Mittwoch, 20 Januar 2021
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Medienmitteilung von Uniterre

Reaktion auf den Importantrag für Frischmilch zu Veredelungszwecken durch die Käserei Imlig – „Agri“ vom Freitag, 15. Januar 2021

Diese Ankündigung überrascht uns nicht und bestätigt das, was wir von Uniterre seit Jahren anprangern! Das derzeitige System ist so verdreht, dass es die Verarbeiter dazu veranlasst, Industriekäse ohne irgendwelchen Mehrwert für den Export herzustellen, der ausserdem :

- unseren Qualitäts-Exportkäse mit hoher Wertschöpfung konkurriert.

- selbst die Käse jener Länder, in die er exportiert wird, auf unfaire Weise konkurriert.

- ohne jegliche Legitimität von der Swissness profitiert.

- die Verkäsungszulage abrahmt und vereinnahmt, die von Gesetzes wegen den Milch-Produzent*innen zusteht. Das ist Diebstahl, den selbst unsere Behörden nicht ahnden wollen.

Im Jahr 2019 exportierte die Schweiz 6064 t "Switzerland Swiss " (siehe Grafik unten), den Käse des Zorns, der schon mit seinem Namen unredlich und doppelt von der Swissness profitiert...!

Wir prangern nicht die Käserei Imlig an, sie ist nur Opfer eines undurchsichtigen, unehrlichen und korrupten Systems, das schon viel zu lange andauert.

Ende 2019 zählte die Schweiz noch 19‘048 Milch Produzent*innen, und inzwischen ist deren Zahl sicher deutlich unter 19‘000 gesunken. Diese Entwicklung kommt nicht von ungefähr, und sie führt langsam aber sicher zu einem Produktionsrückgang.

Tatsächlich standen im Jahr 2020 alle Ampeln auf Grün und liessen endlich auf eine deutliche Erhöhung des Molkereimilch-Preises hoffen, nachdem die Butterknappheit zum Import von insgesamt 4.800 Tonnen geführt hatte. Doch das Gesetz von Angebot und Nachfrage funktioniert im helvetischen Milchmarkt offensichtlich nicht, war doch die Preiserhöhung als Reaktion auf die angespannte Marktlage nur lächerlich, quasi homöopathisch, und erfolgte erst anfangs 2021.

Es ist höchste Zeit, dass die Vertreter der Milch-Produzent*innen in der Branchenorganisation Milch (BOM) den Stier bei den Hörnern packen und fordern (und durchsetzen!)

- dass das mafiöse Systems der Produktion von Industriekäse für den Export ein Ende nimmt.

- dass an dessen Stelle die Schweizer Milch im Segment A aufgewertet und für die Herstellung von einheimischen Produkten eingesetzt wird, wie z.B. Butter, die derzeit Mangelware ist.

- dass der Milchpreis SIGNIFIKANT erhöht wird, wenn wir auch künftig noch eine Molkereimilch-Produktion in der Schweiz haben wollen!

Die Milchkommission von Uniterre

Kontakt: Maurus Gerber, 081 864 70 22


Zur Erinnerung : Die Verkäsungszulage

Nach der Liberalisierung des Käsemarkts im Juni 2007 wurde die Verkäsungszulage eingeführt (heute 10,5Rp. /kg Milch), dies mit der Ziel, den Preis für Molkereimilch zu stabilisieren. Diese Zulage sollte einzig für A-Milch gelten. Ein Teil der zu Käse verarbeiteten Molkereimilch stammt jedoch aus dem B-Segment (10 bis 13 %, d. h. 150 bis 200'000 Tonnen Milch) und profitiert ebenfalls von der Verkäsungszulage.

Die meisten gewerblichen Käsereien zahlen die Zulage ordnungsgemäss an die Produzent*innen aus. Andererseits umgehen einige grosse Milchkäufer und Verarbeiter das ursprüngliche Ziel durch eine undurchsichtige Anwendung der Segmentierung, wodurch die Milch-Produzent*innen nicht im Voraus wissen, wie hoch der tatsächliche Preis für ihre Milch ist.

Eine Analyse der Agrarforschung Schweiz* zeigt, dass den Produzent*innen dadurch möglicherweise 60 bis 100 Millionen Franken pro Jahr entgehen, Dies, obwohl die Milchpreisstützungsverordnung (MSV), Art. 6b und Art. 38 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) die Auszahlung der Verkäsungszulage an die Produzent*innen explizit vorschreibt. (Gesamtsumme : 293 Millionen Franken pro Jahr).

Die Folge: Diese Milch kostet die Verarbeiter, welche die Verkäsungszulage nicht an die Milch-Produzent*innen weitergeben, nur 35 Rp. (Preis des B-Segment, Durchschnitt 2019: 45 Rp.). Dadurch können mehrere tausend Tonnen Halbhartkäse zu einem Preis um die Fr. 3.–/kg exportiert werden. Diese Praxis wird vom BLW seit Jahren toleriert.

* Wirkungsanalyse der Verkäsungszulage auf den Milchmarkt, Listorti G., Tonini A. Agrarforschung Schweiz 5 (5), 212-215, 2014

Die Anteile von Exportkäse haben sich seit der Liberalisierung mit der EU im Jahr 2007, als die Verkäsungszulage eingeführt wurde, radikal verändert. Innerhalb von zehn Jahren ist die Exportmenge von Emmentaler AOP um 51 % gesunken, während der Gruyère AOP 2017 den Emmentaler AOP zum ersten Mal überrundet hat. Das AOP-Segment macht 35 % des gesamten Exports aus. Gleichzeitig hat ein ganzes Segment von Halbhart- und Hartkäsen (vgl. Grafik orange Zone, Raclette und Switzerland Swiss zusammen) zugelegt und entspricht nun 41 % der Exporte.

Quelle: Wertschöpfungskette Schweizer Milch, AGRIDEA, 2018


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Montag, 21 Dezember 2020
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Mit der Vernehmlassung zur Verordnung über die Einfuhr von nachhaltig produziertem Palmöl aus Indonesien vom 18. Dezember 2020 setzt der Bundesrat u.a. das RSPO-Segregated als Importstandard fest. Die Fakten sind klar: ¾ der RSPO zertifizierten Palmölplantagen in Indonesien stehen auf ehemaligen Waldgebieten. Es ist deutlich: Die RSPO-Richtlinien sind ungenügend, verhindern die Zerstörung der Torfmoore und artenreiche Regenwälder nicht und es werden hochgiftige Pestizide eingesetzt. Immense Flächen fallen der Gier nach Palmöl zum Opfer: Bereits 17 Millionen Hektar Land – eine Fläche viermal so gross wie die Schweiz.

Es geht in diesem Abkommen aber bei weitem nicht nur um das stark umstrittene Palmöl. Indonesien ist ein Hotspot im globalen Wettbewerb um natürliche Ressourcen. Das geht mit einer zunehmenden Militarisierung und gravierenden Menschenrechtsverletzungen einher, mit Landraub und Vertreibung. Auch die Liberalisierung des Bankensektors sowie der strengere Schutz des geistigen Eigentums auf Patente für Medikamente und insbesondere der Sortenschutz für Saatgut, werden global agierende Konzerne bevorteilen. Der grüne Nationalrat Nicolas Walder sagt: «Diese Verordnung reicht bei weitem nicht aus, um die negativen Auswirkungen dieses Abkommens abzumildern. Die Bestimmungen zum Patentschutz werden den Zugang zu Saatgut erschweren und die Preise für Medikamente für die indonesische Bevölkerung erhöhen. Ausserdem sind, wie beim Freihandelsabkommen mit China, keine Sanktionen bei Menschenrechtsverletzungen vorgesehen. Das ist unverantwortlich!» Zudem verabschiedete das indonesische Parlament am 5. Oktober 2020 das Omnibus-Gesetz mit weitreichenden Deregulierungsmechanismen beim Arbeits- und Umweltrecht.

Willy Cretegny, Biowinzer und Initiant des Referendums, fügt an: «Die Zollreduktion auf Palmöl und die Förderung des Freihandels gefährden die Nachhaltigkeit. Der Verfassungsauftrag wird so in der Schweiz wie im Ausland missachtet. Es ist widersprüchlich die Anforderungen an die Nachhaltigkeit das Schweizer Land- und Ernährungssystems zu erhöhen und die Produktion gleichzeitig mit zunehmendem Preisdruck durch die Palmölzollreduktion zu bedrohen.» Es ist für das Referendumskomitee klar, dieses Freihandelsabkommen hält nicht, was es verspricht: Griffige Sanktions- und Kontrollmechanismen fehlen genauso wie eine unabhängige Gerichtsbarkeit, die diese vollziehen wird.

Medienmitteilung: Komitee Stop Palmöl

Mittwoch, 16 Dezember 2020
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Welcher Wert ?

Diese Ausgabe bespricht die Konferenzen und Workshops , die am Welternährungstag am 16. Oktober stattfanden. Die Fallstricke des globalen und des schweizerischen Agrar- und Ernährungssystems sind aufgezeigt worden: Zunächst einmal die Machtkonzentration in den Händen der Agrarindustrie und der Grossverteiler; die fehlende Transparenz und die ungleiche Verteilung der Margen innerhalb der Kette. Diese Ungleichheit wird noch verstärkt durch die Tatsache, dass die Grossverteiler einige oder sogar alle Stufen der Verarbeitung und Verteilung kontrollieren. Viele landwirtschaftliche Produkte werden von wenigen Händlern aufgekauft, die umso mehr Druck ausüben können. Es ist in der Tat schwierig, höhere Preise für Bäuerinnen und Bauern einzufordern, wenn man vom guten Willen von ein oder zwei Käufern abhängt, die zudem über die Mengen entscheiden, die sie zu vermarkten bereit sind.

Die Bauern und Bäuerinnen kultivieren und züchten nach Vorschriften, sie sind verpflichtet, nach strengen Kriterien zu produzieren, Kriterien, die der Vielfalt des Lebens widersprechen: Standardisiertes Obst, Gemüse und Getreide, Tiere, die ein bestimmtes Gewicht und eine bestimmte Fleischqualität erreichen müssen, und Milch, die definierte Anteile an Fett und Eiweiss enthalten muss! Jede Abweichung von diesen Vorgaben wird mit einer Senkung des Preises bestraft.

Doch die Natur ist das Gegenteil von Standardisierung und Homogenität. Aber das ist es, was die Industrie braucht, und die Landwirtschaft strebt danach, diese Nachfrage zu befriedigen –zu welchem Preis?

Deshalb lassen Sie uns über den Preis sprechen!

Der Preis, der an die Bauern und Bäuerinnen gezahlt wird, ist unanständig! Er berücksichtigt weder die geleistete Arbeit noch die Risiken, die die Produktion beeinflussen (Wetter, Schädlinge usw.). Dies ist ein Hindernis für den Übergang zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft, vor allem aber leugnet der tiefe Preis die Tatsache, dass landwirtschaftliche Produkte die Grundlage vieler Arbeitsplätze sind: ohne landwirtschaftliche Produkte, keine handwerkliche Verarbeitung, ohne Lebensmittelindustrie, keine Geschäfte. Die Arbeit der Bauern und Bäuerinnen ermöglicht die Schaffung und Erhaltung vieler Arbeitsplätze. Allein diese Tatsache sollte für einträgliche Preise sprechen!

Es muss eine faire und transparente Verteilung der Gewinne in der gesamten Wertschöpfungskette geben. Ein Rahmen muss vom Bund geschaffen werden, denn gemäss der Erklärung über die Rechte der Bauern und anderer im ländlichen Raum tätiger Personen ist die Schweiz verpflichtet, alles zu tun, um die Stellung der Bauern und Bäuerinnen in den Verhandlungen zu stärken (Art. 9.3) und dafür zu sorgen, dass die in der Schweiz ansässigen Handelsunternehmen die Rechte der Bauern und Bäuerinnen achten und stärken (Art. 2.5). Michelle Zufferery Uniterre
Mittwoch, 16 Dezember 2020
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Medienmitteilung von Uniterre

Der Gesetzentwurf des Parlaments muss abgelehnt werden, da er keine ausreichenden Massnahmen vorsieht. Uniterre fordert, dass der Bund Rahmenbedingungen schafft, die den Erhalt der Zuckerwirtschaft und der Rübenproduktion sichern. Er muss auf die Höhe der Anbauprämien und die Entwicklung des Schweizer Sektors, auf die Höhe des Zollschutzes (Zucker und Rüben) und auf die Anhebung der Besteuerung von Lebensmittelzucker einwirken.

Um den Anforderungen der Versorgungssicherheit Rechnung zu tragen, ist es notwendig, die Schweizer Zuckerrübenproduktion und -verarbeitung und die davon abhängigen Arbeitsplätze zu erhalten und zu unterstützen. Die Zuckerproduktion ist in hohem Masse durch Globalisierung und Preisdumping bedroht: Die Kosten für alle negativen Auswirkungen (Klima-, Ressourcen-, Biodiversitäts- und Gesundheitskosten) werden bei den Importen externalisiert. Für eine Zuckerrübenproduktion, die den Erwartungen der Bevölkerung an die Nachhaltigkeit entspricht, liegt der einträgliche Produktionspreis bei mindestens 150 Fr/t. Dies entspricht im Übrigen dem Preisniveau in den 1990 Jahren. Unter dem Druck der Zollliberalisierung nach den Bilateralen und dem Handelsabkommen fiel der Schweizer Produzentenpreis auf 54 Fr/t. Ziel des Bundes muss es sein,Rahmenbedingungen zu schaffen, die es ermöglichen einen kostendeckenden, fairen Preis zu erzielen.
Um die Zuckerwirtschaft und insbesondere den Rübenanbau aufrecht zu erhalten, muss der Bund nun auf der Ebene desZollschutzes (Zucker und Rüben), der Einzelkulturbeiträge, der Aufwertung der einheimischen Produktion sowie bei Besteuerung von Zucker in derNahrungsmittelindustrie eingreifen.
 


Um einen wirtschaftlich nachhaltigen Anbau der Rübenproduktion zu ermöglichen, sollte der Vorschlag des Parlaments abgelehnt werden.Die bestehendenEinzelkulturbeiträge sollen beibehalten werden, jedoch sollten die Beiträge für die biologische Produktion um 400 CHF pro Hektar und Jahr und für die integrierte Produktion um 200 CHF pro Hektar und Jahr erhöht werden.Darüber hinaus obliegt es der zuständigen Bundesverwaltung, die unabhängige und seriöse Zulassung von Insektiziden, Fungiziden und Herbiziden zu definieren, die in der Produktion eingesetzt werden können. Das Gesetz sollte nicht explizit eine Produktionsart bevorzugen, sondern die Unterschiede in Kosten und Erträgen ausgleichen. 
Der Gesetzentwurf sieht eine Mindeststeuer von 70 Fr/t auf Rohzucker vor. Uniterre spricht sich dafür aus, die Zollbelastung für die Einfuhr von Zucker auf 610 Fr/t anzuheben, dem laut WTO-Abkommen zugelassenen Höchstwert, was den Produzent*innenpreis für Zuckerrüben um 40 Fr/t erhöhen würde. Damit würde der Produzentenpreis für Zuckerrüben auf das Preisniveau des Jahres 2007 gebracht. Dieses Niveau reicht jedoch nicht aus, um einen einträglichen Preis zu ermöglichen. Daher soll der Einzelkulturbeitrag beibehalten werden, um die Differenz zwischen den Preisen auf dem geschützten Markt und einem fairen Produzentenpreis auszugleichen.

Kein Dumping: Für Rübenimporte müssen Importphasen eingeführt und die Besteuerung den angestrebten Zielen angepasst werden (Mindestzielpreis 100 Fr/t, Zollbelastung um 75 Fr/t). Diese Massnahme würde gleichzeitig „ökologisches Dumping“ durch eine Produktion verhindern, welche nicht die gleichen Anforderungen erfüllt, wie die inländische Produktion.



Die WTO: Besteuerung von industriellem Nahrungsmittelzucker kann die Finanzierung sicherstellen, ohne den Agrarhaushalt zu belasten. Wie von der WHO in einem 2016 veröffentlichten Bericht empfohlen (siehe Link unten), sollte der von der Lebensmittelindustrie verwendete Zucker als Teil der gesundheitlichen Präventionsstrategie besteuert werden. Mindestens 50% der eingenommenen Mittel sollten für die Zuckerrübenproduktion (Finanzierung des Kulturbeitrages und Finanzierung der öffentlichen Forschung zu nachhaltigen Produktionssystemen ohne Insektizide und Herbizide, Forschung zu neuen resistenten Sorten, Unterstützung neuer Produktionstechniken) und 50 % für die öffentliche Gesundheit verwendet werden. Eine solche Besteuerung wird in Belgien und Frankreich bereits angewandt, ohne jedoch das Steuereinkommen verbindlich zu lenken.
Zum Beispiel würde eine Steuer von 900 Fr/t Zucker, der in der Lebensmittelindustrie verwendet wird, 330 Mio. Fr. einbringen. Für die Konsument*innen würde diese Steuer lediglich eine Erhöhung um 1 Rp/l des gesüssten Getränks bedeuten.



http://www.who.int/dietphysicalactivity/publicatio...

Für weitere Informationen: Rudi Berli, Uniterre (FR/DE) : 078 707 78 83


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Donnerstag, 19 November 2020
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Am 17. Dezember 2018 wurde die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten, von der Vollversammlung der Vereinten Nationen angenommen. Vordergründig scheint die Resolution mit der Schweiz wenig zu tun zu haben, bei genauerem Hinschauen trägt der Bund jedoch grosse Verantwortung.

Die UNO-Deklaration wurde mit 121 zu 8 Stimmen bei 54 Enthaltungen verabschiedet. Ihr Ziel ist der Schutz der Rechte der ländlichen Bevölkerungen, insbesondere der Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, der Landarbeiter*innen und der indigenen Völker. Die UNO anerkennt hierbei auch, welchen wichtigen Beitrag diese Gruppen für die nachhaltige Entwicklung und die Biodiversität leisten und mit welchen Herausforderungen sie konfrontiert sind. Kleinbäuerinnen und Kleinbauern und alle in der Landwirtschaft tätigen Personen – Fischer*innen, Nomaden*innen, Hirten*innen und Landarbeiter*innen – sind gemäss FIAN France für 70 Prozent der weltweiten Lebensmittelproduktion verantwortlich. Zugleich gehören 80 Prozent von ihnen zu den Hungernden in der Welt und 70 Prozent zu den ärmsten Menschen auf der Erde.

Innovative Menschenrechte

Die UNO-Resolution will die Auslegung und Anwendung der Menschenrechte für die spezifischen Lebensbedingungen der Bäuerinnen und Bauern und anderer Personen in der Landwirtschaft stärken. So die Antwort von FIAN auf die Kritik, wonach die Erklärung die Universalität der Menschenrechte untergrabe. Das verabschiedete Dokument enthält in 28 Artikeln die wichtigsten Rechte, die den Menschen in der Landwirtschaft zustehen. So insbesondere das Recht auf Boden, Wasser, Saatgut, eine ökologische landwirtschaftliche Produktion, eine unversehrte Umwelt und das Recht eigene wirtschaftliche und ernährungspolitische Ziele setzen zu können. «Der Deklarationsartikel, der das bäuerliche Saatgut anerkennt, sorgte innerhalb der Schweizer Regierung für die grössten Diskussionen», erklärt Michelle Zufferey, Gewerkschaftssekretärin von Uniterre in einer Medienmitteilung vom 28. September 2018.

Eine «historische» Erklärung

Ausgelöst wurde die Erarbeitung der Resolution vor über 17 Jahren durch die internationale Bewegung La Via Campesina. Die Verhandlungen mit der UNO durchliefen Höhen und Tiefen und es waren zahlreiche Sitzungen notwendig (2013, 2015, 2016 und 2017), bis der definitive Text der Resolution zustande kam und im Dezember 2018 verabschiedet wurde. Die Schlussabstimmung bot Einiges an Überraschungen: Etwa enthielten sich Brasilien und Argentinien aufgrund von Regierungswechseln der Stimmabgabe, obwohl sie das Anliegen jahrelang unterstützt hatten. Hingegen stimmte Mexiko unter der neuen Regierung von Andres Manel López Obrador der Erklärung zu, nachdem der Staat das Projekt bis anhin stets abgelehnt hatte.

Gemäss der Interpellation «Können die Bauern in der Schweiz und in der Welt mit der Unterstützung unseres Landes rechnen?» von Ständerat Carlo Sommaruge (SP/GE) hat die Schweiz die Ausarbeitung der Erklärung seit 2012 unterstützt – auch finanziell. Bereits im Jahr 2010 verlangte sie zudem mittels einer Resolution die Ausarbeitung eines Berichtes zur Förderung der Betroffenen. Gemäss des Schlussberichtes, welcher vom beratenden Ausschuss des UNO-Menschenrechtsrates verfassten wurde, sind die bestehenden Rechtsmittel ungenügend und die betroffenen Personengruppen besonderer Diskriminierung ausgesetzt. Dies unterstrich die Notwendigkeit einer gezielten Deklaration.

Auf Grundlage dieser Befunde beauftragte das Parlament den Bundesrat, sich für eine internationales Vereinbarung zu engagieren. Es ist demnach keine Überraschung, dass die Schweiz an der 39. Sitzung des UNO-Menschenrechtsrats im September 2018 wie auch an der UNO-Generalversammlung im darauffolgenden Dezember für die Erklärung stimmte. Offen bleibt nur noch die Frage, was die Schweiz aus dieser Erklärung machen wird.

Die Arbeit beginnt erst richtig

Wie bei allen Erklärungen der UNO hat auch diese Deklaration rechtlich keinen bindenden Charakter. Trotzdem kommt ihr eine wesentliche Bedeutung zu, da sie als Grundlage für Forderungen der Zivilgesellschaft dienen und von Staaten ins nationale Recht übernommen werden kann. «Diese Rechte müssen geschützt und umgesetzt werden, damit die Erklärung kein Lippenbekenntnis bleibt.» erklärtdie zivilgesellschaftliche Allianz, welche sich 2018 in der Schweiz zur Unterstützung der deklarierten Menschenrechte zusammengeschlossen hat. Das Bündnis besteht aus HEKS, FIAN Schweiz, Swissaid, CETIM, Brot für alle, Fastenopfer und Uniterre. Gemeinsam setzen sich die Organisationen für die konkrete Umsetzung der Resolutionsinhalte in der Schweizer Innenpolitik ein. Sie verweisen auf die manchmal sehr schwierigen Arbeitsbedingungen von Bauernfamilien in der Schweiz und die Probleme, welche sich für Bauern- und Bäuerinnenfamilien beim Einsatz von patentgeschütztem Saatgut ergeben. Zudem hat die Allianz den Bundesrat gebeten, die Umsetzung der Erklärung einschliesslich der Konsequenzen für die schweizerische Aussenpolitik in einem Bericht zu konkretisieren.

Im Rahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit beschwört der Bundesrat schon lange seine Unterstützung der «[…] Anstrengungen der ärmsten Länder und Völker zur Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen für landwirtschaftliche Familienbetriebe, die die Selbstversorgung ermöglichen und ein Einkommen gewährleisten, sowie für die nachhaltige Entwicklung ländlicher Gebiete.» Diese Unterstützung sollte jedoch mehr beinhalten als die Berufung eines ehemaligen Cheflobbyisten von Néstlé auf einen Führungsposten in der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit.

Die NGO-Koalition stellt konkrete Forderungen an den Bund

Während die Schweiz die Erklärung der Vereinten Nationen anhand gewisser Ansätze fördert, verfolgt sie zugleich eine Politik, die den landwirtschaftlichen Familienbetrieben in Ländern des Südens schadet und ihre in der UNO-Erklärung garantierten Rechte untergräbt. Dies folgt aus einer Studie, welche im Auftrag der zivilgesellschaftlichen Allianz von der unabhängigen Expertin Caroline Dommen und Christophe Golay der Geneva Academy of International Humanitarian Law and Human Rights erstellt wurde. Die Studie kommt zum Schluss, dass der Bund in zahlreichen Bereichen seiner Aussenpolitik die Kohärenz verbessern muss. Insbesondere im Aussenhandel, im Bereich der Eigentumsrechte, der Saatgutrechte sowie der Investitionen und der Entwicklungszusammenarbeit. Nur mit einer systematischen Herangehensweise kann die Schweiz zur Umsetzung der Erklärung über die Rechte Kleinbäuerinnen und Kleinbauern beitragen.

In der Botschaft zur Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021–2024 erwähnt der Bundesrat die Rechte von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern einzig beim Globalprogramm Ernährungssicherheit der DEZA. Gemäss Dommen und Golay sollte die Eidgenossenschaft dafür sorgen, dass alle Programme des SECO und der DEZA die Erklärung über die Rechte der Kleinbäuerinnen und Kleinbauern berücksichtigen. Denn es ist der Privatsektor, welcher die Rechte der Landbevölkerung und das Recht auf Boden am stärksten bedroht. Die Expert*innen setzen sich dafür ein, dass die Schweiz im Detail untersucht, welchen Einfluss die bestehenden und die geplanten Freihandelsabkommen auf bäuerliche Familien in der Schweiz und den anderen Vertragsstaaten haben. Ebenso empfehlen sie, dass die Schweiz die Bäuerinnen und Bauern im globalen Süden mittels Entwicklungszusammenarbeit darin unterstützt, ihre Rechte einzufordern und sie befähigt, an den politischen Entscheidungsprozessen und an der Arbeit innerhalb von Gremien teilzunehmen. Zum Schluss rufen die Expert*innen dazu auf, dass die Schweiz das Recht auf Saatgut unmissverständlich anerkennt.

In der Medienmitteilung vom 27. August 2020 zeigt sich die zivilgesellschaftliche Allianz erfreut darüber, dass sie die Studienresultate den Vertreterinnen und Vertretern des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten und des Instituts für Geistiges Eigentum vorstellen konnte. Die Koalition erhofft sich, dass ihre Forderungen nun tatsächlich umgesetzt werden.

Quelle: humanrights.ch

Freitag, 06 November 2020
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Pressemiteilung von Uniterre


Im Jahr 2020 importierte die Schweiz die aussergewöhnliche Menge von 1800 Tonnen Butter im Frühling und weiteren 1000 Tonnen im Sommer, und nun gibt es eine erneute Nachfrage von 2000 Tonnen, was auf einen Mangel an Milch hindeutet. Die Milchpreise hätten somit stark ansteigen müssen, aber es wurde kein signifikanter Unterschied festgestellt. Ein echter Skandal!

Ausserdem werden die Konsumentinnen und Konsumenten getäuscht, weil sie glauben, sie würden Schweizer Butter kaufen.

Bäuerinnen und Bauern, es ist an der Zeit, die Kontrolle über die Butterindustrie zurückzugewinnen. Im Kanton Freiburg produziert eine Molkerei bereits Butter, bei einem Milchpreis, der 10 bis 12 Rappen über dem B-Milch-Preis (Industriemilch) liegt. Damit ist bewiesen, dass es möglich ist. Wir rufen die Bäuerinnen und Bauern dazu auf, sich an Ihre Molkereien/Käsereien zu wenden, um dort Butter regional herzustellen und zu vermarkten.

Konsumentinnen und Konsumenten, fragen Sie Ihre Molkereien und Käsereien nach Schweizer Butter und backen Sie Ihre Weihnachtsplätzchen mit ECHTER SCHWEIZER BUTTER.


Medienkontakt:

Berthe Darras : 079 904 63 74 (D/F)

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Donnerstag, 05 November 2020
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Pressemiteilung von Uniterre

Uniterre hat stützend auf die umfassende Recherche von Andreas Volkart bereits vor einem Jahr die gesetzeswidrige Auszahlungspraxis des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) öffentlich gemacht. Die Kernanliegen: Die Verkäsungszulage soll den Milchproduzent*innen direkt ausbezahlt werden (10,5 Rp./kg), die Transparenz soll auch bei Zweit- und Drittmilchverträgen gewährleistet sein und die Verkäsungszulage soll gesetzeskonform und separat auf den Milchabrechnungen ausgewiesen sein. Vieles ist bis heute nicht gewährleistet und die Vermutung liegt nahe, dass Millionenbeträge nicht bei den Milchbäuerinnen und Milchbauern ankommen. Erinnerungswürdig hierbei die Aussage von Adrian Aebi, Vizedirektor des BLW: «Mit jedem Franken, den wir über diese Kanäle ausbezahlen, stehen wir im Risiko. Darum müssen wir so schnell wie möglich das System ändern, sodass wir in den Direktzahlungsmodus kommen.» (Schweizerbauer vom 3.2.2020) Denn so hält ein Bundesgerichtsentscheid (4.12.2018) fest, steht das BLW in einer Erfüllungs- und Beweispflicht und muss gewährleisten, dass das Geld auch bei den Produzent*innen ankommt.

So sollten die Milchverwerter*innen die gelieferten Milchmengen der Milchhersteller*innen täglich aufzeichnen (Art. 8 Abs. 1 MSV). Der Administrationsstelle des BLW sind monatlich die gelieferte Menge je Produzent*in mitzuteilen (Art. 8 Abs. 2 MSV). Schliesslich haben die Milchverwerter*innen auch eine tägliche detaillierte Verwertungskontrolle durchzuführen (Art. 9 MSV). Dabei ist wiederum monatlich der Administrationsstelle des BLW mitzuteilen, was mit der eingekauften Milch im Detail geschehen ist. Alle diese Daten hat die Administrationsstelle dem BLW zu übermitteln (Art. 12 Abs. 2 Bst. b MSV). Somit verfügen die Administrationsstelle BLW, das BLW selbst und die Milchverwerter*innen über alle relevanten Daten. Die Milchbäuerinnen und Milchbauern kommen jedoch weder über den Verarbeiter noch über das BLW an die Daten. Sie können somit nicht kontrollieren, was mit ihrer Milch geschieht.

Weder der politische Vorstoss von Nationalrat Fabian Molina (12.12.2018) zum «Systematischen ‚Bschiss‘ bei der Verkäsungszulage» noch unsere Aufsichtsbeschwerde gegen das BLW (20.9.2019) fruchteten, sodass wir mit heutigem Datum eine Aufsichtsbeschwerde gegen das WBF einreichen. Denn es geht um nichts mehr als der organisierten Veruntreuung von Steuergeldern den Riegel zu schieben. Sollte unsere «Milchbüechlirechnung» zutreffen, werden jährlich 120 Millionen Franken nicht an die Produzent*innen ausbezahlt. Seit Einführung der Verkäsungszulagen (1999) sprechen wir von einer Summe von rund 1 Milliarde Franken! Und anstelle endlich aufzuräumen, liegt ein Vorschlag zur Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (Art. 38 Abs. 1bis und Art. 39 Abs. 1bis) mit folgendem Passus vor: «Wird die Zulage über die Milchverwerter und Milchverwerterinnen ausgerichtet, so erbringt der Bund diese Leistung mit befreiender Wirkung.» Hier hat die Rechtsabteilung des BLW ganze Arbeit geleistet!

Wir möchten daher sicherstellen, dass die Milchproduzent*innen zu ihrem Recht kommen, fordern wirksame Kontrollen bei den Händler*innen und Verarbeiter*innen und eine vollständige Aufarbeitung der Geschehnisse.

Freundliche Grüsse

Medienkontakten:

Andreas Volkart : 079 278 76 98 (D) Berthe Darras: 079 904 63 74 (F)

pdf Pressemiteilung

Aufsichtsbeschwerde

Montag, 02 November 2020
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Gemeinsame Aktion Kleinbauern-Vereinigung, Landwirtschaft mit Zukunft, Uniterre, Slow Food und Bio Suisse

Zahlreichen Schweizer Bäuerinnen und Bauern ist die Solidarität mit ihren Berufskolleginnen weltweit ein grosses Anliegen. In einer gemeinsamen Aktion rufen die Kleinbauern-Vereinigung, Landwirtschaft mit Zukunft, Uniterre, Slow Food und Bio Suisse Schweizer Bäuerinnen und Bauern auf, Flagge für ihre Kolleginnen in aller Welt und damit für die Konzernverantwortungsinitiative zu zeigen.


Mit dem heutigen Start der Aktion «Bäuerinnen und Bauern für Konzernverantwortung» rufen die Kleinbauern-Vereinigung, Landwirtschaft mit Zukunft, Uniterre, Slow Food und Bio Suisse alle Schweizer Landwirtinnen und Landwirte zu einer Solidaritätsaktion auf. Schweizer Bauern zeigen mit ihrem Bild und einem «Ja zur Konzernverantwortungsinitiative» Flagge für mehr Fairness auf der ganzen Welt.


Schweizer Bäuerinnen und Bauern schauen über den Tellerrand
Auch wenn die Initiative die Landwirtschaft in der Schweiz nicht unmittelbar betrifft: Bäuerinnen und Bauern weltweit sind ebenso wie ihre Kolleginnen in der Schweiz auf faire Bedingung angewiesen, damit sie eine naturnahe, zukunftsfähige Landwirtschaft betreiben können. Diese globale Solidarität ist ganz vielen Bauern wichtig. Denn wer mit der Natur arbeitet, weiss, dass für eine intakte Umwelt und einen sorgsamen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen gewisse Regeln notwendig sind. Zahlreiche Bäuerinnen und Bauern werden am 29. November deshalb ein «Ja» zur Konzernverantwortungsinitiative in die Urne legen, denn für sie ist es eine Selbstverständlichkeit, respektvoll mit Menschen und Umwelt umzugehen.


Mitmachen und Foto schicken oder in den sozialen Medien posten
Mit persönlichen Bildern – egal ob Personenfoto oder Bild vom Hof mit der Konzerninitiative-Fahne –zeigen Schweizer Bäuerinnen und Bauern ab heute Flagge. Bilder können an info@kleinbauern.ch gesendet werden oder direkt in den sozialen Medien mit den Hashtags #bauernfürkonzernverantwortung, #bäuerinnenfürkonzernverantwortung sowie #verantwortungsvollelandwirtschaft gepostet werden.


Kontakt:
Regina Fuhrer, Präsidentin Kleinbauern-Vereinigung VKMB 079 723 80 59
Dominik Waser, Geschäftsleiter Landwirtschaft mit Zukunft 079 313 98 02
Michelle Zufferey, Sekretärin Uniterre 078 640 82 50
Martin Bossard, Leiter Politik Bio Suisse 076 389 73 70

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Dienstag, 20 Oktober 2020
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Vergangene Woche hat die Arbeitsgruppe der BO Milch entschieden, dass weitere 500 Tonnen Butter aus der EU importiert werden sollen. Laut der Medienmitteilung der BOM wurden nur die 500 Tonnen Import beschlossen. Nichts anderes. Die Milchbäuerinnen und Milchbauern sind konsterniert: Wäre dies jetzt nicht die richtige Gelegenheit gewesen, um konkrete Forderungen zu stellen, wie sie bereits der SMP formuliert hat und welche die Situation der Milchviehbetriebe verbessern würde? Z.B. Einhalten der Richtpreise oder kein Verkauf von Importbutter unter der Marke "DIE BUTTER"!!!

BIG-M hat sich informiert: In dieser Arbeitsgruppe sitzen 5 Vertreter der Produzenten und 5 Vertreter der Verarbeiter/Händler. Für einen Beschluss in der BOM braucht es von jeder Seite eine dreiviertel-Mehrheit. In der zehnköpfigen Arbeitsgruppe der BOM hätten also 2 Produzentenstimmen genügt, um einen einseitigen Beschluss, welcher nur dem Handel nutzt, zu blockieren. Aber diese zwei Stimmen gab es nicht. Es war leider nur einer nicht einverstanden. Die BOM redet in der Medienmitteilung um den Brei herum: "Die Einschätzung, dass weitere Importe nötig sind, wurde von einer grossen Mehrheit der Arbeitsgruppe geteilt." Doch um das geht es nicht. Es ist für sämtliche Branchenkenner klar, dass die Butterversorgung sichergestellt werden muss. Die Gegenstimme vertrat offensichtlich aber die Auffassung, dass nach Jahren von Butterüberschüssen und entsprechend schlechten Milchpreisen von der aktuellen Mangelsituation endlich auch die Milchviehbetriebe profitieren sollten. Die anderen vier "P
roduzentenvertreter" teilten diese Haltung offensichtlich nicht. Einmal mehr zeigt sich, dass die Verarbeiter und Detailhändler nebst dem Markt auch die BOM kontrollieren. "Wie ausgewogen ist eine solche Branchenorganisation noch?" fragt BIG-M Sekretär Werner Locher? In den Statuten der BOM steht zwar im Zweckartikel "Die Branchenorganisation Milch bezweckt die Stärkung der Wirtschaftlichkeit ihrer Mitglieder". Aber die Milchbauern sind damit offensichtlich nicht gemeint.

Mit kämpferischen Grüssen
BIG-M -die Basisorganisation für einen fairen Milchmarkt

Donnerstag, 01 Oktober 2020
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Getriebene !

Handel gibt es, seit es Menschen gibt: Kreditgeschäfte und erst später das Münzgeld begründen die heutige Schuldenwirtschaft. Der Mensch wurde zur Konsument*in, später zu Schuldner*in gemacht. Produziert wird rund um die Uhr, Waren werden um den ganzen Planeten transportiert und schlussendlich konsumiert. Wenn da Sand – oder ein Coronavirus – ins Getriebe kommt, ist der Teufel los. Ganze Branchen sind gefährdet oder gehen Pleite. Jetzt, nach 6 Monaten Lockdown, soll der Staat retten, was noch zu retten ist: Die Swiss, die gar keine Schweizer Airline mehr ist, Kurzarbeit für das Gewerbe und das Hoffen auf weitere Unterstützung. Viele Konzerne, wie Sulzer oder Schindler, haben aufgrund gesunkener Gewinne bereits Entlassungen angekündigt, andere verlegen ihre Produktion in Billiglohnländer. Schwer trifft es in der Schweiz die rund 200’000 Beschäftigten in prekären Arbeitssituationen wie Zeitarbeit und Arbeit auf Abruf, z.B. in der Gastronomie, Hotellerie und im Reinigungsgewerbe.

Die Weltenuhr tickt plötzlich anders. Nehmen wir das Auto oder den neuen Traktor als Beispiel. Würde der bisherige nicht noch locker weitere 10 Jahre seinen Dienst tun? Was, wenn alle den Kauf verschieben würden? Katastrophe! Es gingen blitzschnell viele Arbeitsplätze verloren. Anderes Beispiel: Die Schweizer Bevölkerung will nicht noch mehr Käse essen. Es wird mehr als genug produziert, zusätzlich kommt sehr viel Käse aus der EU in die Schweiz, also exportieren wir die Überschüsse. Ein Grund weshalb der Schweizer Bauernverband in der Regel am Schluss jedes Freihandelsabkommen durchwinkt, denn der Käse muss ja irgendwo «verbraucht» werden.
Entschuldigt die drastische Vereinfachung. Die eigentliche Frage, wie es zu dieser ungesunden Überproduktion in der Landwirtschaft kommt, darf nicht länger ein Tabu bleiben.

Auch die Schweizer Wirtschaft ist auf der Suche nach neuen Absatz- und Wachstumsmärkten z.B. in Indonesien und in den Mercosur1-Staaten gelandet: Bedienen, erobern, um die Überschüsse loszuwerden. Wie in Zeiten des Kolonialismus. Neue Erdteile wurden „entdeckt“, erobert, kolonialisiert und die Menschen vor Ort versklavt. Heute geht es vornehmer mithilfe von bilateralen oder multilateralen Freihandelsabkommen. Diese führen heute in den betroffenen Ländern weder zu mehr Wohlstand noch zu mehr Zufriedenheit, im Gegenteil. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) kommt in seinen Studien zum Schluss, die ökologischen und ökonomischen Agrarauswirkungen in der Schweiz2und in den Mercosur-Ländern seien gering. Das ist zu kurz gegriffen, denn die Schweiz ist Teil eines Systems, einer weltweiten Konkurrenzwirtschaft, angetrieben von einer ungesunden Wachstumsspirale. Das macht uns zu Getriebenen dieses Systems und das hat sehr wohl grosse Auswirkungen auf die Menschen, auf die Umwelt und aufs Klima. Wir glauben nicht an Wirtschaftswunder, sondern daran, dass wir uns kritisch und entschlossen gegen weitere Freihandelsabkommen stellen müssen.

1 Mercosur Vollmitglieder: Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay

2 Im Rahmen der EFTA: Norwegen, Island, Fürstentum Lichtenstein, Schweiz

Ulrike Minkner, Bäuerin und Sekretärin Uniterre