Anmeldung bis zum Freitag, 3. Mai 2019 an: info@er-ca.ch
Bitte melden Sie sich frühzeitig an. Anzahl Plätze sind beschränkt!

09.30 Uhr: Eintreffen (Kaffee, Begegnung, Vernetzung)

10.00: Begrüssung und Einführung – Die Charta und ihre Bedeutung.

«Wie regional ernährt sich Biel?» Vorstellung des 3-teiligen Projekts fur eine umfassende Ernährungsstrategie der Region Biel von Studienleiterin Martina Brun.

Kooperation statt Konkurrenz - Motor fur eine nachhaltige Regionalentwicklung: Erfolgreiche Projekte, innovative Ideen und deren Grenzen. Referat von Bettina Scharrer, Centre for Development and Environment (CDE) in Bern.

Möglichkeiten der institutionellen Verankerung einer nachhaltigen Ernährungspolitik am Beispiel Genf: Beschaffungspolitik, Quartier- und Stadtentwicklung und regionales Label Genève Région - Terre Avenir. Rudi Berli ist Uniterre-Gewerkschaftssekretär und Gemüsebauer bei Jardin de Cocagne.

11.00 Workshop: Regionale und nachhaltige Wirtschaftskreisläufe stärken (Kreisläufe erkennen und ausformulieren):
Landwirtschaft und Gewerbe
Gastro- und Ausser-Haus-Verpflegung
Vermarktung regionaler Produkte
Quartier-, Stadt- und Regionalentwicklung

12.30 Synthese

13.00 Mittagessen (lokales und biologisches Buffet)

14.00 Zielentwicklung: Nach obengenannten Themenfeldern formulieren wir Massnahmen und Ziele, die in eine umfassende Ernährungsstrategie fliessen.

15.30 Synthese und nächste Schritte

16.15 Abschlussapéro & Schlusspunkt

Mit ÖV zum von Rütte-Gut: 9.20 Uhr mit BTI Bahn (Gleis 12) ab Bhf. Biel – 9.27 Uhr Ankunft Bhf. Sutz / dann Fussweg 5 Minuten (den Pfeilen folgen).

Mit dem Auto: Es steht nur eine beschränkte Anzahl Parkplätze zur Verfügung. Hauptstrasse Ipsach-Ins bei BTI-Haltestelle Sutz in die Dorfstrasse einbiegen. Noch rund 350 m bis zum Von Rutte-Gut

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Wir brauchen Ihre Unterstützung - Milchproduzent/-in, Verbraucher/-in - für die Solidaritätspetition des Milchmarktes!

Die Forderungen sind:

  1. Von der Branchenorganisation Milch (BOM) festgelegte Richtpreise müssen ab Hof gelten (und nicht franko Rampe*)
  2. Die Mengenangaben für die Segmentierung muss zwingend in Kilogramm gemacht werden.
  3. Die Segmentierung muss auch auf Stufe Produzent/-in-Milchkäufer eingehalten werden.
  4. Die Lieferung von Milchmengen unter dem A-Richtpreis muss für die Bauern und Bäurinnen freiwillig sein.

*Franco rampe ist der Preis einschließlich des Transports zum Molkerei- oder Verarbeitungsbetrieb.

Sehen Sie sich das Video dazu an : https://www.uniterre.ch/download_file/view/875

Unterschreiben Sie die Petition unter: www.farmersolidarity.com/ch

Diese Petition ist Teil einer Solidaritätskampagne für alle europäischen Milchbäuerinnen und Milchbauern, die vom EMB (European Milk Board) gestartet wurde. Diese Petition wird in Kürze in ganz Europa veröffentlicht.


Erklärungen :

Milchproduktion nach Mass – keine Überschüsse!

Seit 10 Jahren wird in der Schweiz mehr Milch produziert als zu einem vernünftigen Preis verkauft werden kann. Und seit 10 Jahren wird überschüssige Milch zu Billigstpreisen auf dem Weltmarkt entsorgt. Für diese Milch wird den Produzenten/-innen ein Preis abgerechnet, bei dem jede/-r Bäuerin/Bauer bares Geld verliert.

Segmentierung

Die Segmentierung teilt die Milch anhand der Verarbeitung in drei Segmente ein:

A-Segment:Milchprodukte mit hoher Wertschöpfung (durch Importzölle geschützt oder durch Beiträge gestützt)
B-Segment: Milchprodukte mit eingeschränkter Wertschöpfung resp. höherem Konkurrenzdruck (ungeschützt und ungestützt) mit Ausnahme von verkäster Industriemilch für den Export.
C-Segment: Regulier- resp. Abräumprodukte ohne Beihilfe

Die Segmentierung hätte eigentlich zwei Funktionen:

  1. Sie trennt auf dem Markt diejenige Milch, welche im geschützten Segmentverkauft wird oder von direkten Stützungsmassnahmen profitiert. Diese Milch wird als A Milch bezeichnet und hat einen höheren Preis.
  2. Sie sollte den Milchproduzenten/-innen eine Wahlmöglichkeit liefern, ob sie schlecht bezahlte Milch überhaupt produzieren wollen. Um dies zu gewährleisten müsste die Lieferung von C-Milch für die Bauern freiwillig sein. Die Segmentierung wird umgangen, in dem es heute fast keine C Milch mehr gibt und die überschüssige Milch als B Milch deklariert wird. Denn hier hat der/die Bauer/Bäuerin ja keine Wahlmöglichkeit. In diesem System liefern die Bauern zwangsläufig Milchmengen ab, welche oft noch Bundesgelder enthalten, aber zu Billigstpreisen im Ausland entsorgt werden müssen.

Mehr Transparenz und Verbindlichkeit

Die Differenz zwischen dem von der BOM festgelegten Richtpreis und dem an die Bauern und Bäuerinnen ausbezahlten Preis ist enorm. In der Presse wird der A-Richtpreis kommuniziert, welcher franko Rampe gilt. Der bei den Bäuerinnen und Bauern ausbezahlte Milchpreis liegt heute 10 bis 20 Rappen tiefer! Die unzähligen Abzüge, welche bei jedem Liter gemacht werden, sind weder vergleichbar noch transparent. Der Richtpreis franko Rampe hat keine Aussagekraft. Die BOM muss künftig den Richtpreis ab Hof festlegen. Dieser Preis ist für die Bauern und Bäuerinnen massgebend!

Weniger Milch zu besserem Preis

Jede/-r Bäuerin/Bauer sollte selbst entscheiden können, ob sie/er billige (Überschuss-)Milch produzieren oder auf diese verzichten will. Wenn er/sie keine Billigmilch mehr liefert, muss sie/er für den Rest einen besseren Preis erhalten. Viele Betriebe, gerade in topografisch weniger privilegierten Regionen der Schweiz, hätten so wieder eine Perspektive. Wer trotzdem solche billige (Überschuss-) Milch liefern will, soll dies dürfen. Er/sie soll aber auch die vollen Kosten für deren „Verwertung“ selber tragen. Auf keinen Fall dürfen Bauern und Bäuerinnen, welche auf überschüssige Mengen verzichten, auch nochfür die Überschüsse der Anderen zur Kasse gebeten werden! Und es geht nicht an, dass für solche Milchmengen noch Staatsgelder missbraucht werden.

Es ist ein Unsinn, wenn man die Milchbauern/-bäuerinnen zwingt Milch abzuliefern, welche dann auf dem Weltmarkt entsorgt werden muss, wie das heute leider gemacht wird. Das ist gut für die Auslastung von Überkapazitäten bei den Milchverarbeitern. Ökonomisch und ökologisch ist dies aber nicht vertretbar. Es reicht endgültig!

Das Geld sollte beim Melken der Kühe verdient werden und nicht beim Melken der Bauern und Bäuerinnen.

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Lausanne, den 9, Mai 2019

Zur Vernehmlassung des Bundes zur Änderung der Verordnung über die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen (Agrareinfuhrverordnung AEV)

Die Bauern- Bäuerinnenorganisation Uniterre hat an ihrer Vorstandssitzung vom 3. Mai 2019 die Vernehmlassung diskutiert. Insgesamt stieß der Entwurf in seiner jetzigen Form nicht auf Widerspruch, mit Ausnahme des Vorschlags zur Abschaffung der Einfuhrregelung für verschiedene pflanzliche Erzeugnisse.

Die Generaleinfuhrgenehmigung (im Folgenden: GEB) muss auch ohne Zölle ein Privileg bleiben, das der Bund gewähren oder verweigern kann. Sie umfasst insbesondere die Einfuhr von Schnittblumen, Getreide-, Saatgut und Pflanzen. Die Getreide-Saatgut-, und Schnittblumenproduktion steht in der Schweiz aufgrund der ausländischen Konkurrenz bereits sehr stark unter Druck. Ohne dieses Instrument zur Regulierung der Importe besteht die Gefahr, dass unsere lokale Produktion zur
Aufgabe gezwungen wird. Es stünde auch im Widerspruch zu den Pariser Abkommen, die die
Schweiz unterzeichnet hat, sie untergräbt damit die Erreichung der von ihr selbst gesetzten Klimaziele.

Der Import von Schnittblumen sollte begrenzt und nicht gefördert werden. Die Produktion von Schnittblumen ist problematisch in Bezug auf die soziale Gerechtigkeit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen und in Bezug auf die Umwelt, aufgrund der langen Transportwege und des massiven Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln.

Die Pflanzen- und Saatgutproduktion ist aus Sicht der Ernährungssicherheit und -souveränität von grundlegender Bedeutung: Schutz und Förderung der biologischen Vielfalt lokaler Sorten, Rückverfolgbarkeit und kurzen Transportwege. Es ist die Pflicht des Bundes, gemäss Artikel 104a der Verfassung alles daran zu setzen, die Pflanzen- und Saatgutproduktion nicht nur zu erhalten, sondern auch auf lokaler Ebene zu fördern. In diesem Sinne ist das GEB-System ein wesentliches Instrument zum Schutz und zur Regulierung.

Aus diesen Gründen plädiert Uniterre dafür, dass das Einholen einer GEB verpflichtend bleiben sollte und sagt deshalb „Nein“ zum Vorschlag zur Abschaffung der Einfuhrregelung für verschiedene pflanzliche Erzeugnisse.

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Mitarbeit konkret am Beispiel von ortoloco: Im April hat die Gartensaison begonnen und die Mitgliedereinsätze auf dem Feld finden wieder regelmässig statt. Wir schauen den Fachkräften bei ihrer Planung über die Schultern und treffen Mitglieder von ortoloco. Was wurde diese Woche gemacht? Was steht an? Welche Arbeiten sind besonders geeignet für Mitgliedereinsätze? Und was gefällt den GenossenschafterInnen an ihrem Betrieb? Bei dem Einsatz werden Praxistipps und Erfahrungen weitergegeben.

Seit Jahresbeginn hat sich auch die eine oder andere Initiative der Kursteilnehmenden weiterentwickelt. Welche Herausforderungen stellen sich dabei? Der letzte Kursblock widmet sich dem weiteren Kontext: In welchem rechtlichen und politischen Rahmen bewegen wir uns mit solidarischer Landwirtschaft? Anwesend sind Fachpersonen aus verschiedenen Bereichen, die wir mit Fragen „löchern“ dürfen (Input-Referat, Podiumsdiskussion, Workshop).

Interessiert, selber eine Solawi aufzubauen? Oder kennst du jemanden in deinem Umfeld?

--> Mehr Infos und Anmeldung auf http://www.solawi.ch/lehrgang/

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Afrikanische und europäische Milcherzeuger fordern EU zu verantwortungsvoller Politik auf

(Brüssel, 10. April 2019) Sie sind Tausende Kilometer von Afrika bis ins EU-Viertel gekommen: Bei der heutigen Solidaritätskundgebung in der Nähe des EU-Ratsgebäudes stehen Milcherzeuger aus Burkina Faso und Mali sowie drei weiteren westafrikanischen Staaten neben Milchbäuerinnen und -bauern aus ganz Europa. Sie fordern in einer gemeinsamen Deklaration eine nachhaltige Produktion in Europa und Afrika, damit wichtige Strukturen in der Landwirtschaft nicht zerstört werden. Hintergrund sind die europäische Überproduktion und die aktuelle EU-Exportausrichtung, die gravierende Auswirkungen auf die lokale Milchwirtschaft in Westafrika haben.

„Lokale Strukturen nicht zerstören!“

„Von der Milcherzeugung und -verarbeitung leben bei uns mehrere Hunderttausende Familien“, beschreibt Christian Dovonou, Landesgesch.ftsführer von Tierärzte ohne Grenzen in Burkina Faso die wirtschaftliche Bedeutung der Milchproduktion für Westafrika. „Diese lokalen Strukturen sind in Gefahr, wenn die Billigimporte aus der EU weiter zunehmen.“ Seit 2016 sind die EU-Exporte von mit Pflanzenfett angereichertem Magermilchpulver nach Westafrika um 24% gestiegen. „Das Pflanzenfett-Magermilchpulver wird 30% billiger als Vollmilchpulver auf den afrikanischen Märkten, und damit zu Dumpingpreisen, verkauft“, so Christian Dovonou.

„In der EU wird sehr viel Milch produziert. Zu viel. Bisher wurde dieses Problem nicht mit passenden Instrumenten hier vor Ort adressiert, sondern man will es ausschließlich mit Exportsteigerungen insbesondere bei Billigprodukten lösen“, veranschaulicht Thierry Kesteloot von der belgischen Entwicklungsorganisation Oxfam-Solidarité die aktuelle Situation. „Leittragende sind die in der Milchwirtschaft tätigen Menschen, insbesondere Frauen, die mit der billigen Konkurrenz aus Europa nicht mithalten können“, so Kesteloot.

In einer gemeinsamen Deklaration haben daher heute Vertreter der verschiedenen Organisationen aus Afrika und Europa eine ausgewogene Agrar- und Handelspolitik der Europäischen Union gefordert, die faire Bedingungen für die Milcherzeuger in Afrika und Europa garantiert. Neben den Vertretern aus Mali, Burkina Faso, Senegal, Mauretanien und Niger sowie den europäischen Erzeugern des European Milk Board (EMB – Dachverband von insgesamt 20 europäischen Milchverbänden) haben die Kooperationsorganisationen Oxfam, SOS Faim und Tierärzte ohne Grenzen die heutige Aktion organisiert und durchgeführt.

Auch wenn es keine EU-Exportsubventionen mehr gibt, findet Dumping von Seiten der EU dennoch statt, denn:

1. Über Direktzahlungen geht Geld an die EU-Erzeuger für Produktion, was die Exportprodukte verbilligt;

2. Durch die starke Überproduktion in der EU liegen die von den Molkereien gezahlten Preise an EUProduzenten weit unter dem Produktionskostenniveau. Auch das ermöglicht billige Exportprodukte;

3. Durch das Verfahren der Pflanzenfettanreicherung werden Milchprodukte mit billigen Inhaltsstoffen hergestellt, die nicht dem natürlichen Ausgangsprodukt entsprechen. Das verbilligt die Produkte ebenfalls.

Entwicklung der lokalen Milchwirtschaft statt Zollerleichterung

Das Milchpulver wird zudem häufig in 25-kg-Säcken importiert, die in den Genuss des sehr niedrigen gemeinsamen Zolltarifs von 5% kommen, der auf Ebene der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS festgelegt wurde. Für François Graas von der Organisation SOS Faim sollen Importe nicht pauschal verurteilt werden, da die Nachfrage nach Milchprodukten derzeit durch die lokale Erzeugung nicht gedeckt werden kann. „Aber es muss eine Balance existieren und Billigimporte dürfen nicht überhand nehmen.

Notwendig ist auch, dass die Strukturen vor Ort durch eine Politik der Entwicklungszusammenarbeit unterstützt werden, da die lokale Milchwirtschaft ein großes Potenzial für Arbeitsplätze und Einkommensmöglichkeiten bietet.

“Wie Ibrahima Aliou aus Niger betont, sei eine gut entwickelte Milchwirtschaft der beste Garant gegen Armut und Landflucht. Außerdem biete sie jungen Leuten Perspektiven. „Die Politik im globalen Norden und Süden sollte daher die Erzeugung, Abholung und Verarbeitung lokaler Milch fördern, statt auf Importe subventionierter .berschüsse zu setzen“, so Ibrahima Aliou. „In Westafrika gibt es bereits eine wachsende Zahl von Initiativen, die die lokale Milchwirtschaft fördert.“

Und wie profitieren die europäischen Milchviehhalter vom großen Geschäft mit Afrika?

Mit dem Wegfall der Milchquote wurden den Milcherzeugern große Exportmöglichkeiten prophezeit. Fakt ist, dass die EU-Erzeugerpreise rund 10 Cent unter den Produktionskosten liegen und der Milchsektor ohne funktionierendes Kriseninstrument dasteht. Es sind also nicht die europäischen Milchbauern, die vom wachsenden Weltmarkt profitieren.

Die Gemeinsame Agrarpolitik als Chance für Milchbauern hier und dort

Erwin Schöpges, Vorsitzender des European Milk Board (EMB), unterstreicht die Wichtigkeit eines effizienten Kriseninstruments in der zukünftigen EU-Agrarpolitik. „Wir dürfen die Probleme der europäischen Überschussproduktion nicht nach Afrika exportieren“, zeigt sich Schöpges mit den afrikanischen Berufskollegen solidarisch. Das EMB fordert ein Marktverantwortungsprogramm, das den Markt beobachtet und auf drohende Krisen – beispielsweise mit einem freiwilligen Lieferverzicht – frühzeitig reagiert. „Als Milcherzeuger wünsche ich mir kostendeckende Preise, um nicht mehr von Direktzahlungen abhängig zu sein, die indirekt unsere Exporte in Drittländer subventionieren.“ Positiv wertet Schöpges die Abstimmung des Parlamentsberichts zur Änderung der Verordnung über die gemeinsame Marktorganisation im Rahmen der EU-Agrarreform Anfang April. Der Agrarausschuss des Europäischen Parlaments habe mit dem Programm zur freiwilligen Mengenreduktion ein klares Votum für wirksame Krisenmaßnahmen bei Marktstörungen gegeben.

Zusammen mit ihren Berufskollegen aus Europa sind sich die Vertreter aus Westafrika mit ihrem Apell an die EU-Politik einig: „Gesunde Strukturen in der Landwirtschaft erfordern engagierte Erzeuger und eine verantwortungsvolle Politik. Bitte nutzen Sie die aktuelle GAP-Reform, um dieser Verantwortung gerecht zu werden: Setzen Sie gute Instrumente gegen schädliche .berschüsse und Dumping ein!“

Medienmitteilung pdf

Deklaration

Faktensheet Milchproduktion EU und Afrika

Mehr Fotos auf : https://we.tl/t-6kxzz7duxV

Video der Veranstaltung : https://youtu.be/T5Se4nuw-z4

Programm:
9.30 Empfang – 10 Uhr Beginn
1. Protokoll der GV, 7. April 2018 u. der ausserordentlichen GV vom 1. Juni 2018
2. Bericht des Präsidenten
3. Bericht des Sekretariats
4. Jahresrechnung 2018, Bericht der Revisoren
5. Budget 2019
6. Genehmigung Bericht, Jahresrechnung, Budget
7. Wahl einer Präsidentin, eines Präsidenten
8. Strategie und Aktivitäten 2019 u.f.
9. Diverses
12.30 Uhr Gemeinsamer Apéro / alle bringen etwas mit...
13.30 – 15.30 Uhr: Atelier / Welche Prioritäten, welche Aktivitäten wollen wir.

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Jahr für Jahr liefert uns der Bund über die Forschungsanstalt Tänikon einen umfassenden Bericht zur wirtschaftlichen Situation der Bauernfamilien. Es lohnt sich, genau hinzuschauen wie uns die Zahlen präsentiert werden, denn das Dokument hält einige – nicht nur erfreuliche – Überraschungen bereit.

Der Landwirtschaft fällt in der Schweiz – wie in vielen anderen Ländern – eine Doppelrolle zu: Sie wird einerseits als Wirtschaftsbranche angesehen, von der Rendite erwartet wird. Andererseits ist sie der Verantwortung des Staates unterstellt und verrichtet einen Dienst an der Bevölkerung, einen Service, der mehrere Aufgaben mit einschliesst: die Lebensmittelversorgung, aber auch der Unterhalt der Landschaft, der Erhalt der Biodiversität und das dezentrale Bevölkern eines Gebietes. Wer solch grosse Summen in einen Sektor investiert, will natürlich wissen, ob es sich lohnt. Deswegen ist das landwirtschaftliche Einkommen Gegenstand einer vertieften Studie und eines ausführlichen Berichts.

Vorgehensweise der Studie

Die Daten werden mittels eines Fragebogens erfasst. Der Fragebogen wird von Bäuerinnen und Bauern oder deren BuchhalterInnen ausgefüllt, die durch eine zufällige Stichprobe ausgewählt werden. Die Daten werden anonymisiert. Sowohl die Bäuerinnen und Bauern als auch die Buchhalterinnen und Buchhalter werden für die dazu anfallende Arbeit entlohnt. Die Auswahl der Betriebe soll einen umfassenden Blick auf die Landwirtschaft der Schweiz ermöglichen, was keine einfache Aufgabe ist, bedenkt man die gewaltigen Unterschiede unter den Regionen, zwischen Berg- und Talgebieten, den Produktionsformen und der Betriebsgrösse.

Der letzte vorliegende Bericht von 2017 stammt aus einem eher günstigen Bauernjahr. Dazu werden vorneweg insbesondere die grundsätzlich günstigen Wetterbedingungen trotz einiger Extreme (Frost im April, danach andauernde Trockenheit in zahlreichen Regionen) erläutert, ebenso dessen Folgen für Aufwand und Ertrag, wobei der Ertrag stärker gestiegen ist als der Aufwand. Eine gute Ernte also, die das Einkommen im Vergleich zum Vorjahr gesteigert hat.

Um klarzustellen, wovon wir reden, sind einige Definitionen vonnöten:

  • Landwirtschaftliches Einkommen: Der jährlich vom landwirtschaftlichen Betrieb erwirtschaftete Überschuss, der zur Auszahlung des in den Betrieb investierten Eigenkapitals und der unbezahlten familiären Arbeitskräften im Betrieb verwendet wird.
  • Ausserlandwirtschaftliches Einkommen: Umfasst alle Elemente des ausserlandwirtschaftlichen Einkommens der Bauernfamilie (nicht nur solche aus Erwerbstätigkeit), ohne Erbschaften oder Schenkungen und ohne die Leistungen von Kapitalversicherungen.
  • Gesamteinkommen: Summe aus landwirtschaftlichem und ausserlandwirtschaftlichem Einkommen.

Zusatzverdienst ist zwingend

Die Landwirtschaft ist wahrscheinlich die einzige Branche der Schweiz, in der man nicht nur das Einkommen aus verschiedenen Tätigkeiten aufsummiert, sondern auch die Einkommen beider Elternteile, um daraus das Gesamteinkommen der Familie zu errechnen. Das lässt unterschiedliche Schlüsse zu: Die Methode unterstellt grundsätzlich, dass Landwirtschaft alleine nicht ausreicht zum Leben. Das entspricht der Realität: Wie viele Bauernhöfe können heute noch behaupten, ohne externe Zuschüsse wirtschaften zu können? Ein Nebenverdienst ist notwendig, sei es von der Betriebsleiterin, dem Lebenspartner oder, oft genug, von beiden. Dabei kann niemand die Konsequenzen leugnen: ständig wachsende Arbeitsbelastungen, obwohl bereits die Arbeit als Bäuerin und Bauer sehr anspruchsvoll ist. Im Schweizer Durchschnitt stammen ungefähr 30 Prozent des Einkommens eines Bauernhaushalts aus dem Nebenverdienst.

Weiter unten zieht der Bericht einen Vergleich zwischen dem landwirtschaftlichen Einkommen und dem Einkommen anderer Berufe in einer bestimmten Region. Die Unterschiede sind augenfällig und zeigen, dass die Verfassungsziele bei Weitem nicht erreicht werden. Sogar im Tal erreicht der Median eines landwirtschaftlichen Einkommens nur 79 Prozent eines vergleichbaren Einkommens. Deutlich schlechter ist die Situation in Berggebieten, wo die Bäuerinnen und Bauern im Schnitt nur auf 55 Prozent kommen! Dabei sind die Zahlen von Grund auf verzehrt, weil die geleisteten Arbeitsstunden nicht berücksichtigt werden. Das Bundesamt für Statistik liefert eine interessante Grafik: BetriebsleiterInnen arbeiten im Schnitt 60 Stunden pro Woche. Das sind zehn Stunden mehr als der Durchschnitt der Selbständigen, und fast 20 Stunden mehr als der Durchschnitt der Angestellten. Damit entfernen wir uns noch weiter von den Verfassungszielen!

Die unsichtbare Arbeit der Frauen

Es überrascht nicht: Der Anteil der Direktzahlungen am landwirtschaftlichen Einkommen ist hoch. Die Direktzahlungen sind im Schweizer Durchschnitt und in den Hügel- und Bergregionen grösser als das landwirtschaftliche Einkommen. Nur in Talgebieten liegen die Anteile andersrum und die Direktzahlungen sind kleiner als das landwirtschaftliche Einkommen. Im Tal sind die Betriebe etwas grösser: Der Verkauf der Agrarprodukte ist wichtiger, denn die vorgesehenen Direktzahlungen pro Hektare sind geringer.

Welchen Anteil hat die Arbeit der Frau in einem Betrieb vor diesem Hintergrund? Ihre Arbeit auf dem Hof ist in diesen Statistiken nicht sichtbar. Eine allfällige Arbeit ausserhalb des Betriebs hingegen würde zum Einkommen des Haushalts dazu gezählt. Ausserdem beachtet die Presse, wenn der Bericht zum landwirtschaftlichen Einkommen veröffentlicht wird, in der Regel nur das durchschnittliche Einkommen pro Betrieb (2017: Fr. 67'800.-, d.h. 5,6 Prozent mehr als 2016). Ein Betrag, der sehr oft die Arbeit zweier Personen mit langen Arbeitszeiten einschliesst. Damit verliert der Vergleich mit anderen Wirtschaftssektoren gänzlich an Berechtigung.

Vanessa Renfer, Bäuerin, Uniterre-Sekretärin

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Die Schweiz verhandelt derzeit ein Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten.

Unterschreibe jetzt die Petition : http://chng.it/MVmpgHR6Lk und fordere vom Bundesrat, auf verbindliche Menschen- und Umweltrechte zu pochen – und ein Abkommen abzulehnen, das diese nicht garantiert.

Danke!

Die Mercosur Koalition

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MEDIENMITTEILUNG der Palmöl-Koalition

Die Palmöl-Koalition* fordert den Nationalrat auf, diesen Donnerstag seiner Linie treu zu bleiben und Palmöl aus dem geplanten Freihandelsabkommen mit Malaysia auszuschliessen. Ölpalmplantagen sind verantwortlich für die katastrophale Regenwaldzerstörung in unmittelbarer Nähe zum einzigen UNESCO-Weltnaturerbe in Sarawak, Malaysia.

(Bern, 19. März 2019) Diesen Donnerstag wird der Nationalrat zwei Standesinitiativen behandeln, die den Ausschluss von Palmöl aus Freihandelsabkommen fordern. In der letzten Frühjahrssession hat sich der Nationalrat mit 140:35 Stimmen klar für den Ausschluss von Palmöl ausgesprochen. Die Palmöl-Koalition fordert den Nationalrat auf, seiner Linie treu zu bleiben und den entsprechenden Standesinitiativen aus den Kantonen Genf und Thurgau zuzustimmen.

Malaysia ist noch weit von einer nachhaltigen Palmöl-Produktion entfernt. Aktuell wird in unmittelbarer Nähe zum Mulu-Nationalpark, dem einzigen UNESCO-Weltnaturerbe des malaysischen Bundesstaates Sarawak, für eine Ölpalmplantage wertvoller Regenwald zerstört. Die Lokalbevölkerung der indigenen Gruppen der Penan und Berawan wurden nicht konsultiert. Die Palmölfirma verstösst damit gegen die international verbrieften Rechte der indigenen Bevölkerung. Das Vorgehen widerspricht auch dem wiederholten Versprechen Malaysias, die Abholzung für Ölpalmplantagen zu stoppen.

“Das ist leider nur einer von vielen Fällen, in welchem die Rechte der Lokalbevölkerung nicht respektiert werden und Regenwald für Palmöl zerstört wird”, so Johanna Michel, stellvertretende Geschäftsleiterin des Bruno Manser Fonds. Für Palmöl wird tagtäglich Regenwald zerstört. Dieses Palmöl gelangt auch in die Schweiz: 2018 importierte die Schweiz rund einen Viertel ihres Palmöls direkt aus Malaysia. Zollsenkungen im Rahmen des Freihandelsabkommens mit Malaysia würden den Palmölimport weiter ankurbeln und damit auch den einheimischen Rapsanbau und die Verarbeitung stark unter Druck setzen. Konsumentinnen und Konsumenten stehen Palmöl jedoch sehr kritisch gegenüber. Eine kürzlich vom Bruno Manser Fonds lancierte Petition, die ein Moratorium für weitere Ölpalmplantagen fordert, wurde bereits von mehr als 43’000 Personen unterzeichnet.


Medienkontakte

Johanna Michel, Bruno Manser Fonds, 079 868 45 15

Miges Baumann, Brot für alle, 079 489 38 24

Bertrand Sansonnens, Pro Natura/Friends of the Earth Switzerland, 076 396 02 22

* Der Palmöl-Koalition gehören folgende Organisationen an: Associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana, Alliance Sud, Biovision, Brot für alle, Bruno Manser Fonds, Fédération romande des consommateurs, PanEco, Pro Natura, Public Eye, Schweizer Bauernverband, Schweizerischer Getreideproduzentenverband, Stiftung für Konsumentenschutz, Uniterre.

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Die Forderungen sind:



  1. Von der Branchenorganisation Milch (BOM) festgelegte Richtpreise müssen ab Hof gelten (und nicht franko Rampe*)
  2. Die Mengenangaben für die Segmentierung muss zwingend in Kilogramm gemacht werden.
  3. Die Segmentierung muss auch auf Stufe Produzent/Milchkäufer eingehalten werden.
  4. Die Lieferung von Milchmengen unter dem A-Richtpreis muss für die Bauern freiwillig sein.

*Franco rampe ist der Preis einschließlich des Transports zum Molkerei- oder Verarbeitungsbetrieb.

Sehen Sie sich das Video dazu an : https://www.uniterre.ch/download_file/view/875

Unterschreiben Sie die Petition unter: www.farmersolidarity.com/ch

Diese Petition ist Teil einer Solidaritätskampagne für alle europäischen Milchbäuerinnen und Milchbauern, die vom EMB (European Milk Board) gestartet wurde. Diese Petition wird in Kürze in ganz Europa veröffentlicht.


Erklärungen :

Milchproduktion nach Mass – keine Überschüsse!

Seit 10 Jahren wird in der Schweiz mehr Milch produziert als zu einem vernünftigen Preis verkauft werden kann. Und seit 10 Jahren wird überschüssige Milch zu Billigstpreisen auf dem Weltmarkt entsorgt. Für diese Milch wird den Produzenten ein Preis abgerechnet, bei dem jeder Bauer bares Geld verliert.

Segmentierung

Die Segmentierung teilt die Milch anhand der Verarbeitung in drei Segmente ein:

A-Segment:Milchprodukte mit hoher Wertschöpfung (durch Importzölle geschützt oder durch Beiträge gestützt)
B-Segment: Milchprodukte mit eingeschränkter Wertschöpfung resp. höherem Konkurrenzdruck (ungeschützt und ungestützt) mit Ausnahme von verkäster Industriemilch für den Export.
C-Segment: Regulier- resp. Abräumprodukte ohne Beihilfe

Die Segmentierung hätte eigentlich zwei Funktionen:

  1. Sie trennt auf dem Markt diejenige Milch, welche im geschützten Segmentverkauft wird oder von direkten Stützungsmassnahmen profitiert. Diese Milch wird als A Milch bezeichnet und hat einen höheren Preis.
  2. Sie sollte den Milchproduzenten eine Wahlmöglichkeit liefern, ob sie schlecht bezahlte Milch überhaupt produzieren wollen. Um dies zu gewährleisten müsste die Lieferung von C-Milch für die Bauern freiwillig sein. Die Segmentierung wird umgangen, in dem es heute fast keine C Milch mehr gibt und die überschüssige Milch als B Milch deklariert wird. Denn hier hat der Bauer ja keine Wahlmöglichkeit. In diesem System liefern die Bauern zwangsläufig Milchmengen ab, welche oft noch Bundesgelder enthalten, aber zu Billigstpreisen im Ausland entsorgt werden müssen.

Mehr Transparenz und Verbindlichkeit

Die Differenz zwischen dem von der BOM festgelegten Richtpreis und dem an die Bauern ausbezahlten Preis ist enorm. In der Presse wird der A-Richtpreis kommuniziert, welcher franko Rampe gilt. Der bei den Bauern ausbezahlte Milchpreis liegt heute 10 bis 20 Rappen tiefer! Die unzähligen Abzüge, welche bei jedem Liter gemacht werden, sind weder vergleichbar noch transparent. Der Richtpreis franko Rampe hat keine Aussagekraft. Die BOM muss künftig den Richtpreis ab Hof festlegen. Dieser Preis ist für die Bauern massgebend!

Weniger Milch zu besserem Preis

Jeder Bauer sollte selbst entscheiden können, ob er billige (Überschuss-)Milch produzieren oder auf diese verzichten will. Wenn er keine Billigmilch mehr liefert, muss er für den Rest einen besseren Preis erhalten. Viele Betriebe, gerade in topografisch weniger privilegierten Regionen der Schweiz, hätten so wieder eine Perspektive. Wer trotzdem solche billige (Überschuss-) Milch liefern will, soll dies dürfen. Er soll aber auch die vollen Kosten für deren „Verwertung“ selber tragen. Auf keinen Fall dürfen Bauern, welche auf überschüssige Mengen verzichten, auch nochfür die Überschüsse der Anderen zur Kasse gebeten werden! Und es geht nicht an, dass für solche Milchmengen noch Staatsgelder missbraucht werden.

Es ist ein Unsinn, wenn man die Milchbauern zwingt Milch abzuliefern, welche dann auf dem Weltmarkt entsorgt werden muss, wie das heute leider gemacht wird. Das ist gut für die Auslastung von Überkapazitäten bei den Milchverarbeitern. Ökonomisch und ökologisch ist dies aber nicht vertretbar. Es reicht endgültig!

Das Geld sollte beim Melken der Kühe verdient werden und nicht beim Melken der Bauern.