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Das Ernährungsbewusstsein der westlichen Bevölkerung hat die vegane Bewegung stark belebt. Soziale Netzwerke spiegeln dies deutlich wider. Angesichts der bevorstehenden Abstimmung über die Ernährungssouveränität scheint es daher sinnvoll, einige Fakten in Erinnerung zu rufen.

Veganismus ist eine Lebensweise, die den Verzehr tierischer Produkte und die Verwendung von Produkten mit tierischen Inhalten ablehnt. Fleisch, Fisch, Milchprodukte und Eier werden ebenso verbannt wie Honig, Leder, Wolle, Seide, Pelz, Bienenwachs, Kosmetika auf Basis tierischer Substanzen, an Tieren getestete Medikamente und die Ausbeutung von Tieren bei Freizeitaktivitäten (Zoo, Zirkus, Wasserpark, Reiten) oder für bestimmte Aufgaben (Polizeihunde, Zugtiere). Veganismus ist aus der Ideologie des Anti-Speziesismus entstanden, der den Statusunterschied zwischen Mensch und Tier zu entkräften versucht. Wenn demzufolge Tier und Mensch gleichgestellt wären, hätte der Menschen nicht mehr das Recht, Tiere zu nutzen. Schätzungen, die von Land zu Land variieren, zeigen, dass sich etwa 0,5 bis 4 Prozent der Bevölkerung in Europa als vegan bezeichnen. Gemäss der Veganen Gesellschaft Schweiz liegt der Anteil in der Schweiz bei einem Prozent. (Quelle: en.wikipedia.org Artikel Veganismus)

Dieser Artikel verzichtet darauf, individuelle Ernährungsentscheidungen zu beurteilen. Doch wenn solche individuellen Entscheidungen sich in politischen Forderungen ausdrücken, drängen sich dennoch eine Reihe von Fragen auf. Was wären die Folgen, wenn sich der vegane Lebensstil im grossen Ausmass ausbreiten würde?

Veganismus und Ernährungsautonomie. Zwei Drittel der weltweiten landwirtschaftlichen Nutzflächen sind Weiden, Steppen, Wiesen, halbtrockene Wüsten und Bergwiesen. In der Schweiz ist dieser Anteil identisch. Die meisten dieser Flächen eignen sich nicht für den Ackerbau. Die Koexistenz von Pflanzenfressern und Beweidung kann den Humusgehalt dieser Flächen erhöhen. So kann Kohlenstoff aus der Luft fixiert und das Klima abgekühlt werden. Und vergessen wir vor allem nicht den unersetzlichen Beitrag von Mist zur Düngung unserer Kulturen: Die BäuerInnen haben schon früh verstanden, dass Tierhaltung nicht nur einen wertvollen Nahrungsbeitrag ermöglicht, sondern auch einen kostenlosen Dünger erzeugt, der einfach zu lagern, verwenden und ökologisch einwandfrei ist.

Ackerland, das mit großen Maschinen bearbeitet und mit synthetischem Stickstoff gedüngt wird, stösst viele Treibhausgase ab. Auf Nahrungsmittel aus tierischen Produkten zu verzichten, läuft in der Schweiz wie auch in der Welt darauf hinaus, dass unser Gesamtbedarf auf 30 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen zurückfällt, die für die direkte Nahrungsproduktion des Menschen verwendet werden (im Gegensatz zu Weideflächen, die von Wiederkäuern umgewandelt werden). Da diese Flächen bei weitem nicht ausreichen, um die ständig wachsende Bevölkerung zu ernähren, müssten wir unsere Importe massiv erhöhen und unsere Anbaumethoden übermässig intensivieren. Gleichzeitig aber verlangt die Bevölkerung aber mehr Bio und weniger Pflanzenschutzmittel.

Veganismus und Nutzung landwirtschaftlicher Nutzflächen. Die Schweiz ist historisch betrachtet ein Musterbeispiel dafür, wie sich die Bevölkerung an die vorhandenen Ressourcen angepasst hat. Im Land der Berge, Bergweiden und Hügel wussten unsere landwirtschaftlichen Vorfahren bestens wie sich die Topografie und das Klima zum Vorteil zu machen. Weinreben in exponierten Hanglagen, Anbau für den Eigenbedarf im Mittelland oder auf geeigneten landwirtschaftlichen Flächen und das Vieh in steilen, schwer zugänglichen Gebieten. Und nun darf sich die Stadtbevölkerung über die von dieser Nutzung geprägten Landschaften freuen – die Skipisten sind nur ein Beispiel dafür. Dennoch wäre es intelligent, den Bau von riesigen Stallungen in den Ebenen zu begrenzen. Dort könnte zum Beispiel Gemüse angebaut werden.

Veganismus global gedacht. Die westliche Welt, die ein Überangebot von allerhand Lebensmitteln hat und sich auf beschämende Art und Weise des Food Waste schuldig macht, erlaubt sich auch (noch), Rosinen zu picken, indem bestimmte Lebensmittel aus geschmacklichen oder ethischen Gründen abgelehnt werden. Für einen Grossteil der Weltbevölkerung ist genügend Nahrung zu bekommen ein täglicher Kampf und sie wüsste nicht, wie ohne die Wiederkäuerfähigkeit der Tiere auszukommen, die das für sie unverdauliche Gras in tierische Produkte umwandeln. Laut FAO sind 70 Prozent der armen Landbevölkerung der Welt von der Viehzucht abhängig und 200 Millionen Menschen sind zum Überleben ausschließlich auf Vieh angewiesen. So zum Beispiel die Inuit oder Menschen, die in trockenen Steppen leben, in denen es keine Nutzpflanzen gibt. Doch Tiere liefern nicht nur Nahrung und Felle. Weltweit arbeiten fast eine Milliarde BäuerInnen von Hand, 430 Millionen arbeiten mit Zugtieren und nur 30 Millionen nutzen fossile Energie für ihre Traktoren. Das Arbeiten mit Zugtieren stellt insofern eine sehr wichtige Energiequelle für die ländliche Weltbevölkerung dar und ermöglicht ein positives Verhältnis zwischen ausgestossener und erhaltener Energie. Dies ist umso wichtiger, als dass unsere "moderne und produktive" Landwirtschaft heute fast sieben Kalorien verbraucht, um eine zu produzieren. Noch vor 60 Jahren hat sie nur eine Kalorie verbraucht, um zwei zu produzieren.

Tierhaltung und Biodiversität. "Wir müssen die Resilienz unserer Nahrungsmittelversorgung steigern, indem wir ein möglichst breites Spektrum an genetischen, lebenserhaltenden und unersetzbaren Ressourcen aufspannen. Der globale Klimawandel gefährdet u.a. alle genetischen Ressourcen und setzt die Biodiversität unter Druck. Und diese Ressourcen brauchen wir für die Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel." (Müller, ehemaliger stellvertretender FAO-Direktor, 2007). Die weltweite Nachfrage nach Fleisch, Milch und Eiern hat zu einer starken Abhängigkeit von ertragreichen Tieren geführt, die zur Standardisierung der Produkte intensiv vermehrt werden. Der Boom der industriellen Tierproduktion, der sich auf eine sehr begrenzte Anzahl von Rassen abstützt, stellt die weltweit grösste Bedrohung für die Vielfalt der Nutztiere dar. Laut FAO sind aktuell ungefähr zwischen 8'200 und 14'800 Nutztierrassen erfasst. Unter dem Druck der Industrialisierung der Landwirtschaft verschwindet jeden Monat eine Rasse und 2'500 sind vom Aussterben bedroht. Dieser Verlust gefährdet die Ernährungssicherheit, insbesondere im Zusammenhang mit Umweltveränderungen und neu auftretenden Krankheiten. Die Erhaltung der tiergenetischen Ressourcen "in situ" in den bäuerlichen Aufzuchten ist sehr wichtig, wird aber noch nicht ausreichend anerkannt und geschätzt.

Die Folge einer fehlenden Tierhaltung wäre der kontinuierliche Rückgang des Dauergrünlandes und der Bergweiden, die Waldgebiete würden sich wieder rascher ausbreiten. Denn gut bewirtschaftete Wiesen sind Schätze der Biodiversität, der Verlust wäre beträchtlich. Es wäre auch ein Verlust der vielfältigen Landschaften, die mit viel Geduld von unseren Vorfahren gepflegt wurden. Man stelle sich vor: Eine Welt, in der es keine Nutztiere mehr gibt – welch Traurigkeit!

Die Angst vor dem Sterben. Aus philosophischer Sicht betrachtet, wollen VeganerInnen aus reinem Genusserlebnis nicht für den Tod oder die Verwendung eines Tieres verantwortlich sein. Gleichzeitig behaupten sie aus ernährungswissenschaftlicher Perspektive, auf Fleisch und tierische Produkte verzichten zu können. Es gibt jedoch keinen Konsens über den Nährwert einer veganen Ernährung (trotz allem sollten wir nicht vergessen, dass alle VeganerInnen Nahrungsergänzungsmittel einnehmen müssen und dass viele Menschen diese Lebensweise aufgeben und wieder alles essen). Der Wille, das Tierleiden auszurotten, ist eine Attrappe: In der Wildnis sind Tod, Leid und Angst ständige Begleiter eines Tierlebens, jedes Wesen befindet sich entlang der Ernährungskette, es herrscht das Räuber-Beute-System. In dieser Hinsicht scheint der Veganismus das Resultat einer Gesellschaft zu sein, die nicht mehr in der Lage ist, den Tod zu ertragen und ihn zu begreifen, und die versucht, ihn so gut wie möglich zu bekämpfen und zu vernichten, indem sie die Haltung von Tieren verwirft. Es ist eine Gesellschaft, die ihre bäuerlichen Wurzeln verloren hat und überrascht scheint, dass ein Steak auf dem Teller gleichbedeutend mit der Aufzucht und der Schlachtung eines Tieres ist. Während industrielle Zuchtmethoden in vielerlei Hinsicht höchst fragwürdig sind, bewahrt doch die bäuerliche Zucht in bescheidenen Strukturen eine authentische Mensch-Tier-Beziehung und erfüllt damit ethische Kriterien. Die Beziehung zwischen Nutztieren und ZüchterInnen ist keine einseitige Dominanz. Die ZüchterInnen stehen täglich in engem Kontakt mit dem Tier, folgen dessen Rhythmus und füttern und pflegen es sein ganzes Leben lang. Wir alle haben in dieser Angelegenheit eine Rolle zu spielen. ZüchterInnen sollen eine respektvolle Tierhaltung fördern: widerstandsfähige Tiere, die viel draussen sind, minimaler Einsatz von Kraftfutter, kleinere Mengen davon, um Infektionskrankheiten besser zu kontrollieren und eine echte Wertschätzung der Tiere für unsere Ernährung. LandwirtInnen sollten eine geringere Anzahl von Tieren mit höherer Qualität vereinen, was wiederum einen erträglichen Preis fordert.

Dem Veganismus kommt aber allemal der Verdienst zu, dass FleischkonsumentInnen über ihre Essgewohnheiten nachdenken. Auch wenn die Kritik am hohen Fleischkonsum in den westlichen Gesellschaften berechtigt ist, birgt ein mögliches Verbot und die Moralisierung einer Ernährungsgewohnheit die Gefahr der Intoleranz in sich. Ausserdem hat das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FIBL) ein globales Ernährungsszenario untersucht, das einerseits auf der maximalen, direkt für den Menschen verfügbaren Pflanzenproduktion und andererseits auf Tierhaltung beruht, um der steigenden Bevölkerungszahl und ihrem erhöhten Nahrungsmittelbedarf Rechnung zu tragen.

Dieses Szenario sieht vor, die Aufzucht von Schweinen und Geflügel als direkte Konkurrenz für die menschliche Ernährung weltweit stark zu reduzieren. Der Anteil der Wiederkäuer dagegen muss steigen. Die Quintessenz dieser Studie: Tiere sind Teil einer Kreislaufwirtschaft und müssen nach ihren Bedürfnissen aufgezogen werden. Es ist die Kombination aus Tieren, Bäumen, Pilzen und Pflanzen, die eine nachhaltige Landwirtschaft ermöglichen. Tiere nutzen das, was der Mensch nicht nutzen kann – Gras, Stroh und Ernteabfälle – und liefern Nahrung, Energie und Mist.

Das Konzept der Ernährungssouveränität ermöglicht, dass lokale und eine uns ernährende Produktion wieder an Bedeutung gewinnen. Die massive Einfuhr von Tierfutter zeigt, dass das derzeitige System funktionsgestört ist und dass über das Ausmass der Tierhaltung, die wir beherbergen und ernähren können, nachgedacht werden muss. Dies passiert zwangsläufig durch eine Reduzierung des Fleischkonsums, der an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden muss. Dies wird einer nachhaltigeren Ressourcennutzung, einer Verringerung der Abfallmengen, der Achtung der Bevölkerung, deren Land zur Fütterung unserer Tiere stillgelegt wurde, und einer besseren Entlohnung der Schweizer BäuerInnen zugutekommen. In dieser Hinsicht werden wir alle Gewinner sein: Mensch, Tier und Umwelt – vereint im Kreislauf des Lebens. •︎

Vanessa Renfer
Landwirtin und Uniterre-Sekretärin

Rudi Berli
Landwirt und Uniterre-Sekretär

Ubersetzung: Pascal Mülchi




Tierwohl und Arbeit

Auszug aus "Bien-être animal et travail en élevage"
von Jocelyne Porcher,
INRA Editions und Educagri Editions, 2004

"Das Tier als Partner oder Arbeitsgerät wird zur Produktionsmaschine oder produzierten Sache. Diese Veränderung der Wertschätzung des Tieres geht Hand in Hand mit einer Änderung des Status der LandwirtinInnen, die zu ProduzentInnen werden. Die Veränderung der Arbeit (Intensivierung, Reduzierung der unproduktiven Zeit, Mechanisierung, Erhöhung der Anzahl Tiere pro ArbeiterIn, Verkürzung der Produktionszyklen) führt zu einem tiefgreifenden Wandel in der Beziehung zwischen TierhalterInnen und Tieren. Das Leben von Nutztieren wird auf ihre Produktivität reduziert, die Beziehung zwischen Artgenossen sowie Mensch und Tier wird reduziert oder gar unterbunden, das freie Tierverhalten wird durch immer restriktivere Stallsysteme drastisch reduziert oder verhindert, der Tierkörper wird durch genetische oder für das industrielle System geeignete Techniken formatiert (Geflügel, Schweine, Kaninchen) oder intensiviert (Rinder). Die Arbeit wird für ZüchterInnen auf ihre wirtschaftliche Rationalität reduziert. [...]

Im Vergleich zu zehntausend Jahren Zucht, die unserer industriellen Ära vorausgingen, ist das Leiden der Tiere zu einem strukturellen Phänomen geworden. Es sind nicht einfach Tiere, die leiden, die Opfer der persönlichen Gewalt von Menschen geworden sind, sondern es sind Millionen von Tieren, die Opfer eines Systems geworden sind, das auf die Leugnung des lebendigen Charakters des Tieres und seiner Leidensfähigkeit basiert. Dieses Tierleiden lässt auch die Menschen am Arbeitsplatz leiden, die die Möglichkeit verloren haben, ihr freies Verhalten, den Sinn ihres Berufes und sehr oft ihre Würde zum Ausdruck zu bringen. Dieses menschliche Leiden ist weniger sichtbar als das Leiden der Tiere, denn angesichts des Leidens und um die Arbeit zu bewältigen, verteidigen sich die Menschen durch Zynismus, Mitgefühl und Produktivismus)". •


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In der Schweiz ist etwas mehr als die Hälfte der LandwirtInnen 50 Jahre oder älter und fast ein Drittel hat keine Aussicht auf eine innerfamiliäre Hofübernahme. Ein Drittel der Hofübergaben geschieht ausserfamiliär und der Anteil der nicht aus der Landwirtschaft stammenden JunglandwirtInnen in Ausbildung kann auf 25 Prozent geschätzt werden. Einen Hof zu finden, ohne ihn zu erben, ist schwierig. Genauso ist es für eine Bäuerin/einen Bauern nicht einfach ihren/seinen Hof ausserhalb der Familie an jemanden zu übergeben.

Es besteht also Handlungsbedarf! Die Zukunft soll allen BäuerInnen gehören. Die neue Agrarreform muss durch die Institutionen, die Berufsverbände und die Zivilgesellschaft begleitet werden. In der Schweiz hat unter Anderen die Kleinbauern-Vereinigung sich schon mit diesem Thema vertieft (siehe Links). Der vorliegende Artikel übernimmt und unterstützt dabei auch Lösungsansätze, welche von der Kleinbauern-Vereinigung ausgearbeitet wurden. Die kantonalen Behörden müssen verpflichtet werden, die wesentlichen Punkte bei einer Hofneugründung auf der Website des verantwortlichen Landwirtschaftsamtes zu veröffentlichen und eine kompetente Ansprechperson für Fragen zu bestimmen.

Der Zugang zu Land, Produktionsmitteln und dem Markt sind Grundrechte. Es geht erstens darum, finanziell zumutbare Lösungen zu finden, die Hofneugründungen erleichtern. Und zweitens, den wirtschaftlichen Vorstellungen der Hofabgebenden gerecht zu werden. Diese Frage stellt sich nicht nur in der Schweiz. Am Ende des Artikels sind Links zu zahlreichen Initiativen in der Schweiz und Europa aufgeführt, die diese Problematik bereits behandeln.

Auf politischer Ebene ist es höchste Zeit, der strukturellen Zerstörung der bäuerlichen Landwirtschaft ein Ende zu setzen. Kleine Bauernhöfe werden nach wir vor diskriminiert und der Wachstumsglaube ist selbst in der landwirtschaftlichen Ausbildung und Vulgarisierung noch immer weit verbreitet. Es sollte aber klar sein, dass nicht die Grösse eines Bauernhofs seine finanzielle und agronomische Tragfähigkeit bestimmen.

Wichtigste Rechtsgrundlage in der Schweiz ist das seit 1991 geltende Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB). Dieser Text zielt darauf ab, bäuerliche Familienbetriebe zu fördern, SelbstbewirtschafterInnen und PächterInnen zu stärken und den finanziellen Druck auf landwirtschaftliche Flächen zu begrenzen. Die Prinzipien des Ertragswertes, der Nicht-Zerstückelung von landwirtschaftlichen Flächen und eine innerfamiliäre Hofübergabe müssen verteidigt werden! Das Gesetz regelt weiter auch den Kauf, die hypothekarische Belastungsgrenze sowie die Zerstückelung der Betriebe und Parzellen.

Verschiedene Möglichkeiten um den Zugang zu Land und die Übergabe von landwirtschaftlichen Flächen zu erleichtern:

Um den Zugang zu Investitionskrediten und der Anerkennung eines Betriebs zu ermöglichen, muss der kantonale Beurteilungsspielraum genutzt werden, um die Standardarbeitskräfte (SAK) auf 0.6 zu senken. Um Unterstützung bei einer Hofneugründung zu erhalten, muss das Alterslimit auf 40 Jahre erhöht werden. Die Maximalpreise von Betrieben oder Parzellen müssen auf maximal 5 Prozent des regionalen Durchschnitts begrenzt werden. In der Schweiz genügt die Belastungsgrenze (135 Prozent des Ertragswerts) oft nicht, um einen Hof zum Verkehrswert zu erwerben. Dieser ist in der Regel zweieinhalb Mal so hoch wie der Ertragswert. Aus diesem Grund kann es unter Bedingungen eines tiefen Zinssatzes sinnvoll sein diese Verschuldungsgrenze aufzuheben.

In Artikel 9 des BGBB muss eine Ausnahme für in Vertragslandwirtschaftsinitiativen tätigen SelbstbewirtschafterInnen hinzugefügt werden. In diesem Sinne wurde im Februar die Motion Jans angenommen. Der Artikel 60 Absatz 2 Buchstabe a des BGBB, der eine Ausnahme vom Realteilungsverbot bewilligt, wenn „die Realteilung überwiegend dazu dient, andere landwirtschaftliche Gewerbe strukturell zu verbessern“, muss gestrichen werden. Buchstabe b des Absatz 2 müsste zudem folgendermassen abgeändert werden: Die Behörde bewilligt ferner eine Ausnahme vom Realteilungsverbot, wenn: „fest steht, dass keine vorkaufs- oder zuweisungsberechtigte Person innerhalb der Verwandtschaft oder Dritte das Gewerbe zur Selbstbewirtschaftung übernehmen will, oder keine andere Person, die in der Erbteilung die Zuweisung verlangen könnte (Art. 11 Abs. 2), das Gewerbe zur Verpachtung als Ganzes übernehmen will“.

Anerkennung von kollektiven Organisationsformen. In der Agrarpolitik 2022 müssen die von der neuen Generation kommenden neuen Organisations- und Arbeitsformen auf Bauernhöfen anerkannt werden. Kollektive Formen und das Recht Weiterverarbeitungsräume und Hofläden in ruralen Zonen einzurichten, müssen anerkannt werden. Das französische Gesetz kennt zum Beispiel den Rechtstatus von landwirtschaftlichen gemeinsamen Bewirtschaftungsformen (fr. GAEC: Groupement agricole d‘exploitation en commun). Es handelt sich um eine Personengesellschaft, in der alle GesellschafterInnen als SelbstbewirtschafterInnen agieren. Diese Form ist jedoch viel flexibler als die in der Schweiz bekannten Betriebsgemeinschaften. In der Verordnung über die sozialen Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (SBMV) muss die Forderung gestrichen werden, wonach Personen, die Unterstützung für eine Umschulung beantragen, verpflichtet sind, ihren Betrieb an eine Bauernfamilie weiterzugeben. Ein persönliches Umschulungsprojekt gibt noch keine Hinweise für die wirtschaftliche Tragfähigkeit eines Betriebs.

Die Anforderung, dass beim Erhalt von Investitionskrediten der Betrieb innerhalb der nächsten 20 Jahren keinesfalls zerstückelt werden darf, müsste aufgeweicht werden, solange der Übergang in eine gemischte Betriebsform (z.B. Rebbau und Getreide) den bestehenden Betrieb nicht in Gefahr bringt. Dies würde ausgebildeten Jugendlichen die Möglichkeit geben, auf einer kleinen Fläche mit höheren Wertschöpfung starten zu können. Die kantonalen Behörden müssten eine Vorgehensweise definieren, die Pachtverträge mit kürzerer Dauer, die parzellenweise Verpachtung und die Konsequenzen einer Verpachtung für einen Betrieb betreffen. Diese Informationen müssen für alle betroffenen Personen zugänglich gemacht werden. Falls ein informeller Vertrag normalisiert wird, sollte die Verwaltung ein einfaches Verfahren für auftretende Probleme definieren (Retrozession der Direktzahlungen, Sanktionen). Die SelbstbewirtschafterInnen müssen ohne Begründung landwirtschaftliche Flächen von Direktzahlungen entziehen können. Das ermöglicht einen Übernahmeprozess in Etappen. Ein solches Vorgehen könnte auch finanziell gefördert werden.

Wenn das Gemeinwesen Besitzerin des Betriebs oder der landwirtschaftlichen Fläche ist, muss das Vorgehen exemplarisch sein. Wenn ein/e SelbstbewirtschafterIn oder ein/e PächterIn in Rente geht, sollten der Betrieb oder die landwirtschaftliche Fläche nicht von Amtes wegen an die NachbarInnen übergehen. Warum nicht proaktiv darüber nachdenken, was für Möglichkeiten bestehen, damit sich ausgebildete Jugendliche mit einem Dossier bewerben können? Für landwirtschaftliche Flächen, dessen Eigentümer der Staat ist, ist die Verwaltung aufgefordert, Auflagekriterien zu definieren, gemäss welchen junge LandwirtInnen ein Angebot unterbreiten können. Die kantonalen Behörden sollten, die Gemeinden für das Thema des problematischen Zugangs zu Pachtverträgen für junge Landwirtinnen und Landwirte sensibilisieren. Wenn Pachten vergeben würden, könnte die Verwaltung jene SelbstbewirtschafterInnen favorisieren, die einer Pacht oder Unterpacht durch JunglandwirtInnen positiv gegenüberstehen. Die Anerkennung der Selbstständigkeit gegenüber den Sozialversicherungen sollte durch die Verwaltung erleichtert werden. Die Lebensmittelkontrollen und die Kontrollen nach der Verordnung über die Primärproduktion (VPrP) sollten einfach und günstig sein. Die entsprechenden Informationen müssen leicht zugänglich sein.

Transparente Kriterien. Die Kriterien zur Anerkennung eines Betriebs müssen für Hofneugründungen transparent sein, insbesondere bei der Anwendung agrarpolitischer Massnahmen und bei Fragen zur Hofneugründung. Die relative Bedeutung dieser Anerkennung soll den anderen Verwaltungen (Raumplanlung, Sozialversicherungen) kommuniziert werden. Die Verwaltung soll überwachen, dass Betriebe, die nicht direktzahlungsberechtigt sind, nicht diskriminiert werden. Das Thema landwirtschaftlicher Bauten muss transparent sein.

Der Grundstückmarkt braucht mehr Transparenz: Derzeit werden viele Grundstückstransaktionen „an der Ackerrand“ von künftigen RentnerInnen und deren Nachbarschaft verhandelt. Den Jungen bleibt der Zugang zu diesen Informationen oftmals verwehrt. Der Bund und die Kantone können für mehr Transparenz auf dem Markt sorgen und eine Dynamik fördern, die vielmehr auf die Erneuerung der bäuerlichen Bevölkerung als auf das wucherische Hamstern durch einige wenige Tausend erschöpfte BäuerInnen abzielt.

Die Verwaltung ist aufgefordert eine Plattform zu kreieren, die es BewirtschafterInnen und JunglandwirtInnen erlaubt, Angebot und Nachfrage für landwirtschaftliche Flächen und zu nutzende Produktionseinheiten zu erfassen.

Förderung von innovativen Projekten. Wie kann ein System von „landwirtschaftlichen Testeinheiten“ (fr. couveuses agricoles) aufgebaut werden, dass es Jungen ermöglicht, auf einem existierenden Betrieb ihr Projekt zu testen und womit der Austausch von berufstätigen SelbstbewirtschafterInnen und der neuen Generation gefördert werden kann? Solche Initiativen existieren bereits in Frankreich und Holland. In Frankreich verfügt die Stiftung Terre de Lien über solche Testeinheiten. Es handelt sich eine Umgebung, in der junge LandwirtInnen ihre Tätigkeit während zwei oder drei Jahren testen können. Welche Möglichkeiten jenseits von Spekulation gibt es für Vereine und öffentlichen Stellen, JunglandwirtInnen und Bauernfamilien die Hofübernahme und den Erwerb von landwirtschaftlichen Flächen zu erleichtern, wie das am Beispiel von Terre de Lien in Frankreich bereits geschieht? Das BGBB könnte wie folgt geändert werden: „Erwerb durch das Gemeinwesen: Der Erwerb durch das Gemeinwesen und dessen Anstalten ist zu bewilligen, wenn sich die Pacht an SelbstbewirtschafterInnen richtet, bei denen keine innerfamiliäre Hofübernahme möglich ist.“ (Art. 65 neu)

In Frankreich können gewisse staatliche (z.B. Gemeindeverbände) oder private Organe mit der Aufgabe öffentliche Dienstleistungen zu erbringen (z.B. gemischtgesellschaftliche Gesellschaft zur Flurbereinigung und landwirtschaftlichen Förderung, fr. société d’aménagement foncier et d’établissement rural SAFER), Betriebe oder landwirtschaftliche Flächen erwerben und sie an Projektträger abtreten. Damit dieses Vorgehen sein Ziel erreicht, muss die Auswahl der Projekte und KandidatInnen zur Hofneugründung auf unparteiischen Kompetenzkriterien beruhen und die Organe dürfen nicht von ihrer ursprünglichen Aufgabe abkommen.

Diese Grundlagen sind erste Lösungsansätze. Welches sind ihre Erfahrungen, Überlegungen und Ideen?


Rudi Berli, Landwirt und Uniterre-Sekretär

Übersetzung: Pascal Mülchi


Liste von Initiativen, die den Zugang zu Land fördern:

In der Schweiz:

  • www.hofübergabe.ch – Die Kleinbauern-Vereinigung bietet einen Vermittlungsservice, der sich an alle LandwirtInnen und potentielle ErwerberInnen richtet, unabhängig von der Grösse und der zu übergebenden oder gesuchten Hofproduktion.
  • www.agrijura.ch/cja/themes/transmission-exploitations – Die jurassische Landwirtschaftskammer bietet Begleitung bei Hofübergaben.
  • www.lelombric.org – „Der Regenwurm“: Stiftung zur Erhaltung und Gründung vielseitiger bäuerlicher Kleinstrukturen.
  • Die Stiftung Lebendige Höfe wurde vor Kurzem gegründet.
  • www.demeter.ch – Demeter verfügt über eine Beratungsplattform zum Thema ausserfamiliäre Hofübergabe.
  • www.hofnachfolge.ch – Stiftung zur Erhaltung bäuerlicher Familienbetriebe

In Europa:

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Photolegende:

Aufgegebener Gemüsebetrieb. Die erhöhten Übernahmepreise machen eine Übernahme zum Verkehrswert schwierig, umso mehr als dass die Belastungsgrenze der Verschuldung auf 135 Prozent des Ertragswerts beschränkt ist.


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Die Friedensabkommen zwischen FARC-EP und der kolumbianischen Regierung haben zum Ziel, den ältesten, „innerstaatlichen“ bewaffneten Konflikt der Welt zu beenden, der hunderttausende Todesopfer und Millionen Vertreibungen forderte. Unter Mitwirkung der aufeinander folgenden Regierungen haben Paramilitarismus und Drogenhandel deutlich zugenommen, die militärischen Repressalien waren gnadenlos. Die Anfänge des Konflikts lassen sich auf die berechtigten und alten Forderungen der Landbevölkerung und der indigenen Gemeinschaften nach Zugang zu landwirtschaftlichen Anbauflächen, sozialer Gerechtigkeit und der demokratischen Beteiligungsmöglichkeit an der Führung des Landes und der Verwaltung seiner Ressourcen zurückführen.

La Via Campesina wurde durch die Unterzeichner der Friedensabkommen beauftragt, den am 24. November 2016 in Bogotá unterschriebenen Friedensprozess hinsichtlich Punkt 1 zu begleiten. Dieser beinhaltet die vollständige Landreform, welche in direktem Zusammenhang mit Punkt 4 hinsichtlich der Ersetzung illegal genutzter Pflanzenkulturen steht. Dieses Mandat wird gemeinsam mit dem des UNDP (Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen), der FAO (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen) und der EU (Europäische Union) ausgeübt.

Die Gründe für die Beteiligung an der Umsetzung der Friedensabkommen liegen darin, dass La Via Campesina eine landwirtschaftlich ausgerichtete Organisation ist und mehrere kolumbianische landwirtschaftliche Organisationen und Gewerkschaften Akteure des Friedensprozesses sind.

La Via Campesina hat im September 2016 eine erste internationale Delegation zusammengestellt, um die Friedensverhandlungen zu unterstützen. Ende November 2017 ist eine zweite Delegation, bestehend aus 26 Delegierten aus 19 Ländern, vor Ort gewesen, um die Fortschritte des Friedensprozesses zu begutachten und um die Zeugenberichte der betroffenen Landbevölkerung, der bäuerlichen Bevölkerung und der Gemeinschaften zu erfassen. Die Delegierten sind das riesige Land abgefahren und haben sich neben der Hauptstadt Bogotá - Sitz der Regierung und des Parlaments - in fünf von dem bewaffneten Konflikt stark betroffene Regionen begeben (Arauca, Meta, Cauca, Caquetá und Nariño).

Die Delegation hat feststellen können, dass die über mehr als 4 Jahre lang in Havanna ausgehandelten Friedensabkommen voller Hoffnung und Erleichterung aufgenommen wurden! Das Ende des Kriegs wird als ein wichtiges Sprungbrett zu einer gerechteren
Gesellschaft ohne himmelschreiende Ungleichheiten und Armut empfunden, als
Beginn einer demokratischen Beteiligung und als Ende institutioneller Gewalt.

Trotz allem sind Ernüchterung und Entmutigung spürbar, denn ein Jahr nach der Unterzeichnung des Friedensabkommens sind die vereinbarten Zusagen nicht vor Ort konkretisiert worden:

Kurzum, es sind vor allem die ländlichen Bevölkerungen und Gemeinschaften, die keine Verbesserung sehen: Die Landreform kommt nicht voran, die versprochenen Landflächen sind weder zur Verfügung gestellt noch legalisiert worden und der Druck von Seiten der industriellen Landwirtschaft und des Bergbaubetriebs hinsichtlich der Landflächen wird stärker. Produzenten widerrechtlich angebauter Kulturpflanzen (Koka, Hanf) werden weiterhin mit Gewalt unterdrückt, ohne dass die Ersetzung dieser Kulturen gemeinsam besprochen würde. Die Zufahrtswege für die Vermarktung der landwirtschaftlichen Produktion sind nicht ausreichend und es fehlt eklatant an Gesundheitsinfrastruktur. Die Unsicherheit steigt, denn das durch die Entwaffnung der FARC entstandene Machtvakuum hat bewaffneten Banden Raum gegeben. Innerhalb eines Jahres wurden mehr als 120 Anführer von Gemeinschaften sowie Bauern, Gewerkschafter und ehemalige Kämpfer umgebracht, ohne dass die Verantwortlichen vor Gericht gebracht worden wären.

Die Delegation konstatierte außerdem administrative Schwerfälligkeiten, die Verzögerung der Entwicklungsprogramme und den Widerwillen der rechten Parlamentsmehrheit, für aus den Friedensabkommen hervorgehende Gesetze zu stimmen. Die zukünftigen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im März und Mai 2018 deuten nicht auf die notwendige entschlossene Unterstützung hin.

La Via Campesina verpflichtet sich, ihre Beobachtungen an Organisationen weiterzugeben, um die Realisierung einer bäuerlichen und agrarischen Wirtschaft im Rahmen des Friedensabkommens zu unterstützen, den Prozess vor Ort durch eine Ausbildung in der Agroökologie und durch den Aufbau von Samenbanken zu unterstützen und internationale Brigaden zu organisieren sowie Partnerschaften zwischen bäuerlichen und indigenen Gemeinschaften und territoriale Räume zur Schulung und der Wiedereingliederung der FARC-EP zu fördern.

Wenn der Friedensprozess erfolgreich ist und die Menschenrechte wieder hergestellt sind, wird Kolumbien ein Vorbild für den ganzen lateinamerikanischen Kontinent sowie für den Rest der Welt sein können.


Genf, am 16.01.2018, im Namen der europäischen Mitglieder der Delegation, Philippe Sauvin

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Interview mit Paul Ecoffey, Milchproduzent für Gruyère und Vacherin, 50 Milchkühe in Rueyres-Treyfayes, Kanton Freiburg.


Palmöl ist ein Thema, dass Dich stark beschäftigt. Kannst Du mir mehr darüber sagen?

Heute werden jedes Jahr 30-40 000 t Palmöl importiert, davon landen rund 5 000 t im Kraftfutter (für Kühe, Schweine, Geflügel usw.). Ich finde das inakzeptabel, weil wir in der Schweiz andere Nährstoffe haben, die als Kraftfutter gebraucht werden können. Sie sind sowohl besser für die Umwelt als auch für den Nährwert.

Was mich besonders ärgert, ist, dass eines dieser Unternehmen – es besitzt heute 189 000 ha Palmölkulturen – seinen Sitz teils im Kanton Freiburg hat, also mein Nachbar, sozusagen! Dieses Unternehmen heisst SOCFIN. Es ist ein belgisch-luxemburgischer Konzern. Was macht dieser Konzern überhaupt in der Schweiz? Eine weitere Geschichte über Steuervergünstigungen...


Wann hast Du begonnen, Dich für das Thema Palmöl zu interessieren?

2006 und ursprünglich wegen eines anderen Themas: In dem Jahr hatten wir zu viel Butter, welche dann zu Dumpingpreisen auf den Weltmarkt exportiert wurde. Und wer hat dafür bezahlt? Die Bäuerinnen und Bauern! Wie ist das möglich? Die Organisation Schweizer Milchproduzenten (SMP) erhebt ein paar Rappen pro Liter produzierter Milch, um das zu finanzieren, was sie «Marktentlastung» nennt. Pro Jahr kommen so Millionen zusammen, damit unser Butter billig ins Ausland verscherbelt werden kann.

Ich habe das 2006 an den Hauptversammlungen der Branchenorganisation Gruyère und des Freiburgischen Milchverbandes bemängelt. Übrigens ohne Reaktion. Danach habe ich mit einigen Bekannten aus der Politik gesprochen, damit das Dossier weiter oben besprochen wird. Es gelangte in die Hände von Herrn De Buman, damals Nationalrat. Er hat dann für die CVP eine Motion eingereicht mit der Forderung, den Import von Palmöl zu besteuern. Gleichzeitig hat auch Jean-François Rime im Namen der SVP eine ähnliche Motion eingereicht.


Und die Antwort auf diese Motionen?

Der Nationalrat hat Ausflüchte gemacht, man könne keinen Zuschlag auf Palmöl verlangen… Im Gegenzug wurde aber verlangt, dass Palmöl auf der Etikette klar deklariert wird, nicht mehr mit «Pflanzenöl», sondern mit «Palmöl». Leider müssen wir feststellen, dass diese Forderung noch immer nicht umgesetzt wird, allzu oft steht auf den Etiketten nur «Pflanzenöl» oder «pflanzliche Fette». Ich hätte nie geglaubt, dass ich dieses Übel nach 10 Jahren erneut bemängeln muss – diesmal im Tierfutter!


Ich möchte auf einen Punkt zurückkommen, den ich nicht verstehe. Wie kommt es, dass Palmöl überhaupt ins Tierfutter gemischt wird? War das vorher nicht der Fall?

Das ist eine Folge der GMF (Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion), ein Beitrag, der im Talgebiet die Fütterung von Raufutter fördern soll (90 % Grundfutter, davon 75 % Gras, Wiesen, Weiden, Zwischenfrüchte). Dieser Beitrag beträgt 200 Fr. pro Hektar Grünlandfläche. Die Massnahme an sich ist interessant, aber sie bewirkt einen Kollateralschaden: Wer die Massnahme einhalten will, muss die Fütterung von Kraftfutter beschränken und also einen Weg finden, damit das Futter immer noch gleichviel Energie zuführt. Dazu gibt es zwei Lösungen, entweder fügt man der Futtermischung Alikon® hinzu, oder aber Porpylenglykol, also eine Vorstufe von Traubenzucker, damit die Kühe keine Ketose (Stoffwechselstörung) entwickeln. Das ganze hat nur einen Haken: Es ist teuer! Und hier kommt die billigste Lösung für dieses Dilemma: Palmöl. Voilà!


Der SBV hat am 1. Juni ein Pressekommuniqué veröffentlicht, welches diese Praxis anprangert – ich zitiere: «Schweizer Bauern wollen kein Palmöl im Tierfutter!». Das ist doch gut, oder nicht?

Ja, es ist ein erster Schritt. Das Problem dabei ist, dass der SBV (Schweizerischer Bauernverband) damit die Futterproduzenten anvisiert, konkret die FENACO, welche der grösste Importeur von Kraftfutter in der Schweiz ist. Es ist natürlich gerechtfertigt, die FENACO anzuprangern, aber auch sie ist nur bedingt verantwortlich. Was falsch läuft, ist das System, welches so etwas ermöglicht. Die GMF wurde vom BLW umgesetzt und der SBV war einverstanden!

Ich frage mich immer wieder, wie das BLW eine solche Praxis gutheissen kann – oder der Export von Butter… Die Antwort braucht man nicht lange zu suchen.


Es scheint aber, dass sich die SMP seit den Protesten bewegt hat. Am 24. August 2017 hat die SMP in einer Medienmitteilung verkündet, «Palmfett aus dem Schweizer Milchviehfutter vollständig zu eliminieren (…) bis Ende Jahr (…) und durch Rapsöl zu ersetzen». Ist das positiv zu werten?

Ja, aber warum soll das für Tierfutter möglich sein und für unser Essen nicht? Die Kühe erhalten das Recht, dieses schädliche Fett aus ihrem Futter zu eliminieren, aber die Menschen sind immer noch umzingelt. Nach dieser Logik werden unsere Tiere besser ernährt, als wir selber. Ist diese Logik nicht lückenhaft?


Derzeit wird im Bundesrat über die Möglichkeit eines Freihandelsabkommens mit Malaysia diskutiert. Ein Abkommen, bei dem eine Bedingung für Malaysia ist, dass das Land Palmöl in die Schweiz exportieren kann.

Wenn dieses Abkommen zustande kommt, wird die Produktion von Rapsöl in der Schweiz ernstlich gefährdet sein. Man muss wieder fragen, warum unsere Politiker den Import von Palmöl bevorzugen, das unter solch inakzeptablen sozialen und ökologischen Bedingungen hergestellt wird, und wo die grundlegendsten Menschenrechte nicht respektiert werden – wo wir doch in der Schweiz Rapsöl herstellen, das auch noch viel besser schmeckt...

Schliesslich freue ich mich bereits, wie nach der Abstimmung zur Ernährungssicherheit vom 24. September 2017 der Wille des Stimmvolkes umgesetzt wird, denn eigentlich sollte uns dies helfen, die einheimische Rapsproduktion zu retten. Insbesondere der Absatz über die «grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft beitragen» ist sehr klar. Ich glaube, der Importe von Palmöl, dessen Produktion weder Mensch noch Umwelt respektiert, fällt nicht unter «nachhaltig».


Was ist denn Dein Vorschlag, Paul?

Wir brauchen richtige Gesetze. Es ist wichtig, dass sich der SBV für die ProduzentInnen einsetzt, für die Schweizer Milchproduktion und gegen den Export von Butter zu Dumpingpreisen, weil wir unsere Lager nicht leeren können. Er soll sich gegen das Freihandelsabkommens mit Malaysia wehren, ungeachtet der Verluste, die uns vorgespiegelt werden.

Warum nicht jedes Jahr in den Läden eine symbolische Aktion durchführen und in den Erzeugnissen die gute Butter aus der Schweiz hervorheben, um das Palmöl zu ersetzen? Wir könnten ausserdem zwei Motionen einbringen; eine, damit die Verwendung von Palmöl besteuer wird und eine, um ein Label «Produkt ohne Palmöl» zu bilden und einen preislichen Unterschied herzustellen.


Interview geführt von Berthe Darras

Uniterre Zeitung - November 2017




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Ab Ende 2018 werden die 95 Millionen, welche der Bund heute als Gegenleistung für die Verarbeitung von 50’000 t Schweizer Weizen und 210’280t Milch an die Nahrungsmittelindustrie zahlt, nicht mehr unter dem Schoggigesetz ausgeteilt werden.

Dies ist eine Folge der WTO-Verträge, welche die Schweiz im Jahre 2015 in Nairobi unterzeichnet hat. Von diesem Geld haben zu fast 75% die vier Unter-nehmen, Nestlé, Mondelez, Hochdorf und Lindt&Sprüngli (70 Mio.) profitiert

Dabei sei erwähnt, dass die zwei ersten multinationalen Unternehmen Profite in Milliardenhöhe schreiben… Suchen sie den Fehler.

Diese Mengen betreffen 6% der Milch und 11% der Weizenproduktion der Schweiz. Dabei haben wir in der Schweiz immer noch eine Milchproduktion, welche zu 15% überschüssig ist. Die inländische Brotweizenproduktion deckt hingegen ungefähr 85% des inländischen Bedarfs.

Absurderweise importiert jetzt die Schweiz aber 100’000t Brotgetreide und circa 130’000t verarbeitete, industrielle Bäckereiprodukte. Diese zollfreien Importe wurden durch die Annahme des Cassis-de-Dijon-Prinzipes möglich. Sowohl der Brot-, Futtergetreide- und Milchpreis sind indirekt an die europäischen Preise gebunden, wobei ein «Swissness»- Bonus von ungefähr 15Rp. angerechnet wird. (Schwellenpreise für Getreide, Richtpreis für Milch). Alle diese Preise erlauben keine faire Entlöhnung der bäuerlichen Arbeit. Die Futtergetreideimporte steigen, allein an Soja werden gegen 285’000t importiert. Das stellt für die nachhaltige Landesversorgung eine grosse Bedrohung dar. Jetzt werden dabei dieses Jahr fast 100’000 t Brotweizen zu Futtergetreide deklassiert, was natürlich wiederum einen zusätzliche Preisdruck auslöst. Dabei wäre die Lösung wie in der Milchproduktion einfach, es braucht nämlich nur Kaufverträge, welche eine Menge, einen Preis, eine Qualität und den Kalender zu den Anzahlungsmodalitäten festlegen.

Im Moment wird im Schweizer Parlament hart um diese Exportstützung gekämpft. Das Parlament will den Produzenten 56 Millionen als Prämie auszahlen (Fr. 120.-/ha) welche jedoch zugunsten der Verarbeiter wieder abgezogen wird… Das «Schoggigesetz» hatte ja das Ziel den «Rohstoffpreis» für die exportierenden Verarbeiter auf europäisches Niveau zu senken. Falls diese Unterstützung hinfällt, zählt die Industrie und die Verwaltung darauf, zollfreie Importe mittels des aktiven Veredelungsverkehrs zu erleichtern. Dabei stützen sie sich auf den gleichnamigen Artikel 12 des Zollgesetzes, welcher zur Verarbeitung den zollfreien Import eines Produktes welches für den Export bestimmt ist, erlaubt. Dabei wird jedoch in der Präambel ausdrücklich festgehalten, dass derartige Importe verboten werden können, wenn überwiegendes öffentliches Interesse auf dem Spiel steht. Es ist klar, dass solche Importe die ganze lokale, regionale und einheimische Produktions- und Verarbeitungskette bedrohen. Die Nahrungsmittelindustrie macht aktiv Druck auf die Verwaltung und den Bundesrat gegen die Zollregulierung. Wir brauchen natürlich eine Nahrungsmittelindustrie, welche sich an der Versorgung der Bevölkerung mit verarbeiteten Produkten beteiligt. Dieser Sektor steht selbst auch unter massivem Druck zur Konzentration.

Die Konzentration hat viele negative Auswirkungen; sie geht auf Kosten der Lokalökonomie und der Arbeitsplätze, sie standardisiert unsere Ernährung, verschärft das Machtgefälle auf dem Markt und drückt auf die Produktionspreise. Die handwerkliche Verarbeitung hat es nicht besser als die bäuerliche Landwirtschaft. Ganz im Gegenteil ist die Zerstörung schon weiter fortgeschritten. Es gibt aber in einigen Region Pionierprojekte, welche die Produktions- Verarbeitungs- und Verteilungskreisläufe relokalisieren und dabei auf allen Stufen Mehrwert erwirtschaften. (Genf, Tourne-Rêve-Brot und kantonale GRTA-Marke).

In dieser Lage gibt es für die bäuerlichen Organisationen vier wichtige Ansätze, welche in Politik und Markt verteidigt werden müssen:

Preise, welche Produktionskosten decken und eine faire Entlöhnung der bäuerlichen Arbeit erlauben

Vorrang für die Versorgung des einheimischen Marktes, um die einheimische Futtergetreideproduktion aufzuwerten. Einen flexiblen Grenzschutz verteidigen, welcher inländischer Produktion und Verarbeitung Vorrang gibt. Lenkungsabgabe auf Handelsfuttergetreide, um die Produktion zu stützen. Zollbelastung der importierten Bäckereiprodukte

Lokale und regionale Verarbeitungsstrukturen, welche Kreislaufswirtschaft fördern und Transparenz garantieren, unterstützen (Marken, Zugang zu Kredit, Werbemassnahmen)

Produkte exportieren, welche Märkte durch ihre Qualität eröffnen statt durch Angleichung an Tiefpreise einer agro-industriellen Produktion

Alle diese Punkte werden in der Volksinitiative für Ernährungssouveränität aufgegriffen. Es ist höchste Zeit den Bundesrat endlich zu verpflichten, schon bestehende Gesetze umzusetzen und die bäuerliche Landwirtschaft zu verteidigen und weiter zu entwickeln.

Rudi Berli


Wenn Sie in den letzten Wochen auch nur eine einzige Zeitung aufgeschlagen haben, konnten Sie es zweifellos nicht vermeiden. Das Wort «fair» ist überall. Und ganz besonders im Diskurs der grossen Unternehmen, die sich in ein positives Licht rücken wollen.

Wir alle kennen den fairen Handel durch die Weltläden oder Max Havelaar, welche den produzierenden Bauern überall auf der Welt anständige Arbeitsbedingungen schaffen wollen. Es hat aber viele Jahre gedauert, bis Stimmen laut wurden, um aufzuzeigen, dass auch die Schweizer Landwirtschaft etwas mehr Fairness brauchen könnte. Und eigentlich braucht es ja nicht viel, um zu erkennen, dass dies ein hervorragendes Werbeargument ist. Zwei kleine Schlaumeier haben das sehr schnell erkannt und ohne grossen Aufwand zu ihrem Nutzen verwendet.

Die Migros zuerst. In einem Interview steht Folgendes zu lesen: «Das gesamte Milchsortiment kann als «fair» bezeichnet werden, denn die Produzenten erhalten die höchsten Preise der Schweiz». Na gut. Nichtsdestotrotz eine komische Folgerung. Wenn jemand einen bessern Preis bezahlt, bedeutet das noch lange nicht, dass der Preis korrekt ist. Davon sind wir noch weit entfernt.

Auf zweiter Stelle steht der kleine Aldi, der seitens der Bauern auf einer Sympathiewelle surft und gemeinsam mit Cremo eine faire Milch herstellt. Als sich herausstellte, was sich hinter diesem neuen Label versteckt, tat man gut daran, sich hinzusetzen. Erstens eine zusätzliche Anforderung an die Bauern: das RAUS-Programm ist obligatorisch und wird verdoppelt, mit 26 Tagen Auslauf pro Monat. Das geht in Ordnung, wenn der Produzent einen Laufstall hat. Wenn er hingegen keine Möglichkeit hatte, einen modernen Stall zu bauen, muss er von nun an jeden Samstag seine Kühe hinauslassen, sonst schafft er die obligatorische Menge nicht. Danke Aldi, dass sich die Bauern wenigstens am Sonntag ausruhen dürfen… Aber man darf jetzt nicht denken, das geschehe um der guten Sache willen! Zwar wurden die Produzentenpreise um rund 20 Rappen erhöht, aber die Konsumenten müssen bis zu 35 Rappen mehr bezahlen, um diese Milch zu kaufen. So geht das: etwas mehr verdienen und gleichzeitig etwas fürs Gewissen tun. Wobei Aldi bestimmt erklären würde, das sei fürs Marketing und die zusätzlichen Kosten...

Wir dürfen uns ganz legitim fragen, wer in dieser Geschichte am meisten betrogen wird? Der Bauer, der mehr arbeitet, um 20 Rappen mehr zu verdienen, auch wenn der Verdienst schlussendlich sowieso bei weitem nicht ausreicht, um von der Milchproduktion zu leben? Oder der Konsument, den man im Glauben lässt, etwas Gutes zu tun, während er doch vor allem etwas für die Detailhändler tut, die sich ja nun wirklich nicht beklagen können?

Wir von Uniterre denken, dass Migros und Aldi einen Nachhilfekurs in englischer Sprache nötig haben. Gemäss Duden bedeutet « Fairness »: anständiges Verhalten; gerechte, ehrliche Haltung andern gegenüber. Diese Qualität geht den beiden Sortimenten vollständig ab. Wissen Sie, Fairness muss man verdienen. Die Bauern haben ihren Teil des Vertrages erfüllt. Jetzt, liebe Detailhändler, sind Sie an der Reihe!

Vanessa Renfer


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Uniterre steht für die bäuerliche Landwirtschaft ein. Aber was heisst das genau?

Bäuerliche Landwirtschaft ist ein Zukunftsmodell, das wir vertreten, weil die stetige Industrialisierung die Landwirtschaft in eine Sackgasse führt. Für die einen ist bäuerliche Landwirtschaft gleichbedeutend mit kleinen Strukturen, das betont zum Beispiel der Bundesrat in seiner Botschaft zur Initiative für Ernährungssouveränität mehrmals. Doch die Grösse eines Bauernhofes an sich ist kein massgebendes Kriterium bei der Definition von bäuerlicher Landwirtschaft. In der gleichen Botschaft schlägt der Bundesrat folgende Definition vor: Der Begriff «bäuerlich» bedeutet, dass der Landwirt oder die Landwirtin und dessen oder deren Familie einen wesentlichen Teil der erforderlichen Arbeiten selbst ausführen. Diese Definition ist jedoch unvollständig. Die Initiative für Ernährungssouveränität schlägt vor, folgendes in der Verfassung zu schreiben: «einheimische, bäuerliche Landwirtschaft, die einträglich und vielfältig ist». Diese Formulierung beinhaltet eine lokale Verankerung, eine gewisse Autonomie der Landwirtschaft, eine Kreislaufwirtschaft sowie den Erhalt eines Teils der Wertschöpfung in den ersten Stufen der Produktionskette.

Bauernvereine in Frankreich

Die FADEAR (Fédération des Associations pour le Développement de l’Emploi Agricole et Rural) wurde 1984 gegründet. Sie vereint viele Bäuerinnen und Bauern, die bereits in der Confédération Paysanne sind, sowie andere Akteure der ländlichen Gesellschaft, mit dem Ziel, ihre Erfahrungen und ihr Know How zu teilen und so den Erhalt der Bauernhöfe und die Niederlassung neuer Bäuerinnen und Bauern sicherzustellen. Ausserdem soll der Verein die Werte der bäuerlichen Landwirtschaft erhalten und aufleben lassen.

Die Charta der bäuerlichen Landwirtschaft

1998 hat die FADEAR die Charta der bäuerlichen Landwirtschaft fertiggestellt. Sie wurde über mehrere Jahre hinweg von vielen Bäuerinnen, Bauern und Wissenschaftlern ausgearbeitet. Ihr Modell der Landwirtschaft soll es möglichst vielen Bäuerinnen und Bauern ermöglichen, anständig von ihrem Beruf zu leben. Sie sollen nachhaltig produzieren, um die Bevölkerung zu ernähren, nicht nur, um etwas produziert zu haben. Die bäuerliche Landwirtschaft orientiert sich an 6 Bereichen, die sich gegenseitig bedingen: Autonomie, Verteilung, Arbeit mit der Natur, regionale Entwicklung, Qualität und Übertragbarkeit.

  • Verteilung der Produktionsmengen, damit der Bauernberuf möglichst vielen offensteht und sie auch davon leben können.
  • Solidarität mit Bäuerinnen und Bauern aus anderen Regionen Europas und der Welt.
  • Umweltschutz mit dem Grundsatz: «Wir haben das Land nicht von unseren Eltern geerbt, sondern von unseren Kindern ausgeliehen».
  • Aufwertung der unerschöpflichen Ressourcen, Sparsamkeit mit den seltenen Ressourcen.
  • Bestreben um Transparenz bei Kauf, Produktion, Verarbeitung und Verkauf von landwirtschaftlichen Produkten.
  • Garantie der geschmacklichen Qualität und der Lebensmittelsicherheit.
  • Bestreben um eine maximale Autonomie in der Funktionsweise von landwirtschaftlichen Betrieben.
  • Aufbau von Partnerschaften mit anderen Akteuren der ländlichen Gesellschaft.
  • Erhalt der Diversität von Nutztieren und Kulturpflanzen.
  • Langfristiges und ganzheitliches Denken.

Diagnose bäuerliche Landwirtschaft

Die FADEAR stellt ausserdem ein Analyseinstrument zur Verfügung, mit dem festgestellt werden kann, wo sich ein Bauernbetrieb in Bezug auf die bäuerliche Landwirtschaft befindet. Die Betriebe werden anhand von sechs bereichsübergreifenden Themen analysiert:

  • Die Autonomie anhand von drei Kriterien: Entscheidungsautonomie, wirtschaftliche und finanzielle Autonomie sowie technische Autonomie.
  • Die Verteilung der Produktionsvolumen. Das Projekt für bäuerliche Landwirtschaft verwaltet Produktionsrechte entsprechend der Nachfrage, damit möglichst viele Produzenten einen bestimmten Markt bedienen können.
  • Die Arbeit mit der Natur. In diesem Themenbereich wurden fünf Kriterien bestimmt: 1) Biodiversität und Fruchtfolgen mit Pflanzenarten, deren Eigenschaften spezifisch und deren Anforderungen an die agronomische Techniken verschieden sind. 2) Den Erhalt der Fruchtbarkeit durch Anbau- und Zuchtmethoden, welche die Fruchtbarkeit erhalten oder verbessern. 3) Eine auf das Notwendige beschränkte Verwaltung von Pflanzenschutzmitteln und Medikamenten; sinnvoll, nicht systematisch. 4) Der Schutz von Wasservorkommen sowohl bei der Mengenverwaltung, der Entnahme für die Bewässerung sowie des Qualitätserhalts. 5) Eine achtsame Raumplanung und die Vorbeugung von Umweltverschmutzung, um Naturräume und ländliche Strukturen zu erhalten.
  • Die Übertragbarkeit illustriert grundsätzlich die sozialen und wirtschaftlichen Aspekte der Landwirtschaft. Ein übertragbarer Bauernhof ist ein Hof, der von einer neuen Generation übernommen werden kann, er ermöglicht ein Einkommen und somit das Fortbestehen von zahlreichen Bäuerinnen und Bauern auf dem ganzen Gebiet. Die Übertragbarkeit von Bauernbetrieben ist eine wesentliche Voraussetzung, um die Erwartungen der Bevölkerung in Sachen Arbeitsmarkt, Qualität der Produkte und Dynamik der ländlichen Gesellschaft zu erfüllen. Folgende Aspekte müssen berücksichtigt werden, um die Übertragbarkeit zu erleichtern: die Lebensqualität, die Rechtssicherheit beim Grundeigentum, die Anpassungsfähigkeit, die Rentabilität und der Wert des zu übertragenden Arbeitsmittels.
  • Die Qualität der Produkte. Die Qualität der Produkte ist vielfältig und findet sich in verschiedenen Bereichen: Lebensmittelsicherheit, chemische Zusammensetzung, Nährwert und geschmackliche Qualität. Einige der bakteriologischen Normen sind absurd oder übertrieben, auf jeden Fall nicht für die bäuerliche Landwirtschaft geeignet. Die Abwesenheit von Schadstoffen und GVO. Gentechnisch veränderte Organismen ermöglichen keine Autonomie, sie respektieren die Natur nicht und ihre Unschädlichkeit für die Endverbraucher ist nicht abschliessend bewiesen. Die Qualität der Produkte muss auf allen Ebenen anerkannt und erkennbar sein, von der Produktionsart über die Anerkennung der Produzenten und ihre Entschädigung bis hin zu ihrer persönlichen Zufriedenheit. Sie beinhaltet ausserdem den Respekt der Konsumentinnen und Konsumenten über die Transparenz aller Produktionsstufen. Transparenz bedeutet, dass es möglich ist, alle Orte der Produktion, der Verarbeitung und der Vermarktung zugänglich zu machen, entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Transparenz ist mehr als Zertifizierung oder Rückverfolgbarkeit.
  • Die regionale und dynamische Entwicklung der ländlichen Gebiete: die Beteiligung der Bäuerinnen und Bauern am regionalen Leben ist eine Garantie für die regionale Dynamik. Partnerschaften bei der Produktion und der Vermarktung tragen viel zur Solidarität zwischen den unterschiedlichen Berufsklassen und Gesellschaftsschichten bei. Sie ermöglichen den Erhalt der Wertschöpfung in den Regionen. Bauernhöfe sind von Natur aus Orte der Gastfreundschaft, der Integration und des gesellschaftlichen Gleichgewichts. Die bäuerliche Geschichte und Kultur begründen die Entwicklung und die Aufwertung des ländlichen Gebiets. Landwirtschaft ist zwar nicht mehr die einzige Aktivität im ländlichen Gebiet, dennoch bleibt sie dessen treibende Kraft. Das Verschwinden von 30 000 bis 40 000 Stellen pro Jahr in der Landwirtschaft läuft dem Hauptanliegen der Gesellschaft zuwider: den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Der Beitrag an die Schaffung von Arbeitsplätzen läuft auch über den Erhalt bestehender Stellen, indem die Produktionsvolumen verteilt werden.

Die Autonomie, die Verteilung und die Arbeit mit der Natur zählen jeweils 20 %, die Qualität der Produkte, die regionale Entwicklung und die Übertragbarkeit jeweils 13 %. Mit diesen qualitativ und quantitativ messbaren Indikatoren können Produktionssysteme auf ihre Übereinstimmung mit dem Konzept der bäuerlichen Landwirtschaft hin untersucht werden. Ziel dieser Beurteilung ist, individuelle und kollektive Mittel und Wege für die Entwicklung zu finden, um eine Landwirtschaft im Interesse der Bevölkerung aufzubauen.

Rudi Berli




Die komplette Charta für bäuerliche Landwirtschaft (auf Französisch)
finden Sie unten: www.agriculturepaysanne.org/files/charte-agricultu...



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In der kleinen Welt der Schweizer Milch war es in den letzten Monaten alles andere als langweilig. Ist das womöglich der frische Wind einer Änderung, der uns um die Nase bläst? Die Anzeichen des Marktes, insbesondere auf europäischer Ebene, machen Hoffnung, deshalb haben wir die Nachrichten mit viel Aufmerksamkeit verfolgt.


Am 24. März 2017 war das vierteljährliche Treffen der BO Milch. Wollten die Abnehmer endlich einen Schritt in die richtige Richtung machen und den Produzenten etwas mehr Geld fürs Portemonnaie geben? Aber nein! Wie schon viel zu oft in der Vergangenheit hat der ausbleibende Kompromiss um eine Erhörung des Richtpreises im A-Segment dazu geführt, dass alles beim Alten blieb. Wir waren enttäuscht und der Richtpreis blieb bei 65 Rp. pro Kilo.

Die Frustration der Bauern war voraussehbar. Die Reaktion einiger Mitglieder der Branchenorganisation seitens der Abnehmer war da schon eher erstaunlich und lenkten die Aufmerksamkeit aller auf die Migros und ihre Fabrik ELSA. Emmi war die erste, die Kritik äusserte: es sei doch nicht normal, dass Migros zwei Sitze erhalte (ein Sitz für die Migros, einer für ELSA, um genau zu sein). Coop, die sich mehrheitlich bei Emmi versorgt, liess keine Zeit verstreichen und doppelte nach. Die Migros habe verhindert, dass die gesamte Branche ab dem 1. Juli pro Kilo Milch 3 Rappen mehr bezahle. Im jahrelangen Duell zwischen den beiden orangen Riesen hat Coop mit ihrer Geste bestimmt ein positives Signal an die Branche gesendet, doch sie hat auch, geben wir es zu, einen geschickten Marketingcoup gelandet. Sie hat beschlossen, die ominösen 3 Rappen, welche die BO Milch abgelehnt hatte, in Eigeninitiative an ihre Produzenten zu bezahlen.

Diese Nachricht hat uns natürlich etwas ratlos gemacht. Coop ist kein direkter Abnehmer von Rohmilch – wie also kann sie sich absichern, dass ihr Geld tatsächlich bei den Produzenten ankommt? Auf unsere Anfrage haben sie geantwortet, dass sie gemeinsam mit ihren Lieferanten an einer Lösung arbeiten. Wir bleiben dran.

Währenddessen hat sich auch der Sturm bei Migros/ELSA nicht gelegt. Sowohl im bäuerlichen Milieu und unter den Konsumenten als auch auf politischer Ebene sind Stimmen laut geworden, die einen Boykott gegen die Migros fordern. Als offenbar ideale Schuldige hatte die Migros ihre Strafe verdient. Aber wir stellten uns die Frage, ob wir dieser Verurteilung folgen sollten. Auf den ersten Blick war die Antwort eindeutig, aber bei genauerem Hinsehen, ist mehr daran. Die Zahlen der SMP zeigen eine andere Wahrheit: Die Migros bezahlt pro Kilo Milch im Durchschnitt rund 5,7 Rp. mehr alle andere Abnehmer, das entspricht rund 10 %. Sie ist die Akteurin, welche dem Richtpreis der BO Milch am nächsten kommt – obwohl auch sie noch darunter liegt. Also ist die Kritik der anderen Akteure nur Augenwischerei und dient dazu, zu verstecken, dass sich niemand an die Spielregeln hält. Auch die Migros hat im Milchgeschäft keine weisse Weste, aber in diesem spezifischen Bereich ist die Kritik nicht begründet.

Anfang Juni hat der Schweizer Bauernverband eine Medienmitteilung mit einem Ultimatum für die Abnehmer veröffentlicht: Wenn der Richtpreis bis am 1. Juli nicht der internationalen Situation angepasst (also erhöht) werde, wolle der SBV Massnahmen ergreifen – ohne Details. Bis heute, dem 4. Juli, wurde offenbar noch nichts unternommen.

Der SBV hat Ende Frühling aber noch andere Massnahmen getroffen. Eine Arbeitsgruppe Milch sollte gegründet werden und Uniterre hat darauf gedrungen, mitzumachen. So sind Claude Demierre, Max Fragnière und Paul Ecoffey am 9. Juni nach Bern gefahren, in der Tasche eine Liste mit Forderungen und Vorschlägen: Auszahlung des Richtpreises, Erhöhung des Milchpreises in Verbindung mit den Produktionskosten, Aufhebung der Segmentierung, Überarbeitung der Statuten der BO Milch, weil immer nur die Abnehmer den Ton angeben. Sie sollten bitter enttäuscht werden: ausser ihnen waren nur drei Mitglieder des SBV anwesend und zur Verständigung war keine Übersetzungshilfe vorgesehen. Unsere Delegierten fühlten sich verarscht, sie hatten den Weg umsonst angetreten und wurden nicht mit der angemessenen Wertschätzung behandelt. Der SBV hat eine komische Art, seinen Wille für eine Verbesserung der Lage im Bereich Industriemilch kundzutun.

Um den Monat Juni mit all seiner Pracht erfolgreich abzuschliessen, hat die Migros am Freitag, dem 23. verkündet, sie werde sich Ende Jahr aus der BO Milch zurückziehen. Das war ein neuerliches Donnergrollen in einem Himmel, in dem sich Gewitterwolken schon lange ballen! Jeder Akteur kann frei entscheiden, welches Signal er senden will. Uniterre ist der Ansicht, dass dieser Entscheid unterstreicht, wie überflüssig die BO Milch ist, deren Funktionsweise wir schon lange anprangern. Migros hat gezeigt, dass sie autonom und eigenverantwortlich tun will, was sie schon lange macht: den besten Preis bezahlen. Dennoch kann auch sie der Kritik nicht entgehen. Der Vertrag zwischen ihr und den Produzenten enthält monatliche Lieferungen, die einen Zwölftel der jährlichen Menge betragen. Diese Menge kann um einige Prozent unter- oder übertreten werden, stärkere Abweichungen werden bestraft. Jeder Milchviehzüchter weiss, wie schwierig es ist, Monat für Monat eine konstante Lieferungen zu erbringen. Es gibt einfach zu viele Faktoren, die sich der Kontrolle entziehen: Futterangebot, Kalbungen, Euterentzündungen usw.). Für ELSA ist es auch einfacher, bessere Abnahmebedingung zu bieten, weil sie sich auf die Hochpreissegmente konzentriert und anderen, z. B. Cremo, die finanziell heiklen Segmente wie die Produktion von Butter und Milchpulver überlässt.

In den kommenden Wochen müssen wir die Entwicklung der BO Milch weiterverfolgen. Die anderen Mitglieder sagen, dass sie den abrupten Abgang der Migros bedauern. Wie dem auch sei, dies ist für sie der ideale Moment für Selbstkritik.

Inmitten dieser vielen Ankündigungen und Medienmitteilungen stehen die Produzenten. Während sich die Delegierten darüber streiten, wer Recht hat und wer der Beste ist, erhalten die Bauern weiterhin nur ein Hungerbrot für ihre Arbeit. 3 Rappen mehr machen zwar einen Unterschied, sind aber nicht genug, um die finanzielle Lage der Bauernfamilien zu sanieren. Die Milchkommission von Uniterre hat ihre Arbeit mit viel Elan wieder aufgenommen. Unsere wichtigste Botschaft hat sich im Verlauf der Jahre nicht geändert: Jede Produktion verursacht Kosten, inklusive Lohnkosten, und der Verkaufspreis muss alle diese Kosten decken, um das Fortbestehen einer Wirtschaftsbranche sicherzustellen. In einer Zeit, in der alle von Nachhaltigkeit sprechen, ist die Forderung von Uniterre über 1 Fr. pro Kilo Milch aktueller den je. Die Milchkommission hat diese Tatsache der Migros bereits wiederholt dargelegt, denn die Migros will ein Segment mit fairer Milch aufbauen. Wir warten ungeduldig darauf, wie die Kriterien für wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit, die in der Werbung so lustig angepriesen werden, in der Praxis umgesetzt werden.

Vanessa Renfer


Die Ferme de la Touvière ist bei Genfer Musikliebhabern bekannt und beliebt: Hier fand während über 25 Jahren das Festival Amadeus statt. Der Hof liegt bei Carre d'Aval nahe bei Genf und zählt rund 50 ha, davon ist ein Teil Pachtland. Seit mehreren Generationen lebt hier die Familie Corthay. Ab 2014 hat der Hof indessen eine tief greifende Veränderung durchgemacht. Weil Sohn Mathias den Hof mit rund dreissig Jahren verlässt, beschliesst Alexis (der Vater), der das Rentenalter erreicht, mit grosser Offenheit, den Betrieb an eine Equipe von acht jungen Bewirtschaftern/ innen zu verpachten. Eine Übergabe, welche im Zeichen der Veränderung stattfindet.
Urbane Landwirtschaft ist Mode. Mehr und mehr Flächen werden als Garten-, Gemüse- und Obstanlagen genutzt. Solche Initiativen sind sehr förderlich und aufgrund ihrer Grösse verdienten sie es zum Teil, als Landwirtschaft bezeichnet zu werden. Doch urbane Landwirtschaft wird gemeinhin als eigenständiger Sektor betrachtet, als nicht zur Landwirtschaft gehörend, weil man sich nur am urbanen Umfeld orientiert. So bekommt die landwirtschaftliche Tätigkeit in diesem Umfeld einen Stempel aufgedrückt; als animierter Gartenbau, als pädagogische (Mini-)Tierhaltung, als Verkaufsvitrine für regionale Produkte oder als Raum für Freizeitgestaltung.