Montag, 23 September 2019
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Der Milchpreis sorgt seit Jahren für Diskussionen. Er liegt deutlich unter den Produktionskosten, die auf 1 Franken pro Liter Milch geschätzt werden (AGRIDEA, 2016). Erstmals werden nun in der Schweiz Milchprodukte im Detailhandel angeboten, die die Produzentinnen und Produzenten fair entlöhnen. Ein Meilenstein, der es den Konsumentinnen und Konsumenten ermöglicht, sich für eine faire Milch in der Schweiz einzusetzen.

Das Produktesortiment ist ab heute in allen 31 Manor-Läden erhältlich.

Es besteht einerseits aus einer UHT-Vollmilch Tetra Edge (3,5% Fett), die vom Milchverarbeiter Cremo abgefüllt wird. Und andererseits stellt die Käserei Grand Pré in Moudon fünf verschiedene Weichkäse her: Brie de Moudon, Bourg-Mignon, Cœur de Moudon, St-Etienne und Reblochon.

Der offizielle Start fand heute in den Räumlichkeiten von Cremo in Mont-sur-Lausanne in Anwesenheit von Faireswiss-Genossenschaftsmitgliedern und Erwin Schöpges, dem Präsidenten des European Milk Board (EMB), statt. Schöpges präsentierte die europäische Familie, die sich unter der Führung des EMB für faire Milch einsetzt (z.B. Fairebel, Fairefrance). Faireswiss ist das jüngstes Mitglied der Familie.

Das Projekt Faireswiss

Es ist ein Projekt, das die Milchproduzentinnen und Milchproduzenten fair entlöhnt. Das heisst: 1 Franken pro Liter Milch. Dieser Preis deckt die Produktionskosten und entspricht einem Aufschlag von 30 Prozent gegenüber dem aktuellen Preis. Jedem Genossenschaftsmitglied werden zusätzlich 35 Rappen pro Liter Milch, die an die Molkerei geliefert werden, entschädigt. Die Rechnung sieht wie folgt aus: Für A-Milch wird derzeit durchschnittlich 65 Rappen bezahlt (Richtpreis für A-Milch: 71 Rappen ohne Abzüge der Verarbeiter). Die 35 Rappen ergänzen so den Preis, damit die Produktionskosten von 1 Franken pro Liter gedeckt werden können.

Aktuell zählt die Genossenschaft 14 Produzentinnen und Produzenten aus den Kantonen Waadt, Freiburg, Berner Jura, Jura, Neuenburg und Baselland. Sie engagieren sich mit Anteilsscheinen entsprechend der eingespeisten Milchmenge. Das Projekt richtet sich an alle Schweizer Milchproduzentinnen und Milchproduzenten. Mittelfristig wird sich die Genossenschaft dafür einsetzen, dass sich weitere Produzentinnen und Produzenten aus allen Landesteilen dem Projekt anschliessen.

Faireswiss-Produzentinnen und -Produzenten erfüllen mindestens zwei von drei Bundesprogrammen (GMF, RAUS oder BTS*) und erbringen den ökologischen Leistungsnachwies (ÖLN).

Die Produkte werden den Konsumentinnen und Konsumenten am 27. und 28. September in den Manor-Läden in Genf, Chavannes de Bogy, Lausanne, Vevey und Marin (Neuenburg) von Genossenschaftsmitgliedern vorgestellt.

Weitere Informationen finden Sie auf www.die-faire-milch.ch und www.europeanmilkboard.org

Pressekontakte:

Anne Chenevard, Präsidentin der Genossenschaft Die Faire Milch – 079 924 51 84 (FR)

Patrick Demont, Vize-Präsident der Genossenschaft Die Faire Milch – 079 637 52 27 (FR)

Roland Gafner, Mitglied der Genossenschaft Die Faire Milch – 077 416 41 16 (DE)


*GMF: Graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion

RAUS: Regelmässiger AUSlauf im Freien

BTS: Besonders tierfreundliches Stallhaltungssystem

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Dienstag, 17 September 2019

Der in diesem Jahr eingeführte sogenannte "grüne Teppich" soll einen Milchpreisanstieg von 3 Rp/l garantieren. Der Richtpreis wurde auf 71 Rp. angehoben ! Wie ist die Situation? Wir fordern, dass dieser Preis ab sofort franko Stall für das Segment A gilt ! Keine Milchpreissenkungen bei Emmi !

Weiter fordern wir, dass die Lieferungen in den Segmenten B und C freiwillig sind und keinen Einfluss auf das Volumen von Segment A haben!

Milchkaufverträge sollen klare Mengenangaben in Kg für einen mindest Zeitraum von 3 Monaten beinhalten!

Die Verarbeitungsindustrie soll sich gemeinsam mit den Produzenten für klare Marktregeln wie sie die Motion Noser fordert und den Produktionsstandort Schweiz einsetzen!

Wir fordern den Bund auf dafür zu sorgen, dass die Verarbeitungsprämien, wie gesetzlich vorgeschrieben, an die Produzenten gezahlt werden!

In Zeiten des Kampfes gegen den Klimawandel, in denen alle gerne über nachhaltige Entwicklung sprechen, bekräftigen wir die Tatsache, dass es keinen "grünen Teppich", keine nachhaltige Produktion ohne eine Vergütung geben wird, die die Arbeit der Bauern fair bezahlt!

Emmi hat in den letzten fünf Jahren einen Gewinn von 700 Millionen erzielt, und der Leiter von Emmi kassierte im Jahr 2017 CHF 1'421'000. Coop und Migros ihrerseits erzielten im Jahr 2018 einen Gewinn von 473 Millionen bzw. 475 Millionen. Diese Zahlen zeigen, dass die Rede für einige Menschen nicht von einem grünen, sondern von einem roten Teppich ist. Dies zu einem Zeitpunkt, zu dem die Produzenten, die an Emmi liefern, um die 50 Rp/l erhalten. Es ist an der Zeit, eine faire Verteilung des Mehrwertschöpfung zu fordern. Die Nahrungsmittelproduktion ist keine verlustbringende Tätigkeit, ist sie unerlässlich und erzeugt Reichtum! Das einzige Problem ist, dass dieser Reichtum die Bauern nicht erreicht.

Gestern haben in Belgien, zehn Jahre nach dem französischen Milchstreik und dem Bauernaufstand,Tausende von Bauern für die Zukunft der Milchwirtschaft und die Agrarwende demonstriert ! Wir demonstrieren heute vor der Emmi solidarisch mit unseren Kollegen und fordern die Politik auf endlich im öffentlichen Interesse die Machtverhältnisse auf dem Milch- und Nahrungsmittelmarkt zugunsten von BäuerInnen und KonsumentInnen zu verbessern! Eine lebendige, bäuerliche, nachhaltige, lokale Landwirtschaft, Transparenz auf den Märkten und kurze Kreisläufe, entsprechen den heutigen Herausforderungen und dem öffentlichen Interesse! Es ist Zeit zu handeln!

Montag, 16 September 2019

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen
wir laden Sie zu einer Demonstration für einen fairen und transparenten Milchmarkt vor der EMMI, Seetalstrasse 200 in Emmen, ein. Dienstag, 17. September 2019 von 11.00 - 12.00 Uhr
Mobilisiert Euch! Leiten Sie diese Ankündigung an Ihre Kollegen, Kolleginnen, Milchproduzenten und Milchproduzentinnen, weiter!

Der in diesem Jahr eingeführte sogenannte "grüne Teppich" soll einen Milchpreisanstieg von 3 Rp/l garantieren. Der Richtpreis wurde auf 71 Rp angehoben ! Wie ist die Situation? Wir fordern, dass dieser Preis ab sofort franko Stall für das Segment A gilt !
  • Wir fordern, dass die Lieferungen in den Segmenten B und C freiwillig sind und keinen Einfluss auf das Volumen von Segment A haben !
  • Wir fordern, dass die Verarbeitungsprämien an die Produzenten wie gesetzlich vorgeschrieben gezahlt werden!
  • In Zeiten des Kampfes gegen den Klimawandel, in denen alle gerne über nachhaltige Entwicklung sprechen, bekräftigen wir die Tatsache, dass es keinen "grünen Teppich", keine nachhaltige Produktion ohne eine Vergütung geben wird, die die Arbeit der Bauern fair bezahlt!

Emmi hat in den letzten fünf Jahren einen Gewinn von 700 Millionen erzielt, und der Leiter von Emmi kassierte im Jahr 2017 CHF 1'421'000. Coop und Migros ihrerseits erzielten im Jahr 2018 einen Gewinn von 473 Millionen bzw. 475 Millionen. Diese Zahlen zeigen, dass die Rede für einige Menschen nicht von einem grünen, sondern von einem roten Teppich ist. Dies zu einem Zeitpunkt, zu dem die Produzenten, die an Emmi liefern, um die 50 Rp/l erhalten. Es ist an der Zeit, eine faire Verteilung des Mehrwertschöpfung zu fordern. Die Nahrungsmittelproduktion ist keine verlustbringende Tätigkeit, ist sie unerlässlich und erzeugt Reichtum! Das einzige Problem ist, dass dieser Reichtum die Bauern nicht erreicht.

Seit mehr als einem Jahrzehnt deckt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die organisierte Veruntreuung von Steuergeldern ab. Tatsache ist, dass Verarbeiter und Käsereien den Käseverarbeitungszuschlag (15 Cent/kg Milch) nicht immer an die Milcherzeuger weitergegeben und für sich behalten haben. Das BLW war sich dessen bewusst, wie die Analyse der Schweizer Agrarforschung (2014*) bestätigt. Demnach wurden nur 60% der Käseprämien tatsächlich an die Milcherzeuger weitergegeben. Im Jahr 2018 sammelte Emmi, der grösste Milchverarbeiter, allein 50,3 Mio. CHF an Käseprämien.




Donnerstag, 12 September 2019
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Die vom Bundesrat geplante Abschaffung der Holzdeklarationsplicht stösst auf breiten Widerstand. Heute Morgen wurden dem Bundesrat 12'000 Petitionsunterschriften übergeben. Morgen wird der Ständerat über den Erhalt der Deklarationspflicht entscheiden.

(Bern) Heute Morgen übergaben Nichtregierungs- und Konsumentenschutz-organisationen dem Bundesrat eine Petition mit 12'000 Unterschriften, die den Erhalt der seit 2012 geltenden Holzdeklarationspflicht fordern. «KonsumentInnen wollen auch in Zukunft über Art und Herkunft des Holzes informiert werden », so Johanna Michel, Kampagnenleiterin beim Bruno Manser Fonds. «Die geplante Abschaffung der Holzdeklarationspflicht bedroht eine der zentralen politischen Errungenschaften von Bruno Manser.»

Seit 2012 gilt in der Schweiz die Pflicht zur Deklaration von Holzprodukten nach Herkunftsland und Baumart. Damit erfüllte der Bundesrat eine Forderung von Bruno Manser, die der Schweizer Regenwaldschützer 1993 mit einem 60tägigen Hungerstreik vor dem Bundeshaus bekräftigte.

Der Bundesrat hat sich letztes Jahr in Stellungnahmen zu Motionen der FDP und SVP gegen die Deklarationspflicht ausgesprochen und versuchte sie im Zuge eines Einfuhrverbots von illegalem Holz abzuschaffen. Im Juni sprach sich der Nationalrat aber im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes klar für die Holzdeklarationspflicht aus. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) folgte dem Nationalrat letzten Montag einstimmig. Die Koalition appelliert nun auch an den gesamten Ständerat, die Deklarationspflicht für Holz beizubehalten.

Fotos sind ab spätestens 11:00h unterfolgendem Link zu finden : https://www.dropbox.com/sh/v61qzctroo5gdp2/AACjCEuz5Vbh9xoE1Ds_CjTma?dl=0

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Mittwoch, 11 September 2019
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Unterstützt von:

Uniterre, Big-M, BBK (Bernische Bäuerliche Komitees), BZS (Bäuerliches Zentrum Schweiz) und NBKS (Neue Bäuerliche Koordination Schweiz). Gemeinsam haben wir eine Erklärung erarbeitet, in der die Forderungen zur Verteidigung der Schweizer Milchproduktion formuliert sind.

Gemeinsame Erklärung der Bäuerinnen- und Bauernorganisationen zur Verteidigung der Schweizer MilchproduktionGemeinsame Erklärung der Bäuerinnen- und Bauernorganisationen zur Verteidigung der Schweizer Milchproduktion

Appel für die Einrichtung eines Rechtsfonds

Uniterre arbeitet intensiv rund um die brennenden Fragen zu den Verkäsungszulagen. Aber auch für weitere rechtliche Auseinandersetzung möchten wir finanziell gewappnet sein. In den letzten Tagen haben wir etliche Rückmeldungen erhalten, die wir rechtlich prüfen möchten. Deshalb bitten wir Sie um finanzielle Unterstützung. Sie können uns Spenden auf folgendes Konto überweisen, mit dem Vermerk: «Rechtsfonds»: IBAN CH51 8013 9000 0228 4965 5. Herzlichen Dank!

Aufruf zur Demonstration:

Demonstration für einen gerechten Milchpreis und einen transparenten Milchmarkt!

Wir mobilisieren am Dienstag, 17. September, 11.00– 12.00 Uhr vor den Emmi Hauptsitz, Seetalstrasse 200 in Emmen. Mit anschliessendem Mittagessen.

Sonntag, 08 September 2019
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Unsere Aussage stützt sich auf den Artikel im Schweizerbauer von Daniel Salzmann, darin bezeichnet der Vizedirektor des BLW Adrian Aebi die Auszahlungspraxis als «gesetzeswidrig». Der Vorwurf der Gesetzeswidrigkeit ist also hausgemacht. Bezugnehmend auf das Landwirtschaftsgesetz (Art. 38 Abs. 1 und Art. 39 Abs. 1) sieht das Gesetz klar eine Auszahlung an die Produzentinnen und Produzenten vor. Wie bereits das Verwaltungsgericht anerkannte ist «auf Gesetzesstufe die Zwischenschaltung des Milchverwerters bei der Auszahlung der Zulagen nicht vorgesehen (Urteil 28.2.2017, 3.1).»



Auf der rechtlich untergeordneten Verordnungsstufe, hier in der Milchpreisstützungsverordnung Art 6 1. und 2., werden die Verwerter als Erfüllungsgehilfe eingesetzt bzw. zwischengeschaltet. Es handelt sich hierbei um eine administrative Vereinfachung, die sich jetzt für das BLW als Bumerang erweisen könnte. Darüber hinaus wird Adrian Aebi im Schweizerbauer wie folgt zitiert: «Mit jedem Franken, den wir über diese Kanäle ausbezahlen, stehen wir im Risiko.» Denn laut Bundesgerichtsentscheid (BGE) (vom 4. Dezember 2018) gilt: «Weder aus dieser Bestimmung (MSV Art. 6 lit. a) noch aus dem Gesetz lässt sich jedoch ableiten, dass der Bund durch die Überweisung der Zulagen an den Milchverwerter von seiner Schuld gegenüber dem Produzenten befreit wird.» Und genau davon ging das BLW jahrelang aus. Das BLW hingegen argumentierte (Schreiben vom 24. März 2015, dass die Kläger dem BLW gegenüber keinen Erfüllungsanspruch auf Ausrichtung der nicht erhaltenen Zulagen (wie in dem Fall durch den Konkurs der Käserei Wick) hätten. In einem weiteren Schreiben des BLW vom 2. September 2015 steht, «dass der Erfüllungsanspruch des Milchproduzenten erlösche, sobald die Zulagen an den Milchverwerter ausbezahlt seien.» Unserer Einschätzung nach, könnten Nachforderungen auf das BLW zukommen, denn der Bundesgerichtsentscheid betrifft nicht nur den Konkursfall, sondern kann als generell gültig für nicht erhaltene Verkäsungszulagen gewertet werden.

Fehlende Aufsichtspflicht

Ein weiteres Beispiel: Daniel Salzmann, Redaktor des Schweizerbauers, zitierte in seinem Artikel vom 31. August 2018 ebenfalls die BLW-Sprecherin Florie Marion. Diese rechtfertigte die bisherige Auszahlungspraxis: «Zudem ging man von der Tatsache aus, dass ja nur der Käser weiss, welche Milch von welchem Bauern verkäst wurde.» Grundfalsch, stellt doch bereits das Rechtsgutachten von Anwalt Didier Kipfer fest: «Die Milchverwerter müssen die gelieferten Milchmengen der Milchhersteller täglich aufzeichnen (Art. 8 Abs. 1 MSV). Der Administrationsstelle des BLW sind monatlich die gelieferte Menge je Produzent mitzuteilen (Art. 8 Abs. 2 MSV). Schliesslich haben die Milchverwerter auch eine tägliche detaillierte Verwertungskontrolle durchzuführen (Art. 9 MSV).» Auch diese Details müssen der Administrationsstelle des BLW übermittelt werden (Art. 12 Abs. 2 lit. B MSV). Nüchtern festgestellt: Das BLW und die Milchverwerter verfügen über alle relevanten Daten! Ausser es handelt sich um Zweit- und Drittmilchkaufverträgen (75% der Milchmenge) von Milchhandelsfirmen. Da fehlt schlichtweg die Transparenz durch fehlende Angaben darüber, wieviel % der Milch verkäst wurde, damit erlischt aber nicht das Anrecht auf Verkäsungszulagen.

Wie komme ich zu meinem Recht?

Klar ist: Jede Milchbäuerin und jeder Milchbauer hat Anspruch auf Auszahlung der Verkäsungszulage durch den Verwerter. Dieser Anspruch ist vor einem Zivilgericht einklagbar (Achtung: zeit- und kostenintensiv). Der Vertrag ist widerrechtlich, wenn die Zulagen im Milchpreis inbegriffen sind (Inhalt des Vertrages nichtig Art. 20 OR) und es kann Klage wegen ungerechtfertigter Bereicherung (Art. 62ff. OR) erhoben werden. Dies gilt auch für den Fall, dass keine vertragliche Regelung besteht. Hat der Verwerter tatsächlich die Zulagen nichtweitergereicht, erfüllt er gemäss Anwalt Didier Kipfer «zumindest den objektiven Tatbestand der Veruntreuung im Sinne von Art 138 StGB». So oder so gilt es jetzt über die Bücher zu gehen! Prüft eure Milchgeldabrechnungen rückwirkend auf die letzten zehn Jahre. Bei Verdacht werdet beim BLW vorstellig – bei einer Widerhandlung „müsste“ das BLW eine Untersuchung eröffnen und allenfalls Verwaltungsmassnahmen (Art. 14 Abs. 2 MSV) aussprechen. Eine nachträgliche Auszahlung der Verkäsungszulage ist damit aber nicht gewährleistet.

Uniterre arbeitet intensiv rund um die brennenden Fragen zu den Verkäsungszulagen. Aber auch für weitere rechtliche Auseinandersetzung möchten wir finanziell gewappnet sein. In den letzten Tagen haben wir etliche Rückmeldungen erhalten, die wir rechtlich prüfen möchten. Deshalb bitten wir Sie um finanzielle Unterstützung. Sie können uns Spenden auf folgendes Konto überweisen, mit dem Vermerk: «Rechtsfonds»: IBAN CH51 8013 9000 0228 4965 5. Herzlichen Dank!

Pressespiegel:

Bauernzeitung: BLW widerspricht Uniterre






Freitag, 06 September 2019
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Vom 9. bis 15. September 2019 findet die 1. Regio Challenge der Schweiz statt. Eine Woche lang vom 9. bis 15. September 2019 nur das essen und trinken, was in etwa der Entfernung einer Velotour entstanden ist. Die schweizweite Aktion «Regio Challenge» hat zum Ziel einen nachhaltigen, saisonalen und regionalen Konsum zu fördern. Die Idee ist einfach: mit dem eigenen Konsum eine nachhaltige und möglichst regionale Landwirtschaft stärken. Die Art der Produktion, Saisonalität und vor allem Transparenz von der Heu- bis zur Essgabel sind dabei zentral und helfen mit, Lebensmittel wieder mehr wertzuschätzen und weniger zu verschwenden. Jeder kann, alleine oder als Team, teilnehmen.

Alle Informationen auf www.kleinbauern.ch/regiochallenge oder auf https://www.facebook.com/groups/regiochallengeCH

Auf der Regio-Challenge-Webseite publiziert sind sechs Gastbeiträge zu den verschiedenen Themenbereichen einer nachhaltigen Ernährung: Kostenwahrheit, Solawi, Nord-Süd, Food Waste, Klima, Biodiversität und Sortenvielfalt.

Montag, 02 September 2019
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Über mehr als ein Jahrzehnt hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die organisierte Veruntreuung von Steuergeldern gedeckt. Fakt ist: Die Verarbeiter und Käsereien haben die Verkäsungszulage (15 Rp./kg Milch) nicht in allen Fällen an die ProduzentInnen weitergereicht und für sich einbehalten. Dies im Wissen des BLWs und belegt durch die Analyse der Schweizerischen Agrarforschung (s. Quelle *). Gemäss dieser Studie gelangen nur 60% der Käsezulagen an die ProduzentInnen. Alleine der Milchverarbeiter Emmi hat im Jahr 2018 50,3 Mio. Franken an Verkäsungszulagen erhalten.

Eine kurze Milchbüechlirechnung zeigt das schockierende Ausmass: Gehen wir von 300 Mio. Franken Verkäsungszulagen pro Jahr aus, wurden schätzungsweise jährlich 120 Mio. Franken nicht korrekt ausbezahlt. Die Verkäsungszulagen wurden im Jahre 1999 eingeführt. Die geschätzte Summe liegt also bei gegen 1 Milliarde Franken.

Auf die gesetzeswidrige Praxis und das nicht Einhalten der Milchpreisstützungsverordnung (MSV Art. 6b) hat Uniterre mehrmals aufmerksam gemacht, so auch im Parlament über die Interpellation von Nationalrat Fabian Molina vom 12. Dezember 2018 zum «Systematischen „Bschiss“ bei der Verkäsungszulage» .

Bei den Bäuerinnen und Bauern wird jede Verfehlung bei Kontrollen unverzüglich sanktioniert. Wir fordern eine transparente Aufarbeitung, personelle Konsequenzen sowie eine sofortige und gesetzkonforme Anpassung der Milchkaufverträge und Auszahlungspraxis.

Wir laden zur Pressekonferenz am Donnerstag, 5. September um 9.30 im Café Federal (1 Stock), Bärenplatz 31 in Bern, mit:

Fabian Molina (Nationalrat SP)
Berthe Darras (Milchkommission Uniterre) Andreas Volkart (Recherche zur Verkäsungszulage) Heinz Siegenthaler (Bäuerliches Zentrum Schweiz) Rudolf Andres (Bäuerliches Komitee)
Mathias Stalder (Uniterre)

Demonstration für einen gerechten Milchpreis und einen transparenten Milchmarkt!

Wir mobilisieren am Dienstag, 17. September, 11.00 – 12.00 Uhr vor den Emmi Hauptsitz, Seetalstrasse 200 in Emmen.

* Wirkungsanalyse der Verkäsungszulage auf den Milchmarkt | Kurzbericht215/Agrarforschung Schweiz 5 (5): 212–215, 2014 Giulia Listorti und Axel Tonini, Bundesamt für Landwirtschaft BLW, 3003 Bern, Schweiz

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Montag, 26 August 2019
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Wenige Gewinner viele Verlierer: Der transnationale industrielle Fleisch- und Agrarsektor sowie die Agrochemie sind zweifellos die Gewinner des am Freitag, 23. August, abgeschlossenen Mercosur –Abkommens mit der Schweiz. Verlierer sind Familienbetriebe, Bauerinnen, Bauern und kleine Betriebe der Lebensmittelverarbeitung im globalen Süden wie auch hier. Der Dachverband »Coordinadora de Centrales Sindicales del Cono Sur« (CCSCS), ein Zusammenschluss von zwanzig Gewerkschaften aus Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, Paraguay, Uruguay und Venezuela, kritisiert, dass vor allem mächtige europäische Konzerne von der Zollfreiheit profitieren und die heimische Produktion und auch die Industrie konkurrenzieren. Uniterre lehnt dieses Abkommen, ebenso wie alle übrigen Freihandelsabkommen, ab.

Am Beispiel Brasilien: Die Konzentration des Grossgrundbesitzes wird begünstigt, in dem Monokulturen, z.B. für den Sojaexport und die Massentierhaltung, ausgedehnt werden. Bereits jetzt gehören 1 Prozent der Bevölkerung 46 Prozent des Landes. Während 4 Millionen Kleinbäuerinnen und Kleinbauern kein Land besitzen. Derweil gehen die Abholzungen seit dem Amtsantritt des rechtspopulistischen Präsidenten Jair Bolsanaro massiv weiter: plus 88 Prozent bzw. plus 278 Prozent im Juni und Juli 2019 (Quelle: Weltraumforschungsinstitut INPE). Beobachtet werden zunehmende Menschenrechtsverletzungen sowie Angriffe auf die sozialen Bewegungen, wie auf unsere Schwesterorganisation MST (Movimento dos Sem Terra), indigene Völker, LGBTQ und andere Traditionsgemeinschaften.

Keine Spur von Nachhaltigkeit: Seit Juni 2017 verhandelte die Schweiz im Rahmen der EFTA über ein Freihandelsabkommen mit den Mercosur-Staaten. Uniterre kritisierte bereits zu Beginn das Abkommen und forderte mit Entwicklungs- und Konsumentenorganisationen der Mercosur-Koalition mehr Nachhaltigkeit: Die Umsetzung der Agenda 2030 bzw. der UNO-Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDG), die Respektierung des Schweizer Verfassungsartikels zur Ernährungssicherheit und nachhaltigem Handel (Art. 104a BV, Bst. d), genauso wie Tierschutzaspekte, die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens und die Erklärung der UN über die Rechte von Kleinbauern und - bäuerinnen.

Mit der Unterzeichnung des Mercosur-Abkommens torpediert die Schweiz sämtliche obengenannte Abkommen. Die Verhandlungen hinter verschlossener Tür, die Intransparenz bezüglich des Vertragsinhaltes, sind einer Demokratie unwürdig.

Die zollfreien Importquoten von Rindfleisch, billigem Pouletfleisch, Weizen, Soja, Früchten und Wein drücken die Preise der heimischen Produktion, bedrohen die bäuerliche Landwirtschaft existenziell und untergraben die Ernährungssicherheit.

Uniterre setzt sich weiterhin für eine bäuerliche, vielfältige und nachhaltige Landwirtschaft in der Schweiz ein und fordert vom Bundesrat sich an die Verfassung zu halten und davon abzukommen die einheimische Nahrungsmittelproduktion ausschliesslichen Handelsinteressen zu opfern.

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Dienstag, 16 Juli 2019
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Am Dienstag, 16. Juli, versammelten wir uns vor der Migros des Shoppylands in Schonbühl, um gegen die Ankündigung der Milchpreissenkung zu protestieren, die ELSA - der Migros-Verarbeiter - am 1. Juli 2019 seinen MilchproduzentInnen angekündigt hatte. Diese Ankündigung eines Milchpreisverfalls ist inakzeptabel und unverständlich, zu einer Zeit, in der sich die Situation auf dem Milchmarkt in der Schweiz und in Europa verbessert. Dieser Entscheid wird die ohnehin schon katastrophale Situation der Schweizer MilchproduzentInnen nur noch verschärfen.


Mit einem Sarg, der den/die letzten Schweizer Milchproduzent/in repräsentiert, haben wir - Uniterre, aber auch die Bauernorganisationen Big-M, BZS (Bäuerliches Zentrum Schweiz) und BBK (Bernische Bäuerliche Komitees) - unsere Unzufriedenheit mit ELSA/Migros zum Ausdruck gebracht

Unten: Redebeitrag während der Aktion, der die falschen Argumente zur Rechtfertigung der Milchpreissenkung von ELSA/Migros entlarvt.

Rede

Presseschau:

https://www.srf.ch/play/tv/10vor10/video/fokus-in-der-schweiz-grasen-immer-weniger-milchkuehe?id=c624aaf0-c824-4791-ab93-726ad2adc3bc

https://www.bauernzeitung.ch/artikel/milchpreissen...

https://www.schweizerbauer.ch/politik--wirtschaft/...

https://www.badenertagblatt.ch/wirtschaft/bauern-p...

https://avenue.argusdatainsights.ch/kundenartikel/...

https://avenue.argusdatainsights.ch/kundenartikel/...