Donnerstag, 05 November 2020
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Pressemiteilung von Uniterre

Uniterre hat stützend auf die umfassende Recherche von Andreas Volkart bereits vor einem Jahr die gesetzeswidrige Auszahlungspraxis des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) öffentlich gemacht. Die Kernanliegen: Die Verkäsungszulage soll den Milchproduzent*innen direkt ausbezahlt werden (10,5 Rp./kg), die Transparenz soll auch bei Zweit- und Drittmilchverträgen gewährleistet sein und die Verkäsungszulage soll gesetzeskonform und separat auf den Milchabrechnungen ausgewiesen sein. Vieles ist bis heute nicht gewährleistet und die Vermutung liegt nahe, dass Millionenbeträge nicht bei den Milchbäuerinnen und Milchbauern ankommen. Erinnerungswürdig hierbei die Aussage von Adrian Aebi, Vizedirektor des BLW: «Mit jedem Franken, den wir über diese Kanäle ausbezahlen, stehen wir im Risiko. Darum müssen wir so schnell wie möglich das System ändern, sodass wir in den Direktzahlungsmodus kommen.» (Schweizerbauer vom 3.2.2020) Denn so hält ein Bundesgerichtsentscheid (4.12.2018) fest, steht das BLW in einer Erfüllungs- und Beweispflicht und muss gewährleisten, dass das Geld auch bei den Produzent*innen ankommt.

So sollten die Milchverwerter*innen die gelieferten Milchmengen der Milchhersteller*innen täglich aufzeichnen (Art. 8 Abs. 1 MSV). Der Administrationsstelle des BLW sind monatlich die gelieferte Menge je Produzent*in mitzuteilen (Art. 8 Abs. 2 MSV). Schliesslich haben die Milchverwerter*innen auch eine tägliche detaillierte Verwertungskontrolle durchzuführen (Art. 9 MSV). Dabei ist wiederum monatlich der Administrationsstelle des BLW mitzuteilen, was mit der eingekauften Milch im Detail geschehen ist. Alle diese Daten hat die Administrationsstelle dem BLW zu übermitteln (Art. 12 Abs. 2 Bst. b MSV). Somit verfügen die Administrationsstelle BLW, das BLW selbst und die Milchverwerter*innen über alle relevanten Daten. Die Milchbäuerinnen und Milchbauern kommen jedoch weder über den Verarbeiter noch über das BLW an die Daten. Sie können somit nicht kontrollieren, was mit ihrer Milch geschieht.

Weder der politische Vorstoss von Nationalrat Fabian Molina (12.12.2018) zum «Systematischen ‚Bschiss‘ bei der Verkäsungszulage» noch unsere Aufsichtsbeschwerde gegen das BLW (20.9.2019) fruchteten, sodass wir mit heutigem Datum eine Aufsichtsbeschwerde gegen das WBF einreichen. Denn es geht um nichts mehr als der organisierten Veruntreuung von Steuergeldern den Riegel zu schieben. Sollte unsere «Milchbüechlirechnung» zutreffen, werden jährlich 120 Millionen Franken nicht an die Produzent*innen ausbezahlt. Seit Einführung der Verkäsungszulagen (1999) sprechen wir von einer Summe von rund 1 Milliarde Franken! Und anstelle endlich aufzuräumen, liegt ein Vorschlag zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (Art. 38 Abs. 1bis und Art. 39 Abs. 1bis) mit folgendem Passus vor: «Wird die Zulage über die Milchverwerter und Milchverwerterinnen ausgerichtet, so erbringt der Bund diese Leistung mit befreiender Wirkung.» Hier hat die Rechtsabteilung des BLW ganze Arbeit geleistet!

Wir möchten daher sicherstellen, dass die Milchproduzent*innen zu ihrem Recht kommen, fordern wirksame Kontrollen bei den Händler*innen und Verarbeiter*innen und eine vollständige Aufarbeitung der Geschehnisse.

Freundliche Grüsse

Medienkontakten:

Andreas Volkart : 079 278 76 98 (D) Berthe Darras: 079 904 63 74 (F)

pdf Pressemiteilung

Aufsichtsbeschwerde

Donnerstag, 13 August 2020
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Die Branchenorganisation Milch (BOM) hat eigentlich die Aufgabe, den Milchmarkt zu verwalten. Sie hat es jedoch bis jetzt nicht geschafft, ihre eigene Geschäftsordnung durchzusetzen (vgl. Anhang S. 2-3). Trotz bedeutender Produzentenbeiträge[1] ist es den Schweizer Milchproduzenten (SMP bzw. Swissmilk), dem Interessenvertreter der Schweizer MilchproduzentInnen, bisher nicht gelungen, eine Milchpreiserhöhung zu erwirken. Dies obwohl anlässlich der aktuellen Butterknappheit das Terrain dafür günstig wäre. Der durchschnittliche Milchpreis deckt aktuell nicht einmal die Hälfte der effektiven Produktionskosten[2]. Zudem hält die SMP 34 Prozent der Anteile der Branchenorganisation Butter und hat damit indirekt die Einfuhrrechte für die ersten 1000 Tonnen Butter miterworben. Da fragt man sich: Wie kann die SMP da noch die Interessen der MilchproduzentInnen verteidigen? Der Interessenkonflikt ist offensichtlich und verhindert eine ehrliche Verteidigung der MilchproduzentInnen (vgl. Anhang S. 5-6). Zudem stellt sich die Frage: Vertreten die Verantwortlichen unserer regionalen Organisationen wie z. B. Prolait oder Genossenschaft Zentralschweizer Milchproduzenten (ZMP) wirklich ihre Mitglieder – oder sind sie befangen (vgl. Anhang S. 9-10)?

Die aktuelle Situation dauert schon viel zu lange an und zerstört die Molkereimilchbranche in der Schweiz. Ausgeblutet und enttäuscht werfen die MilchproduzentInnen reihenweise das Handtuch. 1995 zählte die Schweiz 44'360 Milchbäuerinnen und Milchbauern, 2019 waren es noch 19'048. Das entspricht einem Rückgang von mehr als 50 Prozent innerhalb von fast 25 Jahren. Die Öffnung der «Weissen Linie», d. h. die Abschaffung der Zölle auf Milchprodukten, scheint nur noch eine Frage der Zeit. Der Beweis dafür sind die wiederholten Importanträge für Butter: Zuletzt beantragte die BOM den Import von 1800 Tonnen Butter. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BWL) bewilligte den Antrag am 11. August. Das ist schlicht unhaltbar!

Deshalb fordern wir:

  • Eine vollständige Neugestaltung der BOM und ihrer Arbeitsweise nach dem Beispiel der gut funktionierenden Branchenverbände wie z. B. der Sortenorganisation Gruyère.
  • Von der SMP festgelegte, indexierte Beiträge für den Milchpreis ab Hof und Delegierte, die – OHNE DOPPELMANDATE – die Basis mit begrenzten Amtszeiten vertreten.
  • Die Abschaffung regionaler Organisationen, da sie ohne einen nationalen Milchpool und echte Unabhängigkeit keinen Sinn machen.
  • Eine sofortige Anhebung des Milchpreises. Wir fordern einen Milchpreis, der die Produktionskosten deckt und nicht bloss eine lächerliche, spärliche Preiserhöhung wie von einigen Verarbeitern für anfangs Juli angekündigt (zwischen 0,6 bis 1 Rp. pro Liter Milch). Das ist eine Schande!
  • Die Abschaffung von B-Milch und der (illegalen!) Zahlung der Verkäsungszulage in diesem Segment (vgl. Anhang S. 4-5)
  • Ein Gesetz, das die Deckung der Produktionskosten von landwirtschaftlichen Produkten garantiert, damit die Grossverteiler mit dem Dumping auf dem Buckel der MilchproduzentInnen und dem ständigen Preisdruck gegenüber den Verarbeitern aufhören. Es ist ein Skandal, dass Milch billiger verkauft wird als Wasser!

Die aktuelle Butterknappheit führt uns das Nicht-Funktionieren des Milchsektors deutlich vor Augen! Unzureichende Milchpreise führen zu weniger MilchproduzentInnen, weniger Milchproduktion, das Ganze gekoppelt mit einer schlechteren Wertschöpfung der Milch für die MilchproduzentInnen.

Vor knapp 30 Jahren galt für Molkereimilch ein garantierter Preis von Fr. 1.07, heute sind es noch rund 55 Rp. : Ist es nicht endlich an der Zeit, liebe BerufskollegInnen, als Gegenleistung für unsere Beiträge eine echte und rigorose Vertretung unserer Interessen einzufordern?

pdf und Annexe (Erklärungen)


[1] Durchschnittlich zahlt jeder Milchbetrieb jährlich Fr. 2290.–. Das entspricht 23,15 Mio. Fr.

[2] Gemäss Auswertung AGRIDEA betrugen im Jahr 2019 die Produktionskosten im Talgebiet 1.09 Fr./kg

Mittwoch, 06 Mai 2020
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Von Big-M und Uniterre

In zahlreichen Europäischen Ländern demonstrieren morgen Milchbäuerinnen und Milchbauern gegen das hilflose Massnahmenpaket der EU Kommission zur aktuellen Milchkrise. Mit Unverständnis nehmen die Landwirt*innen des European Milkboard EMB diesen Entscheid zur Kenntnis. Es ist doch keine Lösung des Problems, wenn Milchüberschüsse einfach in Form von Butter und Milchpulver eingelagert werden. Die Krisen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass diese Lager nach der Krise einen Milchpreisanstieg so lange verhindern, bis die Lager leer sind. Wenn der Absatz stockt gibt es nur eine vernünftige Lösung: Es muss weniger Milch produziert werden!

In der Schweiz erleben wir ähnliches. Hier werden die Bauern und Bäuerinnen gezwungen, billige B-Milch von nicht einmal 45 Rappen abzuliefern! Bei diesem Preis verlieren auch die allerbesten Bäuerinnen und Bauern Geld. Und was ganz schlimm ist: Mit dieser Billigstmilch wird nicht Butter hergestellt, sondern Billigprodukte und das entstandene Butterloch wird mit Importen gefüllt. Goaht’s no!

Wir fragen uns: Ist das richtig, dass die Rahmenbedingungen im Milchmarkt so gestellt sind, dass die Molkereien ihre (Über-) Kapazitäten auslasten, während die Milchbäuerinnen und Milchbauern ihre Milch zu Dumpingpreisen abliefern müssen? Ist nicht gerade dieser permanente Preisdruck dafür verantwortlich, dass die Landwirt*innen in Produktionsmethoden gezwungen werden, welche von der Gesellschaft gar nicht erwünscht sind? Wie sollen die zusätzlichen Kosten für neue Umweltauflagen bewältigt werden, wenn schon der aktuelle Milchpreis nicht kostendeckend ist?

Mit den Aktionen von morgen ruft das EMB dazu auf, dass sich die Gesellschaft endlich lautstark in die Politik einbringt. (siehe Pressemitteilung des EMB) Es ist Zeit, dass die Interessen der Grosskonzerne einen Rang zurückgestellt werden.

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Donnerstag, 30 April 2020
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Mehr denn je wird deutlich, dass die heimische Landwirtschaft für die Versorgung und die Ernährungssouveränität unseres Landes unentbehrlich ist. Auch den Verbrauchern wird bewusst, wie wichtig eine lokale Landwirtschaft ist; die Hofmärkte und Verkaufsstellen mit Selbstbedienung werden regelrecht leergekauft. In diesem Kontext schockiert das Bewilligungsgesuch vom 23. April von BO Milch für die Einfuhr von 1’000 Tonnen Butter nicht nur, es widerspricht sogar jeglichem gesunden Menschenverstand.

Wir fordern, dieses Gesuch kategorisch abzulehnen. Es ist nicht nur möglich, sondern auch mehr als wünschenswert, Butter aus Schweizer Rohstoffen herzustellen. Wie wir bereits in unserem letzten Schreiben vom 14. April an Herrn Parmelin erwähnt haben, ist es an der Zeit, die Missstände, denen die Milchproduzenten seit Jahren ausgesetzt sind, zu beseitigen. Die aktuelle Milchsegmentierung ist undurchsichtig und dient vor allem den Milchkäufern, die mit List und Tücke versuchen, diesen kostbaren Rohstoff so billig wie nur möglich zu erhalten.

Einige Beispiele:

  • Zwischen September 2019 und Januar 2020 hat mooh, einer der grössten Milchkäufer, den Anteil des B-Segments von 10 auf 40 % angehoben. «Zufälligerweise» ereignet sich die Anhebung des B-Segments zur gleichen Zeit wie die Einführung des «Grünen Teppichs» (swissmilk green).
  • Ein Teil der Milch des B-Segments wird zu Weichkäse verarbeitet, der zu ungefähr 3 Fr./kg exportiert wird. Wie ist das möglich? Es funktioniert deshalb, weil die Verkäsungszulage auch für die Milch des B-Segments ausbezahlt wird. Das ist gesetzwidrig, denn die Zulage darf eigentlich nur für das A-Segment ausbezahlt werden.
  • 2019 lag der Preis des B-Segments im Durchschnitt bei 45.42 Rappen pro Liter. Allerdings hat der Milchkäufer mooh in seinem Rundschreiben vom April 2020 bereits angekündigt, dass der starke Preisverfall auf dem internationalen Milch- und Milchpulvermarkt, ausgelöst durch das Coronavirus, Auswirkungen auf den Milchpreis des B-Segments haben wird. So sei deshalb der Preis im April bereits um 3 Rappen auf 43 Rappen pro Liter gesunken. Im Mai sei mit weiteren Preissenkungen zu rechnen.

Wie soll die bereits erschütterte Branche eine weitere Preissenkung verkraften?


Wir fordern deshalb die Anhebung des Ab-Hof-Preises, und dass der Grossteil der Milch von B auf A umsegmentiert wird. Die Milch des B-Segments, welche normalerweise für die Produktion von Weichkäse, Magermilchpulver, Joghurt und andere Frischprodukte für die Ausfuhr verwendet wird, würde somit der Butterherstellung für den Schweizer Markt dienen.

Die letzten Wochen haben gezeigt, dass der Bund durchaus in der Lage ist, seine Funktion und Verantwortung in schweren Krisenzeiten zuverlässig auszuüben, auch wenn dies mit schweren Verlusten verbunden war. Wir fordern deshalb das Bundesamt für Landwirtschaft auf, sich ebenfalls seiner Verantwortung zu stellen, praktikable Massnahmen zu ergreifen und einen Rahmen für die Schweizer Milchproduktion zu schaffen, der ihr Bestehen in der Zukunft garantiert. Es sind schwere Zeiten – das gilt auch für die Schweizer Milchproduktion. Leider stellte sich heraus, dass der Verband der Schweizer Milchproduzenten und die Branchenorganisation Milch seit Jahren und auch jetzt in der Krisenzeit nicht in der Lage sind, die Interessen der Schweizer Milchproduzenten zu vertreten und wirksame Lösungen für sie umzusetzen. Es gilt zu bedenken, dass der Rohstoff für die Butterproduktion nur deswegen knapp wird, weil der Milchpreis, der in allen Milchsegmenten kaum die Hälfte der Produktionskosten deckt, zahlreiche Schweizer Produktionsbetriebe zugrunde gerichtet hat.

Zahlreiche Produzenten stehen vor dem Abgrund und immer mehr Verbraucher widersetzen sich der Liberalisierung der Lebensmitteleinfuhr, besonders jetzt während der Ausgangsbeschränkung, durch die sich die Lage noch verschlimmert. Für ein Land, das die heimischen Produzenten zu unterstützen meint, wäre es schändlich, das Gesuch der BO Milch anzunehmen. Es könnte zudem eine Kettenreaktion bei den Produzenten auslösen, die sowieso nichts mehr zu verlieren haben. Mehrere haben bereits angedeutet, die Importbutter aus den Regalen der Supermärkte zu räumen und die Verbraucher sind zunehmend bereit, sie dabei zu unterstützen. Die Lage ist bereits angespannt und es wäre nicht zielführend, Öl ins Feuer zu giessen.

Es ist an der Zeit, zugunsten der Milchproduzenten zu handeln!

Wir danken Ihnen vorab für Ihre Antwort.

Freundliche Grüsse

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Mittwoch, 01 April 2020
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In der Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2020 schlägt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) vor, die Zulagen für verkäste Milch und für Fütterung ohne Silage ab Januar 2022 direkt an die Produzenten auszubezahlen.

Ein wesentlicher Teil der jährlichen Zulage von 293 Millionen Franken kommt bei den Produzent*innen nie an. Dies, obwohl die Milchpreisstützungsverordnung (MSV), Art. 6b und Art. 38 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) die Auszahlung vorschreibt. Eine Analyse der Agrarforschung Schweiz* zeigt, dass den Produzent*innen dadurch möglicherweise 60 bis 100 Millionen Franken pro Jahr entgehen.

Nach der Liberalisierung des Käsemarkts im Juni 2007 wurde die Verkäsungszulage mit der Absicht eingeführt, den Industriemilchpreis zu stabilisieren. Die Produzent*innen haben dann Anrecht auf die Zulage, wenn ihre Milch zur Käseherstellung von hoher Wertschöpfung (Segment A) verwendet wird. Für diese Milchprodukte liegt der Richtpreis aktuell bei 71 Rappen pro Kilogramm. Zahlreiche kleine Käsereien zahlen die Zulage ordnungsgemäss an die Produzent*innen aus. Einige grosse milchkaufende und -verarbeitende Betriebe jedoch, umgehen das Gesetz durch undurchsichtige Segmentierung sowie Zweit- und Drittmilchkaufverträge. Diese Situation wurde jahrelang vom BLW toleriert.

Trotz der strengen Zollbestimmungen zum Schutz der Branche, sanken die Preise stark, sodass Produzenten momentan etwa 57 Rappen pro Kilogramm für A-Milch erhalten (45 Rappen pro Kilogramm für B-Milch). Ziehen die Milchverarbeiter dann noch die Verkäsungszulage ab, zahlen sie in der Tat etwa 30 Rappen pro Kilogramm! Dadurch erklärt sich, wie tausende Tonnen Käse unter 3 Franken pro Kilogramm exportiert werden können.

Der Verband der Schweizer Milchproduzenten (SMP) schrieb in seiner Medienmitteilung vom 27. März 2020, dass er den vom BLW vorgeschlagenen Systemwechsel bei der Ausrichtung der Verkäsungszulage und der Zulage für silagefreie Produktion ablehnen wird. Die SMP befürchtet, dass der Milchpreis – vor allem der Molkereimilchpreis – zunehmend unter Druck gerät, wie im Erläuterungsbericht des BLW zur Vernehmlassung zu lesen ist: „Vor allem im Export könnten durch die Senkung der Schweizer Preise für verkäste Milch die Käseeinkäufer Druck auf die Käsepreise machen, was wiederum die Milchpreise im Inland negativ beeinflussen würde. Durch die tieferen Preise für verkäste Milch könnten auch die Preise für Molkereimilch sinken.“

Es ist wahrscheinlich, dass die Milchindustrie durch Trickserei bei der Segmentierung versucht weiter den Preis zu senken. Wir erinnern jedoch den Verband daran, dass es seine Aufgabe ist, die Interessen der Milchproduzent*innen zu vertreten, damit der Druck auf den Milchpreis gar nicht erst entsteht! Ausserdem heisst es im Bericht auch, dass mit der Direktauszahlung die Transparenz über den Milchpreis verbessert würde.

Uniterre kämpft seit Jahren dafür, dass die Verkäsungszulage direkt an die Produzenten ausbezahlt wird, so wie die Milchpreisstützungsverordnung (MSV, Art. 6b) dies ordnungsgemäss vorsieht. Wir halten an unserem Standpunkt fest und befürworten den Änderungsentwurf des BLW, der im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2020 in die Vernehmlassung geschickt wurde.

Pressekontakt:
Mathias Stalder, 076 409 72 06 (D)

*Wirkungsanalyse der Verkäsungszulage auf den Milchmarkt, Listorti G., Tonini A. Agrarforschung Schweiz 5 (5), 212-215, 2014

(Dieser Text verwendet das generische Maskulin.)

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Donnerstag, 12 März 2020
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Die bäuerliche Organisation Uniterre hat vom jüngsten Entscheid von BOM (Branchenorganisation Milch) Kenntnis genommen, für das nächste Quartal den Richtpreis für Industriemilch nicht zu erhöhen. Die Milchkommission, welche die Entwicklung auf dem Milchmarkt aufmerksam beobachtet und analysiert, ist empört und sprachlos.

Erstens:

Einmal mehr müssen wir feststellen, dass bei der Milch das hochheilige Marktgesetz von Angebot und Nachfrage immer nur in der einen und selben Richtung funktioniert. Obwohl 2019 die Jahres-Milchproduktion auf den tiefsten Stand seit 2007 zurückgefallen ist, sind Käufer und Verarbeiter nach wie vor der Meinung, dass keine Notwendigkeit besteht, das Ausgangsprodukt Milch neu zu bewerten. Wie immer müssen sich die MilchproduzentInnen beugen und sich mit dem Status quo von 71 Rappen pro Kilogramm (für das Segment A) begnügen. Gleichzeitig möchten wir mit Nachdruck darauf hinweisen, dass dieser Preis nur ein Richtpreis ist, der in der Praxis kaum realisiert wird, dass hingegen eine Erhöhung des Richtpreises den ProduzentInnen im Allgemeinen eine reale Verbesserung bringt.

Ein fragwürdiger grüner Teppich

Zweitens:

Während die BOM die Einführung des grünen Teppichs als Nachhaltigkeits-Standard begrüßt und als Erfolg und Fortschritt feiert, berichteten mehrere ProduzentInnen, dass ihr Käufer die Anteile von A- und B-Milch in der Milchabrechnung angepasst hat. Da der 3-Rappen-Zuschlag des Grünen Teppichs nur für das A-Segment ausbezahlt wird, werden die ProduzentInnen erneut betrogen, wenn der Anteil dieses Segments zugunsten des B-Segments sinkt. Ein neuer Trick, die Bauernfamilien um das ihnen zustehende Einkommen zu prellen. Das Milchpreismonitoring der Schweizer Milchproduzenten SMP zeigt klar auf, dass der durchschnittlich realisierte Milchpreis (Segmente A und B) seit September 2019 gesunken ist, und dies, obwohl alles drauf hindeutet, dass das Milchangebot knapp oder gar ungenügend ist. Vergessen wir in diesem Zusammenhang nicht, dass aufgrund des Grünen Teppichs die Konsumentenpreise im Laden angehoben wurden. Welches Vertrauen können wir da noch in die Vertreter der ProduzentInnen in der BOM haben, wenn sie ihre Aufgabe nicht wahrnehmen und unsere berechtigten Anliegen nicht durchsetzen können?!?

Es leben die Butterimporte!

Einen sehr bitteren Nachgeschmack hinterlässt der Artikel im „Agri“ vom 28. Februar mit dem Titel "Des importations de beurre seront nécessaires pour combler le marché“ (Butterimporte werden notwendig sein, um den Markt beliefern zu können), in welchem die Freiburger Milchproduzenten-Organisation FSFL die aktuelle Marktsituation ausleuchtet. Ja, alles deutet darauf hin, dass wir angesichts der Buttervorräte, die zu Jahresbeginn fast bei Null lagen, und der Milchknappheit, die sich per Ende 2020 abzeichnet, auf die Gefahr einer Öffnung der weißen Linie zusteuern. Es ist erschreckend und entwürdigend, dass da die Notwendigkeit einer Erhöhung des Milchpreises für die ProduzentInnen nicht einmal in Erwägung gezogen wird. Noch einmal: Wofür sind unsere Verbände da, wenn sie nicht die Interessen von uns ProduzentInnen verteidigen und nicht dafür einstehen, dass unsere Arbeit fair und würdig entlöhnt wird? Wir sind sprachlos!

Die Milchkommission von Uniterre fordert von der BOM und den SMP eine Erhöhung des Milchpreises des A-Segments, eine glaubhafte Rechtfertigung der Erhöhung des Anteils des B-Segments und eine korrekte Umsetzung des Grünen Teppichs! Wollen wir das Ausbluten unserer MilchproduzentInnen stoppen, die Konsummilch-Produktion in der Schweiz erhalten und eine Öffnung der weißen Linie vermeiden, kommen wir nicht um einen besseren Milchpreis herum!

Der fulminante Start der Genossenschaft FaireMilch zeigt klar und unmissverständlich, dass der Schweizer KonsumentInnen durchaus bereit ist, für Milchprodukte mehr zu bezahlen, wenn er dabei die Gewähr hat, damit unsere Bauernfamilien zu unterstützen und ihnen zu einem würdigeren Leben zu verhelfen.

Quellen : Milchpreismonitoring, Bericht vom Dezember 2019, SMP und Milchabrechnungen

Donnerstag, 05 Dezember 2019
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Wenn es einen Refrain gibt, den die Schweizer Milchproduzenten seit dem Ende der Milchquoten immer wieder hören, dann ist es folgender: Es gebe zu viel Milch, Käufer und Verarbeiter seien gezwungen, Lösungen für das Überangebot zu finden. Es gab Butterberge, Milchpulver wurde massiv produziert und gelagert. Angesichts der Schwierigkeiten, diese Produkte auf dem Schweizer Markt zu verkaufen, sind die Grossverteiler auf den Export ausgewichen. Um jedoch auf dem europäischen oder gar auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig zu sein, wurden die Preise dieser Erzeugnisse künstlich gesenkt. Der Einkommensverlust ging zu grossen Teilen zu Lasten der Milchproduzent*innen. Jede Milchabrechnung, und sei sie noch so mager, wurde um einige zusätzliche Rappen gekürzt, um die „Entsorgung“ des Überschusses zu finanzieren (2014-2016: 0,35 Rp. pro Liter Milch für alle Produzenten und 0,45 Rp. pro Liter Molkereimilch über Fromarte). Natürlich haben die Verarbeiter auch finanziell dazu beigetragen, aber sie befinden sich nicht in einer so prekären Situation wie die Bauernfamilien.

In den letzten Tagen haben Konsument*innen über die sozialen Netzwerke berichtet, es gebe Kochbutter mit der Aufschrift „Produktionsland vorübergehend: EU: Rohstoffmangel" in den Ladenregalen der Migros. Wenn es also zur Überproduktion kommt, werden die Produzent*innen an die Kasse gebeten; wenn es einen Mangel gibt, sind es die Konsument*innen. Es ist davon auszugehen, dass der Preis für diese Butter, die nach weniger strengen Produktionsnormen hergestellt wurde, nicht gesenkt wurde. Und natürlich werden auch die Bauernfamilien davon nicht profitieren. Tatsächlich erwägt derzeit niemand eine Erhöhung des Richtpreises.

Das Ziel unserer lieben Grossverteiler könnte klarer nicht sein. Durch den anhaltenden Preisdruck werden Bäuerinnen und Bauern gezwungen, ihre Milchproduktion einzustellen. Dann gibt es zu wenig Milch und die Marktakteure können „ganz legitim“ die Öffnung der Grenzen fordern, um die Lücke zu schliessen. Nun braucht dieses Provisorium nur noch längerfristig zu bestehen und die Öffnung der weissen Linie ist Realität. Wer ist dann noch stark genug, um die Milchproduktion in der Schweiz mit all den damit verbundenen Einschränkungen fortzusetzen?

Bis der Verband der Schweizer Milchproduzenten (SMP) und die Branchenorganisation Milch (BOM) reagieren, fordern wir die Konsumentinnen und Konsumenten auf, diese importierte Butter zu boykottieren und die Butter bevorzugt bei den Bäuerinnen und Bauern sowie bei kleineren Käsereien einzukaufen. Und natürlich fordern wir eine sofortige Anpassung des Milchpreises rückwirkend auf den 1. November 2019. Es geht darum, einen wichtigen Teil unseres Erbes zu erhalten und das Überleben der rund 19.000 Bauernfamilien zu sichern, um dieses einzigartige Wissen zu erhalten.

Pressekontakt:

Philippe Reichenbach (FR) – Milchkommission Uniterre – 079 640 89 63

Maurus Gerber (DE/FR) – 024 454 18 05

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Montag, 23 September 2019
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Der Milchpreis sorgt seit Jahren für Diskussionen. Er liegt deutlich unter den Produktionskosten, die auf 1 Franken pro Liter Milch geschätzt werden (AGRIDEA, 2016). Erstmals werden nun in der Schweiz Milchprodukte im Detailhandel angeboten, die die Produzentinnen und Produzenten fair entlöhnen. Ein Meilenstein, der es den Konsumentinnen und Konsumenten ermöglicht, sich für eine faire Milch in der Schweiz einzusetzen.

Das Produktesortiment ist ab heute in allen 31 Manor-Läden erhältlich.

Es besteht einerseits aus einer UHT-Vollmilch Tetra Edge (3,5% Fett), die vom Milchverarbeiter Cremo abgefüllt wird. Und andererseits stellt die Käserei Grand Pré in Moudon fünf verschiedene Weichkäse her: Brie de Moudon, Bourg-Mignon, Cœur de Moudon, St-Etienne und Reblochon.

Der offizielle Start fand heute in den Räumlichkeiten von Cremo in Mont-sur-Lausanne in Anwesenheit von Faireswiss-Genossenschaftsmitgliedern und Erwin Schöpges, dem Präsidenten des European Milk Board (EMB), statt. Schöpges präsentierte die europäische Familie, die sich unter der Führung des EMB für faire Milch einsetzt (z.B. Fairebel, Fairefrance). Faireswiss ist das jüngstes Mitglied der Familie.

Das Projekt Faireswiss

Es ist ein Projekt, das die Milchproduzentinnen und Milchproduzenten fair entlöhnt. Das heisst: 1 Franken pro Liter Milch. Dieser Preis deckt die Produktionskosten und entspricht einem Aufschlag von 30 Prozent gegenüber dem aktuellen Preis. Jedem Genossenschaftsmitglied werden zusätzlich 35 Rappen pro Liter Milch, die an die Molkerei geliefert werden, entschädigt. Die Rechnung sieht wie folgt aus: Für A-Milch wird derzeit durchschnittlich 65 Rappen bezahlt (Richtpreis für A-Milch: 71 Rappen ohne Abzüge der Verarbeiter). Die 35 Rappen ergänzen so den Preis, damit die Produktionskosten von 1 Franken pro Liter gedeckt werden können.

Aktuell zählt die Genossenschaft 14 Produzentinnen und Produzenten aus den Kantonen Waadt, Freiburg, Berner Jura, Jura, Neuenburg und Baselland. Sie engagieren sich mit Anteilsscheinen entsprechend der eingespeisten Milchmenge. Das Projekt richtet sich an alle Schweizer Milchproduzentinnen und Milchproduzenten. Mittelfristig wird sich die Genossenschaft dafür einsetzen, dass sich weitere Produzentinnen und Produzenten aus allen Landesteilen dem Projekt anschliessen.

Faireswiss-Produzentinnen und -Produzenten erfüllen mindestens zwei von drei Bundesprogrammen (GMF, RAUS oder BTS*) und erbringen den ökologischen Leistungsnachwies (ÖLN).

Die Produkte werden den Konsumentinnen und Konsumenten am 27. und 28. September in den Manor-Läden in Genf, Chavannes de Bogy, Lausanne, Vevey und Marin (Neuenburg) von Genossenschaftsmitgliedern vorgestellt.

Weitere Informationen finden Sie auf www.die-faire-milch.ch und www.europeanmilkboard.org

Pressekontakte:

Anne Chenevard, Präsidentin der Genossenschaft Die Faire Milch – 079 924 51 84 (FR)

Patrick Demont, Vize-Präsident der Genossenschaft Die Faire Milch – 079 637 52 27 (FR)

Roland Gafner, Mitglied der Genossenschaft Die Faire Milch – 077 416 41 16 (DE)


*GMF: Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion

RAUS: Regelmässiger AUSlauf im Freien

BTS: Besonders tierfreundliches Stallhaltungssystem

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Mittwoch, 11 September 2019
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Unterstützt von:

Uniterre, Big-M, BBK (Bernische Bäuerliche Komitees), BZS (Bäuerliches Zentrum Schweiz) und NBKS (Neue Bäuerliche Koordination Schweiz). Gemeinsam haben wir eine Erklärung erarbeitet, in der die Forderungen zur Verteidigung der Schweizer Milchproduktion formuliert sind.

Gemeinsame Erklärung der Bäuerinnen- und Bauernorganisationen zur Verteidigung der Schweizer MilchproduktionGemeinsame Erklärung der Bäuerinnen- und Bauernorganisationen zur Verteidigung der Schweizer Milchproduktion

Appel für die Einrichtung eines Rechtsfonds

Uniterre arbeitet intensiv rund um die brennenden Fragen zu den Verkäsungszulagen. Aber auch für weitere rechtliche Auseinandersetzung möchten wir finanziell gewappnet sein. In den letzten Tagen haben wir etliche Rückmeldungen erhalten, die wir rechtlich prüfen möchten. Deshalb bitten wir Sie um finanzielle Unterstützung. Sie können uns Spenden auf folgendes Konto überweisen, mit dem Vermerk: «Rechtsfonds»: IBAN CH51 8013 9000 0228 4965 5. Herzlichen Dank!

Aufruf zur Demonstration:

Demonstration für einen gerechten Milchpreis und einen transparenten Milchmarkt!

Wir mobilisieren am Dienstag, 17. September, 11.00– 12.00 Uhr vor den Emmi Hauptsitz, Seetalstrasse 200 in Emmen. Mit anschliessendem Mittagessen.

Montag, 02 September 2019
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Über mehr als ein Jahrzehnt hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die organisierte Veruntreuung von Steuergeldern gedeckt. Fakt ist: Die Verarbeiter und Käsereien haben die Verkäsungszulage (15 Rp./kg Milch) nicht in allen Fällen an die ProduzentInnen weitergereicht und für sich einbehalten. Dies im Wissen des BLWs und belegt durch die Analyse der Schweizerischen Agrarforschung (s. Quelle *). Gemäss dieser Studie gelangen nur 60% der Käsezulagen an die ProduzentInnen. Alleine der Milchverarbeiter Emmi hat im Jahr 2018 50,3 Mio. Franken an Verkäsungszulagen erhalten.

Eine kurze Milchbüechlirechnung zeigt das schockierende Ausmass: Gehen wir von 300 Mio. Franken Verkäsungszulagen pro Jahr aus, wurden schätzungsweise jährlich 120 Mio. Franken nicht korrekt ausbezahlt. Die Verkäsungszulagen wurden im Jahre 1999 eingeführt. Die geschätzte Summe liegt also bei gegen 1 Milliarde Franken.

Auf die gesetzeswidrige Praxis und das nicht Einhalten der Milchpreisstützungsverordnung (MSV Art. 6b) hat Uniterre mehrmals aufmerksam gemacht, so auch im Parlament über die Interpellation von Nationalrat Fabian Molina vom 12. Dezember 2018 zum «Systematischen „Bschiss“ bei der Verkäsungszulage» .

Bei den Bäuerinnen und Bauern wird jede Verfehlung bei Kontrollen unverzüglich sanktioniert. Wir fordern eine transparente Aufarbeitung, personelle Konsequenzen sowie eine sofortige und gesetzkonforme Anpassung der Milchkaufverträge und Auszahlungspraxis.

Wir laden zur Pressekonferenz am Donnerstag, 5. September um 9.30 im Café Federal (1 Stock), Bärenplatz 31 in Bern, mit:

Fabian Molina (Nationalrat SP)
Berthe Darras (Milchkommission Uniterre) Andreas Volkart (Recherche zur Verkäsungszulage) Heinz Siegenthaler (Bäuerliches Zentrum Schweiz) Rudolf Andres (Bäuerliches Komitee)
Mathias Stalder (Uniterre)

Demonstration für einen gerechten Milchpreis und einen transparenten Milchmarkt!

Wir mobilisieren am Dienstag, 17. September, 11.00 – 12.00 Uhr vor den Emmi Hauptsitz, Seetalstrasse 200 in Emmen.

* Wirkungsanalyse der Verkäsungszulage auf den Milchmarkt | Kurzbericht215/Agrarforschung Schweiz 5 (5): 212–215, 2014 Giulia Listorti und Axel Tonini, Bundesamt für Landwirtschaft BLW, 3003 Bern, Schweiz

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