehenden lokalen Kultur. Ernährungssouveränität ist das Konzept zur Umsetzung der Menschenrechte. So können Regionen ihre eigenen Agrar- und Ernährungssysteme bestimmen und die eine auf dem Solidaritätsprinzip basierende, familienbasierte Landwirtschaft betonen.

Der SPI bedauert zutiefst die Niederlage der Initiative für Ernährungssouveränität 2018, welche ebenfalls von Uniterre und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen in der Schweiz initiiert wurde. Diese Niederlage wird jedoch nicht das Ende unseres Kampfes um die Verwirklichung der Ernährungssouveränität sein, nicht nur in der Schweiz, sondern in der ganzen Welt. Ausserdem wurde seit 2018 eine wichtige Lektion gelernt, um im gegenwärtigen Kampf für das Referendum gegen das Freihandelsabkommen erfolgreich zu sein.

Dieser Kampf muss gewonnen werden, wie der Sieg, den wir gemeinsam errungen haben, als wir dafür gekämpft haben, dass die Rechte der Bauern und Bäuerinnen zu einer UN-Deklaration4) wurden.

Deshalb betonen wir noch einmal, dass die SPI wirklich schätzt, was Freunde und Freundinnen in der Schweiz tun, nämlich den Kampf, den die SPI bereits in Indonesien geführt hat, weiterzuentwickeln, einen Kampf, der fortgesetzt werden muss, um die Ernährungssouveränität in der Welt zu verwirklichen.

Zainal Arifin Fuad, Generalsekretär Serikat Petani Indonesia (SPI)

Mehr Informationen:

1 https://viacampesina.org/en/tag/indonesia/

2 https://viacampesina.org/en/

3 https://sehen-und-handeln.ch/seco-reagiert/

4) Um die Rechte der Bauern und Bäuerinnen besser zu schützen, haben 122 von 193 Staaten, darunter auch die Schweiz, an der Uno-Vollversammlung Ende 2018 einer Deklaration für Bauern und Bäuerinnen zugestimmt und verabschiedet. Diese 122 Staaten vertreten dreiviertel der Weltbevölkerung. Die Deklaration soll die Sicherheit der Bäuerinnen und Bauern, aber auch ihren Zugang zu Land, Wasser, Saatgut und anderen Ressourcen schützen. (Quelle Brot für alle, Fastenopfer)

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Mit der Coronakrise kamen plötzlich diejenigen in den Fokus, die zu einem grossen Teil dafür verantwortlich sind, dass regionales Gemüse auf unserem Teller landet: Die rund 30'000 ausländischen ‘familienfremden’ Arbeitskräfte, die jedes Jahr Tausende von Kilometern zurücklegen und aus Ländern wie Rumänien, Polen, Ungarn oder Portugal anreisen, um während ein paar Monaten auf Schweizer Feldern zu arbeiten.

Sie waren im Fokus, weil sie plötzlich zu fehlen drohten, weil dadurch die Verfügbarkeit von Schweizer Gemüse bedroht schien. In Deutschland fehlten zu Beginn der Pandemie 300'000 saisonale Landarbeiter*innen. So wurden 40'000 im April und Mai eingeflogen, oft ohne Einhaltung der Corona-Restriktionen. Auch in der Schweiz war es für die Betriebe während des Lockdowns möglich, ausländische Mitarbeitende einzustellen; die in der Landwirtschaft übliche just-in-time Rekrutierung von Landarbeiter*innen aus dem Ausland hat weiterhin funktioniert. Und der befürchtete Mangel blieb schliesslich aus. Die verbleibende sogenannte ‘Bedarfslücke’ an Arbeitskräften haben Personen gefüllt, die in der Schweiz leben und keine Arbeit hatten oder auf Kurzarbeit waren.

Dass die Situation für Landarbeiter*innen während Corona noch schwieriger geworden ist, zeigen Einblicke in die Bedingungen in umliegenden europäischen Ländern. In Spanien beispielsweise arbeiten allein im Plastikmeer bei Almeria 70'000 vor allem migrantische Erntehelfer*innen. Von diesen Betrieben kommt viel Gemüse auch in die Schweizer Supermärkte. Wegen den Regeln während des Lockdowns gab es massiv mehr Polizeipräsenz und so konnten Arbeiter*innen ohne Aufenthaltsbewilligung die illegalen Siedlungen nicht mehr verlassen, verloren damit ihr Einkommen. Die Gewerkschaft SOC-SAT organisierte für sie Nahrungsmittelpakete und Hygiene-Kits. Die Gewerkschaft berichtet auch, dass in vielen Betrieben weder Abstandsregeln eingehalten wurden, noch persönliches Schutzmaterial wie Desinfektionsmittel vorhanden war. Erkrankte Arbeiter*innen wurden ohne Lohnfortzahlung nach Hause geschickt.

Hier ist vielen Landarbeiter*innen nicht bewusst, dass sie im Falle von Krankheit und Unfall durch die Kranken- und Unfallversicherung geschützt und finanziell abgesichert wären und dass sie ein Recht auf ärztliche Konsultation haben, ohne einen Lohnausfall zu riskieren. Insbesondere in Zeiten von Corona müssen Bund und die Kantone dringend Massnahmen ergreifen, um für die Landarbeiter*innen den Zugang zu medizinischer Versorgung sicherzustellen und zu garantieren, dass bei der Arbeit als auch in der Unterbringung die Abstands- und Hygieneregeln gewahrt bleiben.

Während der Coronakrise haben die Medien anders auf die Landwirtschaft geschaut. Der Fokus der Medien war auf Ernährungssicherheit und der Verfügbarkeit von Tomaten. Plötzlich wurde landwirtschafliche Arbeit – kurzfristig – zum knappen Gut. Das öffnete den Landarbeiter*innen ein kleines Fenster – und sie haben sich gewehrt. So hat in Italien am 21. Mai die Basisgewerkschaft Unione Sindacale di Base (USB) den Streik der „Unsichtbaren“ organisiert. In vielen Regionen Italiens haben die Landarbeiter*innen gestreikt und sich gewehrt gegen die miserable Entlohnung weit unter den Tarifverträgen, gegen ein System der Angst und Ausbeutung der illegalisierten Migrant*innen. Auch in Deutschland gab es Streiks auf Spargelbetrieben.

Diese Streiks sind auch wichtig, damit die naheliegendste Lösung nicht verloren geht in all den Diskussionen um genug regionales Gemüse und Früchte: es braucht höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen.

Silva Lieberherr, Agrarökonomin, für «Widerstand am Tellerrand», anlässlich der Pressekonferenz vom 15. Juni 2020.

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Betrachten wir die Arbeitsbedingungen der landwirtschaftlichen Angestellten, sehen wir einen Flickenteppich: Von Genf bis in den Thurgau, von Basel ins Tessin sind die kantonalen Normalarbeitsverträge (NAV) sehr unterschiedlich. Das gilt für die Pausen (nur 9 von 26 Kantonen gewähren 15 Min. bezahlte Pausen pro Halbtag), Überstunden (können zu Überstunden verpflichtet werden) und arbeitsfreien Tagen sowie den zu leistenden Arbeitsstunden: Der Kanton Glarus sticht durch eine 66 Stundenwoche (Mai - September) hervor und das Pendel schwingt sich zwischen 50 und 55 Stunden pro Woche im Hauptfeld der Kantone ein. Einzig der Stadtkanton Genf geht mit einer 45 Stundenwoche voran. Die Landwirtschaft unter das Arbeitsgesetz zu unterstellen, würde eine wöchentliche Arbeitszeit von 45 Stunden festlegen (Artikel 9) und eine erste Verbesserung darstellen.

Bei den Richtlöhnen die der Schweizerischen Bauernverband (SBV) jährlich publiziert, werden aktuell für saisonale Hilfskräfte Fr. 3300.- brutto und für Praktikant*innen unter 4 Monaten Fr. 2'625.- brutto bezahlt (Abzüge von Kost und Logis: Fr. 990.- monatlich). Einen kurzen Rückblick auf die Richtlohnentwicklung: Seit 2010 hat sich dieser bei den saisonalen Hilfskräften um nur Fr. 395.- und bei den Praktikant*innen um Fr. 135.- erhöht. Ein nationaler NAV kann verpflichtende Löhne festlegen. Mit der heutigen Pressekonferenz eröffnen wir hierfür die dringend nötige Debatte.

Doch diese Auseinandersetzung kann nicht geführt werden, ohne die Einkommenssituation der Bäuer*innen und Bauern zwingend einzubeziehen. Gerade jetzt ist die Diskussion über den Druck auf die Produzentenpreise durch Coop und Migros wieder entbrannt. Auf dem Spiel steht nicht weniger als eine bäuerliche, vielfältige und familiär geprägte Landwirtschaft, die heute noch 50'000 Betrieben zählt. 2 - 3 Bauernhöfe schliessen täglich ihre Tore. Der Rückgang der Produzentenpreise (-30% in den letzten 30 Jahren) bei hohem Produktionsdruck ist für viele Betriebe existenziell. Gemäss dem SBV beträgt der Anteil der Landwirtschaft am Konsumentenfranken noch 32 Rappen. Auch bei den Direktzahlungen stellt die Studie von Agrisodu gravierende Mängel fest, denn «2018 haben die Schweizer Bauern und Bäuerinnen nur die Hälte der 3,6 Milliarden erhalten. Die andere Hälfte fliesst in die grossen Verarbeitungs- und Handelsketten.»

Das landwirtschaftliche Einkommen pro Arbeitseinheit betrug 2018 knapp Fr. 52'000 Fr. (Betrieb 70'600 Fr.) Das entspricht Fr. 4'340.- pro Monat brutto. Der schweizerische Medianlohn entsprach Fr. 6538.- brutto. Das Einkommen verschlechtert sich noch bei Hügel- und Bergbetrieben (Fr. 40'580.- und Fr. 34'321). Das widerspricht Artikel 5 des Landwirtschaftsgesetzes, demnach Betriebe «über mehrere Jahre ein Einkommen erzielen können, das mit dem der erwerbstätigen Bevölkerung in anderen Wirtschaftszweigen derselben Region vergleichbar ist». Und in Absatz 2, dass «der Bundesrat bei deutlich unter dem Bezugsniveau liegenden Einkommen vorübergehende Massnahmen zu deren Verbesserung ergreift.» Doch nichts geschieht! Hinzukommt, dass die Arbeitszeit pro Woche beim Mann 67 Stunden beträgt und 63 Stunden pro Woche für die Frau. Dazu arbeiten Landwirt*innen im Durchschnitt 11 Wochenstunden im Nebenerwerb. Insgesamt eine immense Arbeitsbelastung, bei einer hohen Verschuldung von rund Fr. 30'000.- pro Hektar3 und kargem Lohn. Die Situation verschärft sich noch durch Dumpingimporte, die unsere Standards zu Tierwohl, soziale Verantwortung und Ökologie unterlaufen und unsere heimische Produktion in unlauteren Wettbewerb bringt.

Uniterre hat sich bereits im Rahmen der Initiative für Ernährungssouveränität für eine Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen und für gerechte Preise eingesetzt. Spanien macht es vor: Dort ist es gesetzlich verboten, in Verträgen zum Verkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Preise unterhalb der Produktionskosten festzulegen. Wir können diese Negativspirale durchbrechen indem wir endlich gemeinsam mit Bäuerinnen und Bauern, Konsument*innen und Landarbeiter*innen für eine soziale Wende einstehen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Mathias Stalder, Gewerkschaftssekretär Uniterre, anlässlich der Pressekonferenz vom 15. Juni 2020 im Café Fédéral in Bern.

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Mit der Covid-19 Pandemie kam der verordnete Stillstand für die Unterschriftensammlung. Mit aktuell 56'500 Unterschriften sind wir bereits nahe am Ziel und sammeln nochmals 3000 Unterschriften bis zum 8. Juni 2020. Die Einreichung ist auf den Montag, 22. Juni 2020 geplant.

Die Bäuerinnen- und Bauerngewerkschaft Uniterre und der Biowinzer Willy Cretegny haben das Referendum gegen das Freihandelsabkommen mit Indonesien offiziell am 27. Januar 2020 lanciert, mittlerweile wird es von fast 50 Organisationen unterstützt. Die letzten Wochen haben gezeigt, dass Indonesien nicht Willens ist ökologische und soziale Standards umzusetzen, um die Zerstörung der artenreichen Urwälder zu verhindern:

  • Ein neues Bergbaugesetz hebt eine Begrenzung einzelner Minen auf 15'000 Hektaren auf und erlaubt automatische Genehmigungsverlängerungen um 20 Jahre, u.a. zum Vorteil der Kohleindustrie, und fördert damit weiterhin die massive Abholzung.
  • Nach einem neuen Gesetzesentwurf müssen die Palmölunternehmen nicht länger ein Fünftel ihres Landes für Kleinbäuer*innen zur Verfügung stellen.
  • Die Omnibus-Gesetze der Regierung von Präsident Joko Widodo vom Februar 2020 sieht u.a. mildere Strafen für Umweltverstösse vor, ein Ende der strafrechtlichen Verfolgung von Plantagenunternehmen, die für die Rodung des Landes dieses in Brand gesetzt haben. Weiter soll lokalen Regierungen die Befugnis entzogen werden, Genehmigungen für umweltsensible Projekte zu erteilen. Das indonesische Parlament entscheidet in den nächsten Monaten über die Gesetze.

Heute wissen wir, dass Pandemien wie Corona eng mit der Agroindustrie und der Zerstörung unserer natürlichen Lebensgrundlage zusammenhängen. Anstelle die Ernährungssouveränität und die kleinbäuerliche vielfältige Landwirtschaft zu fördern, befeuern Freihandelsabkommen die Ausbreitung der Palmölmonokulturen und bedienen alleinig die Interessen der lokalen und multinationalen Grosskonzerne. Kathrin Hartmann, Autorin des Buches «Die grüne Lüge» und Expertin für Greenwashing sagt zum Freihandelsabkommen mit Indonesien: «Das Freihandelsabkommen wird Leid und Zerstörung noch verstärken.»

Medienmitteilung vom 2. Juni 2020

Hier geht's zum Video mit Kathrin Hartmann

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Von Big-M und Uniterre

In zahlreichen Europäischen Ländern demonstrieren morgen Milchbäuerinnen und Milchbauern gegen das hilflose Massnahmenpaket der EU Kommission zur aktuellen Milchkrise. Mit Unverständnis nehmen die Landwirt*innen des European Milkboard EMB diesen Entscheid zur Kenntnis. Es ist doch keine Lösung des Problems, wenn Milchüberschüsse einfach in Form von Butter und Milchpulver eingelagert werden. Die Krisen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass diese Lager nach der Krise einen Milchpreisanstieg so lange verhindern, bis die Lager leer sind. Wenn der Absatz stockt gibt es nur eine vernünftige Lösung: Es muss weniger Milch produziert werden!

In der Schweiz erleben wir ähnliches. Hier werden die Bauern und Bäuerinnen gezwungen, billige B-Milch von nicht einmal 45 Rappen abzuliefern! Bei diesem Preis verlieren auch die allerbesten Bäuerinnen und Bauern Geld. Und was ganz schlimm ist: Mit dieser Billigstmilch wird nicht Butter hergestellt, sondern Billigprodukte und das entstandene Butterloch wird mit Importen gefüllt. Goaht’s no!

Wir fragen uns: Ist das richtig, dass die Rahmenbedingungen im Milchmarkt so gestellt sind, dass die Molkereien ihre (Über-) Kapazitäten auslasten, während die Milchbäuerinnen und Milchbauern ihre Milch zu Dumpingpreisen abliefern müssen? Ist nicht gerade dieser permanente Preisdruck dafür verantwortlich, dass die Landwirt*innen in Produktionsmethoden gezwungen werden, welche von der Gesellschaft gar nicht erwünscht sind? Wie sollen die zusätzlichen Kosten für neue Umweltauflagen bewältigt werden, wenn schon der aktuelle Milchpreis nicht kostendeckend ist?

Mit den Aktionen von morgen ruft das EMB dazu auf, dass sich die Gesellschaft endlich lautstark in die Politik einbringt. (siehe Pressemitteilung des EMB) Es ist Zeit, dass die Interessen der Grosskonzerne einen Rang zurückgestellt werden.

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Am internationalen Tag des bäuerlichen Widerstands am 17. April 2020 richten die Bäuerinnen und Bauern einen Appell an den Bundesrat: "Genug ist genug! ». Die Ankündigungen von Bundesrat Parmelin vom 1. April 2020, bestimmte Importe zur Bewältigung der aktuellen Krise des COVID-19 zu erleichtern, sind nicht akzeptabel. Während Landwirt*innen und Verarbeiter*innen jahrzehntelang auf dem Altar des kurzfristigen Wachstums und der Tertiärisierung der Wirtschaft geopfert wurden, begünstigt der Staat, wenn das System „die Grippe bekommt“, immer noch den globalisierten Markt und die industriellen Akteure der Agrar- und Nahrungsmittelindustrie. Die COVID-19-Epidemie hat die Verwundbarkeit des Ernährungssystems aufgezeigt, das seit mehreren Jahrzehnten von der kapitalistischen Marktlogik geleitet wird. Die Misserfolge dieses Modells sind offensichtlicher denn je und gefährden die lebenswichtigen Grundlagen der Gesellschaft. Es ist Zeit für einen Paradigmenwechsel.

Es obliegt dem Bundesrat und dem Parlament, aus der aktuellen Krise zu lernen und die Ernährungssouveränität endlich umzusetzen. Indem ein Rahmen geschaffen wird, der einheimische Produktion, kurze Kreisläufe, bäuerliche Landwirtschaft und lokales Handwerk wertschätzt. Die Nahrungsmittelproduktion sollte nicht länger als eine Ware betrachtet werden, die vermarktet werden soll, sondern als die Lebensgrundlage eines Landes, die es ermöglicht, in Zeiten schwerer Krisen und darüber hinaus zu überleben. Die Ernährungssouveränität macht diesen radikalen Wandel möglich.

Aufruf zur Zusammenarbeit der sozialen Bewegungen am 17. April, dem Internationalen Tag der Kämpfe der Bäuerinnen und Bauern.

Dieser Tag ist auch eine Gelegenheit für Uniterre, sich den Bauernbewegungen auf der ganzen Welt sowie den Bewegungen für Klima- und soziale Gerechtigkeit anzuschliessen, um langfristig konkrete und direkte Unterstützung für bäuerliche Landwirtschaft und der kurzen Kreisläufe zu schaffen und die Prinzipien der Ernährungssouveränität jetzt auf nationaler und internationaler Ebene umzusetzen.

Uniterre möchte auch daran erinnern, dass sich der Klimanotstand nicht mit der gegenwärtigen Gesundheitskrise aufgelöst hat und dass die Verwirklichung der Ernährungssouveränität eine notwendige Voraussetzung für die Einleitung des Übergangs zu grösserer sozialer und ökologischer Gerechtigkeit ist. Ernährung und Landwirtschaft geht uns alle etwas an, deshalb übernehmen wir gemeinsam die Verantwortung für unsere Zukunft.

Offener Brief an Bundesrat Parmelin

Pressemiteilung

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Pressemitteilung des Netzwerkes für die Wiedereröffnung der Märkte

Wir sind eine Gruppe von Bürger*innen, Bäuer*innen und Lebensmittelhändler*innen, die auf verschiedenen Märkten in der West- und Deutschschweiz tätig sind. Wir fordern, dass die Direktvermarktung via die Lebensmittelmärkte wieder aufgenommen wird. Die Diskriminierung und Ungleichbehandlung mit den Grossverteilern begann mit der vom Bund verordneten Schliessung der Märkte am 17. März 2020.

Bereits am 21. März 2020 hat der Bundesrat auf der Homepage des BAG drei erläuternde Berichte zur Verordnung 2 Covid-19 veröffentlicht, in denen klar definiert ist, dass Lebensmittelstände auf dem Markt als Lebensmittelgeschäfte gelten und somit vom Verkaufsverbot ausgenommen sind, solange die Vorschriften von Social Distancing eingehalten werden. Sie dürfen daher gleichberechtigt wie alle Lebensmittelgeschäfte und Supermärkte geöffnet bleiben. Der dritte dieser Berichte untermauert diese Richtlinie des Bundesrates weiter, indem er den Unterschied zwischen (regulären) Marktständen für Lebensmittel, die nicht mit Lebensmittelmärkten (z.B. Messen für lokale Produkte) zu verwechseln sind, präzisiert. Gemäss dem Epidemiengesetz (Art. 75) müssen die Kantone die Weisungen des Bundesrates unter Androhung von Sanktionen (Art. 83) umsetzen.

Auf der Grundlage dieser Informationen wurden gleich nach der Veröffentlichung des ersten Berichts vom 21. März 2020 verschiedene Kontakte mit dem Gemeinderat von La Chaux-de-Fonds aufgenommen. Letztere erörterte an der Sitzung vom 2. April 2020 die Lösungen, die zur Wiedereinführung der Lebensmittelstände auf dem Markt eingeführt werden sollen. Demnach können die Märkte in La Chaux-de-Fonds ab dem 8. April 2020 wieder geöffnet werden, verteilt auf verschiedene Strassen und auf insgesamt 10 Stände beschränkt.

Wir ermutigen die Bauern- und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Einzelhändler*innen sich unserem Netzwerk anzuschliessen und die Kantone aufzufordern, die Weisungen des Bundesrates rasch umzusetzen, damit die lokalen Bauern und Bäuerinnen die Bevölkerung mit gesunden, regionalen Produkten versorgen können. Wir fordern die Gemeinden und Kantone auf, die Markthändler*innen und die Öffentlichkeit über die Umsetzungsmodalitäten für die bevorstehende Wiedereröffnung der Lebensmittelstand-Märkte zu informieren.

Netzwerk für die Wiedereröffnung der Märkte

Unterstützt durch: Uniterre, Slow Food und Semaine du Goût, Grassrooted, Mouvement pour une agriculture paysanne et citoyenne (MAPC), Agriculture du futur (Romandie) Association romande marché paysan, Les Artisans de la Transition, Chrétiens au travail

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In der Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2020 schlägt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) vor, die Zulagen für verkäste Milch und für Fütterung ohne Silage ab Januar 2022 direkt an die Produzenten auszubezahlen.

Ein wesentlicher Teil der jährlichen Zulage von 293 Millionen Franken kommt bei den Produzent*innen nie an. Dies, obwohl die Milchpreisstützungsverordnung (MSV), Art. 6b und Art. 38 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) die Auszahlung vorschreibt. Eine Analyse der Agrarforschung Schweiz* zeigt, dass den Produzent*innen dadurch möglicherweise 60 bis 100 Millionen Franken pro Jahr entgehen.

Nach der Liberalisierung des Käsemarkts im Juni 2007 wurde die Verkäsungszulage mit der Absicht eingeführt, den Industriemilchpreis zu stabilisieren. Die Produzent*innen haben dann Anrecht auf die Zulage, wenn ihre Milch zur Käseherstellung von hoher Wertschöpfung (Segment A) verwendet wird. Für diese Milchprodukte liegt der Richtpreis aktuell bei 71 Rappen pro Kilogramm. Zahlreiche kleine Käsereien zahlen die Zulage ordnungsgemäss an die Produzent*innen aus. Einige grosse milchkaufende und -verarbeitende Betriebe jedoch, umgehen das Gesetz durch undurchsichtige Segmentierung sowie Zweit- und Drittmilchkaufverträge. Diese Situation wurde jahrelang vom BLW toleriert.

Trotz der strengen Zollbestimmungen zum Schutz der Branche, sanken die Preise stark, sodass Produzenten momentan etwa 57 Rappen pro Kilogramm für A-Milch erhalten (45 Rappen pro Kilogramm für B-Milch). Ziehen die Milchverarbeiter dann noch die Verkäsungszulage ab, zahlen sie in der Tat etwa 30 Rappen pro Kilogramm! Dadurch erklärt sich, wie tausende Tonnen Käse unter 3 Franken pro Kilogramm exportiert werden können.

Der Verband der Schweizer Milchproduzenten (SMP) schrieb in seiner Medienmitteilung vom 27. März 2020, dass er den vom BLW vorgeschlagenen Systemwechsel bei der Ausrichtung der Verkäsungszulage und der Zulage für silagefreie Produktion ablehnen wird. Die SMP befürchtet, dass der Milchpreis – vor allem der Molkereimilchpreis – zunehmend unter Druck gerät, wie im Erläuterungsbericht des BLW zur Vernehmlassung zu lesen ist: „Vor allem im Export könnten durch die Senkung der Schweizer Preise für verkäste Milch die Käseeinkäufer Druck auf die Käsepreise machen, was wiederum die Milchpreise im Inland negativ beeinflussen würde. Durch die tieferen Preise für verkäste Milch könnten auch die Preise für Molkereimilch sinken.“

Es ist wahrscheinlich, dass die Milchindustrie durch Trickserei bei der Segmentierung versucht weiter den Preis zu senken. Wir erinnern jedoch den Verband daran, dass es seine Aufgabe ist, die Interessen der Milchproduzent*innen zu vertreten, damit der Druck auf den Milchpreis gar nicht erst entsteht! Ausserdem heisst es im Bericht auch, dass mit der Direktauszahlung die Transparenz über den Milchpreis verbessert würde.

Uniterre kämpft seit Jahren dafür, dass die Verkäsungszulage direkt an die Produzenten ausbezahlt wird, so wie die Milchpreisstützungsverordnung (MSV, Art. 6b) dies ordnungsgemäss vorsieht. Wir halten an unserem Standpunkt fest und befürworten den Änderungsentwurf des BLW, der im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2020 in die Vernehmlassung geschickt wurde.

Pressekontakt:
Mathias Stalder, 076 409 72 06 (D)

*Wirkungsanalyse der Verkäsungszulage auf den Milchmarkt, Listorti G., Tonini A. Agrarforschung Schweiz 5 (5), 212-215, 2014

(Dieser Text verwendet das generische Maskulin.)

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