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Die jüngste Zeit hat uns deutlich vor Augen geführt, wie wichtig eine sichere Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist und die zentrale Rolle welche die bäuerliche Landwirtschaft beim Übergang zu einer nachhaltigeren Gesellschaft spielen muss. Diese bäuerliche Landwirtschaft wird heute zwischen dem Ziel einiger wirtschaftlicher Akteure, auf einem zunehmend globalisierten Lebensmittelmarkt zu agieren, dem permanenten Druck, den dieses Modell auf die Produzentenpreise erzeugt, und auf der anderen Seite eines wachsenden Anspruchs der Gesellschaft nach dem Erhalt der natürlichen Ressourcen, des Klimas und der Artenvielfalt, aufgerieben. Wir lehnen daher die Verschiebung dieses offensichtlichen Konflikts auf die vorliegenden Konsultation und die Agrarpolitik ab.

Wir können keine Vorschläge akzeptieren, die Importe auf Kosten der einheimischen bäuerlichen Produktion begünstigen, die ökologisch, wirtschaftlich und sozial nachhaltig sein sollte. Dies gilt insbesondere für die vorgeschlagene Lockerung des Zollschutzes für Butter durch Senkung der Mindestpackungsgröße von 25 auf 10 kg. Dies ist eine inakzeptable Lockerung in einer Zeit, in der der an die Milcherzeuger gezahlte Preis beschämend niedrig bleibt.

Ausserdem lehnt Uniterre die vorgeschlagenen Änderungen im Milchsektor, nämlich die Senkung der Verkäsungszulage ab. Wir möchten daran erinnern, dass die Höhe dieser Prämie im Landwirtschaftsgesetz festgelegt ist und dass es daher nicht akzeptabel ist, das Gesetz durch eine Verordnung zu ändern. Wir fordern eine Verschärfung der Kriterien für die Gewährung der Verkäsungszulage für verarbeitete Milch. Wir unterstützen die direkte Auszahlung dieser Prämie an die Produzenten, wie es das Gesetz vorsieht. Darüber hinaus ist es wichtig, dass der neue Milchvertrag die Lieferfreiheit von Milch aus dem Segment B ohne Nachteile garantiert, wie im Antrag 19.3952 "Verbesserung der Bedingungen des Standardvertrags der Branchenorganisation Milch" der WAK- Ständeratkommission vorgesehen. Dieser Antrag welcher von beiden Kammern des Parlamentes angenommen wurde muss jetztschnell umgesetzt werden. Schliesslich unterstützt Uniterre auch den Antrag 20.3945 von Nicolet, die Milchpreisstützungsverordnung dahingehend zu ändern, dass der Verkäsungszuschlag, nur für Milchmengen gewährt wird, die mindestens zum Preis des Segments A bezahlt werden.

In Bezug auf die Direktzahlungen stellen wir fest dass damit Leistungen der Landwirtschaft bezahlt werden. Sie sollten daher kein Instrument der Bestrafung sein, das andere rechtliche Mechanismen ersetzt.

Schliesslich ist Uniterre der Ansicht, dass die landwirtschaftliche Beratung und Forschung eine wichtige Rolle dabei spielen muss, sowohl die Landwirtschaft als auch das Ernährungssystem als Ganzes auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit, Resilienz und Gerechtigkeit zu begleiten.

Pressekontakt: Rudi Berli - 078 70 77 883

Konsultation zum Agrarverordnungspaket 2021

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Austausch- und Vernetzungstreffen für eine regenerative und solidarische Landwirtschaft.

Im Jahr 2021 findet bereits die fünfte Begegnungsallmend statt, diesmal im französischsprachigen Raum, in der Nähe von Genf!
Im Fokus des Treffens stehen wie in den vergangenen Jahren der Austausch und die Vernetzung. Wissen und Erfahrungen werden geteilt und wir unterstützen uns gegenseitig dabei selbstbestimmte und kollektive landwirtschaftliche Strukturen aufzubauen. Die Wiederaneignung von Boden und die Überführung privater Produktionsmittel in Gemeinwirtschaften stellen wichtige Bestandteile des Treffens dar.
Ein Rahmenprogramm mit Workshops, Diskussionen,Hofbesuchen usw. wird durch die drei Tage leiten. Die Organisationsgruppe setzt sich jedes Jahr neu zusammen. Sie versucht einen Raum zu schaffen, wo wir gemeinsam lernen: Sei es praktisch bei der Feldarbeit oder theoretisch bei der Diskussion um alternative ökonomische Strukturen. Wir wollen uns gegenseitig helfen, unsere (nächsten) Ideen und Projekte zu verwirklichen. Das Treffen wird durch die Teilnehmer*innen kollektiv mitgestaltet und es ist uns
wichtig, dass eigene Vorschläge auf basisdemokratische Art geteilt und angeboten werden können.
Weitere Infos und Anmeldung folgen. Nehmt gerne mit uns Kontakt auf, wenn ihr etwas zur Begegnungsallmend beitragen möchtet:
b-allmend@immerda.ch www.b-allmend.ch

flyer

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Uniterre hat sich noch einmal mit den Initiativen im Zusammenhang mit der Landwirtschaft auseinandergesetzt, die am 13. Juni 2021 zur Abstimmung kommen. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Punkte herausgearbeitet.

Stimmfreigabe zur «Initiative für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»

Der Wunsch, auf synthetische Pestizide zu verzichten, ist lobenswert. Unsere Gesellschaft muss zu einer Landwirtschaft tendieren, die auch in Zukunft lebendige, kultivierbare Böden bewirtschaften kann und so unsere Ernährung sicherstellt. Um das zu erreichen, müssen wir ABER den Landwirt*innen faire Preise, Unterstützung bei der Umstellung hin zu einer Landwirtschaft ohne Pestizide und ein konkretes Engagement der Konsument*innen garantieren. Alle unsere Forderungen finden Sie in Anhang 1 ab Seite 2.

Uniterre will den Fokus – abseits der Pro- oder Kontra-Debatte zum Pflanzenschutz – auf das echte und akute Problem in der Landwirtschaft, nämlich jenes der Preise richten. Ebenso wollen wir das ganzheitliche System, das die bäuerliche Welt herabwürdigt und zerstört, infrage stellen. Denn: Zugunsten eines verstärkten Freihandels wird der Markt immer stärker dereguliert und die Ernährungssouveränität der Völker nimmt ab. Wir sind der Meinung, dass das herrschende System überdenkt werden muss!

Am 13. Juni 2021 werden die Konsument*innen entscheiden, welche Art von Nahrungsmittel sie in Zukunft zu sich nehmen wollen. Wenn sie sich dafür entscheiden, auf synthetische Pestizide zu verzichten, dann werden wir von Uniterre dafür kämpfen, einen starken Rahmen zu schaffen, auf dem wir unsere Forderungen aufbauen können.

NEIN zur «Initiative für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung»

Diese Volksinitiative straft die Bauernfamilien ab und macht sie zu den Alleinschuldigen der Wasserverschmutzung unserer Gewässer. Deshalb bietet der Initiativtext aus unserer Sicht eine sehr schlechte Lösung für das vorliegende Problem. Zudem erwähnt er die Importe, ein ganz wichtiger Punkt, nicht. Indem dieses Thema bewusst weggelassen wird, wirbt die Initiative für eine saubere und ordentliche Schweizer Landwirtschaft, ohne sich darum zu kümmern, was in unseren Nachbarländern oder am anderen Ende der Welt passiert. Das Resultat wäre die Etablierung eines Zwei-Klassen-Systems! Unser vollständiges Argumentarium finden Sie in Anhang 2 auf Seite 4.

Die 2xNEIN-Kampagne ist kontraproduktiv

Wir bedauern, dass in der Kampagne einige Argumente vorgebracht werden, welche die Realität verzerren. Ist es beispielsweise klug zu sagen, dass bei einer Annahme der Initiativen die Preise für Nahrungsmittel steigen würden? Gerade jetzt, wo wir doch für gerechtere Preise für die Landwirt*innen kämpfen sollten! Oder das Argument, dass vielleicht Arbeitsplätze verschwinden würden. Im Gegenteil: Eine Landwirtschaft, die keine synthetischen Pestizide einsetzt, benötigt mehr Arbeitskräfte! Deshalb finden wir es völlig kontraproduktiv, diese beiden Initiativen in einen Topf zu werfen.

Die beiden Initiativen hätten eine Gelegenheit sein können, eine echte DEBATTE über unser Nahrungsmittelsystem zu führen, das wir uns für die Zukunft wünschen. Sie hätte die Möglichkeit geboten, die edle Arbeit aufzuwerten, die unsere Bäuerinnen und Bauern täglich leisten, nämlich die Versorgung unserer Bevölkerung mit Nahrung! Stattdessen werden wir Zeitzeug*innen eines sinnlosen Krieges, der die bäuerliche Welt spaltet – und das bedauern wir zutiefst. «Die Landwirtschaft spalten und herrschen!», ein Diskurs, der sich scheinbar nie ändert…

Uniterre wird seinen Kampf für einträgliche Preise fortsetzen und die Arbeit der Bäuerinnen und Bauern verteidigen.

Pressekontakte:

Rudi Berli, 078 707 78 83 (D/F)

Vanessa Renfer, 078 821 24 83 (F)

Anhang 1: Argumentarium Initiative für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide

Die Initiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide», auch bekannt als Future 3.0, fordert innerhalb von 10 Jahren nicht nur ein Verbot des Einsatzes von synthetischen Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft, sondern auch in der Landschaftspflege, bei Grünflächen und im öffentlichen Raum. Sie fordert zudem, dass importierte Produkte für den menschlichen und tierischen Verzehr frei von diesen Substanzen sein müssen.

Folgende Fakten können nicht geleugnet werden:

  • Der Druck und die Nachfrage vonseiten der Konsument*innen für pestizidfreie Produkte steigt kontinuierlich.
  • Wir sind Zeitzeug*innen eines Zusammenbruchs der Biodiversität sowie einer Verschlechterung der Boden- und Wasserqualität. Dafür ist die Landwirtschaft mitverantwortlich.
  • Die Forschung schlägt Alarm über die dramatischen Folgen von synthetischen Pflanzenschutzmitteln für unsere Gesundheit und vor allem derjenigen der Bäuerinnen und Bauern.

Ebenfalls ist klar, dass:

  • Wir Zeitzeug*innen vom Aussterben der bäuerlichen Welt (1955 waren 19 % der Gesamtbevölkerung in der Landwirtschaft tätig, 2005 waren es noch 2 %) sowie vom Verschwinden von Bauernhöfen und Landwirtschaftsflächen sind.
  • WÄHREND der Druck auf die Produktionspreise stetig zunimmt, Bäuerinnen und Bauern immer weniger Handlungsspielraum haben. Umwelt- und Tierschutzauflagen werden stetig nach oben angepasst. Unsere Bäuerinnen und Bauern werden für die geleistete Arbeit angesichts der an sie gestellten Anforderungen nicht gerecht entlohnt.
  • Bäuerinnen und Bauern verschulden sich immer mehr.

Der Wunsch, auf synthetische Pestizide zu verzichten, ist lobenswert. Unsere Gesellschaft muss zu einer Landwirtschaft tendieren, die auch in Zukunft lebendige, kultivierbare Böden bewirtschaften kann und so unsere Ernährung sicherstellt.

Um das zu erreichen, müssen wir ABER den Bäuerinnen und Bauern Folgendes garantieren:

  • Faire Preise, d. h. Preise, welche die Produktionskosten decken:
  • Das erfordert von den Konsument*innen ein starkes Engagement, lokal zu konsumieren und zu akzeptieren, dass Nahrungsmittel ihren Preis haben. Wir fragen uns: Ist es normal, dass nur 7 % unseres Haushaltsbudgets für Nahrungsmittel verwendet werden? So oder so müssen wir eine Lösung finden, um Familien mit sehr geringen Einkommen zu unterstützen. Denn: Gesundes Essen ist ein Recht und kein Luxus!
  • Grossverteiler*innen müssen sich der Folgen ihrer kommerziellen Strategie (Preisdruck, erhöhte Margen, Importe usw.) bewusstwerden und sich ihrer sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Verantwortung annehmen.
  • Der Bund muss einen Rahmen schaffen, der sicherstellt, dass Produzent*innen klare und transparente Informationen über die Märkte und über die erzielten Margen auf allen Stufen der Wertschöpfungskette erhalten. Zudem müssen Produzent*innen in die Entscheidungsprozesse miteinbezogen werden. Dies fordert die UN-Erklärung über die Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten in den Artikeln 2.3, 11 und 16.[1]
  • Die Schweiz muss sicherstellen, dass die auf ihrem Territorium ansässigen Wirtschaftsunternehmen die Rechte der Bäuerinnen und Bauern achten und stärken (Art. 2.5).

--> Wenn morgen die landwirtschaftliche Produktion ohne synthetische Pestizide zur Norm wird, müssen wir dafür sorgen, dass die Preise für Produzent*innen nach oben und nicht nach unten angepasst werden.

Sollte die Initiative angenommen werden, fordern wir:

  • konkrete Massnahmen des Bundes, d. h.:
  • Importierte Produkte müssen die gleichen Produktionsanforderungen erfüllen wie einheimische Produkte, ansonsten werden sie verboten.
  • Garantierte und vorrangige Behandlung von einheimischen Produkten.
  • Importe sollen nur Lücken der einheimischen Produktion füllen.
  • massive Investitionen in die öffentliche Forschung: In manchen Fällen müssen Pflanzen z. B. gegen Schädlinge behandelt werden. Wir müssen Alternativen finden, welche die Gesundheit von Mensch und Tier nicht gefährden und die Bodengesundheit und Wasserqualität aufrechterhalten. Wir müssen ebenso die Forschung nach Sorten intensivieren, die gegen Krankheiten und Klimaschwankungen resistent sind.
  • die Förderung agrarökologischer Praktiken: Anbaumethoden, integrierte Schädlingsbekämpfung, präventive Massnahmen gegen Krankheiten usw.
  • die Unterstützung der Bäuerinnen und Bauern in der Übergangsphase:
  • Aufwertung der landwirtschaftlichen Gehälter, um die Zahl der in der Landwirtschaft tätigen Personen zu erhöhen;
  • Anpassung der Aus- und Weiterbildung an die neuen Herausforderungen;
  • Landwirtschaftliche Beratung muss durch Ausbildner*innen vulgarisiert und verbreitet werden.
  • konkrete Massnahmen, um die Nahrungsmittelverschwendung zu stoppen: 2,6 Mio. Tonnen Nahrungsmittel gehen in der Schweiz jährlich verloren. Damit könnten die Ertragsrückgänge, die je nach Kultur zwischen 10 und 40 % liegen, kompensiert werden.
  • die Herausnahme landwirtschaftlicher Produkte aus den Freihandelsabkommen. Die aktuellen Freihandelsabkommen gefährden die lokale Versorgung: Bestes Beispiel ist der Schaden, der im Weinsektor verursacht wurde. Freier Markt und mehr Nachhaltigkeit sind unvereinbar!
  • eine Stärkung des Bewusstseins der Konsument*innen und die Bereitstellung von Informationen.

--> Alles, was wir hier fordern, ist nichts anderes als die Umsetzung des Konzepts der Ernährungssouveränität. Dafür kämpft Uniterre gemeinsam mit La Via Campesina seit Jahrzehnten. Ernährungssouveränität kann Realität werden, indem die UN-Erklärung über die Rechte von Kleinbauern und -bäuerinnen und anderen Menschen, die in ländlichen Regionen arbeiten in der Innen- und Aussenpolitik der Schweiz umgesetzt wird.

Wenn die Initiative angenommen wird, dann handelt es sich um ein Gesellschaftsprojekt, das uns alle angeht. Wir können von den Bäuerinnen und Bauern nicht verlangen, dass sie diesen Schritt alleine machen. Dafür nötig sind ein radikaler Paradigmenwechsel und eine echte Partnerschaft zwischen Konsument*innen und Produzent*innen!

Anhang 2: Argumentarium zur Initiative für sauberes Trinkwasser und gesunde Lebensmittel

Die Initiative für sauberes Trinkwasser und gesunde Lebensmittel will den Erhalt von Direktzahlungen an mehrere neue Regeln knüpfen. Und zwar den Verzicht auf synthetische Pestizide, den Verzicht auf prophylaktische Antibiotikatherapie in den Viehherden und die Haltung von Tieren nur dann, wenn ihr Futter zu 100 % auf dem Hof erzeugt werden kann. Im Gegenteil zur ersten Initiative behandelt der Initiativtext das Problem der Importe nicht und fordert einzig Anstrengungen von den Bauernfamilien.

Die Initiative verfolgt zwar das gleiche lobenswerte Ziel, setzt aber woanders an. Diese Initiative straft die Bauernfamilien ab und macht sie zu den Alleinschuldigen der Wasserverschmutzung unserer Gewässer. Das Initiativkomitee erlaubt es sich sogar, in seiner Argumentation zu behaupten, die Schweizer Bevölkerung bezahle die Bäuerinnen und Bauern über ihre Steuern und Direktzahlungen für die Verschmutzung.

Unserer Ansicht nach bietet dieser Text eine sehr schlechte Lösung für das vorliegende Problem. Obwohl klar ist, dass die Mehrheit der Betriebe keine andere Wahl hätte, als die neuen Bedingungen für Direktzahlungen zu erfüllen, verbietet im Gegenzug die Initiative den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Schweiz nicht. In einigen Produktionsbereichen wie z. B. dem Weinbau oder dem Obstanbau scheint es offensichtlich, dass die Produzent*innen sich dafür entscheiden würden, auch weiterhin mit fragwürdigen Stoffen zu arbeiten.

Zudem erwähnt der Initiativtext die Importe, ein ganz wichtiger Punkt, nicht. Indem dieses Thema bewusst weggelassen wird, wirbt die Initiative für eine saubere und ordentliche Schweizer Landwirtschaft, ohne sich darum zu kümmern, was in unseren Nachbarländern oder am anderen Ende der Welt passiert. Das Resultat wäre die Etablierung eines Zwei-Klassen-Systems! Uniterre hat sich jedoch schon immer für eine gesunde Ernährung eingesetzt, die auf einem familiären, bäuerlichen Produktionssystem basiert und so respektvoll wie möglich ist – und zwar für die ganze Bevölkerung!

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[1] Die Schweiz ist verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Position der Bäuerinnen und Bauern bei Verhandlungen zu stärken (Art. 9.3), wobei die bestehenden Machtungleichgewichte zwischen den verschiedenen Parteien zu berücksichtigen sind und ihre aktive, freie, wirksame und aufgeklärte Mitwirkung zu gewährleisten ist (Art. 2.3). Da der Zugang zu Informationen ein Schlüsselelement bei Verhandlungen ist, haben Bäuerinnen und Bauern das Recht, Informationen über Umstände zu erhalten, die sich auf die Produktion, Verarbeitung, Vermarktung und den Vertrieb ihrer Erzeugnisse auswirken können (Art. 11.1).

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Die vom Bundesrat empfohlene generelle Ausrichtung der Agrarpolitik PA22+ basiert auf der Feststellung, dass die Schweizer Landwirtschaft nicht ausreichend produktiv und wettbewerbsfähig sei. Die von der Regierung vorgeschlagenen Lösungen sind der Ausbau von Strukturen und Spezialisierung sowie eine Steigerung der Produktivität. Der Abbau von Zöllen durch Freihandelsabkommen soll das Problem der Wettbewerbsfähigkeit lösen. Der Entwurf der AP22+ verstärkt die Widersprüche der aktuellen Agrarpolitik, er stellt das System nicht in Frage, das de facto weder nachhaltig noch sozial sein kann, weil sein Hauptprinzip darin besteht, zu den geringst möglichen Kosten zu produzieren. Das Projekt entkoppelt Produktion, Soziales und Ökologie, während die aktuellen Herausforderungen ein Umdenken des Systems erfordern würden, denn sie tragen dem Verfassungsauftrag der Nachhaltigkeit derzeit keine Rechnung.

Das Betriebseinkommen liegt 30% unter dem Durchschnittseinkommen und beträgt Fr. 4'550-, bei einem Stundenlohn von weniger als Fr.20.-. Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe in der Schweiz erodiert mit einer Rate von 2 bis 3 Betriebsaufgaben pro Tag und mehr als 100.000 Arbeitsplätze sind in 20 Jahren verloren gegangen. Der Trend zur Industrialisierung und Spezialisierung nimmt auf Kosten der Umwelt zu. Die Landwirtschaft entwickelt sich tendenziell unabhängig von der Tragfähigkeit der vorhandenen natürlichen Ressourcen. Der Verlust der Bodenqualität ist eine Folge davon. Dieser Trend verschlechtert die Energiebilanz der Produktion, erhöht den Einsatz von importierten Betriebsmitteln und hat negative Auswirkungen auf das Klima, die Umwelt, die Artenvielfalt und die Wasserqualität: Es ist eine Sackgasse!

Die Zurückweisung der AP 22+ sollte unsere Regierung in die Lage versetzen, ein Projekt zu präsentieren, das die verschiedenen Säulen der Nachhaltigkeit wirklich in eine langfristige Vision für Landwirtschaft und Ernährung integriert. Dieser Bericht über die künftige Entwicklung der Agrarpolitik muss die Entwicklung von kurzen Kreisläufen ernsthaft berücksichtigen und Massnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung vorschlagen

Die Debatten zeigen deutlich die Sorgen und Forderungen der Bürgerinnen und Bürger, veranschaulicht durch die Volksinitiativen zum Trinkwasserschutz, Futtermittelproduktion, zum Einsatz von Pestiziden und zur Tierhaltung. Diese Debatten müssen in die neue Agrarpolitik einbezogen werden. Es sollte nicht vergessen werden, dass die wirtschaftliche Planung in der Landwirtschaft über lange Zeithorizonte erfolgt. Der Vierjahresrhythmus der agrarpolitischen Reformen ist bereits viel zu schnell. Aus diesem Grund können wir den Vorschlag, die Laufzeit des Finanzrahmens auf zwei Jahre zu verkürzen, nicht akzeptieren. Um auf die fehlenden landwirtschaftlichen Einkommen, die steigenden Preise und die zunehmende Nachfrage zu reagieren, unterstützt Uniterre eine Erhöhung des Finanzrahmens um Fr. 186 Mio.

Mittelfristig schlägt Uniterre die Durchführung eines "Etats généraux de l'Agriculture" vor, der die verschiedenen Akteur*innen in einem partizipativen, transparenten und demokratischen Prozess zur Neuausrichtung der Ernährungspolitik auf der Grundlage der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der Bauern und anderer in ländlichen Gebieten arbeitender Menschen (UNDROP) zusammenführt

Kurzfristig und als Antwort auf die aktuellen Diskussionen im Parlament sind die Vorschläge von Uniterre wie folgt:

Wir unterstützen die weitere Förderung von emissionsmindernden Ausbringtechniken. Anreize für den Einsatz von Schleppschlauchsystemen sollten beibehalten werden. Eine Verpflichtung zur Nutzung dieses Systems ist jedoch abzulehnen, da sie mit Kosten verbunden wäre, die sich viele Betriebe nicht leisten können. Ausserdem ist dieses System für die Topographie vieler Gebiete (Hanglage, steil oder klein) nicht geeignet. Die Verdichtung des Bodens durch das Gewicht der eingesetzten Maschinen ist entscheidend und muss beachtet werden.

Mineralstoffverluste müssen im nachgelagerten Bereich minimiert werden, insbesondere durch die Wahl geeigneter Aufstallungssysteme in Abhängigkeit von der Anzahl der Tiere im Betrieb und der Fläche des Betriebes. Dies beinhaltet den Einsatz von Hofdünger. Die Preiswahrheit muss wiederhergestellt werden, wobei die Externalisierung von Umweltkosten durch den Import von Düngemitteln und anderen Betriebsmitteln berücksichtigt werden muss. Eine nachhaltige Landwirtschaft, deren Produktivität durch die vorhandenen natürlichen Ressourcen und die Autonomie der Betriebe bestimmt wird, ist ohne eine Neuanpassung der Preise an die Produktion nicht denkbar.

In dieser Perspektive befürwortet Uniterre die Organisation eines geordneten Ausstiegs des Glyphosats und fordert die Mittel, um die landwirtschaftliche Forschung nach Alternativen zu stärken und die Bäuerinnen und Bauern bei diesem Übergang zu begleiten. Und die Schweizer Agrarproduktion darf nicht in Konkurrenz zu Produkten gesetzt werden, deren Produktionsmethoden weniger anspruchsvoll sind.

Die Freihandelsabkommen sind ein Beispiel für diese Sackgasse. Sie stärken die Interessen des Agrobusiness auf Kosten der Bäuerinnen und Bauern im globalen Süden und der Schweiz. Sie haben gravierende Auswirkungen auf das Klima und die Umwelt in Drittländern und verletzen die Rechte der Bauern und Bäuerinnen. Aus all diesen Gründen müssen landwirtschaftliche Produkte von Freihandelsabkommen ausgeschlossen werden! Angefangen beim Freihandelsabkommen mit dem Mercosur, das dem fakultativen Referendum unterstellt werden muss.

Wir brauchen Ihre Anwesenheit, um die Konten 2019 und 2020 zu validieren.
Anmeldung Eure Teilnahme an der GV könnt ihr unter info@uniterre.ch anmelden. Ihr erhaltet den Link zur
Teilnahme zur Videokonferenz per e-mail.


Traktanden:
1. Protokoll der GV vom 7. April 2019
2. Bericht des Präsidenten
3. Bericht des Sekretariats
4. Wiederwahl des Präsidenten
5. Konten 2019 1 und 2020, Bericht der Revisoren
6. Budget 2021
7. Genehmigung der Berichte, des Jahresabschlusses 2020 sowie des Budgets 2021
8. Präsentation des Programms der Versammlung vom Donnerstag, 20. Mai


Wiedersehen und Treffen am 20. Mai 2021
(gerne schon in die Agenda eintragen)
Es wird die Gelegenheit sein, sich endlich wieder zu treffen. Wir werden unsere Vorgehensweise und unsere
Ziele zu definieren und gemeinsam unsere Aktivitäten für die Jahre 2021 und 2022 planen können.
Für uns alle 2 Jahre, in denen entscheidende Weichen gestellt werden. Wir müssen uns deshalb auf die Position eneinigen, die wir als Uniterre gemeinsam verteidigen wollen.

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Ein Projekt zur regionalen Entwicklung (PRE) "Bio Gemüse Seeland" wurde eingereicht. Das Hauptziel des Projektes ist es, zusammen mit Murten Tourismus einen Mehrwert im Bio-Gemüsebau in der Region Seeland zu schaffen. Gegen dieses Vorhaben hat die Fenaco am 18. Januar 2021 Rekurs eingereicht. Mehrere Organisationen sind darüber schockiert:

Offener Brief an den Verwaltungsrat und an die Geschäftsleitung der fenaco

Die nachstehend unterzeichnenden landwirtschaftlichen Berufsorganisationen möchten Ihnen ihre Reaktion auf Ihren am 18. Januar 2021 eingereichten Rekurs gegen die öffentliche Unterstützung des Projekts zur regionalen Entwicklung (PRE) Bio Gemüse Seeland zukommen lassen. Unsere Empörung muss den regionalen Genossenschaften als Mitglieder von fenaco, Ihren Einzelmitgliedern, Mitarbeitern, Partnern und Kunden bekannt gemacht werden. Es ist hier weder der Ort, noch ist es unsere Aufgabe eine juristische Argumentation zu liefern, um diesen skandalösen Rekurs anzuprangern. Wir vertrauen auf die Dienste des Kantons Freiburg und des Bundesamtes für Landwirtschaft, um eine vollständige, fundierte und entschiedene Antwort auf Ihren Vorstoss zu geben.

Hingegen erachten wir es als unsere Pflicht, sowohl unsere Bestürzung, unser Unverständnis und unsere Wut zum Ausdruck zu bringen als auch die Verachtung anzuprangern, die ein Unternehmen mit mehr als 7 Milliarden Franken Umsatz, das behauptet, "den Bauern zu gehören", gegenüber kleineren, lokalen landwirtschaftlichen Organisationen und gegenüber dynamischen und mutigen Gemüsebauern entgegen bringt. Das Freiburger PRE wurde von offiziellen Gremien der Eidgenossenschaft, den Freiburger Behörden und dem kantonalen Parlament akzeptiert. Es ist das Resultat einer sorgfältigen und vollständigen Vorbereitung gewesen. Dieses Instrument der landwirtschaftlichen Entwicklung gibt es seit vierzehn Jahren. Warum haben Sie sich nicht von Anfang an gegen das Grundprinzip ausgesprochen? Bis heute wurden mehr als 62 PRE in der ganzen Schweiz angenommen, sind in Umsetzung oder sind schon abgeschlossen. « Das Kernziel dieser regionalen Zusammenarbeit ist die Schaffung von Wertschöpfung in der Landwirtschaft. Durch die Zusammenarbeit im PRE soll das Potential in der Region ausgeschöpft werden und zu einem verbesserten landwirtschaftlichen Einkommen führen. » (BLW). Was gefällt Ihnen nicht am Zweck der PRE-Grundsätze? Die Grundidee, dass die Bauern und Bäuerinnen ihr landwirtschaftliches Einkommen erhöhen können? Wollen Sie nicht auch, dass sich unser professioneller Sektor weiterentwickelt? Was für Absichten haben Sie, wenn Sie eine Bauerninitiative frontal angreifen? Ist Ihnen nicht bewusst, dass der Erfolg dieses Projekts der gesamten Landwirtschaft, sowie weiteren regionalen Partnern, wie dem lokalen Tourismus zugute kommt? Hat fenaco und ihre Mitglieder noch nie öffentliche Gelder für Projekte oder Bauvorhaben erhalten? Ist es in einer Zeit, in der das Image unseres Berufsstandes nicht gerade positiv ist, wirklich angebracht, den Ast abzusägen, auf dem auch Sie sitzen? Wie können Sie es wagen, von unlauterem Wettbewerb zu sprechen, wo Sie doch in vielen Bereichen eine marktbeherrschende Stellung einnehmen?

Auf all diese Fragen erwarten wir keine Antwort von Ihnen. Wir sind Schweizer Berufsorganisationen der Landwirtschaft und möchten Sie, da es Ihnen nicht ganz klar zu sein scheint, daran erinnern, dass Sie Landwirte sind oder für die Schweizer Landwirte arbeiten. Indem Sie dieses PRE angreifen, greifen Sie den gesamten Berufsstand an. Es sind all jene, die sich um die Wertsteigerung unseres Berufsstandes bemühen, die Sie damit verunglimpfen.

Um eine gute Fortsetzung der Zusammenarbeit mit Ihrem Unternehmen zu gewährleisten, fordern wir, die unterzeichnenden Organisationen dieses offenen Briefes, Sie eindringlich auf, Ihre Einsprache gegen das PRE Bio Gemüse Seeland nach dem Entscheid der ersten Instanz unverzüglich zurückzuziehen.

Bio Fribourg, Bio Genève, Bio Vaud, Bio Neuchâtel, Progana, Terra Viva, Uniterre, Uniterre Sektion Fribourg

Offener Brief als PDF

Argumentarium

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Und die Menschen ?

Ob ich davon leben kann? Das werde ich immer wieder gefragt, wenn ich von meiner Arbeit als Bäuerin auf dem Hof erzähle. Nein, das kann ich nicht. Ich habe einen kleinen Zuverdienst bei Uniterre (Zeitung, Redaktion und Layout). Da bin ich keine Ausnahme, im Gegenteil. Im Agrarbericht heisst es dazu: «Das ausserlandwirtschaftliche Einkommen hat in der Hügel- und Bergregion mit einem Anteil am Gesamteinkommen von 34 % eine grössere Bedeutung als in der Talregion mit 28 %.» Fazit: Auf sehr vielen Höfen ist das ausserlandwirtschaftliche Einkommen ein wichtiger Bestandteil des Gesamteinkommens, es macht circa einen Drittel aus. Da ich die Arbeit für die Zeitung von Uniterre quasi vom Schreibtisch aus erledigen kann, ist dieser Nebenerwerb für mich ideal. Ich muss den Hof für diese Arbeit nicht verlassen und kann meistens frei darüber verfügen, wann ich sie erledige. Für die meisten Bauern und Bäuerinnen ist das weniger einfach. Für sie heisst es, der Tag muss durchorganisiert sein. Hof, Stall, Tiere, Küche, Kinder, Garten, Direktvermarktung und die Arbeit auswärts sind so einzuteilen, dass alles funktioniert und niemand zu kurz kommt; nicht zu vergessen die Beziehungen innerhalb der Familie, zu den Mitarbeiter*innen und die sozialen Kontakte nach aussen.

Ich möchte hier einen Blick auf die Frauen werfen. Es gibt Frauen, die nicht auf dem Hof mitarbeiten, sondern mit ihrer Arbeit in anderen Branchen zum Gesamteinkommen des Betriebs beitragen. In vielen Fällen obliegt den Frauen dennoch ein Grossteil der Hausarbeit und Kinderbetreuung. Es gibt Frauen, die ihre Arbeitszeit aufteilen und wieder andere arbeiten ausschliesslich auf dem Betrieb. Die Standard-Bäuerin gibt es nicht. Eines ist uns Bäuerinnen und Bauern aber gemeinsam, wir haben volle Tage.

Der Agrarbericht stellt erneut fest, dass sich ein Trend fortsetzt: Die Anzahl der Betriebe nimmt ab und gleichzeitig nimmt die Grösse der verbleibenden Betriebe laufend zu. «In der Schweiz gab es im Jahr 2019 insgesamt 50 038 Landwirtschaftsbetriebe, 814 weniger als im Vorjahr, im Jahr 2000 waren es noch 70 537 Betriebe insgesamt.» Die verbleibenden Höfe bewirtschaften immer mehr Fläche mit immer grösseren Maschinen. Das sind Zahlen, aber dahinter stehen Menschen und Schicksale. Wenn die Höfe grösser werden, die Anzahl der Beschäftigten aber gleichzeitig sinkt, hat das Konsequenzen. Oft sind diese Höfe hoch verschuldet und die Arbeit wird einsam, denn mit Maschinen, Robotern und Computern kann man nicht reden, schon gar nicht über Sorgen oder Zukunftsperspektiven.

Wir bei Uniterre reden viel, diskutieren viel, organisieren und kritisieren, wir mischen uns ein und stellen Forderungen für eine einträgliche und zukunftsgerichtete Landwirtschaft und für den Erhalt unserer gemeinsamen Lebensgrundlagen. Damit das so bleibt, brauchen wir Sie, Euch alle. Und deshalb freuen wir uns auf Begegnungen, Eure kreativen Einmischungen und Eure finanzielle und ideelle Unterstützung im neuen Jahr.

Ulrike Minkner, Bäuerin und Sekretärin Uniterre

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und fordert in einem offenen Brief ans indonesische Parlament ein NEIN zum EFTA-Abkommen. Die lokale Zivilgesellschaft sieht Arbeitsplätze und die Lebensgrundlage vieler Indonesier*innen bedroht. Heute haben sich 16 indonesische NGOs gegen das geplante Freihandelsabkommen mit den EFTA Staaten ausgesprochen.

Das Freihandelsabkommen verpflichtet Indonesien zu einem strengeren Schutz des geistigen Eigentums und diese gehen über die WTO-Regelungen hinaus. Dies betrifft insbesondere den Zugang zu Medikamenten. Die Erfahrung aus anderen Freihandelsabkommen zeigt, dass vor allem die pharmazeutische und agrochemische Industrie von solchen Bestimmungen profitiert. In der Folge werden Medikamente für die indonesische Bevölkerung teurer.

Der strengere Sortenschutz beim Saatgut (UPOV91) verunmöglicht die Zucht und der Tausch von eigenem Saatgut weitgehend. Das bedroht die bäuerliche Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit fundamental, auch weil sich die Preise für Saatgut um das Vierfache erhöhen könnten. Eine Regelung übrigens, die selbst die EFTA-Staaten nicht vollständig umsetzen.

Das Freihandelsabkommen gefährdet zudem die Lebensgrundlage der 2.7 Millionen Fischer*innen, da 80% des norwegischen Fischexports nach Indonesien zollbefreit wird. Im Jahr 2017 erreichten die norwegischen Fischereiexporte bereits einen Wert von 250 Millionen USD.

Kartini Samon von der Organisation GRAIN zeigt sich besorgt: «Das Tempo der Umweltzerstörung, das so viele Leben und die Lebensgrundlage der Menschen bedroht, nur um ein paar Tycoons und multinationalen Konzernen entgegen zu kommen. Menschen werden vertrieben, es gibt so viele Klimakatastrophen, die sich hier ereignen; Waldbrände, Überschwemmungen, Dürre. Gleichzeitig nehmen die Bedrohungen gegen Gemeinden, Aktivist*innen und Journalist*innen zu, die diesen Zustand in Frage stellen. Und all diese Landnahmen und Umweltzerstörungen werden durch Gesetze und Verordnungen sowie Freihandelsabkommen legalisiert.»

Die 16 unterzeichnenden Organisationen kommen zum Schluss, dass das Abkommen keine konkreten wirtschaftlichen Vorteile bringen wird, sondern Indonesien in Gefahr läuft, seinen natürlichen Reichtum und seine biologische Vielfalt zu verlieren. In der Tat schadet dieses Abkommen der Mehrheit der indonesischen Bevölkerung, schreiben die Organisationen in ihrem Brief. Deshalb fordern wir gemeinsam mit lokalen NGOs ein NEIN zum Freihandelsabkommen!

Komitee Stop Palmöl

Medienmitteilung vom 12. Februar 2021

Offener Brief zum Download

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Der Schweizerische Bauernverband (SBV) untergräbt mit dem Beschluss vom 25. Januar 2021, das Freihandelsabkommen mit Indonesien zu unterstützen, die Ernährungssicherheit. Die Nachhaltigkeit ist nicht garantiert!

Dieser Nachhaltigkeitsschwindel wird mit dem FHA mit Indonesien zum Vorzeigefall: Abholzungen und Brandrodungen, Plünderung der Bodenschätze, Zerstörung der Biodiversität, Vertreibung der indigenen und bäuerlichen Gemeinschaften, Einsatz von giftigen Pestiziden, Ausbeutung und Kinderarbeit bleiben die Regel. Die vagen Nachhaltigkeitsklauseln können nicht vor einem Schiedsgericht eingefordert werden und griffige Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten fehlen.

Die Schweizer Standards haben nichts gemeinsam mit den indonesischen Standards. Die wachsenden Ansprüche und Anforderungen an das Tierwohl, den Schutz der Biodiversität, des Bodens und des Wassers an die heimische Landwirtschaft gilt es zu erfüllen. Mit dem billigen Palmöl wird die ökonomische, soziale und ökologische Nachhaltigkeit der bäuerlichen Landwirtschaft hier wie dort untergraben.

Der Druck auf die Schweizer Ölsaatenproduktion wird sich verstärken und eine dringend nötige Verbesserung der Wertschöpfung wird verhindert. Palmöl ist mit 1 Fr./kg mit Abstand das Billigste und am meisten produzierte Pflanzenöl auf dem Weltmarkt. Der heimische Raps- und Sonnenblumenölpreis liegt bei 2.60 Fr./kg. Zum Palmöl kommen 1.28 Fr. Zollgebühren sowie 0.14 Fr. Garantiefonds hinzu. Mit der durchschnittlichen Zollermässigung von 35% durch das Freihandelsabkommen (FHA) ergibt sich eine Vergünstigung von 0.40 Fr. auf den Preis von 2.42 Fr./kg. Sprich das Palmöl ist mit einem Kilopreis von 2.02 Fr. wesentlich günstiger. und bringt damit Tausende von Landwirt*innen in Bedrängnis. Die Zollreduktion von 35% gilt für 12500t Palmöl, welche fast die Hälfte aller Palmölimporte ausmachen und ist ein definitives Zollgeschenk an den Raubbau in Indonesien und die Margen der Lebensmittelindustrie.

Es braucht starke, verbindliche und staatliche Nachhaltigkeitsstandards die einen fairen Wettbewerb garantieren und nachhaltige Ernährungssystemen sichern. Nachhaltigkeitsstandards mit massiven Zollreduktionen zu verbinden, verleitet zum falschen Schluss das Nachhaltigkeit nichts kostet und schafft mit der Ausdehnung der Importmengen und Zollreduktion einen Präzedenzfall für alle weiteren Freihandelsabkommen. Rudi Berli, Sekretär der bäuerlichen Gewerkschaft Uniterre, kritisiert: «Mit dem Verbinden von Freihandel und Nachhaltigkeit macht der Bauernverband einen Kuhhandel mit Economiesuisse und dem Seco. Der SBV widerhandelt in gravierender Weise gegen ihre eigene Ernährungssicherheits-Initiative in dem sie die Nachhaltigkeit ad absurdum führt.»

Statt die nachhaltige Versorgung mit regionalen, nationalen und europäischen Lebensmitteln zu fördern und die Ernährungssouveränität und die bäuerliche Landwirtschaft zu stärken, wird der globale Handel angekurbelt mit gravierenden Folgen für Mensch, Klima und Umwelt.

Pressemitteilung vom 26. Januar 2021 von Uniterre und Landwirtschaft mit Zukunft


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Medienmitteilung von Uniterre

Reaktion auf den Importantrag für Frischmilch zu Veredelungszwecken durch die Käserei Imlig – „Agri“ vom Freitag, 15. Januar 2021

Diese Ankündigung überrascht uns nicht und bestätigt das, was wir von Uniterre seit Jahren anprangern! Das derzeitige System ist so verdreht, dass es die Verarbeiter dazu veranlasst, Industriekäse ohne irgendwelchen Mehrwert für den Export herzustellen, der ausserdem :

- unseren Qualitäts-Exportkäse mit hoher Wertschöpfung konkurriert.

- selbst die Käse jener Länder, in die er exportiert wird, auf unfaire Weise konkurriert.

- ohne jegliche Legitimität von der Swissness profitiert.

- die Verkäsungszulage abrahmt und vereinnahmt, die von Gesetzes wegen den Milch-Produzent*innen zusteht. Das ist Diebstahl, den selbst unsere Behörden nicht ahnden wollen.

Im Jahr 2019 exportierte die Schweiz 6064 t "Switzerland Swiss " (siehe Grafik unten), den Käse des Zorns, der schon mit seinem Namen unredlich und doppelt von der Swissness profitiert...!

Wir prangern nicht die Käserei Imlig an, sie ist nur Opfer eines undurchsichtigen, unehrlichen und korrupten Systems, das schon viel zu lange andauert.

Ende 2019 zählte die Schweiz noch 19‘048 Milch Produzent*innen, und inzwischen ist deren Zahl sicher deutlich unter 19‘000 gesunken. Diese Entwicklung kommt nicht von ungefähr, und sie führt langsam aber sicher zu einem Produktionsrückgang.

Tatsächlich standen im Jahr 2020 alle Ampeln auf Grün und liessen endlich auf eine deutliche Erhöhung des Molkereimilch-Preises hoffen, nachdem die Butterknappheit zum Import von insgesamt 4.800 Tonnen geführt hatte. Doch das Gesetz von Angebot und Nachfrage funktioniert im helvetischen Milchmarkt offensichtlich nicht, war doch die Preiserhöhung als Reaktion auf die angespannte Marktlage nur lächerlich, quasi homöopathisch, und erfolgte erst anfangs 2021.

Es ist höchste Zeit, dass die Vertreter der Milch-Produzent*innen in der Branchenorganisation Milch (BOM) den Stier bei den Hörnern packen und fordern (und durchsetzen!)

- dass das mafiöse Systems der Produktion von Industriekäse für den Export ein Ende nimmt.

- dass an dessen Stelle die Schweizer Milch im Segment A aufgewertet und für die Herstellung von einheimischen Produkten eingesetzt wird, wie z.B. Butter, die derzeit Mangelware ist.

- dass der Milchpreis SIGNIFIKANT erhöht wird, wenn wir auch künftig noch eine Molkereimilch-Produktion in der Schweiz haben wollen!

Die Milchkommission von Uniterre

Kontakt: Maurus Gerber, 081 864 70 22


Zur Erinnerung : Die Verkäsungszulage

Nach der Liberalisierung des Käsemarkts im Juni 2007 wurde die Verkäsungszulage eingeführt (heute 10,5Rp. /kg Milch), dies mit der Ziel, den Preis für Molkereimilch zu stabilisieren. Diese Zulage sollte einzig für A-Milch gelten. Ein Teil der zu Käse verarbeiteten Molkereimilch stammt jedoch aus dem B-Segment (10 bis 13 %, d. h. 150 bis 200'000 Tonnen Milch) und profitiert ebenfalls von der Verkäsungszulage.

Die meisten gewerblichen Käsereien zahlen die Zulage ordnungsgemäss an die Produzent*innen aus. Andererseits umgehen einige grosse Milchkäufer und Verarbeiter das ursprüngliche Ziel durch eine undurchsichtige Anwendung der Segmentierung, wodurch die Milch-Produzent*innen nicht im Voraus wissen, wie hoch der tatsächliche Preis für ihre Milch ist.

Eine Analyse der Agrarforschung Schweiz* zeigt, dass den Produzent*innen dadurch möglicherweise 60 bis 100 Millionen Franken pro Jahr entgehen, Dies, obwohl die Milchpreisstützungsverordnung (MSV), Art. 6b und Art. 38 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) die Auszahlung der Verkäsungszulage an die Produzent*innen explizit vorschreibt. (Gesamtsumme : 293 Millionen Franken pro Jahr).

Die Folge: Diese Milch kostet die Verarbeiter, welche die Verkäsungszulage nicht an die Milch-Produzent*innen weitergeben, nur 35 Rp. (Preis des B-Segment, Durchschnitt 2019: 45 Rp.). Dadurch können mehrere tausend Tonnen Halbhartkäse zu einem Preis um die Fr. 3.–/kg exportiert werden. Diese Praxis wird vom BLW seit Jahren toleriert.

* Wirkungsanalyse der Verkäsungszulage auf den Milchmarkt, Listorti G., Tonini A. Agrarforschung Schweiz 5 (5), 212-215, 2014

Die Anteile von Exportkäse haben sich seit der Liberalisierung mit der EU im Jahr 2007, als die Verkäsungszulage eingeführt wurde, radikal verändert. Innerhalb von zehn Jahren ist die Exportmenge von Emmentaler AOP um 51 % gesunken, während der Gruyère AOP 2017 den Emmentaler AOP zum ersten Mal überrundet hat. Das AOP-Segment macht 35 % des gesamten Exports aus. Gleichzeitig hat ein ganzes Segment von Halbhart- und Hartkäsen (vgl. Grafik orange Zone, Raclette und Switzerland Swiss zusammen) zugelegt und entspricht nun 41 % der Exporte.

Quelle: Wertschöpfungskette Schweizer Milch, AGRIDEA, 2018


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