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Pressemitteilung des Netzwerkes für die Wiedereröffnung der Märkte

Wir sind eine Gruppe von Bürger*innen, Bäuer*innen und Lebensmittelhändler*innen, die auf verschiedenen Märkten in der West- und Deutschschweiz tätig sind. Wir fordern, dass die Direktvermarktung via die Lebensmittelmärkte wieder aufgenommen wird. Die Diskriminierung und Ungleichbehandlung mit den Grossverteilern begann mit der vom Bund verordneten Schliessung der Märkte am 17. März 2020.

Bereits am 21. März 2020 hat der Bundesrat auf der Homepage des BAG drei erläuternde Berichte zur Verordnung 2 Covid-19 veröffentlicht, in denen klar definiert ist, dass Lebensmittelstände auf dem Markt als Lebensmittelgeschäfte gelten und somit vom Verkaufsverbot ausgenommen sind, solange die Vorschriften von Social Distancing eingehalten werden. Sie dürfen daher gleichberechtigt wie alle Lebensmittelgeschäfte und Supermärkte geöffnet bleiben. Der dritte dieser Berichte untermauert diese Richtlinie des Bundesrates weiter, indem er den Unterschied zwischen (regulären) Marktständen für Lebensmittel, die nicht mit Lebensmittelmärkten (z.B. Messen für lokale Produkte) zu verwechseln sind, präzisiert. Gemäss dem Epidemiengesetz (Art. 75) müssen die Kantone die Weisungen des Bundesrates unter Androhung von Sanktionen (Art. 83) umsetzen.

Auf der Grundlage dieser Informationen wurden gleich nach der Veröffentlichung des ersten Berichts vom 21. März 2020 verschiedene Kontakte mit dem Gemeinderat von La Chaux-de-Fonds aufgenommen. Letztere erörterte an der Sitzung vom 2. April 2020 die Lösungen, die zur Wiedereinführung der Lebensmittelstände auf dem Markt eingeführt werden sollen. Demnach können die Märkte in La Chaux-de-Fonds ab dem 8. April 2020 wieder geöffnet werden, verteilt auf verschiedene Strassen und auf insgesamt 10 Stände beschränkt.

Wir ermutigen die Bauern- und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Einzelhändler*innen sich unserem Netzwerk anzuschliessen und die Kantone aufzufordern, die Weisungen des Bundesrates rasch umzusetzen, damit die lokalen Bauern und Bäuerinnen die Bevölkerung mit gesunden, regionalen Produkten versorgen können. Wir fordern die Gemeinden und Kantone auf, die Markthändler*innen und die Öffentlichkeit über die Umsetzungsmodalitäten für die bevorstehende Wiedereröffnung der Lebensmittelstand-Märkte zu informieren.

Netzwerk für die Wiedereröffnung der Märkte

Unterstützt durch: Uniterre, Slow Food und Semaine du Goût, Grassrooted, Mouvement pour une agriculture paysanne et citoyenne (MAPC), Agriculture du futur (Romandie) Association romande marché paysan, Les Artisans de la Transition, Chrétiens au travail

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Das Treffen wurde aufgrund der Coronavirus-Pandemie abgesagt.

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In der Vernehmlassung zum landwirtschaftlichen Verordnungspaket 2020 schlägt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) vor, die Zulagen für verkäste Milch und für Fütterung ohne Silage ab Januar 2022 direkt an die Produzenten auszubezahlen.

Ein wesentlicher Teil der jährlichen Zulage von 293 Millionen Franken kommt bei den Produzent*innen nie an. Dies, obwohl die Milchpreisstützungsverordnung (MSV), Art. 6b und Art. 38 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) die Auszahlung vorschreibt. Eine Analyse der Agrarforschung Schweiz* zeigt, dass den Produzent*innen dadurch möglicherweise 60 bis 100 Millionen Franken pro Jahr entgehen.

Nach der Liberalisierung des Käsemarkts im Juni 2007 wurde die Verkäsungszulage mit der Absicht eingeführt, den Industriemilchpreis zu stabilisieren. Die Produzent*innen haben dann Anrecht auf die Zulage, wenn ihre Milch zur Käseherstellung von hoher Wertschöpfung (Segment A) verwendet wird. Für diese Milchprodukte liegt der Richtpreis aktuell bei 71 Rappen pro Kilogramm. Zahlreiche kleine Käsereien zahlen die Zulage ordnungsgemäss an die Produzent*innen aus. Einige grosse milchkaufende und -verarbeitende Betriebe jedoch, umgehen das Gesetz durch undurchsichtige Segmentierung sowie Zweit- und Drittmilchkaufverträge. Diese Situation wurde jahrelang vom BLW toleriert.

Trotz der strengen Zollbestimmungen zum Schutz der Branche, sanken die Preise stark, sodass Produzenten momentan etwa 57 Rappen pro Kilogramm für A-Milch erhalten (45 Rappen pro Kilogramm für B-Milch). Ziehen die Milchverarbeiter dann noch die Verkäsungszulage ab, zahlen sie in der Tat etwa 30 Rappen pro Kilogramm! Dadurch erklärt sich, wie tausende Tonnen Käse unter 3 Franken pro Kilogramm exportiert werden können.

Der Verband der Schweizer Milchproduzenten (SMP) schrieb in seiner Medienmitteilung vom 27. März 2020, dass er den vom BLW vorgeschlagenen Systemwechsel bei der Ausrichtung der Verkäsungszulage und der Zulage für silagefreie Produktion ablehnen wird. Die SMP befürchtet, dass der Milchpreis – vor allem der Molkereimilchpreis – zunehmend unter Druck gerät, wie im Erläuterungsbericht des BLW zur Vernehmlassung zu lesen ist: „Vor allem im Export könnten durch die Senkung der Schweizer Preise für verkäste Milch die Käseeinkäufer Druck auf die Käsepreise machen, was wiederum die Milchpreise im Inland negativ beeinflussen würde. Durch die tieferen Preise für verkäste Milch könnten auch die Preise für Molkereimilch sinken.“

Es ist wahrscheinlich, dass die Milchindustrie durch Trickserei bei der Segmentierung versucht weiter den Preis zu senken. Wir erinnern jedoch den Verband daran, dass es seine Aufgabe ist, die Interessen der Milchproduzent*innen zu vertreten, damit der Druck auf den Milchpreis gar nicht erst entsteht! Ausserdem heisst es im Bericht auch, dass mit der Direktauszahlung die Transparenz über den Milchpreis verbessert würde.

Uniterre kämpft seit Jahren dafür, dass die Verkäsungszulage direkt an die Produzenten ausbezahlt wird, so wie die Milchpreisstützungsverordnung (MSV, Art. 6b) dies ordnungsgemäss vorsieht. Wir halten an unserem Standpunkt fest und befürworten den Änderungsentwurf des BLW, der im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2020 in die Vernehmlassung geschickt wurde.

Pressekontakt:
Mathias Stalder, 076 409 72 06 (D)

*Wirkungsanalyse der Verkäsungszulage auf den Milchmarkt, Listorti G., Tonini A. Agrarforschung Schweiz 5 (5), 212-215, 2014

(Dieser Text verwendet das generische Maskulin.)

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Die Gewerkschaft SOC-SAT informiert: Am 24. März 2020 hat «Haciendas Bio SA» in seinem Zentrum in Pujaire Cabo de Gata Almeria mehr als 20 Arbeiter*innen entlassen, darunter Vertreter*innen der SAT-Gewerkschaft. Alle forderten ihre Rechte und die Achtung des Arbeitsrechts. Dieses Unternehmen, das an Kund*innen «nachhaltiges Bio-Obst und –Gemüse» verkauft (was auch die soziale Verantwortung einschliesst!), bezahlt seit eh und je die legalen Löhne nicht, bezahlt die Beiträge an die soziale Sicherheit nicht, bezahlt nicht alle Arbeitstage, etc. (man könnte die Liste noch lange weiterführen).

Heute hat das Unternehmen auf Entlassung und Einschüchterung zurückgegriffen, um die Wahl von Vertretern*innen der Gewerkschaft zu verhindern. Gemäss der Gewerkschaft nutzt das Management den Ausnahmezustand, um die Demokratie und den Respekt gegenüber den Arbeitnehmenden zu zerstören. Somit, sagt der SOC-SAT, ist der Arbeitskonflikt offen. Von hier aus bitten wir die Zertifizierer Bio Suisse, Naturland, Demeter und Global Gap, sich dafür einzusetzen, dass die Arbeitnehmer*innen zu ihren Arbeitsplätzen zurückkehren, wenn sie die Glaubwürdigkeit gegenüber ihren Kund*innen aufrechterhalten wollen: Es muss einen sauberen und demokratischen Wahlprozess geben, die Arbeitsrechte im Unternehmen müssen respektiert werden, sonst werden diese Labels restlos diskreditiert sein. Der Beweis der Ausbeutung im Unternehmen ist offensichtlich.

Von hier aus fordern wir alle Freunde und Freundinnen in Europa auf, mit der ab heute gestarteten Kampagne zusammenzuarbeiten: Die entlassen bei Haciendas Bio müssen wieder eingestellt werden! Die Zeit ist gekommen! Wir wollen Bio mit Rechten!

Eine Mitteilung von: Sindicato Andaluz de Trabajadores - Sindicato de Obreros del Campo

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Jahrelang wurde mit dem Butterberg der tiefe Milchpreis gerechtfertigt. Inzwischen ist aus dem Butterberg ein Butterloch geworden. Die saisonbedingten Butterlager sind rund 2000 Tonnen tiefer als vor einem Jahr. Und schon vergangenes Jahr reichten die Butterlager ja nicht bis Ende Jahr. Das heisst, dass in diesem Jahr mindestens 2000 Tonnen Butter zusätzlich importiert werden. Das bedeutet, dass 40'000 Tonnen Milch nach wie vor im billigen B Segment verramscht werden statt sie im A Segment zu verarbeiten und zu verkaufen. Das sind rund 10 Millionen Franken, welche den Schweizer Milchproduzenten an Wertschöpfung verloren gehen.

Aus den aktuell publizierten Milchpreisen geht klar hervor, dass auch in diesem Frühling B Milch für unter 40 Rappen eingekauft wird. Bei einer Verwertung dieser Milch im A-Segment ergäbe dies für den Bauern einen Mehrpreis von rund 25 Rappen pro Liter , ohne dass ein Produkt im Detailhandel deswegen teurer würde. Doch statt nun die Produktion von billigen B-Milch-Produkten zu reduzieren und dafür Butter im A-Segment zu produzieren, belässt man die Milch im schlechten B- Segment und will dann einfach Butter aus dem Ausland importieren.

Für die Verarbeiter geht die Rechnung auf: Sie haben ihre Marge sowohl im A- als auch im B-Segment. Mit dem Import von Butter lässt sich einerseits noch zusätzlicher Gewinn erzielen, während andrerseits die Auslastung der Anlagen für die Überschussverwertung gut bleibt. Dass dieser zusätzliche Gewinn einmal mehr auf dem Buckel der Milchproduzenten erwirtschaftet wird, interessiert sie dabei nicht.
Eigentlich wäre die Branchenorganisation Milch dazu da, dass genau eine solche Vernichtung von Wertschöpfung für die Bauern nicht passiert. BIG-M fordert daher die Mitglieder dieser Organisation auf, ihre Verantwortung ernst zu nehmen und dafür zu sorgen, dass in den kommenden milchstarken Monaten die Herstellung von Produkten mit geringer Wertschöpfung gestoppt und statt dessen koordiniert Butter für das Weihnachtsgeschäft 2020 hergestellt wird!

Mit kämpferischen Grüssen BIG-M, die Basisorganisation für einen fairen Milchmarkt

Ein Personalmangel in der Landwirtschaft droht sich abzuzeichnen, da viele ausländische Saisonarbeiterinnen und -arbeiter aufgrund der aktuellen Situation nicht mehr in die Schweiz kommen können oder wollen.

Der Schweizer Bauernverband hat beschlossen, die Plattform Agrix.ch zu erstellen, um diesen Mangel zu überwinden: Höfen, die neue MitarbeiterInnen suchen, können ihre Stellenangebote auf der Plattform veröffentlichen; Personen, die gezwungen sind, ihre Arbeit aufzugeben, weil sie in einem Hochrisikosektor tätig sind, aber wieder arbeiten möchten, können sich auf der Plattform registrieren lassen.

Wenn Sie Arbeitskräfte benötigen oder derzeit arbeitslos sind, melden Sie sich auf dieser Plattform an!


Link zur Plattform : https://www.agrix.ch/

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Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie in der Schweiz und der damit verbunden Einreisesperre stehen insbesondere Höfe, welche Spezialkulturen wie Obst und Gemüse anbauen vor grossen Schwierigkeiten. Da sie auf ausländische Saisonarbeiter*innen und Erntehelfer*innen angewiesen sind, kommt es nun vermehrt zu Personalmangel. Die mit den warmen Temperaturen verbundene Mehrarbeit und teils höhere Nachfrage nach Produkten aufgrund der aktuellen Lage wird die Situation noch verschärft. Um Abhilfe zu schaffen haben wir Solidaritätsnetzwerk aufgebaut, welches es Bäuerinnen und Bauern erlaubt den Bedarf an Arbeitskräften zu melden und auf der anderen Seite junge Menschen ermöglicht, einfach und rasch auf den Höfen in ihrer Nähe Unterstützung zu leisten. Landwirtschaft mit Zukunft möchte als Plattform und Vermittlerin dienen.

So funktioniert’s:

  1. Bäuerinnen und Bauern melden ihren Bedarf an Arbeitskraft
  2. Landwirtschaft mit Zukunft stelle diese Informationen auf unserer Website zur Verfügung
  3. Menschen die Interesse an der Arbeit auf einem Hof haben, nehmen direkt Kontakt auf mit den jeweiligen Betrieben in ihrer Region

Hier geht's zur Plattform.

Auch der Schweizerische Bauernverband (SBV) startet mit einer Plattform für den Austausch von Arbeitssuchenden

Der Schweizerische Bauernverband lanciert dafür die Plattform Agrix.ch: Betriebe, die neue Mitarbeiter*innen suchen, können ihre Stellenangebote auf der Plattform veröffentlichen; Personen, die gezwungen sind, ihre Arbeit aufzugeben, weil sie in einem Hochrisikosektor tätig sind, aber wieder arbeiten möchten, können sich auf der Plattform registrieren lassen. Wenn Sie Arbeitskräfte benötigen oder derzeit arbeitslos sind und eine Arbeit suchen, melden Sie sich auf dieser Plattform an!

Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Generalversammlung von Uniterre auf den 5. Juni 2020 verschoben. Weitere Details folgen.

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Uniterre, FRACP, Agrisodu, MAPC, Grassrooted

Am 17. März beschloss der Bundesrat, alle Märkte bis auf weiteres zu schliessen. Diese Beschränkung hat auch die Möglichkeiten der Lieferung von Gemüsekörben an die üblichen Abgabestellen reduziert. Nur "Lebensmittelgeschäfte und Läden, die Lebensmittel und lebensnotwendige Güter anbieten" sind geöffnet. Dies ist eine Ungleichbehandlung und ein Irrtum, denn kurze Wege spielen für die Versorgung und die Ernährungssicherheit der Schweizer Bevölkerung eine wichtige Rolle. Darüber hinaus führt diese Entscheidung zur Schliessung von Märkten, zum Verlust lokal produzierter Nahrungsmittel und verstösst gegen Artikel 104 a der Verfassung, der besagt, dass "bäuerliche Betriebe, die den Boden bewirtschaften", unterstützt und gefördert werden müssen, um zur Ernährungssicherheit des Landes beizutragen.

Als Produzent*innen, Verarbeiter*innen und Bürger*innen sind wir bestürzt über den Beschluss des Bundesrates, alle Märkte zu schliessen. Gegenwärtig verkaufen etwa 20% der Bäuerinnen und Bauern ihre Produkte direkt, wodurch sie kostendeckende Preise erzielen und sicherstellen, dass ihre Kund*innen lokale, frische, gesunde Produkte, in voller Transparenz, erhalten.

In dieser globalen Pandemie-Situation stehen wir vor einem Paradoxon: Während die grossen Vertriebsketten Lebensmittel importieren und diese auch innert kürze aufgekauft werden, sammeln sich auf den Feldern, in den Kühlräumen und in den Kellern Vorräte an Lebensmitteln an, die von lokalen Produzent*innen produziert und verarbeitet werden!

Die Vermarktung lokal produzierter Lebensmittel würde es ermöglichen, die Nachfrage nach frischen Produkten zu kompensieren, den Druck auf die Supermärkte zu verringern und die Zahl der Besuche bei grossen Einzelhändlern zu reduzieren. Die Anzahl der Einzelhändler ist darüber hinaus begrenzt und die Einhaltung der geltenden Gesundheitsvorschriften ist eine grosse Hürde.Andererseits kann ein Markt unter freiem Himmel auf sichere Weise organisiert werden, um die Risiken einer Kontamination zu vermeiden.

Als Unterzeichner* innen dieser Medienmitteilung bitten wir den Bundesrat und die kantonalen Behörden, uns bei der Umsetzung geeigneter Massnahmen auf den Märkten zu helfen, um die Gesundheitsmassnahmen einzuhalten: Grössere Abstände zwischen den Ständen; Einsatz von zusätzlichem Personal für den Kundenservice und die Vermeidung des Kontaktes mit Obst und Gemüse; Aufforderung an den Zivilschutz, den Personenfluss zu regulieren usw. Wir fordern von unseren Behörden aktive Unterstützung, damit die Produzentinnen weiterhin auf dem Markt verkaufen können, sowie Massnahmen zugunsten der einheimischen Produktion, um eine Verschwendung von Nahrungsmitteln zu vermeiden.

Medienkontakt:

Michelle Zufferey, Uniterre – 078 640 82 50 (F/D)

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26 Arbeiterinnen und Arbeiter des landwirtschaftlichen Betriebs "Haciendas Bio" in Almeria - zertifiziert von Bio Suisse - haben kürzlich einen Brief an die Geschäftsleitung geschrieben. Darin kritisieren sie ihre prekären Arbeitsbedingungen: Verträge für Tagelöhner, die unverzüglich entlassen werden können, Löhne unter dem gesetzlichen Minimum, unbezahlte Überstunden, Arbeit ohne Schutzkleidung in Gewächshäusern, in denen gerade Schwefel ausgebracht wurde, schlechte sanitäre Einrichtungen usw. Sie fordern neben der sofortigen Verbesserung der Arbeitsbedingungen die Wahl einer Kommission, die die Arbeitnehmer*innen gegenüber der Unternehmensleitung vertritt. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts hat die Geschäftsleitung noch nicht reagiert. Die Landarbeiter*innen haben eine lokale Schlichtungsstelle aufgefordert, Verbesserungen durchzusetzen, und in diesem Rahmen werden derzeit Verhandlungen geführt.

Eine solche Situation gehört in der intensiven Landwirtschaft in Almeria zum Alltag. Beunruhigend ist, dass es in Unternehmen, die unter dem Bio Suisse-Label zertifiziert sind, vorkommen kann: Die Konsumentinnen und Konsumenten von Bioprodukten erwarten von Bio Suisse eine strenge Kontrolle der Regeln, die zertifizierte Unternehmen im Ausland einhalten müssen, vor allem in sozial gefährdeten Gebieten wie Almeria! Haciendas Bio ist nicht der erste Konfliktfall, der Bio Suisse-zertifizierte Unternehmen in Almeria erschüttert hat. Bei Bio Sabor, einem weiteren zertifizierten Unternehmen, ist die Situation seit Jahren sehr angespannt, ohne dass es möglich wäre, die miserablen sozialen Praktiken zu verbessern.

Die Konsumentinnen und Konsumenten erwarten, dass bei der Herstellung von Produkte von Bio Suisse, sowohl die natürlichen Ressourcen, als auch die Menschen- und Arbeitsrechte respektiert werden: Es ist nicht hinnehmbar, dass Bio Suisse nicht klar gegen prekäre Arbeitsbedingungen in zertifizierten Betrieben im Ausland Stellung bezieht und Arbeitsbedingungen toleriert, die auf der „Versklavung“ und schamlosen Ausbeutung von Arbeitskräften aus Nordafrika und der Subsahara beruhen.

Es ist eine Tatsache, dass diese Praktiken in Bio Suisse-zertifizierten Unternehmen existieren. Bio Suisse muss das Problem anpacken und lösen! Wir erwarten von ihr eine wirksame Überwachung der Arbeitsbedingungen in Almeria und allen betroffenen Regionen in Spanien und anderen Ländern des Mittelmeerraums, aus denen der Grossteil der Importe von Obst und Gemüse, Nüssen, Haselnüssen und Mandeln, Ölen, Wein und anderen Erzeugnissen stammt. Bio-Unternehmen in Spanien müssen die Beschäftigten gemäss lokaler Tarifverträge entlöhnen und den kürzlich von der spanischen Regierung auf nationaler Ebene angehobenen Mindestlohn (SMI) einhalten (€ 7.28 / Std.). Bio-Unternehmen müssen auch die Wahl von Betriebsräten erleichtern, die die Arbeitnehmer*innen vertreten, und von Repressalien gegen Vertreter*innen der Arbeitnehmenden absehen, um einen effektiven sozialen Dialog zu ermöglichen.

Die Glaubwürdigkeit des Knospenlabels steht auf dem Spiel!

Pressemitteilung vom 17. März 2020.